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5 Planung und Entscheidung

Wir haben bisher die Betriebswirtschaftslehre beschrieben, ihr Auf-gabengebiet erläutert und daraus die Aufgaben der Betriebe in der Marktwirtschaft abgeleitet.

Dazu haben wir Unternehmensziele definiert und Maßgrößen beschrieben, mit deren Hilfe die Zielerreichung kontrolliert werden kann.

Dieses logisch aufeinander aufbauende Vorgehen wollen wir jetzt in einen weiteren Zusammenhang stellen und wichtige weite-re Glieder dieses Zusammenhanges kurz untersuchen.

Eine Unternehmensleitung muß prinzipiell folgendermaßen vorgehen:

– sie muß Ziele setzen,

– es muß eine Planung aufgestellt werden,

– dann muß die Entscheidung getroffen werden, wie das Ziel erreicht werden soll,

– der Unternehmer muß für die Durchführung sorgen und – schließlich müssen der Verlauf und die Ergebnisse

kontrol-liert werden.

Denersten Schritt, die Zielfindung eines Betriebes in der Marktwirt-schaft haben wir unter Zugrundelegung betriebswirtMarktwirt-schaftlichen Vorgehens ausführlich untersucht.

Dieletzten Schritte Durchführung und Ergebniskontrolle würden in einer Einleitung zur Betriebswirtschaftslehre zu weit führen.

DieSchritte Planung und Entscheidung aber sind für die betriebli-che Praxis und damit auch für die noch folgenden Kapitel der Be-triebswirtschaftslehre von so großer Bedeutung, daß wir hier zu-mindest auf die wichtigsten Zusammenhänge eingehen wollen.

Die wichtigsten unternehmerischen Aufgaben sind die Entschei-dungen über zukünftige Vorgehensweisen. Davon handeln im Prin-zip auch alle folgenden Kapitel dieses Lehrbriefes, nämlich z.B.

– von der Wahl der richtigen Rechtsform, für die sich ein Unter-nehmer entscheiden muß,

– von den Art der Kapitalbeschaffung, die er wählt oder

– von der Art, wie produziert werden soll oder wie die Produkte

Abbildung 5.1: Vorgehen der Unternehmensleitung

Alles dieses geschieht aufgrund von Planungen und Entscheidun-gen, die in eine ungewisse Zukunft gerichtet sind.

Weil diese Einsicht so wichtig ist, wollen wir jetzt noch einiges darüber lernen, wie Planung und Entscheidung definiert sind und wie man damit umgeht, daß die dabei zugrunde liegenden Daten alle für die ungewisse Zukunft gelten sollen.

5.1 Begriffe der Planung und Entscheidung

Eine häufig zu findende Definition von Planung ist:

Planung ist die gedankliche Vorwegnahme zukünftigen Handelns durch Abwägen verschiedener Handlungsalternativen.

Dererste Schritt ist dabei das Sammeln von Informationen.

Diese Informationen beziehen sich aber auf zukünftige Entwicklun-gen, sie beinhalten daher geschätzte Erwartungen. Je unvollkom-mener und spekulativer die Informationen sind, die die Geschäfts-leitung bekommen kann, desto größer sind die Unsicherheiten und Risiken, die in den Erwartungen stecken.

Der zweite Schritt besteht darin, mit Hilfe der Schätzungen alter-native Pläne aufzustellen, die im Prinzip verschiedene Wege darstel-len, das gesteckte Ziel zu erreichen.

Imdritten Schritt muß man sich dann für einen dieser Pläne ent-scheiden, um von jetzt an eine verbindliche Vorgehensweise zu haben. Durch diese Entscheidung wird ein Soll vorgegeben. Damit ist dann auch die Möglichkeit gegeben, mit Hilfe eines Soll-Ist-Vergleiches regelmäßig zu kontrollieren, ob das Ziel dieser Planung überhaupt erreicht werden kann.

Die hier gemeinte betriebliche Planung läßt sich noch untergliedern:

Sie beinhaltet in verschiedenen Planungsebenen sowohl die kon-zeptionelle grundsätzliche Planung der Unternehmensziele, als auch die Planung von Details, wie z.B. die Lagerplanung oder die Planung von Maschinenaufstellungen.

Als Entscheidung bezeichnet man die Auswahl einer von zwei oder mehreren Alternativen, die dem Entscheidungsträger zur

Realisierung eines Ziels zur Verfügung stehen.

Dabei kann eine Entscheidung sowohl eine bewußte als auch eine

Für unsere Fälle gehen wir entsprechend dem eingangs zugrunde gelegten Vernunftsprinzip davon aus, daß der Entscheidungsträger bewußt und zielgerichtet handelt. Wie vernachlässigen also zu-nächst, daß sich ein Entscheidungsträger in der Praxis häufig unlo-gisch verhält. Wir legen vielmehr zugrunde, wie er entscheiden sollte.

5.2 Planung und Entscheidung unter Unsicherheit

Da jede Planung und damit selbstverständlich auch die zielgerich-tete wirtschaftliche Planung immer in die Zukunft gerichtet ist, sind entsprechende Informationen über zukünftige Entwicklungen für die Festlegung von Planungsentscheidungen unerläßlich.

Man unterscheidet verschieden Formen der Information:

Vollkommene Information.

Sie liegt immer dann vor, wenn der Entscheidende die zukünfti-ge Entwicklung der Daten mit Gewißheit voraussazukünfti-gen kann und damit sein zweckorientiertes Wissen gesichert ist. Vollkom-mene Information setzt also die Kenntnis der Zukunft voraus.

Vollkommene Ignoranz

Sie ist das Gegenteil der vollkommenen Information. In diesem Fall liegt ein absoluter Mangel an Informationen vor.

Unvollkommene Information.

In der Praxis liegt eigentlich immer ein Zustand zwischen den beiden Extremen der vollkommenen Information und der voll-kommene Ignoranz vor.

Hat ein Planer bei der Planung großes Vertrauen in das tatsächliche Eintreten seiner Erwartungen, sprechen wir von einer sogenannte sicheren Erwartung.

Ist der Planer sich nicht so sicher, so liegt eine unsichere Er-wartung vor.

Ist die Wahrscheinlichkeit der Abweichung statistisch bere-chenbar, so spricht man von einer Risikoerwartung.

Um die Frage zu beantworten, wie ein Betrieb seine unternehmeri-schen Ziele bei unvollkommener Information erreichen kann, d.h.

welche Entscheidungen er zu treffen hat, wurde in der betriebswirt-schaftlichen Entscheidungstheorie das Instrumentarium der soge-nannten Entscheidungsregeln entwickelt. Diese gehören allerdings noch nicht in eine Einleitung zur Betriebswirtschaftslehre und können daher hier nicht weiter dargestellt werden.

Abbildung 5.2: Formen der Information

Wahl des betrieblichen