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292.2. SPEECH BYFERDINANDEBERLE

F RANZ F ISCHLER

4.1. R EDE VON G IOVANNI D I S TASI

Sehr geehrte Frau Zach, Bürgermeisterin von Innsbruck, Herr Eberle, Landeshauptmann-Stellvertreter von Tirol, Herr Präsident Mader, Frau Gateau, meine Damen und Herren

-Ich bin überaus erfreut, mich heute in mei-ner Eigenschaft als Präsident des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas des Europarats anlässlich der Verleihung des Kai-ser-Maximilian-Preises an Sie wenden zu dür-fen. Es ist mir eine besondere Freude, dies in der Stadt von Herrn Alois Lugger und Frau Zach zu tun; und es freut mich sehr, diese Rede in der Stadt und der Region von Dr. Her-wig van Staa zu halten, seines Zeichens Lan-deshauptmann von Tirol, ehemaliger Präsi-dent des Kongresses - ich darf hinzufügen, ein exzellenter Präsident des Kongresses - und vor allem ein sehr enger Freund.

Es ist gut, dass der diesjährige Europapreis Elisabeth Gateau zugesprochen wurde, der Generalsekretärin der Weltunion der Kom-munen, dieser neuen, weltumspannenden Organisation für lokale Selbstverwaltung. Wir

in Strassburg kennen Elisabeth Gateau sehr gut, sie war ja bis 1974 am Sekretariat der Ständigen Konferenz der Gemeinden Euro-pas, der Vorläuferin des Kongresses, tätig. Bis 2002 war sie Generalsekretärin des Rates der Gemeinden und Regionen Europas und arbei-tete bei der Vorbereitung des Konvents zur Zukunft Europas mit Valery Giscard d’Estaing zusammen. Ich danke ihr, dass sie uns gehol-fen hat, einen überaus fruchtbaren Dialog mit dem Konvent zu führen. Im Europarat arbei-tete sie mit unserem ehemaligen Präsidenten Dr. Alois Lugger zusammen, der damals Bür-germeister von Innsbruck und Präsident des Tiroler Landtags war. Ich möchte bei dieser Gelegenheit betonen, dass das kulturelle Erbe Innsbrucks die praktische Arbeit des Europa-rats und insbesondere des Kongresses sehr bereichert hat.

Die Arbeit von Frau Gateau ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der lokalen und regio-nalen Selbstverwaltung in Europa, zur Imple-mentierung des Subsidiaritätsprinzips, zur Verbreitung des Gedankenguts der Charta der lokalen Selbstverwaltung des Europarats und zur Anerkennung der regionalen Realität in den europäischen Institutionen.

Subsidiarität sowie Regionalisierung und Viel-falt sind die Schlüsselfaktoren zum Verständnis Europas und die Triebkräfte für die Weiter-entwicklung unseres Kontinents.

Die Regionen sind in der Tat aktuelle politi-sche Realität in Europa. Sie sind aktive Part-ner beim Aufbau eiPart-ner demokratischen Gesell-schaft und hegen zu Recht den Wunsch,

sowohl auf nationaler als auch auf europäi-scher Ebene als Partner im politischen Ent-scheidungsfindungsprozess anerkannt zu wer-den.

Im Kongress haben die Regionen ihre politi-sche Plattform gefunden. Mit der Schaffung des EU-Ausschusses der Regionen nach den Verträgen von Maastricht wurden sie zu einer Säule der europäischen Integration.

Heute spielen die Regionen Europas eine wichtige und aktive Rolle beim Aufbau von demokratischen Gesellschaften und streben nach umfassender politischer Mitbestimmung auf nationaler und europäischer Ebene. Der Europarat ist bemüht, sich diesen neuen Her-ausforderungen zu stellen und den Erwar-tungen der europäischen Regionen durch eine grundlegende Reform seiner Organisations-strukturen gerecht zu werden. Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas wur-de 1994 als „Organ zur Vertretung wur-der kom-munalen und regionalen Körperschaften“ in den Mitgliedsstaaten des Europarats, mittler-weile 45 an der Zahl, gegründet. Innerhalb des institutionellen Rahmens des Europarats übt der Kongress seine Aufgaben und Kom-petenzen eigenverantwortlich aus und unter-steht heute nicht mehr einem anderen Organ des Europarats. Der Kongress ist damit, neben dem Ministerrat und der Parlamentarischen Versammlung, eine der drei politischen Säu-len des Europarats.

In diesem Zusammenhang möchte ich beto-nen, dass der norwegische Premierminister (Norwegen führt derzeit den Vorsitz im

Mini-sterrat des Europarats) in seiner Rede in der Parlamentarischen Versammlung im Juni 2004, also letzten Monat, bestätigte, dass „sowohl die Parlamentarische Versammlung als auch der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas Triebkräfte im Europarat sind“.

Die Stärkung von regionaler Demokratie und Dezentralisierung, die Schaffung regionaler Strukturen in den Mitgliedsländern auf Basis einer funktionierenden Demokratie sind über-aus wichtige Anliegen des Kongresses im Euro-parat.

Die Bewegung in Richtung Dezentralisierung und Regionalisierung hat in vielen Mit-gliedsländern große Fortschritte gemacht.

Sowohl in Westeuropa als auch in den neu-en Mitgliedsländern in Mittel- und Osteuro-pa werden neue Initiativen zur Stärkung oder Schaffung regionaler bzw. dezentralisierter Verwaltungsstrukturen gesetzt. Entsprechen-de politische und parlamentarische Debat-ten sind im Gange, unter anderem in Italien, Frankreich und Ungarn. Dialoge über die Zukunft der regionalen Strukturen finden auch in Dänemark und Norwegen statt. Volksab-stimmungen zur Schaffung regionaler Ver-bände sind in England noch vor Jahresende geplant, und sogar föderalistische Länder wie Deutschland und Österreich haben mittler-weile Strukturen geschaffen, in denen die Funktion der Regionen und der sie vertre-tenden Organe im Bundesstaat diskutiert wird.

Eine der Hauptinitiativen des Kongresses zur Stärkung der Regionalisierung besteht in einer Reihe periodischer Kolloquien, die in den

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Mitgliedsländern abgehalten werden. Deren Ziel ist die Förderung eines Informations- und Erfahrungsaustausches zur Errichtung und För-derung demokratischer regionaler Strukturen und die Propagierung der Vorteile einer funk-tionierenden zweiten Schiene der Gebiets-verwaltung. Solche Kolloquien fanden bereits in Ungarn, Serbien, Norwegen und Rumäni-en statt, kürzlich erst warRumäni-en BulgariRumäni-en, die Ukraine und Griechenland an der Reihe. Eine Konferenz über den verfassungsrechtlichen Status der Regionen in der russischen Föde-ration und in anderen europäischen Ländern wurde Mitte Juli 2003 in Kazan, Russland, abgehalten. Eine weitere Tagung ist noch heu-er in Albanien geplant. Wir hoffen, dort alle Vertreter der Balkanländer an einen Tisch zu bringen.

Wir beteiligen uns auch aktiv an der Schaf-fung neuer regionaler Strukturen, zum Bei-spiel in Polen, Tschechien und der Slowakei.

Zu diesem Zweck wurden so genannte „Task-forces“ oder Arbeitsgruppen gebildet, die sich der Forderungen der regionalen Körper-schaften und Verbände annehmen und die europäischen Erfahrungen bei der Schaffung und Verwaltung von regionalen Strukturen in unseren Mitgliedsländern einbringen. Ein Bei-spiel ist das diesjährige Arbeitsgruppentref-fen zur Regionalisierung in Rumänien. In der Folge kam es zu einem Sondertreffen in Flo-renz mit dem Ziel, einen tiefgreifenden Dia-log über die Erfahrungen mit regionalen Ver-waltungsreformen zwischen Italien und Rumä-nien in Gang zu bringen. Eine ähnliche Arbeits-gruppe zum Thema Regionalisierung in der Ukraine ist geplant.

Sehr wichtig sind dem Kongress verstärkte Initiativen in einem ganz speziellen geografi-schen Gebiet - dem adriatigeografi-schen Becken ein-schließlich der Balkanländer. Die diesbezüg-lichen Aktivitäten sind für mich von besonde-rem Interesse, weil die italienischen Regionen sehr besorgt sind über die fehlenden Koope-rationsstrukturen in diesem Teil des Mittel-meers. Ich habe daher ein Projekt zur Schaf-fung eines Kooperationsnetzwerks rund um die Adria initiiert, in dem regionale und kom-munale Körperschaften gemeinsam sozio-ökonomische Zusammenarbeit und Umwelt-schutz in dieser Region vorantreiben. Dieses Kooperationsnetzwerk sollte auch der Errich-tung interregionaler Partnerschaften zwischen interessierten Balkanländern förderlich sein.

Gleichzeitig ist es wichtig, die zukünftige Zusammenarbeit rund um die Ostsee zu stär-ken; dies auch deshalb, weil die russischen Regionen und im Speziellen die Region Kali-ningrad mit allen bekannten Problemen ein-gebunden werden müssen.

Die politischen Entwicklungen der jüngsten Zeit haben gezeigt, dass wir auch die Regi-on Kaukausus und die Förderung vRegi-on regio-nalen Kooperationsstrukturen rund um das Schwarze Meer nicht vernachlässigen dür-fen. Wir haben es also mit drei Meeren mit ähnlichen Merkmalen zu tun - Adria, Ostsee und Schwarzes Meer, und wir sollten deren Probleme bündeln, um für jede Region die gleichen Lösungen zu finden. Das ist nicht einfach, aber, wie Mme. Gateau weiß, müs-sen wir uns ja nicht auf die Lösung simpler Probleme beschränken.

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Last aber bei weitem nicht least ist die regio-nen- und grenzüberschreitende Zusammen-arbeit und Partnerschaft entlang der mittel-und osteuropäischen Grenzen von entschei-dender Bedeutung. Innerhalb des EU-Erwei-terungsprozesses werden die Binnengrenzen in den nächsten Jahren Schritt für Schritt abge-schafft werden. Dennoch bin ich überzeugt, dass die europäischen Erfahrungen mit grenz-überschreitender Zusammenarbeit, mit der Schaffung der so genannten Euregios und mit der Initiierung von gemeinsamen grenzüber-schreitenden Projekten auch in den nächsten Jahren noch gebraucht werden. Dieser Erfah-rungsschatz sowie die aktive Unterstützung sind sowohl für die Außengrenzen der Europäi-schen Union als auch für die grenzüber-schreitende Zusammenarbeit zwischen den anderen Mitgliedsländern des Europarats von größter Bedeutung. Und dabei, denke ich, können uns die Erfahrungen Österreichs von Nutzen sein.

In seiner politischen Erklärung über die grenz-überschreitende und interterritoriale Zusam-menarbeit zwischen den Staaten in Südost-europa, verabschiedet in Chisinau, Molda-wien im November 2003, bestätigt auch der Ministerrat des Europarats, dass die grenz-überschreitende und interterritoriale Zusam-menarbeit nicht nur Staaten betrifft, sondern auch regionale und kommunale Körper-schaften. Deshalb ist es so wichtig, die loka-len Regierungen zu stärken.

Dezentralisierung und Regionalisierung sind die Vorgaben für die Anpassung territorialer Strukturen an das Ziel, die Regierungen

bür-gernäher zu gestalten, damit die BürgerInnen mehr aktive Verantwortung für die Verwal-tung ihrer sozialen und politischen Gemein-schaften übernehmen. Es ist wichtig, die Bür-gerInnen davon zu überzeugen, dass die akti-ve Teilnahme an kommunalen und regiona-len Wahregiona-len und an den Gesprächen mit ihren gewählten Vertretern nicht nur ein wichtiges Recht, sondern auch eine Verantwortung und eine Pflicht ist. Nur so kann Demokratie gefe-stigt und weiterentwickelt werden. Dies bedeu-tet, dass neue Regierungskonzepte gefunden werden müssen, um die regionale Verwal-tung effizienter, transparenter und bürgerge-rechter zu machen. Die „New Governance“

muss auch in den Regionalverwaltungen Ein-zug halten. Sie beinhaltet einerseits die Suche nach rationelleren Strukturen und mehr Effi-zienz, und andererseits das Streben nach einer engeren Partnerschaft mit den BürgerInnen.

Wir brauchen Strukturen, die direkte Mitbe-stimmung und umfassende Kooperation ermöglichen.

Der Kongress bietet den mittel- und osteu-ropäischen Ländern darüber hinaus auch Unterstützung bei der Abfassung von Geset-zesvorlagen, basierend auf den Grundsätzen der Europäischen Charta der lokalen Selbst-verwaltung und des Entwurfs der Europäi-schen Charta der regionalen Selbstverwal-tung.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit betonen, dass sich der Kongress als eines seiner vor-rangigen Ziele für die Verabschiedung einer Europaratskonvention für regionale Selbst-verwaltung einsetzt, ein wichtiges politisches

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Instrument beim Aufbau einer demokratischen, bürgernäheren europäischen Gesellschaft, wichtig auch für die erfolgreiche Entwicklung von regionaler Demokratie und Regionalis-mus in allen europäischen Ländern.

Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für die nächste Europäische Ministerkonfe-renz zum Thema kommunale und regionale Verwaltung in Budapest im Jahr 2005 fordert der Kongress alle beteiligten Partien auf, die Verabschiedung einer Europäischen Charta der regionalen Selbstverwaltung in Form einer internationalen Konvention zu unterstützen, damit diese den gleichen Status erlangt wie die Europäische Charta der lokalen Selbst-verwaltung.

Das europäische Garantiesystem für lokale und regionale Körperschaften, bestehend aus den Verfassungsnormen und Verträgen von EU und Europarat, wird erst dann vollständig sein, wenn eine Anzahl von Bestimmungen umgesetzt ist: jene der Europäischen Charta der lokalen Selbstverwaltung, des EU-Ver-fassungsentwurfs und der neuen Europarats-konvention für regionale Selbstverwaltung, die derzeit auf zwischenstaatlicher Ebene debattiert wird.

Heute hat der Europarat, wie bereits gesagt, 45 Mitgliedsländer. Das nächste wird Monaco sein, das bereits einen speziellen Gaststatus genießt. Die Europäische Union wurde, wie von Frau Zach angesprochen, am 1. Mai um 10 Mitglieder erweitert und weist heute 25 Mitglieder auf. Diese übergeordneten politi-schen Entwicklungen haben natürlich auch

Auswirkungen auf unsere Arbeit im Bereich der Regionalisierung.

Dezentralisierung und Regionalisierung sowie die Umsetzung des Prinzips der Subsidiarität sind politische Bewegungen, die in Europa Fortschritte machen und die auch vor kur-zem in den Debatten um einen Verfassungs-vertrag für die Europäische Union anerkannt wurden, der unter dem Vorsitz von Valery Giscard d’Estaing, Präsident der Rates der Europäischen Gemeinden und Regionen, erar-beitet wurde.

Wie Sie wissen, haben die Spitzen der Europäi-schen Union kürzlich eine Einigung über einen neuen Verfassungsvertrag für Europa erzielt, und zwar am 17. und 18. Juni 2004 am Europarat in Brüssel.

In diesem Vertragsentwurf werden zum ersten Mal die lokalen und regionalen Körperschaften als politische Partner im Entscheidungsfin-dungsprozess der Europäischen Union aner-kannt. Lokale und regionale Selbstverwaltung ist zum Verfassungsprinzip der EU geworden, und das Subsidiaritätsprinzip wurde mittels eines Sonderprotokolls in den Vertrag inte-griert.

Als Folge davon werden die lokalen und regio-nalen Körperschaften in Zukunft die europäi-schen Politiken mitgestalten können, wann immer ihre eigenen Interessen betroffen sind.

Die Regionen und deren Vertreter werden in Zukunft als Partner in den Entscheidungsfin-dungsprozessen der erweiterten Europäischen Union gelten.

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Der EU-Ausschuss der Regionen und die Ver-treter der Regionen in diesem Organ, und ich denke dabei insbesondere an die Regionen mit gesetzgeberischer Kompetenz, müssen neue Konsultations- und Mitgestaltungsme-chanismen für die europäischen Angelegen-heiten entwickeln. Diese zukünftigen Struk-turen und Entscheidungsfindungsprozesse werden beträchtliche Auswirkungen auf die Arbeit des Kongresses im Europarat haben.

Die Vertreter von 25 Mitgliedsländern des Europarats werden im Ausschuss der Regio-nen mitarbeiten und dort auch den Interes-sen und legitimen Forderungen ihrer Regio-nen nach Mitbestimmung Gehör verschaffen müssen. Diese Regionen, insbesondere in Polen, Tschechien und der Slowakei, wurden mit direkter Unterstützung des Kongresses geschaffen. Sie werden sicher neue Ideen und Erfahrungen in die Arbeit der Europäischen Union einbringen.

In diesem Bereich bleibt noch viel zu tun.

Die Strukturfonds der Europäischen Union funktionieren nach einem speziellen System;

die Zuweisung und Abwicklung der Projek-te basiert auf regionalen EinheiProjek-ten, bei denen es sich allerdings um rein statistische Infor-mations- und Planungsregionen handelt, die im Allgemeinen keine demokratisch gewähl-ten Selbstverwaltungsstrukturen aufweisen.

Der Kongress, insbesondere die Kammer der Regionen, ist hingegen in allen Ländern aktiv, die regionale Verwaltungsreformen planen, damit regionale Selbstverwaltungen geschaf-fen werden, die den Grundsätzen und Wer-ten der Charta der lokalen Selbstverwaltung und dem Entwurf der Europäischen Charta

der lokalen Selbstverwaltung entsprechen.

Diesen Ländern soll geholfen werden, demo-kratisch gewählte Versammlungen und ihr eigenes Führungspersonal aufzubauen. Der Kongress ist zudem bemüht, beste Praktiken für das Management von Strukturfonds zu propagieren.

In diesem Geiste ist der Kongress in europäi-schen Ländern aktiv, die Kandidaten für die nächste Erweiterungsrunde der Europäischen Union sind, die möglicherweise nach 2007 erfolgen wird. Die Kammer der Regionen des Kongresses konzentriert sich daher in ihrer derzeitigen Arbeit auf die politischen Ent-wicklungen in Rumänien, Bulgarien und Kroa-tien.

Im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung hat der Kongress auch die Aufgabe zu gewähr-leisten, dass die neuen Grenzen zwischen EU-Mitgliedsstaaten und Nicht-EU-Ländern nicht zu neuen Trennlinien werden. Diesbezüglich ist die interregionale und grenzüberschrei-tende Zusammenarbeit und die Arbeit entlang der Grenzlinien in Mittel- und Osteuropa zu einer Priorität des Kongresses geworden.

Mittlerweile glaube ich, dass die Regionen Europas mit ihren unterschiedlichen Struktu-ren, Kompetenzen und Eigenarten eine Beson-derheit Europas sind. Europa braucht sich dar-über nicht zu beklagen. Europa muss mit die-ser Vielfalt, die seinen Reichtum darstellt, leben. Dezentralisierung, Regionalisierung und föderalistische Strukturen sind unter-schiedliche Schritte eines Prozesses, dessen letzendliches Ziel in bürgernäheren

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schen und administrativen Strukturen besteht, in der Stärkung der Demokratie und im Respekt vor unserem vielfältigen kulturellen und eth-nischen Erbe.

Jeder Staat muss bei der Organisation von Verwaltungsstrukturen seinen eigenen Weg gehen, der seiner politischen Geschichte und den Bestrebungen der staatsbegründenden Organe nach regionaler Selbstverwaltung am besten entspricht.

So wird die europäische Kooperation zwi-schen unseren Mitgliedsstaaten zur Schaffung moderner und effizienter staatlicher Struktu-ren und zur Erreichung eines Hauptziels des Europarats beitragen, nämlich zur Förderung und Weiterentwicklung einer demokratischen Gesellschaft und zur Stärkung der demokra-tischen Stabilität in unseren Mitgliedsländern.

Meine Damen und Herren, letztlich haben alle Länder das gleiche Ziel: die Schaffung von pluralistischen, gut funktionierenden demokratischen Strukturen, die für die Ent-wicklung einer modernen Gesellschaft not-wendig sind. Eine pluralistische Demokratie braucht pluralistische Verwaltungsstrukturen.

Wir müssen die Vielfalt in der Einheit aner-kennen. Wie in der Erklärung von Bordeaux aus dem Jahre 1978 festgeschrieben, fördert die Regionalisierung nicht nur die Einheit in der Vielfalt, sondern ist auch eine der Bedin-gungen für ein vereintes Europa. Wir bauen Europa auf eben diesem Fundament - das Europa der Nähe und das Europa der Regio-nen, das der Kongress des Europarats zu stär-ken versucht.

Ich glaube fest daran, dass Regionalisierung, Dezentralisierung, Subsidiarität und Vielfalt die Stärken Europas sind. Indem wir diese Werte fördern, tragen wir bei zum Aufbau einer demokratischen europäischen Gesell-schaft bei, so dass wir friedlich in diesem gemeinsamen Haus Europa leben können.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.