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4.1.1 Aktueller Projekt- und Wissensstand

Der Untertitel des vorliegenden Berichts, «basierend auf dem Kenntnisstand in Etappe 2 des Sach-planverfahrens», weist darauf hin, dass der Kenntnisstand in Etappe 2 dem Stadium einer Vorstudie entspricht. Zum jetzigen Zeitpunkt sind einige der Grundlagen für die Beurteilung der Auswirkungen bekannt bzw. lassen sich relativ zuverlässig abschätzen (z. B. Standorte der OFA, Flächenverbrauch, Ausbruchsvolumina), andere sind weitgehend noch nicht festgelegt (z. B. Standorte NZA, Installations-plätze und Deponien, Transportmittel und -strecken für Ausbruchsmaterial).

Auch mit dem Rahmenbewilligungsgesuch in Etappe 3 werden erst die Grundzüge der Anlage (Grös-se und Lage der wichtigsten Bauten) festgelegt. Relativ viele der für die Beurteilung der Auswirkungen wichtigen Grundlagen werden erst im Baubewilligungsverfahren mit der UVP zweiter Stufe zur Verfü-gung stehen.

Realisierungsszenario

Eine wichtige Grundlage für die Darstellung und Beurteilung der Auswirkungen ist das Realisierungs-szenario, d. h. welche Zugangsanlagen in welcher Realisierungsphase erstellt und betrieben werden.

Grundsätzlich ist hier noch vieles offen (vgl. Kap. 3.6). Die aktuellste Darstellung der Nagra87 legt die Vermutung nahe, dass die OFA und der Hauptzugang nur in den Phasen mit Einlagerungsbetrieb be-nötigt werden, und die Auswirkungen in den übrigen Phasen schwergewichtig bei den NZA anfallen – dies kann aber noch ändern.

Ausgestaltung der OFA, Standorte der NZA

Die genaue Ausgestaltung und Einbettung der OFA in die Umgebung ist noch nicht festgelegt. Die Nagra hat in den Planungsstudien je zwei mögliche Varianten, mit und ohne teilweise Eindeckung der Anlageelemente aufgezeigt. Im Folgenden wird in der Regel von der Variante 1 (ohne Eindeckung) ausgegangen. In jenen Bereichen, bei denen die Variante mit Eindeckung zu wesentlich geringeren Auswirkungen führen würde, wird dies erwähnt.

Da die möglichen Standorte der NZA und damit die konkret betroffene Umwelt noch nicht bekannt sind, können auch die entsprechenden Auswirkungen noch nicht verortet werden. Es können aber ge-nerische Aussagen über die meisten Auswirkungen gemacht werden.

4.1.2 Grundlagen für die Darstellung der konventionellen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt

Um trotz des frühen Projektstadiums jetzt schon Aussagen über alle Umweltbereiche machen zu kön-nen, müssen für einige Bereiche plausible Annahmen getroffen werden bzw. wird in einigen Fällen vom bezüglich der Umweltbelastung ungünstigsten Fall ausgegangen (z. B. die Annahme, dass alle Transporte auf der Strasse erfolgen).

87 NTB 16-08. Generische Beschreibung von Schachtkopfanlagen (Nebenzugangsanlagen) geologischer Tiefenlager. Nagra, 2016.

4.1 Rahmenbedingungen für die Darstellung der Auswirkungen

Die Beschreibung der konventionellen Umweltauswirkungen (Kap. 4.4) basiert im Wesentlichen auf der SÖW und auf den UVP-Voruntersuchungen. Beide Berichte stützen sich auf die Inhalte der Pla-nungsstudien, tun dies aber gemäss ihrer Ausrichtung mit teilweise unterschiedlichen Methoden und Schwerpunkten. Wir haben versucht, jene Aussagen aus den beiden Berichten darzustellen, welche zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Auswirkungen am besten veranschaulichen können bzw. welche den grössten Erkenntnisgewinn versprechen.

Sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie (SÖW)

Im November 2014 hat das BFE die Ergebnisse der SÖW veröffentlicht, welche für alle Standortge-biete und OFA-Areale mit einer einheitlichen, in Etappe 1 entwickelten Methodik durchgeführt wurde.88 Dabei wurden die Auswirkungen eines GTL auf 6 Oberziele – je 2 für Wirtschaft, Umwelt und Gesell-schaft – mit über 40 Messgrössen, die mit Punkten von -5 (stark negative Auswirkungen) bis +5 (stark positive Auswirkungen) bewertet wurden, prognostiziert.

Die Oberziele im Umweltbereich lauteten «Ressourcen schonen» (mit 15 Indikatoren) und «Immissio-nen vermeiden» (mit 5 Indikatoren). Einzelne Indikatoren des Oberziels «Siedlungsraum schützen»

(Naherholungsgebiete, Ortsbild und Landschaft) aus dem Bereich Gesellschaft sind für unsere Be-trachtung ebenfalls relevant.

Die Ergebnisse der SÖW sind für jede Standortregion in einem Regionsbericht festgehalten.

UVP-Voruntersuchungen

Zusammen mit dem «2x2-Vorschlag» hat die Nagra im Januar 2015 beim BFE je drei UVP-Vorunter-suchungen (UVP-VU) für die von ihr zur weiteren Untersuchung in Etappe 3 vorgeschlagenen Stand-orte JO und ZNO eingereicht (je eine pro Lagertyp). Weil sich mit der Nachforderung des ENSI die Möglichkeit abzeichnete, dass auch NL in Etappe 3 weiter untersucht werden soll, lieferte die Nagra im März 2016 auch für die beiden OFA-Standorte von NL je drei UVP-VU nach.89

Der Fokus der UVP-VU liegt auf der Erstellung des Pflichtenheftes für die UVP-Hauptuntersuchungen:

Aufgrund einer groben Abschätzung der zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt wird in einer Relevanzmatrix festgehalten, in welchen Umweltbereichen im Standortgebiet und beim Standortareal für die OFA eine Vorbelastung besteht, und welche Bereiche im Rahmen der UVP-Hauptuntersuchun-gen im Detail abgeklärt werden müssen.

Die UVP-VU, die Stellungnahmen der Kantone und die Beurteilung des BAFU sind wichtige Grundla-gen für die Abschätzung der konventionellen UmweltauswirkunGrundla-gen. Allerdings fehlen weGrundla-gen des sehr frühen Zeitpunkts noch viele Angaben für die Beurteilung der Umweltauswirkungen und insbesondere über den Ort ihres Auftretens: Viele Anlageelemente wie NZA und deren Erschliessung, Deponien, Lagerperimeter im Untergrund sowie die Transportrouten werden erst im Laufe von Etappe 3 oder später festgelegt.

4.1.3 Räumliche Abgrenzung

Nicht alle Auswirkungen eines GTL reichen gleich weit. So sind etwa die Auswirkungen auf den Wald oder den Boden auf das nähere Umfeld der Oberflächeninfrastrukturen begrenzt, während z. B. Luft-schadstoffe, die entlang der Transportrouten freigesetzt werden, ein potenziell viel grösseres Gebiet betreffen können. Entsprechend wird bei jedem behandelten Thema eine Aussage über den

entspre-4.1.4 Dargestellter Lagertyp

Die Nagra zieht für jedes der drei zu prüfenden Standortgebiete jeweils alle drei möglichen Lagertypen (SMA-, HAA- und Kombilager) in Betracht. In diesem Bericht werden in der Regel die Auswirkungen eines Kombilagers dargestellt, weil dieser Typ die grössten Auswirkungen verursacht. Abweichende Auswirkungen der Varianten SMA oder HAA werden nur dann erwähnt, wenn die Unterschiede zum Kombilager gross sind.

4.1.5 Betrachtungszeiträume

Auswirkungen durch ionisierende Strahlung

Dieses Kapitel behandelt die Auswirkungen durch ionisierende Strahlung eines GTL auf Mensch und Umwelt über den Zeitraum von 100 000 Jahren (SMA) bzw. 1 Million Jahre (HAA- und Kombilager).

Zur Darstellung der Auswirkungen wird die Phaseneinteilung aus der Richtlinie ENSI-G03 verwendet:

– Projektierung und Bauphase (Zeit vor Beginn der Einlagerung);

– Betriebsphase (Beginn Pilotlagerung bis zum Verschluss);

– Nachverschlussphase (Langzeitsicherheit).

Konventionelle Auswirkungen auf Mensch und Umwelt

Die Darstellung der konventionellen Umweltauswirkungen einer Anlage wird in Umweltverträglichkeits-berichten normalerweise nach Ausgangszustand, Bau- und Betriebsphase gegliedert. Diese Gliede-rung kann bei einer Strasse, einer Staumauer oder einem Einkaufszentrum relativ einfach vorgenom-men werden. Kapitel 3.6 zeigt aber, dass es bei einem GTL schwieriger ist, eine Abgrenzung zwischen Bau und Betrieb vorzunehmen, weil es mehrere Phasen gibt, während denen Bau und Be-trieb nebeneinander stattfinden (insbesondere beim Kombilager).

Phasen mit Bauaktivitäten

Aus Sicht der konventionellen Auswirkungen auf die Umwelt erscheint es am sinnvollsten, wenn die Auswirkungen aller Projektphasen, während denen Bauarbeiten und damit verbundene Transporte stattfinden, unter der Bezeichnung «Auswirkungen während der Phasen mit Bauaktivitäten» zusam-mengefasst werden. Dazu gehören auch die Verschlussphasen.

Die Phasen mit Einlagerungsbetrieb HAA werden wegen des gleichzeitig mit der Einlagerung stattfin-denden Baus der Lagerstollen – anders als in der UVP-Voruntersuchung – auch den Phasen mit Bau-aktivitäten zugerechnet.

Die Phasen mit Bauaktivitäten dauern bei einem SMA- oder einem HAA-Lager insgesamt ca. 20–40 Jahre. Bei einem Kombi-Lager sind es ca. 60–80 Jahre, weil durch den zeitlichen Versatz zwischen SMA- und HAA-Teil meistens in mindestens einem Teil gebaut wird (vgl. Kap. 3.6).

Die Bauintensität ist während dieser langen Zeiträume nicht immer gleich hoch (vgl. die schematische Darstellung in Abb. 33). Die Darstellung der Auswirkungen, welche von der Bauintensität abhängen (insbesondere Luft, Lärm und Erschütterungen) entspricht in der Regel dem Jahresdurchschnitt der Phasen mit der grössten Bauintensität.

4.1 Rahmenbedingungen für die Darstellung der Auswirkungen

Abb. 33 Schematische Darstellung der ungefähren Grössenordnung der Bauintensität in Tonnen pro Tag am Bei-spiel eines HAA-Lagers (aus Präsentation Nagra in der AG Raumplanung vom 13.6.2017).

Betriebsphasen

Die Darstellung der Auswirkungen der Betriebsphasen in Kapitel 4.4 umfasst nur jene Zeitabschnitte, in denen keine wesentlichen Bauarbeiten stattfinden. Diese dauern bei den Lagertypen SMA und HAA insgesamt 70–80 Jahre. Beim Kombilager sind es ca. 20–30 Jahre.

Nach dem Verschluss

Es ist derzeit nicht bestimmt, was an den Standorten der Oberflächeninfrastrukturen nach dem Ver-schluss des Gesamtlagers geschehen wird. Es ist sowohl ein Rückbau zur «grünen Wiese» als auch eine anderweitige Nutzung der entsprechenden Flächen denkbar.

Für die Beurteilung der Auswirkungen auf die Umwelt werden die erstellten Infrastrukturen aufgrund der langen Dauer des Anlagebetriebs nicht wie temporäre, sondern wie permanente Bauten und Ein-richtungen behandelt, und damit der Zustand nach dem Verschluss nicht berücksichtigt.

(Schematische Darstellung)