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8. Legale gefährliche Substanzen bzw Freizeitaktivitäten

8.3. Motorradfahren

Neben den legalen Substanzen wie Alkohol, Nikotin und „Research Chemicals“ werden auch diverse Freizeitaktivitäten zB Motorradfahren als sehr gefährlich eingeschätzt. Allein in Österreich verunglückten im Jahr 2013 3.290 Personen. Wovon 83 Menschen starben.293 Im Jahr darauf waren es nur mehr 70 Tote. Der positive Trend setzt sich fort.294 Im Vergleich dazu, wie bereits erwähnt, an einer reinen Opiatvergiftung sterben rund 50 Menschen jährlich. Im Jahr 1977 wurde eine Änderung des Kraftfahrzeugs-Gesetz vorgenommen. Ausschlaggebend dafür war die steigende Zahl von Motorradunfällen im Straßenverkehr mit der einhergehenden Folge einer Schädelverletzung. Aufgrund dessen wurde eine verpflichtende Helmpflicht in Österreich eingeführt.295 Anhand dessen ist ersichtlich dass sich der Gesetzgeber Gedanken gemacht hat, wie könne das

291 ErlRV 1518 BlgNR XXIV. GP, 9f.

292 ErlRV 1518 BlgNR XXIV. GP, 9f.

293 Straßenverkehrsunfälle abrufbar unter

<http://www.statistik.at/web_de/statistiken/gesundheit/unfaelle/strassenverkehrsunfaelle/019874.html>

(25.05.2015).

294 Motorradsaison 2014: Weniger Tote als im Vorjahr abrufbar unter

<http://kurier.at/chronik/oesterreich/motorradsaison-2014-weniger-tote-als-im-vorjahr/92.270.127>

(25.05.2015).

295 AB 1742 BlgBR XIV. GP, 1.

58 Motorradfahren künftig sicherer gestaltet werden. Hinsichtlich des illegalen Drogenkonsums sind solche Überlegungen noch nicht bekannt.296

296 Knell, Suchtgiftkriminalität 108.

59 9. Fazit

Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass der Konsum bewusstseinsverändernder Stoffe keine Erscheinung des 20. Jhdt darstellt. Bereits bei verschiedenen Völkern früherer Kulturen, beispielsweise bei den Indern, lassen sich Anzeichen auf die Wirkungen diverser berauschender Substanzen, welche heute generell als Suchtgifte bezeichnet werden, finden.

Die Einnahme dieser besagten Stoffe wurde keinesfalls als verwerflich gedeutet. Im Gegenteil, für das Volk der Inder bedeutete es Ansehen, Wohlstand etc, womit oft diese Substanzen nur den Mitgliedern des Adels vorbehalten waren.297

Im Kontext mit der internationalen Drogenpolitik blicken wir auf eine fast neunzigjährige Entwicklungsgeschichte zurück. Oberstes Ziel war es, den Drogenmissbrauch einzudämmen. „Step by step“ entwickelten sich im Laufe der Jahre diverse Kontrollinstrumente. Das internationale Kontrollregime wurde dabei auch immer auf weitere Substanzen ausgedehnt. Auch die Bereitschaft der Staaten internationale Regelungen zu treffen bzw anzuerkennen, wuchs. Jede Entwicklungsstufe war in der Regel durch eine Konferenz geprägt, welche gewöhnlich mit dem Abschluss eines Abkommens endete. Anhand dessen sah man auch, was zu dieser Zeit an Konsensbereitschaft und Konsensfähigkeit vorhanden war.298

Aufgrund der internationalen Vorschriften war auch Österreich angehalten dementsprechende innerstaatliche Bestimmungen zu schaffen, welche durch diverse Novellen bzw Weiterentwicklungen ausgebaut oder abgeändert wurden. Zu betonen ist vor allem das Prinzip „Heilen statt Strafe“, welches am Ende der 70iger Eingang in das österreichische Drogenstrafrecht gefunden hat. Trotz der Hervorhebung der therapeutischen Vorgehensweise wird die Suchtmittelgesetzgebung noch von der Strafbarkeit dominiert.

Negative Auswirkungen aufgrund des missbräuchlichen Gebrauchs von illegalen Drogen entstehen jedoch vielmehr durch die prohibitive Gesetzgebung, als durch das illegale Suchtmittel selbst. Anhand medizinischer Berichte wurde klargestellt, dass Opiate zu den Arzneimitteln gehören, welche am wenigsten toxische oder unerwünschte Wirkungen zeitigen. Akuter Drogentod, Abszesse, Hepatitis oder HIV-Infektionen sind vorwiegend Folgen unsachgemäßer bzw unsteriler Injektion, bakterieller Verunreinigung des Stoffes und die mangelnde Kenntnis der tatsächlich verabreichten Menge. Ein legaler Konsum

297 Knell, Suchtgiftkriminalität 2.

298 Klinger, Implementationssicherungsmechanismen 36.

60 illegaler Drogen und somit die einhergehende staatliche Kontrolle, würde dazu führen, dass Krankheits- und Todesfälle sinken würden. Der Konsument wüsste ob der von ihm beschaffte Stoff sauber oder verunreinigt ist.299

Mit der Bürgerinitiative vom August 2014 sollte die Liberalisierung des Suchtmittelstrafrechts weiter voran getrieben werden. Bejaht man das Grundrecht auf Rausch, müsste der Cannabiskonsum künftig aus dem SMG gestrichen werden und mittels anderen, milderen Vorschriften geahndet werden. Denn eine bloße Entkriminalisierung wird nie eine Lösung sein bzw werden. Lösungen sollten vor allem aus einer Zusammenarbeit verschiedenster Interessengruppen erfolgen. Jugendliche dürfen bereits ab dem 16. Lebensjahr an Wahlen teilnehmen. Warum sollten sie nicht auch bei anderen Problemfeldern aktiver integriert werden? Inwiefern aber der Bürgerinitiative Folge geleistet werden wird, bleibt offen. Zahlen betreffend Alkohol und Nikotin, sprechen aber für eine liberalere Handhabung im Bezug auf Cannabis.

Amerika ist für den „war on drugs“ verantwortlich. Nun aber entgleist das mühsam aufgebaute System. Die Bundesstaaten Colorado und Washington machten den Anfang, sie stimmten für eine Legalisierung von Cannabis. Diese Verhaltensweise könnte auch wieder dazu geeignet sein, Einfluss auf andere Staaten zu nehmen und sie von der Legalisierung überzeugen.

299 de Ridder, Heroin 169f.

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Österreich laut Studie Europas Schlusslicht beim Nichtraucherschutz abrufbar unter

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AB 653 BlgNR XX. GP.

AB 654 BlgNR XX. GP.

AB 332 BlgNR XXIII. GP.

AB 656 BlgNR XXIII. GP.

ErlRV 216 BlgNR V. GP.

ErlRV 602 BlgNR XIV. GP.

ErlRV 614 BlgNR XIV. GP.

ErlRV 110 BlgNR XX. GP.

ErlRV 301 BlgNR XXIII. GP.

ErlRV 590 BlgNR XXIII. GP.

ErlRV 1518 BlgNR XXIV. GP.

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