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2 Pflege im Spiegel der Statistik

2.2 Leistungserbringung

2.2.3 Pflegepersonen

Pflegepersonen im Sinne des SGB XI sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen im Sinne des § 14 SGB XI in seiner häuslichen Umgebung pflegen (§ 19 SGB XI). Zur Erfassung der Zahl der Pflegepersonen gibt es keine amtlichen Statisti-ken. Dennoch lassen sich anhand verschiedener Datenquellen Schätzungen und Be-schreibungen vornehmen.

Schätzungen zur Gesamtzahl der an der Pflege beteiligten Privatpersonen kommen auf etwa doppelt so viele Pflegepersonen wie Pflegebedürftige im häuslichen Setting. Auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) werden für das Jahr 2015 rund 4,6 Mil-lionen Pflegepersonen bei ausgewiesenen 2,2 MilMil-lionen Pflegebedürftigen geschätzt (Rothgang et al., 2017, S. 144 f.). Nach der TNS-Studie von 2016 werden 32 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause von nur einer Person versorgt, 28 Prozent von zwei Perso-nen, 15 Prozent von drei Personen und 16 Prozent von vier oder mehr Personen (Schnee-kloth et al., 2017, S. 53). Berücksichtigt man im letzten Fall nur vier Pflegende, dann resultiert daraus eine fast genau doppelt so große Zahl an Pflegepersonen wie Pflege-bedürftige (197 Prozent).

wöchentlich erwerbstätig ist und eine oder mehrere pflegebedürftige Personen des Pfle-gegrads 2 bis 5 in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig für wenigstens zehn Stunden wöchentlich pflegt (§ 44 SGB XI). Bis Ende 2016 mussten 14 Stunden Pflege nachgewiesen sein. Ein Beitragsanspruch besteht nur, solange noch keine Vollrente wegen Alters bezogen wird und die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversiche-rung noch nicht erreicht wurde.

Die zum Jahresende ermittelten Zahlen der pflichtversicherten Pflegepersonen schwan-ken in der Zeit von 2004 bis 2016 zwischen 270.000 und 314.000. Zum 31. Dezember 2017 wurden 527.375 Pflegepersonen ermittelt (DRV, 2019). Die jährliche Beitrags-summe, die in den Jahren 2002 bis 2016 stets bei 0,9 bis 1,0 Milliarden Euro lag, stieg im Jahr 2017 auf 1,5 Milliarden Euro und im Jahr 2018 auf 2,1 Milliarden Euro (BMG, 2019d, 9).

Aus den zur Verfügung gestellten Routinedaten der BARMER lässt sich nicht herausle-sen, welche Merkmale die pflichtversicherten Pflegepersonen haben. Es lässt sich aber feststellen, für welche Pflegebedürftigen sich im Zuge der gesetzlichen Änderungen eine bessere Absicherung der Pflegepersonen ergeben hat. Insgesamt ergeben sich auf Grundlage der Hochrechnungen der BARMER-Daten für das Jahr 2012 monatlich durch-schnittlich 257.000 Leistungsempfänger von Rentenversicherungsbeiträgen und für das Jahr 2018 durchschnittlich 575.000. Das entspricht insgesamt etwa dem Trend der Zah-len der Rentenversicherung. Bezogen auf alle häuslich versorgten Pflegebedürftigen ist der Anteil damit von 17,4 Prozent im Jahr 2012 auf 25,3 Prozent im Jahr 2018 gestiegen.

Wie in Abbildung 2.14 zu sehen ist, gibt es bei den Pflegebedürftigen verschiedene Alters-gruppen, in denen auch schon im Jahr 2012 für mehr Pflegepersonen Rentenversiche-rungsbeiträge von der Pflegekasse gezahlt wurden. Dazu gehören allein schon aufgrund der hohen Fallzahl die hochaltrigen Pflegebedürftigen (vergleiche Kapitel 2.1.1). Relativ zur Fallzahl der Pflegebedürftigen in diesen Altersgruppen ist aber die Zahl der pflichtver-sicherten Pflegepersonen gering. Verglichen mit 249.000 Pflegebedürftigen in häuslicher Versorgung im Alter von 80 bis 84 Jahren finden sich für das Jahr 2012 nur 22.000 abge-sicherte Pflegepersonen. Dies ist ein Anteil von 8,8 Prozent. Trotz nur 31.800 häuslich versorgter Pflegebedürftiger im Alter von 10 bis 14 Jahren sind im Jahr 2012 mit 21.000

Rentenversicherungsbei-träge für 527.375 Pfle-gepersonen

fast zwei Drittel so viele Pflegepersonen pflichtversichert. Diese hohe Relation bei jungen Pflegebedürftigen ist im Jahr 2018 im vergleichbaren Ausmaß erhalten geblieben, wäh-rend der Anteil bei den 80- bis 84-jährigen Pflegebedürftigen auf 17,8 Prozent gestiegen ist. Dieses Ergebnis spricht dafür, dass insbesondere die Pflege des Partners oder der Eltern im höheren Alter nun besser abgesichert und honoriert ist.

Abbildung 2.14: Anzahl monatlicher Beitragszahlungen zur Rentenversicherung für Pflegepersonen nach Alter und Geschlecht der Pflegebedürftigen – 2012 und 2018

Altersgruppe der pflegebedürftigen Personen

Quelle: BARMER-Daten 2012–2018, hochgerechnet auf die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland

Pflegepersonen, die abhängig beschäftigt sind, können gegebenenfalls eine bis zu sechs-monatige Pflegezeit in Anspruch nehmen. Seit 2015 gilt ein Rechtsanspruch auf teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten, die sogenannte Familienpflegezeit. Hierbei ist die Reduktion der Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche möglich, um die Erwerbsar-beit mit der Pflege in häuslicher Umgebung besser vereinbaren zu können. Nach § 44a SGB XI besteht dazu ein Anspruch auf Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung

Die Inanspruchnahme dieser Beitragszahlungen ist in der Summe minimal. Beitragszah-lungen zur Kranken- oder Pflegeversicherung erfolgen in den Jahren 2012 bis 2018 mit leicht steigender Tendenz für 140 bis 230 Personen im durchschnittlichen Monat. Insge-samt ist somit die Unterstützung durch die Leistungen nach dem Pflegezeitgesetz nicht so angenommen worden wie erhofft.

2.2.4 Fazit zur Leistungserbringung

Etwa die Hälfte der Pflegebedürftigen wird im häuslichen Umfeld durch Angehörige, aber ohne Beteiligung zugelassener Pflegedienste oder in Einrichtungen der Hilfe für behin-derte Menschen gepflegt. Die andere Hälfte wird zu etwa gleichen Teilen im häuslichen Umfeld mit Unterstützung ambulanter Pflegedienste oder im Pflegeheim versorgt.

Die Zahl der ambulanten Pflegedienste hat zwischen 1999 und 2017 um 29,9 Prozent zugenommen und die Zahl der Beschäftigten, gemessen in VZÄ, darin sogar um 120,4 Prozent. Damit sind die Einrichtungen im Durchschnitt größer geworden und die Zahl der Beschäftigten ist stärker gestiegen als die Zahl der Pflegebedürftigen mit Sach-leistungsbezug.

Auch in der stationären Versorgung gab es eine Ausweitung der Kapazitäten. Die Zahl der Einrichtungen mit vollstationärer Dauerpflege stieg vor allem in der Zeit von 1999 bis 2011 und stagniert seither. Das feste Angebot an Kurzzeitpflege stagniert seit Beginn an.

In den Jahren seit 2007 steigt vor allem die Zahl der Einrichtungen, die Tages- oder Nacht-pflege anbieten, von 1.800 auf 4.500 im Jahr 2017. Die Kapazitäten in der stationären Versorgung sind gemessen in Beschäftigten um 73,4 Prozent und gemessen in VZÄ um 62,4 Prozent gestiegen. Damit hat sich auch in dieser Versorgungsart die Betreuungs-relation verbessert, da die Zahl der Pflegebedürftigen in vollstationärer Pflege nur um 45,4 Prozent gestiegen ist. Die Zahl der Plätze im Pflegeheim steigt hingegen in ver-gleichbarer Weise wie die Zahl der Pflegebedürftigen im Pflegeheim.

Die durchschnittlichen monatlichen Gesamtheimentgelte lagen für Pflegegrad 1 im Jahr 2017 bei 2.222 Euro. Bei Pflegegrad 5 fielen im Durchschnitt 3.749 Euro an. Waren bei Einführung der Pflegeversicherung die Versicherungsleistungen noch teilweise ausrei-chend, um die Pflegesätze zu decken, sind im Jahr 2015 bereits durchschnittliche

Eigenanteile von 426 Euro (Pflegestufe I) bis 873 Euro (Pflegestufe III) allein für die Pfle-geleistungen zu verzeichnen. Die Eigenanteile, die von den Pflegebedürftigen insgesamt zu erbringen sind (einschließlich Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten), lagen im Jahr 2015 sogar zwischen 1.520 Euro (Pflegestufe I) und 1.966 Euro (Pflegestufe III).

Durch das PSG II sind einheitliche, pflegebedingte Eigenanteile für die Pflegegrade 2 bis 5 eingeführt worden. Diese liegen im Jahr 2017 bei durchschnittlich 628 Euro. Der gesamte Eigenanteil liegt bei durchschnittlich 1.744 Euro.

Es gibt etwa doppelt so viele Pflegepersonen wie Pflegebedürftige in der häuslichen Versorgung. Eine soziale Absicherung der Pflegepersonen ist aber nicht obligatorisch.

Durch die Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen und mit der Absenkung der Hürden durch das PSG II von 14 Stunden auf zehn Stunden wöchentliche Pflege hat sich aller-dings die Zahl der Pflegepersonen, für die Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden, im Vergleich zum Jahr 2012 mehr als verdoppelt. Rentenversicherungsbeiträge wurden im Durchschnittsmonat im Jahr 2018 inzwischen für rund 575.000 Pflegepersonen gezahlt.