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– Ordentliche Erträge

Im Dokument Budgetplan und Produkthaushalt (Seite 40-47)

01 Steuern und ähnliche Abgaben

Ergebnis

-9.314.243 -9.300.000 -9.400.000 -9.400.000 -9.400.000 -9.400.000

In dieser Zeile wird die Zuwendung des Landes aus der Wohngeldersparnis für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende eingenommen (Produktgruppe 05.505 - Grundsiche-rung für Arbeitssuchende). Die Haushaltsplanung ab 2019 wurde an die Prognose für das Jahr 2018 angepasst.

02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen

Ergebnis 02 + Zuwendungen und

allgemeine Umlagen

-211.502.129 -215.726.123 -220.921.074 -228.345.072 -240.300.922 -251.336.680

Die Zeile 02 setzt sich u.a. aus folgenden Positionen zusammen: Kreisumlage (64 %), Jugend-hilfeumlage (8 %), Umlage LES-Förderschule (1,4 %), Umlage Bergisches Berufskolleg (0,4 %) und Schlüsselzuweisung des Landes (18 %).

Zahlungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (zu 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen)

2017 2018 2019 2020 2021 2022

Kreisumlagesatz (in %) 38,95 35,50 35,50 35,50 36,52 37,24

Umlagegrundlagen (in Mio. €) 355,0 380,1 398,9 415,4 433,1 448,8

Kreisumlage (in Mio. €) 138,3 134,9 141,6 147,5 158,2 167,1

Schlüsselzuweisung (in Mio. €) 33,4 40,1 39,8 42,1 45,3 47,2

Landschaftsumlage 59,6 61,5 64,2 70,6 73,9 76,6

Summe allg. Finanzierungsmittel (in Mio. €) 112,1 113,5 117,2 119,0 129,6 137,7

Jugendhilfeumlage (in Mio. €) 16,2 16,1 16,8 17,1 17,3 17,8

Umlage LES-Förderschule (in Mio. €) 3,0 3,6 3,1 3,8 3,2 3,0

Umlage Bergisches Berufskolleg (in Mio. €) 0,9 0,9 0,4 0,4 0,4 0,4

Entwicklung der Umlagegrundlagen

200

2012 2013 2014 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

in Mio €

Kreisumlage

(zu 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen)

Da die Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) sowie Anteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer den Gemeinden zustehen und die Kreise über kein eigenes Steuerrecht verfü-gen, können die Kreise eine Kreisumlage nach § 56 KrO NRW von den kreisangehörigen Ge-meinden erheben. Die Kreisumlage basiert auf der Steuerkraft der GeGe-meinden sowie den Schlüsselzuweisungen.

Die sich aus dem Finanzausgleich ergebenden Haushaltsansätze der Kreisumlage und Kreis-schlüsselzuweisung wurden auf Grundlage der 1. Arbeitskreisrechnung des Landes NRW er-rechnet. Die Finanzplanungsdaten 2020-2022 wurden auf Basis der Orientierungsdaten des Landes ermittelt.

Der Kreisumlagesatz wird im Haushaltsjahr 2019 bei 35,50 % beibehalten. Der Prozentpunkt

"Allgemeine Kreisumlage" wurde mit 3,989 Mio. € (2018 = 3,801 Mio. €) berechnet.

Um den Haushaltsausgleich in allen Jahre zu erreichen, wird im Jahr 2021 eine Kreisumla-gensatzerhöhung auf 36,52 % und in 2022 auf 37,24 % eingeplant.

Entwicklung der Allgemeinen Kreisumlage

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Kreisumlage 133,7 123,2 126,4 123,0 127,7 130,8 135,5 138,3 134,9 141,6 Kreisumlagesatz 44,60% 44,60% 44,00% 42,00% 40,50% 40,50% 40,37% 38,95% 35,50% 35,50%

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

110,0 115,0 120,0 125,0 130,0 135,0 140,0 145,0

Kreisumlagesatz

Kreisumlage in

Kreisumlage Kreisumlagesatz

Jugendhilfe

(zu 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen)

Der Jugendhilfeumlagesatz für die drei Kommunen ohne eigenes Jugendamt (Burscheid, Kür-ten, Odenthal) wird nach der Simulationsrechnung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in NRW in 2019 24,06 % betragen. In 2018 wurde ein Jugendhilfeumlagesatz von 24,24 % erhoben.

Entwicklung des Jugendhilfeumlagesatzes

Leistungen der Jugendhilfe

Ergebnis Ansatz Ansatz Plan Plan Plan

2017 2018 2019 2020 2021 2022

01 Tagesbetreuung für Kinder -12.926.466 -11.568.750 -12.136.400 -12.290.800 -12.501.100 -12.789.600 02 Kinder- und Jugendförderung -221.428 -173.550 -215.500 -215.500 -215.500 -94.700 03 Hilfen und Maßnahmen für junge Menschen -1.590.525 -2.435.073 -2.141.300 -1.763.800 -1.573.800 -1.383.800 04 Unterstützende Hilfen für Eltern und Kinder -312.710 -870.000 -870.800 -870.800 -870.800 -870.800 Sum m e Erträge (Zeile 10) -15.051.128 -15.047.373 -15.364.000 -15.140.900 -15.161.200 -15.138.900

01 Tagesbetreuung für Kinder 20.010.639 19.497.317 20.276.600 20.516.800 21.035.900 21.872.200 02 Kinder- und Jugendförderung 929.606 904.200 1.073.100 983.700 988.600 873.000 03 Hilfen und Maßnahmen für junge Menschen 7.622.202 7.496.400 7.410.700 7.224.500 6.924.500 6.627.800 04 Unterstützende Hilfen für Eltern und Kinder 1.583.772 2.244.900 2.355.500 2.406.900 2.422.800 2.442.700 Sum m e Aufw endungen (Zeile 17) 30.146.218 30.142.817 31.115.900 31.131.900 31.371.800 31.815.700

Nettobelastung 15.095.090 15.095.444 15.751.900 15.991.000 16.210.600 16.676.800 Aufw endungen aus internen

Leistungsbeziehungen (Zeile 28) 1.074.508 980.900 1.072.800 1.119.300 1.123.400 1.147.700 Leistungen der Jugendhilfe

(Zeile 29 Ergebnis) 16.169.598 16.076.344 16.824.700 17.110.300 17.334.000 17.824.500 Produkt

23,18 23,88 25,76 25,51 25,99 22,43 24,24 24,06

0 5 10 15 20 25 30

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

in %

Haushaltsjahr

Strukturdaten der Jugendhilfe

Viele Kennzahlen sind einwohnerbezogen zu betrachten. Daher wirken sich Veränderungen der Einwohnerentwicklung zum Jahresende (31.12.) bei der Ausprägung der Kennzahlen aus.

BKO Burscheid Kürten Odenthal

2017 Veränderung

zu 2016 2017 Veränderung

zu 2016 2017 Veränderung

zu 2016 2017 Veränderung

zu 2016 Einwohner

insge-samt 54.815 -717 19.036 -177 20.231 -7 15.548 -533

0 - unter 3 Jahren 1.392 4 519 13 486 -18 387 9

0 - unter 6 Jahren 2.869 16 1.048 34 1.047 -18 774 0

0 - unter 11 Jahren 4.865 -486 1.731 -156 1.808 -169 1.326 -161

0 - unter 15 Jahren 7.460 -14 2.621 32 2.729 -37 2.110 -9

0 - unter 18 Jahren 9.296 -72 3.226 6 3.455 -44 2.615 -34

0 - unter 21 Jahren 11.199 -165 3.870 -23 4.194 -65 3.135 -77

0 - unter 27 Jahren 14.444 -495 5.036 -163 5.465 -140 3.943 -192

Quelle: Citkomm

Entwicklungen in der Jugendhilfe anhand ausgewählter Produkte

Ziel des im Jahr 2008 installierten „Phasenmodells RBK“ war es, durch Steuerungs- und Pro-zessoptimierung nachhaltig eine organisatorische und inhaltliche Neuausrichtung, einen effi-zienteren Personaleinsatz, sowie insgesamt eine effektivere Ausrichtung der gesamten Ju-gendhilfe zu erreichen. Wesentlicher Bestandteil hierbei war die Optimierung der Qualität zur Aufgabenwahrnehmung im Produkt der Hilfen und Maßnahmen für junge Menschen. Alle hier-durch optimierten Angebote und Leistungen wirken dabei nicht nur unabhängig voneinander, sondern greifen ineinander. Konsequent wurden daher auch die weiteren Produkte der Ju-gendhilfe (insbes. Kinderbetreuung, Kinder-, Jugend- und Familienförderung) einbezogen.

Neben Veränderungen in organisatorischen Bereichen, vielen Arbeitsabläufen sowie konzep-tionellen Umsetzungen erfolgte die Initiierung von verschiedensten Maßnahmen - bei Trägern oder innerhalb der Jugendamtsverwaltung. Hierzu gehörten insbesondere die Einführung und Weiterentwicklung eines differenzierten Fach- und Finanzcontrollings, die ständige Evaluation in allen Aufgaben- und Leistungsbereichen anhand von Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitsindi-katoren oder die Einführung und Etablierung eines „Zielprozesses“ - Vereinbartes Leitziel mit dem Jugendhilfeausschuss: „Hilfen, Erziehung, Bildung – Kinder fördern heißt Zukunft gestal-ten“.

Der Modellcharakter des „Phasenmodells RBK“ wurde mit Ende des Jahres 2017 aufgehoben und in eine Regelstruktur überführt – kurz: das was seit 2008 „ausprobiert“ wurde und erfolg-reich war, ist heute Standard geworden. Die Leistungen und Prozesse werden auf Grundlage der geschaffenen Strukturen und Arbeitsweisen ständig weiterentwickelt. So können zum Bei-spiel der kontinuierliche Ausbau der Förder-, Bildung- und Betreuungsstruktur, ein funktionie-rendes „Rückführungsmanagement“ (RFM) oder die Einrichtung eines „Internen aufsuchen-den Dienstes“ (IaD) zu weiteren Verbesserungen beitragen. Im Folgenaufsuchen-den wird die Entwick-lung insgesamt und für einzelne ausgewählte Produkte beschrieben:

Produktgruppe 06.510 Jugend (Kreisjugendamt)

Dass die Jugendhilfeaufwendungen, welche durch die drei Jugendamtskommunen finanziert werden („Jugendhilfeumlage“) nicht den landes- und bundesweiten Steigerungen entspre-chen, ist größtenteils der oben benannten Steuerungsleistung zu verdanken. Zwar haben sich die Produkte unterschiedlich ausgeprägt entwickelt, jedoch sind die Gesamt-Netto-Aufwen-dungen für die Produktgruppe „06.510 Jugend“ (Kreisjugendamt) seit 2008 bis 2017 (Jahres-abschluss) nur um insgesamt 37 % gestiegen, während NRW-weit im gleichen Zeitraum ein Anstieg von 83 % zu verzeichnen war.

Für 2019 wird sogar ein Rückgang der Steigerung auf 21% erwartet, während NRW-weit mit einer Steigerung auf dann über 100% zu rechnen sein wird. Damit würde die Steigerung der Aufwendungen in der Jugendhilfe im Vergleich zum Landesdurchschnitt NRW auf gerade mal ein Fünftel reduziert sein.

Abbildung 1: Entwicklung der Netto-Aufwendungen in den Produkten der Produktgruppe „06.510 Jugend“ im Verhältnis zu NRW und dem Verbraucherpreisindex 2008 bis 2019

2,00 4,00 6,00 8,00 10,00 12,00 14,00 16,00 18,00 20,00 22,00 24,00 26,00

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Millionen

Netto-Aufwendungen im Jugendamt

Entwicklung NRW Netto-Aufwendungen (Zeile 29)

Prognose Netto-Aufwendungen (Zeile 29) 06.510.01 - Tagesbetreuung f. Kinder 06.510.02 - Kinder- u. Jugendförderung 06.510.03 - Hilfen und Maßnahmen

06.510.04 - Unterstützung Interne Leistungsverrechnung

Verbraucherpreisindex

Tabelle 1: Öffentliche Aufwendungen für Produktgruppe „06.510 Jugend“, Aufwendungen NRW 2008 bis 2015 (Hochrechnung 2016, 2017) Veränderungen 2017 zu 2008

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Veränderung 2008-2017

Veränderung 2008-2017 in

% 06.510.01 -

Ta-gesbetreuung f.

Kinder

4,67 4,59 5,21 5,22 5,12 5,71 5,84 6,01 6,58 7,05 2,38 51%

06.510.02 - Kin-der- u. Jugend-förderung

0,54 0,61 0,71 0,56 0,54 0,42 0,44 0,56 0,67 0,70 0,16 30%

06.510.03 - Hilfen

und Maßnahmen 5,80 5,50 5,56 5,42 5,72 5,26 5,93 5,05 4,90 6,01 0,21 4%

06.510.04 -

Unter-stützung 0,60 0,64 0,67 0,88 0,78 0,80 0,69 0,95 1,18 1,13 0,53 88%

Tagesbetreuung für Kinder (06.510.01)

Im Leistungssegment der frühkindlichen Betreuung und Bildung konnte den verschiedenen Anforderungen und einem seit 2014 überproportional gestiegenen Bedarf entsprochen wer-den. Neben der Erprobung und Etablierung spezieller Bildungs- und Förderprogramme in den Einrichtungen (Kitas) ist beispielhaft der Ausbau zur Versorgung der Kinder unter drei Jahren zu nennen. Ausgelöst durch einen erhöhten Zuzug von jungen Familien - insbesondere aus den angrenzenden Ballungsräumen - verstärkt durch ein niedriges Zinsniveau und Flüchtlin-gen mit Kindern im Kindergartenalter machten verstärkte Investitionen zur Förderung weiterer Einrichtungen, Gruppen und Tagespflegepersonen für über 270 Plätze in Höhe von ca. 4,2 Mio. Euro innerhalb der letzten vier Jahre erforderlich (vgl. zuletzt Jugendhilfeausschuss 11.06.2018, Drucksachen-Nr. KT/9/0066).

Abbildung 2: Tagesbetreuung für Kinder, Betreuungsquote für unter 3-Jährige in Kindertagesstätten, Spielgruppen und Tages-pflege gem. § 101, Abs.2, Nr. 10 SGB VIII; KJA und in NRW 2008 bis 2017

2008 2011 2013 2015 2016 2017 2018

Burscheid 20% 26% 32% 36% 29% 30% 29%

Tabelle 2: Strukturdaten zum Produkt 06.510.01 Tagesbetreuung für Kinder (Plandaten zum Kindergartenjahr 2018/2019, Stand Juli 2018)

Burscheid Kürten Odenthal Gesamt

Anzahl

Kindertagesstätten 12 12 9 33

Plätze in

Kindertagesstätten 704 674 460 1.983

Plätze in Spielgruppen 16 20 10 46

Tagespflegeplätze 62 47 21 130

Plätze gesamt 782 741 491 2.014

Kinder- und Jugendförderung (06.510.02)

Mit der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendförderplanes wurde 2010 auch für dieses Aufgabengebiet ein Steuerungs- bzw. Qualitätsbaustein eingeführt. Seither entwickeln das Ju-gendamt, die Kommunen und die freien Träger die Maßnahmen in allen vier Handlungsfeldern1 dahingehend weiter, dass durch sie wirkungsorientiert die Förderung von Kindern und Jugend-lichen mit besonderem Förderbedarf verbessert wird. Hier konnten entsprechende Zielverein-barungen geschlossen werden. Die zur Finanzierung der Maßnahmen und Angebote bei den Trägern zur Verfügung stehenden Mittel wurden seit 2008 um 24% erhöht. Dabei werden so-wohl kommunal unterschiedliche Bedarfslagen oder bestimmte soziale Kontextfaktoren in den Angeboten berücksichtigt.

Die Kinder- und Jugendförderung finanziert oder vermittelt Jugendfreizeiten, Jugendkulturar-beit und außerschulische Bildungsangebote; hier nahmen 2017 über 1.000 Jugendliche in 50 Maßnahmen der freien Träger teil. Neben den Angeboten zum Kinder- und Jugendschutz, dem Übergang Schule Beruf können Jugendliche in den Jugendeinrichtungen ihre Talente entfalten, Neues ausprobieren und persönliche Probleme mit 8 professionellen pädagogische Fachkräften, als vertrauensvollen Ansprechpartnern, klären. Zu den Ergebnissen und der Zie-lerreichung wurde zuletzt in der Jugendhilfeausschusssitzung am 11.06.2018 (Drucksachen Nr. JHA-9/0072) berichtet.

Tabelle 3: Strukturdaten zum Produkt 06.510.02 Kinder-, Jugend- und Familienförderung (Stand 31.12.2017)

Burscheid Kürten Odenthal Gesamt

Jugendeinrichtungen und

Standortangebote 1 5 3 9

Ferien-/ Gruppen- u.

Stadtrandmaßnahmen 11 13 10 34

Angebote „Übergang Schule Beruf“

(Jugendsozialarbeit/ Jugendberufs-hilfe

1 2

(gemeinsam mit Städten Bergisch Gladbach,

Rösrath, Overath)

2 (gemeinsam mit Städten Bergisch

Gladbach, Rösrath, Overath)

5

Präventionsdienste Angebote zum Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz

1

(gemeinsam mit Städ-ten Leichlingen,

Wer-melskirchen)

1

(gemeinsam mit Städten Bergisch Gladbach,

Rösrath, Overath)

1 (gemeinsam mit Städten Bergisch

Gladbach, Rösrath, Overath)

3

Hilfen und Maßnahmen für junge Menschen (06.510.03)

In einer Bandbreite zwischen strukturellen Regelangeboten für Alle und individuellen, passge-nauen Einzelfallhilfen, werden Steuerungs- und Konzeptentwicklungen aufeinander abge-stimmt und koordiniert (vgl. § 80 SGB VIII „Jugendhilfeplanung“). So konnte insbesondere eine intensivere Einzelfallsteuerung sichergestellt werden. Vor allem bei diesem Produkt hat sich die Neuausrichtung bemerkbar gemacht. Ohne die erarbeiteten Optimierungen und dem damit einhergehenden Personaleinsatz wären in den Jahren seit 2008 über 100.000 zusätzlich Pfle-getage (im Mittel à 67 Euro) angefallen. Dementsprechend wären hier allein bei rein fiskali-scher Betrachtung die gleichen Steigerungen eingetreten, wie auf Landesebene2. Durch die Kombination und ausgewogene Abstimmung von Qualitätsentwicklungsmaßnahmen kann den allgemein negativen Fall- und insbesondere Aufwandsentwicklungen – zumindest ein Stück weit – entgegengewirkt werden.

Abbildung 3: Hilfen zur Erziehung; Aufwandsentwicklung im KJA und in NRW 2008 bis 2017; 2008 = Basiswert Quelle für NRW: IT NRW „Ausgaben und Einnahmen der Kinder- und Jugendhilfe in 1.000 Euro“

2 vgl. Tabelle 1 und Abbildung 1

-20%

0%

20%

40%

60%

80%

100%

0 1.000.000 2.000.000 3.000.000 4.000.000 5.000.000 6.000.000 7.000.000

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Im Dokument Budgetplan und Produkthaushalt (Seite 40-47)