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RAUMBEDINGUNGEN Es sollte viel Platz sein, um die

DURCH DAS ASYLVERFAHREN

RAUMBEDINGUNGEN Es sollte viel Platz sein, um die

zahlreichen Stationen des Asyl-verfahrens in Form von Bodenkar-ten im Raum zu verteilen MATERIAL

Bodenkarten mit den Stationen des Asylverfahrens (siehe Anhang), Pfeile, Filmausschnitte „Auf dün-nem Eis“ der Bundeszentrale für politische Bildung (optional) FUNKTIONIERT GUT - Nach „Ausgrenzt“

- Nach „Aufkleberspiel“

- Nach Flucht- und Migrationsgründe - Nach Ist das Boot voll?

- Nach Halbvertrautes“

Asylverfahren vor Ort durchgeführt werden. Das BAMF ist im Asylverfahren ein wichtiger Akteur, da es neben der Durchführung des Verfahrens auch über die Anträge entscheidet. Im BAMF findet daher auch die im Verfahren so zentrale Anhörung statt, auf die Antragstel-ler*innen zum Teil Monate lang warten müssen.

Sichere Herkunftsländer: Was als sicheres Herkunftsland gilt, ist eine politische Entschei-dung und hängt davon ab, ob der Gesetzgeber annimmt, dass dort keine politische Verfol-gung droht. Spezifische Länder werden also als „sicher“ eingestuft. Nicht selten sind das Länder, aus denen zahlreiche Menschen in Deutschland Asyl beantragt haben wie die fünf Westbalkonstaaten Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Albanien, sowie das Kosovo aber auch Ghana und Senegal. Asylanträge von Menschen aus sogenann-ten sicheren Herkunftsländern werden in der Regel abgelehnt und den Menschen wird ein Arbeitsverbot in Deutschland ausgesprochen, selbst wenn sie mit einer Duldung weiterhin in Deutschland bleiben können. Zudem können Menschen aus diesen Ländern leichter ab-geschoben werden und dürfen während ihres Aufenthalts in Deutschland nicht aus den Ge-meinschaftsunterkünften ziehen. Ohne Arbeit und in Sammelunterkünften ist die Lebens-qualität der Menschen sehr gering.

Verteilungsschlüssel: Asylsuchende Menschen werden erst einmal in die nächstgelegenen Aufnahmeeinrichtungen des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen. Dann entscheidet sich die Zuweisung in eine bestimmte Aufnahmeeinrichtung wie folgt: Welches Bundesland hat noch welche Kapazitäten? In welcher Außenstelle des BAMFs wird das jeweilige Her-kunftsland der Asylsuchenden bearbeitet? Denn nicht alle Außenstellen des BAMF bearbei-ten Antrage von Menschen aus allen Herkunftsländern.

Das Quotensystem „EASY“ (Erstaufnahme Asyl), dass die Verteilung regelt, richtet sich nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Die Verteilungsquote wird jährlich von einer Kommission ermittelt und legt fest, wie viele Menschen jedes Bundesland aufnimmt. So soll eine angemessene und gerechte Verteilung auf die Bundesländer sichergestellt werden.

Dublin-Verfahren: Wenn Menschen trotz aller Widrigkeiten die Grenze in die EU über-wunden haben, haben sie das Recht auf ein einziges Asylverfahren. Welches Land für ihr Asylverfahren zuständig ist, hängt von vielen Faktoren ab, die in der so genannten Dublin III-Verordnung aufgezählt werden. Dublin-Verordnung heißen diese Regelungen, weil sie in Dublin erarbeitet wurde.

Nach dem Dublin-Verfahren ist derjenige Staat für das Asylverfahren zuständig, in welchem die asylsuchende Person zum ersten Mal in der EU ankommt. Rein theoretisch wären das lediglich die Länder mit einer EU-Außengrenze. Doch natürlich werden in der ganzen EU Anträge gestellt. Wenn Menschen beispielsweise in Lastwagen oder Zügen die Grenze über-quert haben und dann direkt nach Deutschland gefahren sind, können sie dort Asyl beantra-gen und werden nicht in das Land des Grenzübertritts zurück geschickt.

Das Dublin-Verfahren prüft mittels Datenbanken und Befragungen, ob bereits in einem an-deren EU-Mitgliedstaat ein Asylantrag gestellt wurde. Ist dies der Fall, werden die Antrag-steller*innen in dieses Land „überstellt“.

Persönliche Anhörung: Die persönliche Anhörung ist der wichtigste Termin im Asylver-fahren. Hier werden die Asylsuchenden zu ihren Fluchtgründen und -routen befragt und es steht ihre Glaubwürdigkeit auf dem Prüfstand. In der Anhörung muss die Person also nicht nur alles gut in Erinnerung haben, was ihr bisher (zum Teil sehr Traumatisches) widerfah-ren ist, sondern die Person muss das auch glaubwürdig rüber bringen. Das ist gar nicht so einfach (zumal über den Umweg einer*s Dolmetscher*in), denn besonders Emotionen wer-den von der*m Anhörer*in/ Entscheider*in des BAMFs sehr unterschiedlich bewertet. Eine klare Schilderung der Ereignisse und Gründe kann ausgedacht und kalt wirken, eine hoch emotionale Schilderung aber wiederum den Anschein erwecken, dass hier „gespielt“ oder

„übertrieben“ wird. Die Antragsteller*innen können nie sicher sein, wen sie vor sich haben und Emotionen lassen sich ja auch nicht an- und abschalten.

THEMENÜBUNGEN

Wie sehr die Glaubwürdigkeit im Vordergrund der Entscheidung steht, zeigt sich auch an den Begründungen, die die Antragsteller*innen für eine Ablehnung des Asylantrags erhal-ten. Eine von drei Formen der Ablehnung nach einer Anhörung ist die Ablehnung des An-trags als „offensichtlich unbegründet“. Diese Ablehnung erfolgt, wenn das Gesagte in der Anhörung als vollkommen unglaubhaft eingestuft wurde.

Der Film „Auf dünnem Eis – Die Asylentscheider“ zeigt sehr eindrücklich ein paar Anhörun-gen und schärft den Blick für die Situation, in der sich Antragsteller*innen, Dolmetscher*in-nen und Entscheider*inDolmetscher*in-nen befinden. Er ist daher nicht nur in Ausschnitten für die Übung, sondern in Vorbereitung auf einen Workshop auch als Ganzes sehr zu empfehlen.

TIPPS UND HINWEISE

Auf dem Laufenden bleiben: Das Asylverfahren verändert sich stetig und es ist daher von großer Bedeutung, sich als TR auf dem Laufenden zu halten. Ihr müsst nicht alles wissen und Wissenslücken sind keine Schwäche. Bei dieser Übung wird es euch trotzdem Sicher-heit verschaffen, gut über die aktuellen politischen Entwicklungen Bescheid zu wissen. Hier lohnt es sich, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF: http://www.bamf.de/

DE/Startseite/startseite-node.html) im Blick zu behalten. Für eine kritische Begleitung kön-nen die Websites von ProAsyl oder der Flüchtlingsräte der Bundesländer oder auch städti-scher Flüchtlingsräte interessante Hintergrundinfos liefern.

Politische Entscheidungen: Das Asylerfahren besteht aus Regelungen, Gesetzen und Bestimmungen, denen politische Entscheidungen zugrunde liegen. Wechseln Parlaments-mehrheiten oder die Regierung, kann sich auch das Asylverfahren drastisch ändern.

Spickzettel machen: Macht euch einen oder mehrere Spickzettel, bspw auf Karteikarten, auf dem ihr die Stationen in der richtigen Reihenfolge findet und ein paar Hintergrundinfos, die ihr interessant findet. Ihr müsst das auf keinen Fall alles ohne Hilfestellung parat haben.

Selbst Profis verwenden Gedächtnisstützen und Hilfsmittel.

SCHWIERIGER ALS GEDACHT

Für die TN der Übung ist sie vielleicht eine Herausforderung, aber auch hier ist eigentlich kein Vorwissen nötig. Für euch als TR gilt das nicht, denn ihr müsst nicht nur die Reihen-folge der Stationen des Verfahrens draufhaben (ein Zettel zum Draufschauen ist natürlich wichtig, niemand muss das auswendig können), sondern auch zu den einzelnen Stationen ein paar Informationen geben können. Hier sind die Stellen empfehlenswert, die schon im ersten Hinweis zu finden sind.

Quelle Katja Teich und Saskia Staible.

DURCH DAS ASYLVERFAHREN

KOPIERVORLAGE THEMENÜBUNGEN

Ankunf t in Deutschland

Äußerung des Asylgesuches (z. B. an die Grenzbehörde am Flughaf en, an eine Aufnahmest elle, die Ausländerbehörde, die P oliz ei et c.)

THEMENÜBUNGEN

Ankunf tsnachw eis

(z. B. an die Grenzbehörde am Flughaf en, an eine Aufnahmest elle, die Ausländerbehörde, die P oliz ei et c.)

V er teilung inner - halb Deutschlands Durch ein Ver teilungssyst em nach einem bestimmt en Schlüssel L egt f est , w elchen Ant eil der Asylsuchenden jedes Bundesland aufnimmt .

Königsteiner Schlüssel 2018 , Quelle: BAMF (http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/Erstverteilung/erstverteilung-node.html)

Me cklenburg- Vorpommern: 2 % Baden-W ür tt emberg: 13 % Nordrhein-W estfalen: 21,1 %

Brandenburg: 3 % Niedersachsen: 9,3 % Bremen: 0,95 % Hamburg: 2,5 % Hessen: 7

,4 % Bay ern: 15,5 %

Berlin: 5 % Sachsen: 5 % Saarland: 1,2 % Thüringen: 2,6 % Sachsen-Anhalt: 2,7

% Schleswig-Holst ein: 3,4 % Rheinland-Pfalz: 4,8 %

THEMENÜBUNGEN

(Erst -)Aufnahme- einrichtung

Durch ein Ver teilungssyst em nach einem bestimmt en Schlüssel L egt f est , w elchen Ant eil der Asylsuchenden jedes Bundesland aufnimmt .

Königsteiner Schlüssel 2018 , Quelle: BAMF (http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/Erstverteilung/erstverteilung-node.html)

Me cklenburg- Vorpommern: 2 % Baden-W ür tt emberg: 13 % Nordrhein-W estfalen: 21,1 %

Brandenburg: 3 % Niedersachsen: 9,3 % Bremen: 0,95 % Hamburg: 2,5 % Hessen: 7

,4 % Bay ern: 15,5 %

Berlin: 5 % Sachsen: 5 % Saarland: 1,2 % Thüringen: 2,6 % Sachsen-Anhalt: 2,7

% Schleswig-Holst ein: 3,4 % Rheinland-Pfalz: 4,8 %