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Erhalt der öffentlichen Infrastruktur

Der achtstreifige Ausbau der A7 im Hamburger Westen geht zügig voran. Die Deckel im Bereich Schnelsen und Stellingen werden demnächst fertiggestellt sein. Für den Deckel im Bereich Bahrenfeld/Othmarschen sollen die Bauarbeiten noch 2020 beginnen. 2020 werden außerdem die Bauarbeiten zur Sanierung und zum achtstreifigen Ausbau der Hochstraße Elbmarsch zwischen der Anschlussstelle Waltershof und dem zukünftigen Autobahndreieck Süderelbe starten.

Erhalt der öffentlichen Infrastruktur

Die Funktionsfähigkeit und gute Benutzbarkeit des Stadtstraßennetzes wird sichergestellt. Mit dem systematischen Erhaltungsmanagement für Hamburgs Straßen ist ein bundesweit vorbildliches und sehr wirksames Instrument entwickelt worden, um die Straßen zielgerichtet und bedarfsgerecht zu sanieren. Ziel ist, neben den Hauptverkehrsstraßen und den Bezirksstraßen mit gesamtstädtischer Bedeutung auch die vielen übrigen Bezirksstraßen in einen guten Zustand zu bringen. Die durchschnittliche Zustandsnote aller drei Straßentypen wird verbessert. In dieser Legislaturperiode sollen mindestens 500 Kilometer Fahrbahn in Ordnung gebracht werden. Dabei soll immer auch geprüft werden, ob Verbesserungen für den Radverkehr und Fußwege möglich sind.

Bei der Planung der erstmaligen endgültigen Herstellung von Anliegerstraßen liegt es in der Entscheidung der Bezirke, welche Straßen mit welcher Priorität endgültig hergestellt werden sollen.

Viele der 2.500 Brücken Hamburgs müssen in Ordnung gebracht werden. Das gilt besonders für die Stahlbetonbrücken aus den 60er und 70er Jahren, die die Hälfte ihrer Nutzungsdauer überschritten haben. Die damit verbundenen Sanierungs- und Wartungsaufgaben werden sichergestellt. Das strategische Erhaltungsmanagement wird daher auf die Straßenbrücken übertragen. Auch die Zustandsnoten der Brücken sollen sich bis 2025 nicht weiter verschlechtern. Auch für die Geh- und Radwege wollen wir Zustandsklassen entwickeln und diese dauerhaft in einen guten Zustand bringen. Darüber hinaus werden auch Nebenflächen der Straßen (insbesondere Geh- und Radwege) sowie Kaianlagen, Grün- und Erholungsanlagen (einschließlich Spielplätzen) und Sportstätten in das Erhaltungsmanagement einbezogen.

Beleuchtungsanlagen und verkehrstechnische Infrastruktur muss unter Berücksichtigung der Ziele der ITS-Strategie zeitgemäß modernisiert werden (Lichtmasten, Leuchten, Lichtsignalanlagen und Verkehrsrechner). Dabei soll insbesondere auch die Beleuchtung der Geh- und Radwege verbessert werden.

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Verkehrsflussoptimierung und Baustellenkoordination

Das Baustellenmanagement wird weiter professionalisiert und auf Basis des Ende 2018 vom Senat beschlossenen Maßnahmenpakets einschließlich von Maßnahmen im Sinne des Klimaplans und kurzfristig dringlicher Maßnahmen fortentwickelt. Alle im Straßenraum arbeitenden städtischen und privaten Unternehmen müssen ihre Planungen langfristig miteinander absprechen und möglichst viele Maßnahmen des Straßenbaus mit den Arbeiten für die Siele, die Wasser-, Strom-, Gas-, Fernwärme- und Datenleitungen zusammengelegt werden. Ein größeres Bau- und Sanierungsvolumen mit weniger Baustellen ist das Ziel, um den Verkehrsfluss in der Stadt auch und gerade in Stoßzeiten möglichst wenig zu behindern.

Ein wichtiger Indikator neben der Anzahl der Baustellen ist die tatsächliche Durchschnittsgeschwindigkeit.

Flughafen

Hamburg ist eine zukunftsgewandte und klimafreundliche Metropole. Als Tor zur Welt legt Hamburg großen Wert auf seine Weltoffenheit und seine internationale wie europäische Vernetzung. Hafen wie Flughafen sind Symbol für diese Verbundenheit. Der Hamburger Flughafen ist ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft, die Wissenschaft und die Kultur in unserer Stadt. Er ist und bleibt auch in diesen schwierigen Krisenzeiten wichtig für Hamburg als Standort der Luftfahrtindustrie.

Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass in der laufenden Legislaturperiode keine Maßnahmen zur Erweiterung der luftseitigen Kapazität des Flughafens vorgenommen werden.

Zur Komfortsteigerung, Modernisierung und Verbesserung des Betriebs notwendige Änderungen der Flughafenanlagen bleiben möglich; bereits genehmigte Maßnahmen können umgesetzt werden.

Die heutigen Betriebsregeln und die Betriebszeiten werden beibehalten.

Die Stadt setzt sich für weitere Direktflugverbindungen zu Zielen außerhalb Europas ein. Die jetzt auch für die Luftfahrt nötigen wirtschaftlichen Impulse vom Bund und von der europäischen Ebene müssen die Weiterentwicklung des Luftverkehrs in Richtung Nachhaltigkeit beschleunigen. Seine Auswirkungen auf Klima und Umwelt müssen für eine langfristige Sicherung gemindert werden.

Die Koalitionspartner streben an, die vom Flughafen ausgehenden Klimabelastungen und Lärmemissionen zu reduzieren. Es soll für diese Legislaturperiode darauf hingewirkt werden, dass auch bei einem erneuten Anstieg des Flugaufkommens die Gesamtlärmbelastung sowie die dem Flughafen zurechenbaren CO2-Emissionen das Niveau des Jahres 2019 möglichst nicht übersteigen.

112 Im Umfeld des Flughafens wollen wir im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten das Bewohner*innenparken weiter ausbauen, damit die Wohnquartiere nicht zugeparkt werden.

Ziel ist es, die Anwohner*innen weiter zu entlasten.

Es sind ausreichend Flächen für die Zukunftsfähigkeit des Luftfahrtstandortes Hamburg in der Umgebung des Flughafens zu sichern, um insbesondere rechtzeitig auf die Weiterentwicklung des Flughafens und der mit ihm verbundenen Luftfahrtindustrie reagieren zu können.

Im Umfeld des Stadtflughafens soll eines städtebaulich geordnete und anwohner*innenverträgliche Entwicklung entlang der Achse Alsterkrugchaussee – Langenhorner Chaussee, von der Kreuzung Hebebrandstraße/Sengelmannstraße über den Gewerbestandort Heselstücken bis zur Zeppelinstraße in Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und des Bezirks Hamburg Nord erfolgen.

Auf Bundesebene setzen sich die Koalitionspartner für einen passenden luftaufsichtlichen Rechtsrahmen und ein standardisiertes Genehmigungsverfahren für sog. Drohnen ein.

Hamburg eignet sich als Testfeld für Aufgaben wie Bilderstellung, Inventarisierung, Zustandserfassung (z. B. Brücken), Schutz sensibler Räume (Geofencing) wie Flughafen, Hafen oder sensible Industrieanlagen und Transportlösungen von besonders eiligen Gütern (z. B. medizinische Güter).

Fluglärm

Das Corona-bedingt zeitweilig de facto unterbrochene freiwillige Schallschutzprogramm gegen Fluglärm soll fortgeschrieben werden.

Im Zusammenhang mit der Verlängerung des Erbbaurechtsvertrags wurden mit dem Flughafen zum Klima- und Lärmschutz verbindliche und zum Inkrafttreten des neuen Erbbaurechtsvertrages 2021 umzusetzende Verpflichtungen vereinbart, die umgesetzt werden.

Dazu gehören Lärmausgleichszahlungen, Klimaneutralität des Flughafenbetriebs sowie der Einsatz von nachhaltigem Treibstoff und eigenen Mitteln des Flughafens zum Lärmschutz an Wohngebäuden. Die Stadt wirkt konsequent auf die Reduzierung von Verspätungen in den Abendstunden hin, um die Belastungen für das Wohnumfeld zu minimieren. Grundlage ist die geltende Verspätungsregelung, nach der eine Ausnahmegenehmigung für Flüge zwischen 23 und 24 Uhr als erteilt gilt, wenn die planmäßige Ankunfts-/Abflugszeit vor 23 Uhr liegt und es sich um nachweisbar unvermeidbare Verspätungen handelt. Der von Hamburg mit dem Bundesverkehrsministerium und dem BDL mit den beiden Hamburger Luftverkehrsgipfeln zur Verspätungslage und Zuverlässigkeit im deutschen Luftverkehr angestoßene Prozess mit einer Vielzahl von Maßnahmen auf nationaler Ebene wird fortgeführt. Auf Bundesebene wird weiter mit Nachdruck darauf gedrungen, dass die deutsche und internationale Flugsicherung personell verstärkt und organisatorisch optimiert wird.

Die erfolgreiche Allianz gegen den Fluglärm werden wir fortführen und weiterentwickeln.

113 Klimabeitrag des Flughafens

Um die Zahl der Kurzstreckenflüge in Zukunft weiter zu reduzieren, setzen sich die Koalitionspartner für eine Verbesserung der Zugverbindungen Hamburg – Frankfurt, Hamburg – München und Hamburg – Düsseldorf sowie nach Amsterdam, Brüssel und Kopenhagen ein.

Um Anreize für die Reduktion der CO2-Emissionen im Flugverkehr zu setzen, wollen wir prüfen, ob im Rahmen des geltenden Rechts eine CO2-Komponente im Flughafenentgelt einbezogen werden kann. Die entstehenden Mehreinnahmen werden in den Aufbau der Infrastruktur für synthetische Kraftstoffe investiert.

Um den Anreiz für Passagier*innen zu erhöhen, ihren Weg zum oder vom Flughafen mit dem ÖPNV zurückzulegen, wollen wir prüfen, ob und wie Flugtickets zur Nutzung des HVV berechtigen und eine entsprechende Vereinbarung zwischen Flughafen und HVV geschlossen werden könnte.

ZUSAMMENHALT UND TEILHABE: EINE STADT MIT