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Nebenzugangsanlagen, Erschliessung und weitere beanspruchte Flächen

3.5.1 Nebenzugangsanlagen (NZA)

NZA stehen am Ausgangspunkt der Nebenzugänge an der Erdoberfläche. Dabei handelt sich um Schachtkopfanlagen (SKA) oder um Tunnelportale. Ihr Standort wird in Etappe 3 des Sachplanverfah-rens festgelegt, wenn der Lagerbereich im Untergrund aufgrund vertiefter Erkundungen genauer be-stimmt ist. Die für den Betrieb grundsätzlich erforderlichen zwei NZA können auf einem gemeinsamen Areal oder als Einzelanlagen platziert werden. Grundsätzlich ist auch die Platzierung einer NZA auf oder direkt neben dem OFA-Areal denkbar.

Die NZA für die verschiedenen Lagertypen unterscheiden sich nicht wesentlich, ausser dass für ein HAA- oder ein Kombilager auch während des Einlagerungsbetriebs Flächen für die Bautätigkeit benö-tigt werden, weil zeitgleich zur Einlagerung die nächsten Lagerstollen ausgebrochen werden. Sollten bei einem Kombilager die SMA- und HAA-Lagerfelder weit auseinander liegen, würde allenfalls eine zusätzliche NZA erforderlich.

Schachtkopfanlagen

Mögliche Konfigurationen von SKA sind in Abb. 27 dargestellt.

Die kleinstmögliche NZA ist eine alleinstehende SKA für die Frischluftzufuhr (Lüftungsschacht). Sie benötigt ca. 0,2 ha Land. Ausser während der Erstellung und des Rückbaus sind die Personen- und Materialströme klein. Die Schachtkopfhalle ist ca. 10 m hoch.

Eine alleinstehende SKA für einen Betriebszugang benötigt bei einem SMA-Lager ca. 0,5 ha Land.

Beim HAA-Lager laufen auch während des Einlagerungsbetriebs Bautransporte über den Betriebs-schacht, weshalb eine grössere Fläche (ca. 1 ha) benötigt wird. Es ist auch während der Betriebszeit mit wahrnehmbaren Material- und Personentransporten zu rechnen. Der Schachtförderturm ist in bei-den Fällen ca. 30 m hoch.

Bei einer Doppelschachtanlage werden die SKA für Lüftungs- und Betriebsschacht auf dem selben Areal kombiniert. Der Platzbedarf beträgt ca. 1 ha bei einem SMA- und ca. 2 ha bei einem HAA-Lager.

3.5 Nebenzugangsanlagen, Erschliessung und weitere beanspruchte Flächen

Lüftungsschacht (SMA oder HAA) 1) Zufahrtsstrasse

2) Umzäunung mit Zugangstor 3) Schachtkopfhalle

4) Elektrogebäude

5) Frischluftbauwerk mit Ansaugöffnungen

Betriebsschacht für ein SMA-Lager 3) Pforte/Zutrittskontrolle

4) Personalgebäude/ Administration 5) Abwassergebäude

6) Elektrogebäude;

7) Werkstatt 8) Förderturm über

Betriebsschacht 9) Schachthalle

10) Abluftbauwerk (nicht sichtbar, hinter der Schachthalle)

Doppelschachtanlage für ein HAA-Lager

4) Schachthalle für Lüftungsschacht 5) Frischluftbauwerk 6) Personal/Administration 7) Abwassergebäude 8) Elektrogebäude 9) Werkstatt

10) Schachthalle beim Betriebsschacht 11) Förderturm 12) Baulogistikfläche 13) Baupersonalgebäude 14) Abluftbauwerk (nicht

Nebenzugangsanlagen in Form von Tunnelportalen

Mögliche Formen von NZA in Form von Tunnelportalen sind in Abb. 28 dargestellt. Solche Anlagen werden bevorzugt an einem Hangfuss angelegt.

Eine alleinstehende NZA für einen Betriebszugang benötigt bei einem SMA-Lager ca. 0,5 ha Land.

Beim HAA-Lager laufen auch während des Einlagerungsbetriebs Bautransporte über den Betriebs-schacht, weshalb eine grössere Fläche von ca. 1 ha benötigt wird. Zudem ist auch während der Be-triebszeit mit wahrnehmbaren Material- und Personentransporten zu rechnen.

Im Unterschied zu den SKA wird hier keine Schachtförderanlage benötigt. Im Falle der Variante mit Stichtunnels und Blindschacht befindet sich die Förderanlage in einer Kaverne im Berg. Damit betra-gen die grössten Gebäudehöhen nur ca. 8 m. Eine optionale Baulogistikhalle wäre ca. 10 m hoch.

Abb. 28 Modellhafte Darstellung der Betriebszugänge bei einem Tunnel, oben für ein SMA-, unten für ein HAA-Lager (NTB 16-08).

Jura Ost

Im Standortgebiet JO ist der Betriebszugang derzeit als paralleler Tunnel zum Hauptzugang vorgese-hen. Das entsprechende Tunnelportal wird damit in der Nähe der OFA zu liegen kommen. Ein mögli-cher Standort mit günstigen geologischen Bedingungen befindet sich ca. 1 km nördlich des Standort-areals.

Für die Frischluftzufuhr ist ein Tagesschacht vorgesehen, eventuell kombiniert mit einem zusätzlichen Betriebsschacht, welcher in diesem Fall über den gleichen SKA-Standort erschlossen würde.

Nördlich Lägern

Beim OFA-Standort NL-2 sind als NZA derzeit Tunnelportale (Stichtunnel zu den Blindschächten) in der Nähe des Standortareals oder am Hangfuss weiter südlich vorgesehen.

Beim OFA-Standort NL-6 ist nach derzeitigem Planungsstand eine Doppel-SKA für die beiden Tages-schächte vorgesehen.

3.5 Nebenzugangsanlagen, Erschliessung und weitere beanspruchte Flächen

Zürich Nordost

Im Standortgebiet ZNO ist nach derzeitigem Planungsstand eine Doppel-SKA für die beiden Tages-schächte oder eine Einzelanlage mit einem Tagesschacht und einem weiteren Schacht neben der OFA vorgesehen.

3.5.2 Erschliessung

Die OFA wird mit einer Zufahrtsstrasse und – wo möglich – mit einem Bahnanschluss erschlossen.

Falls ein direkter Schienenanschluss nicht realisierbar ist, wird eine Anlage für den Umlad der Abfälle und Betriebsmittel von der Schiene auf die Strasse benötigt. Die vorgesehene Erschliessung der Standortareale ist im Kapitel 3.4 beschrieben. Der Flächenbedarf dafür beträgt bei JO-3+ und bei NL-2 je ca. 1,5 ha, bei NL-6 ca. 2,5 ha und bei ZNO-6b ca. 1,8 ha.

Die NZA werden mit einer Strasse erschlossen. Da ihre Lage noch nicht bekannt ist, kann auch keine Aussage über die dafür benötigten Flächen gemacht werden.

3.5.3 Weitere beanspruchte Flächen

Bauinstallationen

Flächen für Bauinstallationen werden vor allem während des Baus der Zugangsanlagen und der La-gerbereiche unter Tage benötigt. Sie setzen sich u. a. zusammen aus Lagerflächen für Maschinen und Baustoffe sowie Flächen für die Ver- und Entsorgung, für die Materialaufbereitung, für allgemeine In-stallationen und Bauzufahrten sowie für Büros und Aufenthaltsräume. In Abhängigkeit der Realisie-rungsphasen und der standortspezifischen Bedingungen können Teilflächen der Areale der OFA oder der NZA für die Bauinstallationen verwendet werden. Sie sollten jedenfalls möglichst in der Nähe der Areale und Zugänge angeordnet werden.

Der Flächenbedarf für die Bauinstallationen beträgt bei JO maximal ca. 8 ha für ein HAA-Lager bzw.

6 ha für ein SMA-Lager. Bei NL-2, NL-6 und ZNO sind es in beiden Fällen maximal ca. 3 ha. Diese Flächen liegen aber zumindest teilweise auf dem OFA-Areal, welches während der Phasen mit Bau-aktivitäten noch nicht vollständig mit Anlagen belegt ist. Deshalb ist die insgesamt benötigte Fläche kleiner als die Summe des Flächenbedarfs für die OFA und die Bauinstallationen.

Langzeitdepot

Das beim Bau der Zugangsanlagen und Lagerbereiche anfallende Ausbruchmaterial soll nach Mög-lichkeit für den Bau und eventuell für die die spätere Verfüllung des GTL wiederverwendet werden.

Die Fläche für die Materialbewirtschaftung inkl. der Zwischendepots ist bei den Bauinstallationen be-reits berücksichtigt. Für die Lagerung des für die Verfüllung möglicherweise genutzten ausgebroche-nen Opalinustons wäre ein Langzeitdepot mit einer Fläche von ca. 4 ha nötig.