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Netzberechnungen

Im Dokument Generelle Wasserversorgungsplanung (Seite 31-0)

3 Dimensionierung

3.5 Leitungsnetz und Hydranten

3.5.3 Netzberechnungen

Der gesamte Problemkreis der Rohrnetzberechnungen ist im beiliegenden Bericht

„Hydraulische Berechnung und messtechnische Überprüfung“ detailliert beschrieben.

Die Erkenntnisse der Berechnungen können wie folgt zusammengefasst werden:

Die Berechnungen der heutigen Betriebsweise zeigen, dass im Normalbetrieb nahezu statische Druckverhältnisse vorliegen und selbst extreme Betriebszustände ohne einschneidende Engpässe verkraftet werden. Auch in Brandfällen liegt generell eine sehr hohe Leistungsfähigkeit vor.

3.5.4 Heutige Engpässe und Schwachstellen

Die WV Solothurn weist heute keine eigentlichen Engpässe und Schwachstellen auf. Die einzige Problematik mit den auf ungleicher Höhe liegenden Gegenbehältern Steingrube und Gisihubel werden mit dem Bau des Reservoirs Königshof behoben.

Auch in Bezug auf das Haupt- und Verteilnetz steht keine Dringlichkeit an. Es liegen noch vereinzelte ältere Graugussleitungen vor, deren Ersatz mit einer Erneuerungsrate von ca. 1 km pro Jahr in absehbarer Zeit ohne besondere Massnahmen vorgenommen werden kann.

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4 Zukünftige Wasserversorgung

4.1 Varianten

Mit den Diskussionen um Sanierung oder Ersatz der Reservoire der unteren Zone mussten unterschiedliche Varianten geprüft werden. Als Ergebnis dieser Überlegungen fiel der Entscheid auf die Aufhebung der bestehenden Reservoire Steingrube und Gisihubel und auf den Neubau eines Reservoirs Königshof auf derselben Höhenlage wie das Reservoir Bleichenberg der WV Zuchwil, womit die untere Zone Solothurn und Zuchwil grundsätzlich gemeinsam betrieben werden können.

Ansonsten drängen sich keine weiteren Varianten auf, auch nicht für die obere Zone bzw. bezüglich der Netzverbindungen mit den Nachbarversorgungen.

Die regionale Wasserbeschaffung ist Aufgabe des WARESO. Abklärungen für eine neue Grundwasserfassung Wasseramt, unter anderem als Ersatz für das Grundwasserpumpwerk Aarmatt, haben zur Empfehlung geführt, dies nicht weiter zu verfolgen. In die gleiche Richtung führende Erkenntnisse sind auch in unserem Bericht zur Erneuerung der Transportleitung Dörnischlag beschrieben.

Die Transportleitung Dörnischlag wird heute im Niederdruck betrieben. Es steht zur Diskussion, diese Leitung im Zuge der Erneuerung mit Netzdruck zu betreiben. Dies hätte zur Folge, dass in der Aarmatt das Zwischenbecken und die Hauptpumpen hinfällig würden. Der Anschlusspunkt zur Einbindung in das Hauptleitungsnetz von Solothurn bleibt dabei aber unverändert an dieser Stelle.

4.2 Konzept der Anlage 4.2.1 Druckzonenkonzept

Das Druckzonenkonzept der Wasserversorgung Solothurn wird auch in Zukunft beibehalten. Das im Bau stehende Reservoir Königshof kann für die folgenden Ausführungen als bestehend betrachtet werden, inklusive einer neuen Reservoirleitung DN 400 und einem neuen Stufenpumpwerk zur Belieferung der oberen Zone.

4.2.2 Wasserbeschaffung

Die Wasserbeschaffung erfolgt weiterhin über das Hauptpumpwerk Aarmatt, das vorwiegend mit der Grundwasserfassung Dörnischlag beliefert wird. Durch die höhere Höhe des Reservoirs Königshof steigt die Förderhöhe der Pumpen, was zu einem leichten Rückgang der Fördermenge führt. Diese kommen dadurch näher in den ursprünglich festgelegten Arbeitsbereich und können so problemlos weiterbetrieben werden.

Aus dem Kapitel 3.3 „Wasserbilanz“ ist ersichtlich, dass auch im Planungsziel Z2050 der mittlere und maximale Wasserbedarf abgedeckt werden kann. Bezüglich der Versorgungssicherheit, insbesondere bei Ausfall der Fassung Dörnischlag, ist der WARESO an Abklärungen.

Dabei kann auch eine verstärkte Nutzung des Überschusswassers von Langendorf einbezogen werden.

33 4.2.2.1 Stufenpumpwerk Königshof

Wie in Kapitel 3.2 aufgezeigt ist, kann die Förderleistung der heutigen Pumpen im StPw Steingrube mit 3 mal 5‘000 l/min als sehr grosszügig bezeichnet werden. Die Rohrnetzberechnungen zeigen, dass bereits mit einer Pumpe relativ hohe Netzbelastungen resultieren.

Im Normalbetrieb werden zukünftig in der oberen Zone inklusive Abgabe an Feldbrunnen-St.Niklaus ca. 1‘200 m³/d benötigt. Bei Spitzenverbrauch und zusätzlichen Abgaben an Langendorf und Bellach können (je nach vertraglicher Lösung mit Langendorf, Oberdorf und Lommiswil) bis zu 4‘000 m³/d erforderlich werden, wobei in solchen Fällen ohne weiteres Pumpenstunden im Hochtarif in Kauf genommen werden können. Um also den mittleren Bedarf in ca. 6 bis 8 h/d sowie den Spitzenbedarf in maximal 20 h/d fördern zu können, ist eine Förderleistung von ca. 200 m³/h bzw. maximal 3‘500 l/min erforderlich. Dabei sind selbstverständlich zwei alternierend zu betreibende Pumpen mit dieser Leistung nötig.

Das Stufenpumpwerk Langendorfstrasse kann auch in Zukunft bei einem Ausfall des StPw Königshof den Störungsbetrieb übernehmen. Es ist aber beim Pumpenlieferanten zu klären, ob die auf eine Förderhöhe von 60 m WS ausgelegte Pumpe bei der effektiv noch knapp über 30 m WS betragenden Förderhöhe noch problemlos funktioniert oder allenfalls angepasst oder ersetzt werden muss.

4.2.3 Schnittstellen zu Nachbars-Wasserversorgungen

Bei den Schnittstellen zu den Nachbarsversorgungen ergeben sich mit dem neuen Reservoir Königshof gewisse Veränderungen.

Durch dieselbe Höhenlage wie das Reservoir Bleichenberg der WV Zuchwil können die untere Zone Solothurn und Zuchwil grundsätzlich gemeinsam betrieben werden. Dabei könnten auch zusätzliche Netzverbindungen geschaffen werden, was dann allerdings die Mengenbilanzierung beeinflussen würde. Über die bestehende Netzverbindung im Hauptpumpwerk Aarmatt kann problemlos der Normalverbrauch gegenseitig bewältigt werden.

Bei der Netzverbindung mit Grenchen werden die Verhältnisse für Solothurn etwas ungünstiger, da der Höhenunterschied geringer wird. Die Durchflussmenge im Freigefälle Richtung Solothurn wird niedriger werden.

Es muss geprüft werden, ob die bestehenden Pumpen für die Wasserlieferung von Solothurn nach Grenchen ohne Anpassungen weiterbetrieben werden können.

Die vertraglich vereinbarte gegenseitige Lieferung von 3‘000 m³/d sollte uneingeschränkt gewährleistet werden können, allfällige Maximalmengen im Dauerbetrieb müssen ausgetestet werden.

Bei den ab der oberen Zone belieferten Netzverbindungen ergeben sich grundsätzlich keine Veränderungen. Das Steingruben-Quartier der Gemeinde Rüttenen bleibt in die obere Zone integriert, Feldbrunnen-St.Niklaus wird weiterhin vollumfänglich beliefert.

Auch das Gebiet Hübeli der Gemeinde Biberist verbleibt an der unteren Zone Solothurn.

Über die Netzverbindung mit Langendorf im Stufenpumpwerk Delta werden weiterhin die Gemeinden Langendorf, Oberdorf und Lommiswil mit Fehlwasser beliefert. Eine Anpassung des Wasserlieferungsvertrages ist vorgesehen.

34 Für die Notverbindung mit Bellach gibt es keine Veränderungen.

Ein Anschluss des Gebietes Rosegg bzw. der WV PDKS an die obere Zone ist möglich, zurzeit aber nicht vorgesehen.

4.2.4 Wasserspeicherung

Wie in Kapitel 3.4 „Reservoire und Speicherbilanz“ aufgezeigt, ist in der oberen Zone das Speichervolumen des Reservoirs Sunneschyn im Planungsziel Z2050 geringfügig zu klein. Eine Reservoirerweiterung ist aber vorläufig nicht angezeigt. Der oben erwähnte mögliche Zusammenschluss mit der WV PDKS müsste diesbezüglich näher geprüft werden.

Für die untere Zone ist nach Erstellung des Reservoirs Königshof in absehbarer Zeit kein Handlungsbedarf gegeben.

4.2.5 Leitungsnetz

Das Druckzonenkonzept und die Druckzoneneinteilung bleiben unverändert. Durch das neue Reservoir Königshof steigt der statische Druck der unteren Zone um ca. 0.7 bar an, was sich auf die Leistungsfähigkeit des Rohrnetzes positiv auswirkt.

Für das Reservoir Königshof ist eine neue Transportleitung DN 400 bis zum Anschluss ans Verteilnetz bzw. zum Anschlusspunkt Grenchenstrasse / Herrenweg erforderlich, was bereits im Rahmen der Reservoirplanung entsprechend festgelegt wurde. Zudem ist vom Reservoir zur Bergstrasse eine Förderleitung DN 250 für die obere Zone erforderlich.

Mit der Aufhebung des Reservoirs Steingrube kann auch die bestehende Transportleitung DN 400 ab Herrenweg bis Reservoir Steingrube, die teilweise quer durch Grundstücke verläuft, ausser Betrieb genommen werden. Die heutige Transportleitung DN 250 der unteren Zone in der Bergstrasse kann in die obere Zone integriert werden, wodurch die ältere Leitung DN 200 zur Brüggmoosstrasse entfallen kann.

Der Wegfall des Reservoirs Gisihubel hat zur Folge, dass auch die Transportleitung DN 400 nicht mehr benötigt wird. In Ergänzung zur Leitungsumlegung in der Wassergasse gemäss Teil-GWP Bürgerspital mit Durchmesseranpassung auf DN 200 kann der Abschnitt zwischen Wassergasse und der Zuchwilerstrasse durch die Sandmattstrasse ersatzlos weggelassen werden.

Als Neu-Erschliessung ist lediglich das Gebiet „Weitblick“ zu nennen, für das gemäss einem separaten Teil-GWP die dabei festgelegten Leitungsbauten mit entsprechenden Rohrnetzberechnungen dimensioniert werden.

Für einzelne Gebiete (Steinbrugg, Brunnmatt, Rossallmend, Rudolf-Steiner-Schule) ist heute noch nicht klar, wie die Erschliessung erfolgt und wo Hydranten benötigt werden.

Dies muss bei Vorliegen konkreter Projekte mittels Teil-GWP festgelegt werden.

Die restliche, im Versorgungsgebiet liegende Siedlungszone kann mit dem bestehenden Leitungsnetz versorgt werden. Auf Grund der allgemein hohen Leistungsfähigkeit sind praktisch keine Leitungsvergrösserungen erforderlich. Im Zuge von Erneuerungen können gar verschiedene Leitungsabschnitte redimensioniert werden.

35 Trotz der als eher hoch eingestuften Verbrauchszunahme von über 10 % (Kapitel 3.5.2) zeigen die Berechnungen der zukünftigen Betriebsweise keine neuen Erkenntnisse, es sind nach wie vor generell eher geringe Belastungswerte zu verzeichnen.

Die oben erwähnten Leitungsbauten bzw. Aufhebungen sowie allfällige weitere Leitungsoptimierungen (Aufheben von Leitungen, Reduktion von Leitungsquerschnitten) sind im Übersichtsplan WV.020.067.101 eingezeichnet.

Auf den Ersatz veralteter Leitungsabschnitte (Werterhaltung als Daueraufgabe) wird nicht speziell eingegangen. Die Leitungserneuerungen sind mit der Bautätigkeit (Stras-senbau-, Kanalisationsarbeiten usw.) in den jeweiligen Gebieten zu koordinieren.

Dabei kann in den meisten Fällen dieselbe Nennweite verwendet werden, in vereinzelten Fällen kann aber auch ein grösserer oder kleinerer Durchmesser angezeigt sein. Im Übersichtsplan sind aus heutiger Sicht optimale Durchmesser eingetragen.

4.2.6 Löschschutz

Die je nach Brandrisiko unterschiedlichen Löschwassermengen können vom Hauptleitungsnetz ohne Probleme bewältigt werden, wobei der mit dem neuen Reservoir Königshof höhere statische Druckhorizont positive Auswirkungen hat.

Grössere Druckverluste können auftreten bei älteren Hydranten. Insbesondere in Gebieten mit hohem Löschwasserbedarf müssen daher Hydranten verwendet werden, die eine hohe Leistung bzw. geringe Druckverluste aufweisen.

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass "normale" Hydranten bis ca.

2'000 l/min mit akzeptablem Druckverlust bewältigen können. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass in Gebieten mit einem Löschwasserbedarf von mehr als 2'000 l/min gemäss Tabelle 10, also in Wohnzonen W4 und grösser, in der Altstadtzone, in der Mischzone Bahnhof sowie in den meisten Arbeitszonen, Hydranten mit hoher Leistung zu verwenden sind.

4.2.7 Fernwirk- / Fernsteuerungsanlage

Die im Eigentum der RES stehende Fernsteuerungsanlage ist relativ neu und wird weiterhin durch die RES betrieben. Die anfallenden Kosten werden anteilmässig an den WARESO verrechnet.

Für die WV Solothurn sind diesbezüglich somit keine Massnahmen erforderlich.

4.3 Organisation

Die heutige, in Kapitel 2.1 „Organisation und rechtliche Situation“ beschriebene Organi-sation der Wasserversorgung Solothurn wird beibehalten. Soweit sinnvoll werden weitere Anlagen und Aufgaben an den WARESO abgetreten.

Ein Qualitätssicherungssystem für den Normalbetrieb sowie ein Konzept für die Trinkwasserversorgung in Notlagen sind vorhanden.

36 4.4 Investitionsprogramm und Finanzen

Für die notwendigen Ausbau- und Sanierungsmassnahmen sollen die Investitionskosten geschätzt und nach Dringlichkeitsstufen aufgeführt werden.

Als Basis für die Kostenschätzung dienten Erfahrungswerte vergleichbarer Bauten in der Region. Die Kostenschätzung soll eine Kostendimension für die langfristigen Investitio-nen geben. Ein detaillierter Kostenvoranschlag mit einer Kostengenauigkeit von +/- 10 % (Basis für Baukredite) kann erst im Rahmen eines Bauprojektes erstellt werden.

(Bruttokosten, inkl. MwSt.)

Der Neubau des Reservoirs Königshof inklusive der zugehörigen Leitungsbauten der unteren und oberen Zone werden nachstehend nicht aufgeführt, da diese Massnahmen bereits über die Bauprojekt-Phase hinaus sind.

Ebenfalls nicht aufgeführt sind Massnahmen, die durch den WARESO zu tätigen sind.

Dies betrifft:

- Ersatz der Aarequerung beim Krummturm durch eine neue Leitung DN 300 - Redimensionierung der Transportleitung Dörnischlag – Aarmatt mit DN 600 - Allfällige Verbindungsleitung Pumpwerk Steinsäge – Reservoir Königshof

4.4.1 Sofortmassnahmen

Zurzeit stehen keine Sofortmassnahmen an.

4.4.2 Massnahmen 1. Priorität

Die Massnahmen 1. Priorität betreffen Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit und der Löschwasserversorgung. Sie sollten in einem Zeitrahmen von 2 - 10 Jahren realisiert werden.

Leitungsnetz und Hydranten

- Leitungsersatz „Wassergasse“

Abschnitt östlich Schöngrünstrasse

Länge ca. 100 m, DN 150 mm (heute DN 400 mm)

ca. Fr. 100'000.--

Total Massnahmen 1. Priorität ca. Fr. 100’000.--

4.4.3 Massnahmen 2. Priorität

Die Massnahmen 2. Priorität betreffen Netzerweiterungen zur Erschliessung von nicht erschlossenen Bauzonen sowie Aufheben von nicht mehr für die öffentliche Versorgung benötigten Leitungen. Diese sind bei Bedarf (z.B. bei vermehrtem Auftreten von Lei-tungslecks, Ersatz in Zusammenhang mit anderen Werkleitungsbauten usw.) zu realisie-ren.

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- Erschliessung Weitblick Teil Nord

o Ost-West-Achse, Länge ca. 300 m, DN 150 mm o Ringschluss, Länge ca. 315 m, DN 125 mm

ca. Fr. 400’000.--

- Erschliessung Weitblick Teil Nord

o Ringschlüsse, Länge ca. 470 m, DN 125 mm

ca. Fr. 600’000.--

Total Massnahmen 2. Priorität ca. Fr. 1'000’000.--

4.4.4 Daueraufgaben Daueraufgaben sind:

- Durchführen von Kontrollen, Messungen und Wartungs- / Unterhaltsarbeiten gemäss Qualitätssicherungssystem

- Ersatz veralteter Leitungen (Werterhaltungsaufgaben). Um eine Überalterung des Leitungsnetzes zu vermeiden, sollten jährlich ca. 1.0 bis 1.5 % des Leitungsnetzes bzw. rund 700 bis 1‘000 m Hauptleitungen ersetzt werden.

- Die Kosten der einzelnen Massnahmen werden nicht detailliert aufgeführt, da es sich um einen Ersatz bestehender Leitungen handelt.

- Nachführen des Leitungskatasters

4.5 Trinkwasserversorgung in Notlagen

Die Trinkwasserversorgung in Notlagen umfasst Situationen, bei welchen die Versor-gung mit Trinkwasser erheblich gefährdet, erheblich eingeschränkt oder verunmöglicht ist. Sie hat nicht denselben Zweck wie die grundsätzliche Versorgungssicherheit (siehe Kapitel 3.3.2 „Versorgungssicherheit). Die Versorgungssicherheit soll andauernd sicher-gestellt werden.

Bei einer effektiven Notlage (Naturereignisse, Störfälle, kriegerische Handlungen / Sa-botagen), welche zu einer massgebenden Störung der Betriebsabläufe oder einer voll-ständigen Zerstörung von Anlagen und Werken führen, muss die Wasserversorgung trotzdem sichergestellt resp. innert kürzester Frist wiederaufgebaut werden.

In der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN) vom 20. November 1991 sind Massnahmen betreffend der Notstandswasserversorgung aufgeführt. Die Inhaber der Wasserversorgungsanlagen werden dabei verpflichtet, einen Plan für die Massnahmen zum Betrieb der Trinkwasserversorgung in Notlagen zu erstellen und dafür eine Dokumentation zu erarbeiten.

Ein Konzept zur Trinkwasserversorgung in Notlagen der Wasserversorgung Solothurn liegt vor und wird durch den Brunnenmeister / Leiter Anlagen aktuell gehalten.

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5 Schlussbemerkungen

Die vorliegende Generelle Wasserversorgungsplanung bildet die Grundlage für die künf-tige Arbeit der Wasserversorgung Solothurn.

Sie stellt ein Konzept vor, nach welchem die Bevölkerung auch in Zukunft ausreichend und jederzeit mit einwandfreiem Trinkwasser versorgt werden kann, und das auch den Brandschutz im ganzen Versorgungsgebiet in verantwortbarem Rahmen sicherstellt.

Die Generelle Wasserversorgungsplanung bietet Gewähr, dass Ausbauten, die sich dar-auf abstützen, in einem zweckmässigen konzeptionellen Zusammenhang stehen.

Sollten sich die Verhältnisse massgeblich ändern (z.B. Einwohnerwachstum oder Was-serbedarf grösser als in Kapitel 3 „Dimensionierung“ angenommen), ist die Generelle Wasserversorgungsplanung zu überarbeiten.

Solothurn, 20. November 2020 Emch+Berger AG Solothurn

Pascal Guillod Charles Hegglin

Im Dokument Generelle Wasserversorgungsplanung (Seite 31-0)