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Neujustierung von Förderprogrammen

Im Dokument 38/2018 (Seite 120-123)

6 Aktionsplan Flächensparen – strategische Bausteine

6.4 Neujustierung von Förderprogrammen

6.4 Neujustierung von Förderprogrammen

Förderprogramme können grundsätzlich alle drei Strategiebausteine des Flächensparens unterstüt­

zen. Entsprechende Förderprogramme sind seit geraumer Zeit etabliert und werden von den Städten und Gemeinden für Zwecke der Siedlungsentwicklung eingesetzt. Explizit auf das Flächensparen aus­

gerichtete Förderprogramme gibt es allerdings nicht, auch wenn verschiedene Förderprogramme Maßnahmen der Innenentwicklung unterstützen. Häufig jedoch zielen Förderprogramme auf eine Struktur- und Wirtschaftspolitik, die auf eine weitere Neuausweisung von Flächen setzt.

Viele Städte und Gemeinden können aufgrund ihrer begrenzt verfügbaren finanziellen Ressourcen nur mit Fördermitteln Maßnahmen der Innenentwicklung realisieren. Insbesondere eine verbindliche Kontingentierung der Flächenneuinanspruchnahme sollte einhergehen mit einer Weiterentwicklung der Förderprogramme der EU, des Bundes und der Länder. Diese sollten stärker in Richtung Innen­

entwicklung ausgerichtet werden und gleichzeitig von einer Förderung der Außenentwicklung abse­

hen. Schließlich können Kommunen auch eigene Förderprogramme auflegen oder neu justieren, die auf eine flächensparende Siedlungsentwicklung zielen.

6.4.1 Weiterentwicklung der Städtebauförderung

Bund und Länder stellen auf der Basis von jährlich neu zu vereinbarenden Verwaltungsvereinbarun­

gen Finanzhilfen für die Städtebauförderung zur Verfügung. Gesetzliche Grundlage der Städtebauför­

derung ist Artikel 104b Grundgesetz (GG), wonach „der Bund den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen“ auf Landes- und Gemeindeebene gewähren kann. Die Gewährung von Städ­

tebauförderungsmitteln setzt eine Eigenbeteiligung der geförderten Kommunen voraus. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der Maßnahmen grundsätzlich mit 33 1/3 v. H. der förderfähigen Kosten; Ländern und Kommunen haben die verbleibenden zwei Drittel der Finanzmittel bereitzustel­

len. Die Aufteilung der Mittel zwischen Land und Kommune wird von den Ländern geregelt. Die Län­

der können die Förderung von Maßnahmen in Gemeinden in Haushaltssicherung bzw. Haushaltsnotla­

ge auf 20 v. H. absenken. (vgl. VV Städtebauförderung 2016).

Ziel dieser Förderung ist es, die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels und bei der Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen zu unterstützen. Aktuell sind folgende Programme verfügbar: Soziale Stadt, Stadtumbau Ost, Stadtumbau West, Städtebaulicher Denkmalschutz Ost, Städtebaulicher Denkmalschutz West, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Kleinere Städte und Gemeinden und erst kürzlich verabschiedet das Programm „Zu­

kunft Stadtgrün“.

Besondere Bedeutung für die Innenentwicklung weist das Stadtumbauprogramm auf. Es besteht aus zwei Fördersäulen – dem „Stadtumbau Ost“ und dem „Stadtumbau West“. Stadtumbaugebiete werden dann ausgewiesen, wenn stadträumliche Gebiete von erheblichen Funktionsverlusten betroffen sind und Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen erforderlich sind. „Erhebli­

che städtebauliche Funktionsverluste liegen insbesondere vor, wenn ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen für bestimmte Nutzungen, namentlich für Wohnzwecke, besteht oder zu erwarten ist.“ (BBR 2007a, S. 42 f.) Das Stadtumbauprogramm gliedert sich in vier Handlungsfelder: den Um­

gang mit städtischer Infrastruktur, die Bestandsentwicklung (Rückbau, Zwischennutzung etc.), den Umgang mit Brachen sowie die Mobilisierung der Akteure. Hauptanliegen ist dabei die gleichberech­

tigte Förderung von Aufwertungs- und Rückbauinvestitionen, weshalb viele Maßnahmen des Pro­

gramms „Stadtumbau“ gerne als „städtebauliche Qualitätsoffensive im Bestand“ bezeichnet werden.

(vgl. Städtebauförderung o.J.)

Das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau“ nimmt Bezug auf §§ 171 a bis d BauGB und enthält zahlreiche Ansatzpunkte zur Förderung der Innen- vor Außenentwicklung. Gemäß § 171 a

Abs. 3 BauGB sollen u.a. innerstädtische Bereiche gestärkt und brachliegende oder freigelegte Flächen 119

einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden. Zu den förderfähigen Aktivitäten gehören u.a. Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerste­

henden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich städtebaulich ver­

tretbarer Zwischennutzung (VV Städtebauförderung 2016). Laut Artikel 8 der Verwaltungsvereinba­

rung werden Städtebaufördermittel auch für kleinere Städte und Gemeinden sowie überörtliche Zu­

sammenarbeit und Netzwerke gewährt. Hier zielen die Mittel auf die Sicherung und Stärkung der öf­

fentlichen Daseinsvorsorge in Städten und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwande­

rung bedrohten oder vom demographischen Wandel betroffenen Räumen. So sollen kleine Städte und Gemeinden als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge bzw. in ihrer zentralörtlichen Funktion für die Zu­

kunft handlungsfähig gemacht werden.

Fazit

Grundsätzlich unterstützen Förderprogramme eine nachhaltige Stadtentwicklung, einige Programme zielen darüber hinaus auf Aspekte des Flächensparens. Insbesondere die Stadtumbauprogramme und das Programm zur Förderung von aktiven Stadt- und Ortsteilzentren haben sich zu einem wichtigen Instrument der Innenentwicklung herauskristallisiert. Die bevorzugte Nutzung von Flächenpotenzia­

len im Bestand, z.B. die Aufbereitung von Brachflächen für eine bauliche Nachnutzung mit dem Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung, trägt zur Reduzierung der Neuausweisung von Flächen bei (vgl.

BMVBS 2012, S. 112). Auch Maßnahmen wie Renaturierungen führen dazu, dass dem Naturhaushalt Flächen zurückgeführt und die Flächenbilanz positiv verändert wird. Unterstützt wird zudem die Mo­

bilisierung von Bestandsflächen. Da die Städtebauförderung größere Vorhaben des Flächenrecyclings unterstützt, insbesondere dann, wenn sich ein Großteil der Investitionen nicht am Markt refinanzieren lässt, beeinflusst sie zudem die Effizienz der Flächennutzung. (vgl. SRU 2002, S. 162; BBR 2004, S. 83;

BBR 2007b, S. 43). Da das Instrumentarium der Städtebauförderung bereits große Akzeptanz und eine langjährige, erfolgreiche Praxiserprobung aufweist, ist es hinsichtlich der Verfolgung des Qualitätsziels der Innenentwicklung als äußerst wirkungsvoll und hinsichtlich des Mengenziels als hilfreich zu be­

zeichnen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Wirksamkeit auch von der finanziellen Situation der einzelnen Kommunen abhängt. Nicht alle sind in der Lage, die kommunale Selbstbeteiligung zu über­

nehmen, so dass entsprechende Nachsteuerungsmöglichkeiten geprüft werden sollten.

Die Städtebauförderungsprogramme lassen sich problemlos mit anderen flächenpolitischen Instru­

menten sowie mit dem Flächenzertifikatehandel kombinieren.

Für eine mögliche, noch stärkere Fokussierung der Förderprogramme auf das Brachflächenrecycling, die Renaturierung von Brachflächen, die Schließung von Baulücken etc. müssten Bund und Länder die jährlich fortzuschreibende Verwaltungsvereinbarung entsprechend ausgestalten. Zudem sollte darauf hingewirkt werden, dass in den Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepten – als ver­

pflichtende Grundlage der Städtebauförderung – Flächensparziele formuliert sowie mit konkreten Strategien und Maßnahmen unterlegt werden (vgl. Kap. 4.1.2.)

positiv (+) neutral (o) negativ (-)

 Reduzierung ☒ ☐ ☐

 Mobilisierung ☒ ☐ ☐

 Effizienz ☐ ☒ ☐

 Gesetzlicher Rahmen ☒ ☐ ☐

 Umsetzungsbedingungen ☐ ☒ ☐

 Stand der Praxisanwendung ☒ ☐ ☒

Anschlussfähigkeit an das bestehende Planungs­

 ☒ ☒ ☐

system

 Anschlussfähigkeit an den Flächenzertifikatehandel ☐ ☒ ☐

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6.4.2 Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschafts­

struktur (GRW)

Mit der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ fördern Bund und Länder gemeinschaftlich die Wirtschaftsentwicklung in strukturschwachen Regionen. Ne­

ben der Revitalisierung von Industrie- und Gewerbebrachen werden unter anderem auch Erschlie­

ßung und Ausbau neuer Industrie- und Gewerbegebiete gefördert. Die nationale Regionalförderung im Rahmen der GRW wird durch die europäische Struktur- und Kohäsionspolitik und deren Fonds, insbe­

sondere den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ergänzt. Diese Subventionen füh­

ren vielerorts zur erheblichen Neuinanspruchnahme von Flächen. Zudem ist gerade in strukturschwa­

chen Regionen die Nutzungsintensität der Gewerbegebiete in der Regel gering. Insofern ist aus flä­

chenpolitischer Sicht ein Umdenken erforderlich (vgl. Umweltbundesamt 2016a, S. 55ff.) Für eine Re­

form der GRW wird daher ein Vorrang des Brachflächenrecycling gegenüber der Neuerschließung von Gewerbeflächen, die Förderung der Innenentwicklung und die Ertüchtigung bestehender Infrastruktu­

ren sowie eine fundierte Bedarfsanalyse als Voraussetzung für die Förderung von Neuerschließungen gefordert (vgl. UBA 2016a; S. 56).

Seit 2007 können Mittel aus den Struktur- und Investitionsfonds der EU (ESIF) für integrierte Stadt­

entwicklungsprojekte (u.a. die Revitalisierung und Bebauung von Brachflächen) in Form sogenannter Stadtentwicklungsfonds auch als Garantien, Darlehen und Eigenkapital ausgereicht werden. Diese sind jedoch in Deutschland kaum erprobt (BBSR 2011).

Fazit

Eine Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur kann die Revitalisierung rentierlicher und teilrentierlicher Brachflächen unterstützen und damit durch die Mobilisierung von Bestandsflächen einen Beitrag zur Innenentwicklung leisten. Mittelbare Effekte hat sie auf die Verminderung der Flächenneuinanspruchnahme und die Effizienz der Flächennutzung.

Eine gesetzliche Grundlage bietet das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regio­

nalen Wirtschaftsstruktur“. Eine Anpassung der Förderrichtlinien ist mit einem absehbaren Mehrauf­

wand in der Abwicklung der Förderprogramme verbunden. Dabei ist in strukturschwachen Gebieten mit Widerständen gegen einen Verzicht auf die Förderung von Neuerschließungen für die gewerbliche Wirtschaft zu rechnen.

Da die Förderung von Neuerschließungen für die gewerbliche Wirtschaft unter Umständen die Preis­

signale von Flächenzertifikaten unterlaufen, unterstützt ihre Abschaffung den Steuerungsansatz des Flächenzertifikatehandels.

Mit einer Neuausrichtung der Regionalförderung könnten zusätzliche Impulse für eine Innenentwick­

lung sowie eine Begrenzung der Flächeninanspruchnahme für die gewerbliche Wirtschaft gesetzt werden. Das Instrument sollte daher weiter verfolgt und angepasst werden.

positiv (+) neutral (o) negativ (-)

 Reduzierung ☐ ☒ ☐

 Mobilisierung ☒ ☐ ☐

 Effizienz ☐ ☒ ☐

 Gesetzlicher Rahmen ☒ ☐ ☐

 Umsetzungsbedingungen ☐ ☒ ☐

 Stand der Praxisanwendung ☐ ☒ ☐

Anschlussfähigkeit an das bestehende Planungs­

 ☒ ☐ ☐

system

 Anschlussfähigkeit an den Flächenzertifikatehandel ☐ ☒ ☐

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