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Die Feuerwehr sorgt bei Unfällen, medizinischen Notfällen, Bränden, bei Unwettern und Katastrophen zuverlässig für schnelle Hilfe und Sicherheit. Der Personalaufbau bei der Feuerwehr wird mit dem Ziel einer Verstärkung um insgesamt rund 400 Feuerwehrleute fortgesetzt. Damit die Feuerwehr schnell vor Ort ist, wird das Netz an Feuer- und Rettungswachen schrittweise weiter ausgebaut.

Neben einer neuen Wache für Schnelsen sollen zunächst ein neuer Standort im Hamburger Süden und ein weiterer im Osten oder Norden der Stadt entstehen (Süden: Finkenwerder/

Ersatzbau; Neugraben-Fischbek/ Neubau; Osten: Allermöhe; Norden: Langenhorn/

Hummelsbüttel). Mit einer hochmodernen neuen Einsatzleitstelle und dem Ausbau der Feuerwehrakademie wird die Feuerwehr fit für die Zukunft gemacht. Die bestehenden Wachen werden ggf. auch baulich an die jeweils aktuellen Anforderungen angepasst. Die Freiwilligen Feuerwehren sind auch im Zusammenwirken mit anderen Hilfsorganisationen ein wichtiger Baustein für Sicherheit und Zusammenhalt in Hamburg. Die erfolgreich gestartete

„Sanierungsoffensive“ für die Häuser der Freiwilligen Feuerwehren wird im bestehenden Umfang fortgeführt.

Ausrüstung, Ausstattung und Technik der Feuerwehr werden mit den dafür erforderlichen Ersatz- und Neubeschaffungen auf dem jeweiligen Stand der Technik gehalten.

Wir wollen die Feuerwehren auf ihrem eingeschlagenen Weg unterstützen, den Anteil von Frauen und Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu erhöhen.

Migrationspolitik

Hamburg nimmt weiter Geflüchtete im Rahmen der bundesrechtlichen Verpflichtungen und humanitären Programme auf und sorgt bei bestehender Aufenthaltsperspektive für eine gute Integration. Ausländerrechtliche Verfahren sollen sowohl auf behördlicher als auch auf gerichtlicher Ebene zügig durchgeführt werden. Für den Fall, dass die Geflüchtetenzahlen wieder signifikant ansteigen, werden ausreichende Aufnahmekapazitäten vorgehalten. Der bewährte Betrieb des Ankunftszentrums in Rahlstedt wird fortgesetzt. Der Aufenthalt soll so kurz wie möglich sein und eine Dauer von drei Monaten möglichst nicht überschreiten. Es soll geprüft werden, welche zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden können, um die aufgrund

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Aufenthaltsbeendende Maßnahmen werden nach den bundesrechtlichen Vorgaben zielgerichtet durchgeführt, wobei insbesondere die Rückführung von Straftäter*innen und Gefährder*innen Priorität hat. Die freiwillige Ausreise hat Vorrang vor der Abschiebung. Bei Abschiebungen sollen unnötige Härten vermieden und insbesondere die Situation von Kindern in den Blick genommen werden. Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass das Abschiebemonitoring und hierbei insbesondere die seit 2018 eingeführte und bis 2020 finanzierte Stelle der/s Abschiebebeobachter/in am Hamburger Flughafen – unter der Trägerschaft der Stadt Hamburg – fortgeführt werden soll. Darüber hinaus sollen die Berichte der/s Abschiebebeobachter/in in Selbstbefassung im Fachausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft einmal jährlich aufgerufen werden.

Die Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein zur gemeinsamen Nutzung einer Abschiebehafteinrichtung in Glücksstadt mit 20 Haftplätzen wird fortgesetzt, die Rückführungseinrichtung am Flughafen Hamburg soll im Anschluss – spätestens Ende 2022 – geschlossen werden, sofern dies aus Bedarfsgründen zum entsprechenden Zeitpunkt vertretbar ist und der Betrieb der Einrichtung in Glückstadt erfolgreich läuft.

Solange sich die Lage in Afghanistan nicht substantiell verbessert, halten die Koalitionspartner an der bisherigen Praxis fest, so dass dorthin weiter nur Straftäter*innen und Gefährder*innen, zurückgeführt werden können.

Flüchtlingspolitik

Wir wollen, dass alle Menschen, die nach Hamburg kommen, um hier Zuflucht zu suchen, nach gleichen Regeln behandelt, im Rahmen des geltenden Rechts gut beraten werden und gerechte Chancen zur Integration bekommen. Dazu gehört auch konkrete Unterstützung; sei es dabei, die Sprache zu lernen, eine Ausbildung zu machen, erwerbstätig zu werden oder ein Unternehmen zu gründen.

Wir sind eine solidarische Stadt und wollen den Zusammenhalt der Menschen – egal woher sie kommen – weiter stärken und dazu unseren Beitrag leisten. Ausländerrechtliche Verfahren sollen sowohl auf behördlicher als auch auf gerichtlicher Ebene zügig durchgeführt werden.

EU-Resettlements und europäisches Städtenetzwerk

Die weltweiten starken Migrations- und Fluchtbewegungen und die bestehenden europäischen Regelungen zur Aufnahme von Geflüchteten stellen auch Hamburg vor eine große Aufgabe.

Das BMI hat Ende 2019 die Aufnahme von weiteren 5.500 Personen im Rahmen des Resettlements für das Jahr 2020 zugesagt. Von den zugesagten Plätzen sollen 3.000 auf die humanitäre Aufnahme von Syrer*innen aus der Türkei entfallen. Weitere 1.900 Plätze sind für die reguläre Resettlement-Aufnahme des Bundes reserviert. 200 weitere Plätze entfallen auf das Landesaufnahmeprogramm Schleswig-Holsteins, während 400 Plätze für das staatlich-zivilgesellschaftliche Aufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge

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„Neustart im Team“ (NesT) vorgesehen sind. Hamburg wird sich an den Resettlements beteiligen. Soweit Hamburg den Resettlement-Prozess durch eine Aufnahme von eigenen Teilkontingenten Geflüchteter auch oberhalb üblicher Verteilungsschlüssel befördern kann, werden wir eine entsprechende Aufnahmebereitschaft gegenüber dem Bund ausdrücklich erklären.

Hamburg wird sich im Rahmen seiner eurocities-Mitgliedschaft weiter mit anderen Städten und Regionen zu Fragen der Flüchtlingspolitik vernetzen. Hamburg möchte in diesem Kontext seine eigenen umfassenden Erfahrungen einbringen und sich für eine stärkere Berücksichtigung der Perspektive der Städte in der Flüchtlingspolitik einsetzen.

Hilfe für die Menschen in Flüchtlingslagern

Bedingungen wie derzeit in den überfüllten Geflüchtetenlagern auf den griechischen Inseln sind für alle dort lebenden Menschen unwürdig.

In den Lagern auf den griechischen Inseln leben derzeit fast 30.000 Menschen, darunter allein mehr als 13.000 Mädchen und Jungen, obwohl die Lager nur für ca. 3.500 Menschen ausgelegt sind. Durch die Coronakrise besteht zudem die Gefahr, dass sich innerhalb kürzester Zeit viele Menschen infizieren.

Vor diesem Hintergrund müssen in der EU gemeinsam alle Anstrengungen unternommen werden, den Menschen aus solchen Lagern möglichst schnell zu helfen. Um unseren Teil dazu beizutragen, wird sich Hamburg bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass Deutschland seine Bereitschaft erklärt, deutlich mehr Geflüchtete als bislang zugesagt aufzunehmen.

Hamburg wird sich im Rahmen dessen jederzeit daran beteiligen, zügig Menschen, v. a.

besonders schutzbedürftige, wie unbegleitete Minderjährige, Familien, Corona-Risikofälle und traumatisierte Menschen aus überfüllten Flüchtlingslagern aufzunehmen.

Hamburg ist und bleibt ein sicherer Hafen

Für Millionen Europäer*innen ist das Mittelmeer ein Sehnsuchtsort, an dem sie entspannt ihren Urlaub verbringen und vom Alltag abschalten können. Für zehntausende Menschen aus Kriegs- und Katastrophengebieten ist das Mittelmeer hingegen ein fast unüberwindbares Hindernis, um in der Europäischen Union ihr Menschenrecht auf Bewerbung um Asyl oder eine Anerkennung nach Genfer Flüchtlingskonvention bekommen zu können. Nach einer langen und beschwerlichen Flucht über Land nehmen sie das Risiko in Kauf, auf der letzten Etappe auf völlig unzureichend ausgestatteten Booten krimineller Schlepper in Seenot zu geraten. Das tägliche Leiden und Sterben an der südlichen Grenze der EU ist seit Jahren eine humanitäre und politische Krise.

Die Koalitionspartner begrüßen ausdrücklich das Engagement von NGO, die mit viel Aufwand, Kraft und Herzblut dort Leben retten, wo die europäische Staatengemeinschaft es derzeit nicht vermag. Mit vielen weiteren Städten in Deutschland und Europa hat sich auch Hamburg zum sicheren Hafen und damit jederzeit bereit erklärt, Menschen, die auf der Flucht aus Seenot gerettet wurden, aufzunehmen. Wir würdigen das zivilgesellschaftliche Engagement in der Seenotrettung und lehnen eine Kriminalisierung der daran Beteiligten ab.

182 Einwanderungs- und Hoffnungsstadt Hamburg

Deutschland ist ein Einwanderungsland und Hamburg eine Einwanderungsstadt.

Willkommenskultur fängt für Migrant*innen und Geflüchtete bei der Ausländerbehörde an.

Deshalb wollen wir das Einwohnerzentralamt zu einer Migrationsbehörde weiterentwickeln. Mit dem gegenwärtigen Projekt KOALA stellen wir die ausländerrechtliche Beratung neu auf, um die Menschen noch besser individuell, zeitnah und zugewandt über die rechtlichen Aspekte und die konkreten Möglichkeiten in Bezug auf ihre persönliche Situation zu beraten und die entsprechenden Prozesse zu modernisieren. Dazu stärken wir auch die entsprechenden Abteilungen der Bezirke. Wir schöpfen dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus und zeigen wo möglich den Weg in den regulären Aufenthalt auf. Daneben halten wir an der Aufrechterhaltung der vielfältigen etablierten unabhängigen Beratungsstrukturen in Hamburg fest.

Mit dem neuen Hamburg Welcome Center an zentraler Stelle im Heidenskampsweg setzen wir das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Hamburg um und führen die ausländerrechtlichen Verfahren und die bisher bei W.I.R. angesiedelte Beratung zusammen. Der Stärkung der VISA-Abteilung des Einwohnerzentralamtes kommt dabei eine zusätzliche zentrale Aufgabe zu.

In Hamburg leben circa 6.000 geduldete Personen, die rechtlich vollziehbar ausreisepflichtig sind, deren Abschiebung aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ausgesetzt werden muss.

Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass die jüngsten gesetzlichen Verschärfungen im Umgang mit Geflüchteten, etwa der neue § 60b Aufenthaltsgesetz („Duldung light“), weder die Rückkehr ins Herkunftsland noch den Aufenthalt in Deutschland erleichtern und somit den Betroffenen kaum Perspektiven eröffnen, sondern sie vielmehr in ihrer bestehenden Situation belassen und jede sinnvolle Weiterentwicklung eher blockieren. Solange hier auf bundesgesetzlicher Ebene keine befriedigende Lösung erreicht werden kann, wird Hamburg weiterhin systematische Bemühungen unternehmen, um insbesondere Langzeitgeduldeten unter Ausschöpfung aller rechtlichen Spielräume eine stabile Aufenthaltsperspektive zu eröffnen. Auf Bundesebene wird Hamburg sich für eine Stichtagsregelung einsetzen, die unter geeigneten Voraussetzungen (keine Straffälligkeit, keine Gefährder*inneneigenschaft, positive Integrationsprognose) für Duldungsaltfälle den Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis ermöglicht.

Hamburg – Stadt der Solidarität

Als solidarische Stadt liegt uns daran, die Wahrung der Menschenrechte auch für Menschen ohne Papiere und/oder mit prekärem Aufenthaltsstatus in Hamburg einzulösen. Diese Menschen gehören zu den verletzlichsten in unserer Gesellschaft.

Menschen, die seit vielen Jahren ohne Papiere in Hamburg leben, bieten wir eine geschützte und anonyme ausländerrechtliche und Lebenslagenberatung an, um zu prüfen, ob und wie für sie eine Perspektive durch einen ausländerrechtlichen Status erreicht werden kann. Eine Anreizwirkung, sich illegal in Hamburg aufzuhalten, darf damit jedoch nicht verbunden sein.

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