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Nationale Auftragsbekanntmachung

Der Status quo des öffentlichen Einkaufs

6.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

6.2.1 Das Vergaberecht

6.2.1.8 Nationale Auftragsbekanntmachung

Wenn öffentliche Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag vergeben wollen, müssen sie dies gemäß Transparenzgrundsatz öffentlich anzeigen (§ 37 Abs. 1 GWB, § 12 Abs. 1 VOB/A, § 12 VOL/A und § 28 UvGO). Die Auftragsbekannt-machung im Sinne der ex-ante Veröffentlichung ist der Auftakt des formellen Vergabeverfahrens. Nur mit dieser Information ist es Bewerbern und Bietern möglich, eine Entscheidung für eine Teilnahme oder Nichtteilnahme zu treffen.

Daher besitzt die Auftragsbekanntmachung einen hohen Stellenwert und der öffentliche Auftraggeber muss diese aus der Sicht eines möglichen Bewerbers fertigen (Rechten & Röbke, 2017, S. 154 f.).

Bei der Bekanntmachung wird zwischen Vergaben der Oberschwelle und Unter-schwelle unterschieden. Vergabeverfahren im OberUnter-schwellenbereich sind europa-weit mithilfe von vorgeschriebenen Standardformularen gemäß Verordnung (EU) Nr. 2015/1986 auszuschreiben und im Supplement zum Amtsblatt (ABl.) der EU bekannt zu geben, welches ausschließlich elektronisch herausgegeben wird.

Auf der Seite https://ted.europa.eu können interessierte Bewerber Einblick in alle aktuellen Bekanntmachungen nehmen (Rechten & Röbke, 2017, S. 154 f.).

Im Unterschwellenbereich muss die Bekanntmachung nur auf nationaler Ebene erfolgen und die Auflagen für die Gestaltung sind für öffentliche Auftraggeber geringer. So sind zum Beispiel keine EU-weiten Bekanntmachungen oder die Ver-wendung von Standardformularen vorgeschrieben (Rechten & Röbke, 2017, S. 157).

Seit Bekanntgabe der UvGO Bund für Liefer- und Dienstleistungen im Jahr 2017 ist es Pflicht, Auftragsbekanntmachungen auf den Internetseiten des Auf-traggebers oder Internetportalen zu veröffentlichen. Zusätzlich – und nun sekundär – können Auftragsbekanntmachungen in den üblichen Printmedien (zum Beispiel Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern) veröffent-licht werden. Auftragsbekanntmachungen im Internet müssen zentral über die Suchfunktion des Portals https://www.service.bund.de/ ermittelt werden können.

Im Unterschied dazu fordern § 12 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A und § 12 Abs. 2 VOL/A die Veröffentlichung der Bekanntmachung in Printmedien vor der Veröffent-lichung auf Internetportalen. Hier wird das Internet demnach noch als bloße Sekundärquelle genannt.

Tabelle 6.8 Rechtliche Pflichtangaben zur ex-ante Auftragsbekanntmachung im Unter-schwellenbereich nach § 12 VOB/A, § 12 VOL/A und § 28 UvGO (das Kürzel „./.“

bedeutet, dass es hierzu keine Angaben in der Quelle gibt)

VOB/A § 12 Abs. 2 VOL/A § 12 Abs. 2 UvGO § 28 Abs. 2 der den Zuschlag erteilenden Stelle sowie der Stelle, bei der die Angebote oder Teil-nahmeanträge einzureichen sind

Bezeichnung und die Anschrift der zur Angebotsabgabe auf-fordernden Stelle, der den Zuschlag erteilenden Stelle sowie der Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzu-reichen sind

Gewähltes Vergabeverfahren Art der Vergabe Verfahrensart Gegebenenfalls

Auftrags-vergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung

Form, in der die Teilnahme-anträge oder Angebote einzu-reichen sind

Form, in der die Teilnahme-anträge oder Angebote einzureichen sind

Art des Auftrags ./. ./.

Ort der Ausführung Ort der Leistungserbringung Ort der Leistungserbringung Art und Umfang der

Leistung

Art und Umfang der Leistung Art und Umfang der Leistung

./. Gegebenenfalls die Anzahl,

Größe und Art der einzelnen Lose

Gegebenenfalls die Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

./. ./.

Falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen

./. ./.

(Fortsetzung) UVgO, VOL/A und VOB/A listen die Angaben auf, die je nach Auftragsgegen-stand mindestens in die Bekanntmachung aufgenommen werden sollen (siehe Tabelle 6.8). UvGO § 28 Abs. 2 entspricht im Wesentlichen § 12 Abs. 2 VOL/A.

Ähnliche oder gleiche Inhalte sind in derselben Zeile gegenübergestellt.

92 6 Der Status quo des öffentlichen Einkaufs

Tabelle 6.8 (Fortsetzung)

VOB/A § 12 Abs. 2 VOL/A § 12 Abs. 2 UvGO § 28 Abs. 2 Zeitpunkt, bis zu dem die

Bauleistung beendet werden soll oder die Dauer des Bau-leistungsauftrages; sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bauleistung begonnen werden muss

./. ./.

Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Zulässigkeit von Nebenangeboten E-Mailadresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können

Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können

die elektronische Adresse, unter der die Vergabe-unterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können

(Bei Teilnahmeantrag:) Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme, Anschrift an die diese Anträge zu richten sind, Tag, an dem die Auf-forderungen zur Angebots-abgabe spätestens abgesandt werden

./. ./.

Frist für den Eingang der Angebote; Bindefrist

Teilnahme- oder Angebots- und Bindefrist

Teilnahme- oder Angebots- und Bindefrist

./. Etwaige Bestimmungen über

die Ausführungsfrist

Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Anschrift, an die die

Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind

./. ./.

(Fortsetzung)

Tabelle 6.8 (Fortsetzung)

VOB/A § 12 Abs. 2 VOL/A § 12 Abs. 2 UvGO § 28 Abs. 2 Sprache, in der die Angebote

abgefasst sein müssen

./. ./.

Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen

./. ./.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen

Die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen Wesentliche Finanzierungs-

und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

Die wesentlichen Zahlungs-bedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind

Die wesentlichen Zahlungs-bedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters

Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vor-zulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen

Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vor-zulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt Gegebenenfalls Höhe und

Bedingungen für die Zahlung des Betrages, der für die Unterlagen zu entrichten ist

Sofern verlangt, die Höhe der Kosten für sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung

Angabe der Zuschlags-kriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden

Angabe der Zuschlags-kriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden

(Fortsetzung)

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