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Neue Mobilitätsangebote wie plattformbasierte Shuttle-Dienste bieten die Möglichkeit, die Angebote des öffentlichen Verkehrs weiter auszubauen und in die Fläche auszudehnen.

Hierzu werden mit der Hochbahn und der S-Bahn eigene Konzepte entwickelt und der Dialog mit neuen Anbieter*innen gesucht.

Hamburg wird Fahrradstadt

Die Förderung des Radverkehrs ist ein effektives, klimafreundliches und kostengünstiges Mittel, um die Verkehrswende in Hamburg umzusetzen. Das Fahrrad zählt zu den bevorzugten Verkehrsträgern für kurze und zunehmend auch mittlere Distanzen; aufgrund der technischen Entwicklungen und den Bau von Radschnellwegen wird es perspektivisch auch verstärkt für längere Distanzen genutzt werden. Die Koalitionspartner wollen das Radfahren so einfach, schnell und komfortabel wie möglich machen.

Hamburg hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil des Radverkehrs am wegebezogenen Modal Split innerhalb dieses Jahrzehnts auf 25 bis 30 Prozent zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen, wird das Bündnis für den Radverkehr weiterentwickelt und als Bündnis für Fuß- und Radverkehr auch unter dem Gesichtspunkt des sicheren Fuß- und Radverkehrs fortgeschrieben werden. Es werden neue Partner in das Bündnis aufgenommen. Neben der Schulbehörde gilt dies insbesondere für die städtischen Leitungsunternehmen. Ziel ist es, dass bei ohnehin anstehenden Tiefbaumaßnahmen nach Möglichkeit die Radverkehrsinfrastruktur regelhaft mit gestärkt wird. Das im Bau befindliche Veloroutennetz soll zügig umgesetzt, ergänzt und um die Umsetzung der bezirklichen Netze und Schulradwege erweitert werden.

103 Es soll zudem das Programm „Erhaltungsmanagement für Hamburgs Straßen Nebenflächen“ deutlich ausgeweitet werden, um die Rad- und Fußwege an Hauptverkehrsstraßen zügig auszubauen, sicherer zu machen und in Stand zu setzen.

Die durch die Verhandlungen zwischen den Initiatoren der Volksinitiative „Radentscheid Hamburg – Sicheres Radfahren für alle, überall in Hamburg“ und den Koalitionsfraktionen in der vorangegangenen Legislatur erzielten Ergebnisse zur Förderung des Radverkehrs werden umgesetzt.

Die Koalitionspartner wollen mehr Fahrradstraßen bauen. Diese sollen dann eingerichtet werden, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies zu erwarten ist.

Dies kann in der Regel erwartet werden, wenn es sich um eine Veloroute oder eine Straße im Bezirks- und Schulroutennetz jenseits des Hauptverkehrsstraßennetzes handelt.

Schwerpunkte sind insbesondere

 Konzeption, Planung und Bau der bezirklichen Radnetze mit einem Schwerpunkt der Anbindung von Wohnquartieren und Schulen;

 Prüfung von Umsetzungsmöglichkeiten für geschützte Radfahrstreifen („Protected Bike Lanes“) an Hauptverkehrsstraßen und viel befahrenen Bezirksstraßen; bei noch nicht umgesetzten baulichen Planungen soll geprüft werden, ob die Planungen mit geschützten Radfahrstreifen weiterentwickelt werden können;

 Kreuzungsdesigns, mit verstärktem Fokus auf der Sicherheit des Radverkehrs;

 Verbesserungen bei der Baustellenführung für den Radverkehr;

 Grundsätzliche Verwendung von Material mit geringem Rollwiderstand auf Radwegen;

 Fortschreibung insbesondere folgender Bereiche der Radverkehrsförderung:

o Fertigstellung und Ergänzung der Velorouten, o Planung und Umsetzung von Radschnellwegen, o Fortführung Bau von Fahrradstraßen,

o Fahrradparken in Quartieren (aufbauend auf Drs. 21/7416) und Fortschreibung Bike+Ride-Entwicklungskonzept (z. B. neue U/S-Bahn-Haltestellen, wichtige Fähranleger, Fahrradstationen),

o Winterdienst und Reinigung,

o Verkehrssicherheit und Verfolgung von den Radverkehr hindernden Parkverstößen.

Das flächendeckende VeloRouten-Netz wird fertiggestellt und ergänzt. Es bildet zusammen mit den sich in der Konzeption befindlichen Radschnellwegen die zentralen Achsen des Radverkehrs.

Wie bereits im Bündnis für den Radverkehr in der 21. Legislaturperiode angelegt, sollen neben den bezirklichen Rad-/Schulradwegen die Radschnellwege im Fokus der radverkehrlichen Entwicklung stehen. In dieser Legislatur soll mit dem Bau der Radschnellwege in Hamburg begonnen werden. Gemeinsam mit der Metropolregion und den Umlandgemeinden wird Hamburg den Bau der Radschnellwege im Hamburger Umland unterstützen und verzahnen.

Ziel ist es, den baulichen Radschnellwegestandard möglichst weit ins Zentrum hinein zu

104 verstetigen und Übergänge in einen hohen Veloroutenstandard zu ermöglichen. Die Koalitionspartner versuchen, hierfür möglichst die Unterstützung des Bundes zu bekommen.

Radwege sollen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten möglichst breit angelegt und möglichst vom PKW abgetrennt werden, um eine künftig zu erwartende steigende Nutzung auch durch Lastenräder und Elektrokleinstfahrzeuge zu ermöglichen.

Die Koalitionspartner wollen die Mittel und das Personal für den Bau von Velorouten, Radschnellwegen, Schul- und sonstigen Radwegen so erhöhen, dass unsere Ziele zur Erhöhung des Radverkehrsanteils erreicht werden. Dazu werden wir das Bau- und Sanierungsvolumen schrittweise mindestens auf 60 – 80 Kilometer pro Jahr verdoppeln.

Mittelfristig soll das Bauvolumen auf 100 Kilometer pro Jahr steigen.

In der Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende werden der Umsetzung der Radverkehrsplanungen und Zielzahlen sowie der Umsetzung des Hamburg-Taktes und der Schnellbahnausbauplanungen besondere Priorität eingeräumt.

Wir wollen beim Bundeskonjunkturprogramm eine Milliarde für den Radverkehr anmelden („Radverkehrsmilliarde“).

Die Koalitionspartner bekennen sich dazu, dem Umweltverbund auf den Nebenstraßen innerhalb der mit mehrgeschossigen Mehrfamilienhäuern bebauten Stadtteile sowie in wichtigen Stadtteilzentren, wie z. B. Harburg und Bergedorf, erheblich mehr Gewicht und in vielen Fällen Priorität einzuräumen. Dazu prüfen wir im Rahmen des Velorouten- und Bezirksroutennetzes die Einrichtung neuer Fahrradstraßen und Fahrradzonen. Auf wichtigen Teilabschnitten dieser Netze wollen wir durch adäquate Vorfahrtsregelungen und Ampelvorrangschaltungen für Busse bzw. Fahrräder, Geschwindigkeitsanzeigen, Anlehnständer und App-Lösungen besonders stopparme und komfortable Routen realisieren.

Planungen des Straßenverkehrsraums und deren Grundlagen sollen kontinuierlich an den Forschungsstand angepasst und es soll grundsätzlich ein radfahrfreundliches Straßendesign implementiert werden. Bezirkliche Fahrradkonzepte sollen das Veloroutennetz ergänzen.

Für Hauptverkehrsstraßen wollen wir maßgeschneiderte Lösungen entwickeln; dabei sind die Belange des Busverkehrs, des motorisierten Individualverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs zu beachten.

Zusammen mit der HafenCity Hamburg GmbH prüfen wir, wie eine Querung der Elbe zwischen dem Grasbrook und der HafenCity für den Rad- und Fußverkehr sowie für Rettungsfahrzeuge gebaut und finanziert werden kann. Die Belange des Hafens werden dabei berücksichtigt. Für dieses Projekt wollen wir zudem Bundesfinanzierung erhalten.

105 Die Koalitionspartner sind bestrebt, bessere Bedingungen für Verkehrsteilnehmer*innen zu schaffen, die sowohl per Rad als auch per ÖPNV unterwegs sind. Bis 2025 sollen an den U- und S-Bahn-Haltestellen insgesamt 40.000 Fahrradstellplätze entstehen. An Nahverkehrsknoten und Fernverkehrsbahnhöfen sollen verstärkt Fahrradparkhäuser zum Einsatz kommen.

In innerstädtischen Quartieren sollen bis zu 10.000 zusätzliche Stellplätze für Fahrräder entstehen und bestehende Stellplätze – wo möglich und sinnvoll – überdacht und mit Abschließmöglichkeiten sicherer gemacht werden. Ziel ist die Umsetzung eines Fahrradparkkonzepts insbesondere für innerstädtische Wohnquartiere einschließlich eines neuen Modells für witterungs- und diebstahlgeschütztes Fahrradparken, das sowohl nutzer*innenfreundliche als auch städtebaulich verträgliche und auch so weit wie möglich platzsparende Fahrradparkmöglichkeiten in bedarfsgerechter Zahl generiert. Der Handlungsauftrag aus Drs. 21/7416 und die diesbezüglichen Vereinbarungen aus Drs. 22/106 werden umgesetzt und finanziert. Mit der SAGA werden wir auch die Fahrradabstellanlagen auf privatem Grund beispielhaft verbessern.

Das hamburgische Stadtrad-System zählt zu den erfolgreichsten der Republik. In den nächsten Jahren wird das StadtRAD-Netz um 145 Stationen erweitert und auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt.

Fußverkehr

Jeder Weg beginnt und endet zu Fuß, und rund ein Viertel aller Wege wird vollständig zu Fuß zurückgelegt. Zu Fuß zu gehen ist umwelt- und klimafreundlich, es wirkt sich positiv auf die Gesundheit aus und es kann die Verkehrssysteme entlasten. Gerade in dicht besiedelten zentralen Stadtteilen ist das zu Fuß gehen eine entscheidende Größe täglicher Mobilität.

Zwischen wichtigen Knotenpunkten sollen attraktive Fußwegrouten eingerichtet werden und Fußwegrouten besser ausgeschildert und beleuchtet werden. Gehwege sollen verbreitert und Barrieren und Stolperfallen beseitigt werden.

In der letzten Legislaturperiode hat der rot-grüne Senat den Fußverkehr gestärkt. Wir haben zusätzliches Geld für die Sanierung von Fußwegen bereitgestellt und die Fußwege in das städtische Erhaltensmanagement übernommen. Die Bezirke haben u. a. für Hoheluft-Ost und Alsterdorf Fußverkehrskonzepte erstellt, weitere sind bereits in Arbeit. Die Koalitionspartner wollen diese Politik fortsetzen und den Fußverkehr weiter stärken. Wir wollen das Erhaltensmanagement weiter ausbauen. Die Weiterentwicklung der Fußverkehrskonzepte soll auch im Bündnis für den Radverkehr eine Rolle spielen.

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Elektrokleinstfahrzeuge

Die Koalitionspartner setzen sich auf Bundesebene dafür ein, dass die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, das Aufstellen von elektrischen Kleinstfahrzeugen zu regulieren. Das Ziel ist, E-Roller und Elektrokleinstfahrzeugangebote geordnet in den Stadtverkehr zu integrieren und eine ausgewogene Verteilung von Leihrollern im Stadtgebiet zu fördern. Dafür sollen, soweit bundesrechtlich möglich, in Abstimmung mit den Anbieter*innen räumliche Vorgaben entwickelt, eigene Parkzonen eingerichtet und wenn nötig Obergrenzen für die zulässige Anzahl von Rollern an einem Aufstellpunkt definiert werden.

Voraussetzung ist eine zuverlässige Datengrundlage, aus der Rückschlüsse auf das Mobilitätsverhalten gezogen und mit der das Angebot zielgerichtet gesteuert werden kann.

Diese Daten sollen der Stadt von den Leihanbieter*innen unter Berücksichtigung der Datenschutzvorgaben zur Verfügung gestellt werden.

Verkehrssicherheit

Die Verbesserung der Verkehrssicherheit ist ein wichtiges Ziel aller organisatorischen und planerischen Entscheidungen. Verkehrssicherheit ist oberstes Gebot der Verkehrspolitik. Die Koalitionspartner streben an, die Anzahl der Verkehrstoten auf Hamburgs Straßen im Geiste der Vision Zero weiter zu reduzieren. Dieses Ziel soll mit verschiedenen, ineinandergreifenden Maßnahmen erreicht werden.

Hohe Geschwindigkeit zählt zu den Hauptursachen für Verkehrsunfälle und insbesondere für schwere Unfallverläufe. Geschwindigkeit ist außerdem ein wesentlicher Faktor bei der verkehrsbedingten Lärmbelastung. Mit der Kampagne „Hamburg gibt Acht!“ wird für ein besseres Miteinander im Straßenverkehr geworben. Daneben soll die Einrichtung von Tempo-30-Strecken erleichtert und besonders vor Kitas und Schulen weiter ausgebaut werden. Diese Strecken wollen wir insbesondere bei zweispurigen Straßen erweitern und dafür unser Instrumentarium und Regelwerk weiterentwickeln. Auf Hauptverkehrsstraßen bleibt Tempo 50 die Regelgeschwindigkeit; die Möglichkeit von Tempo 30 ist bei mehrspurigen Straßen im begründeten Einzelfall zu prüfen. Zum Schutz von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen wird verstärkt gegen Falschparken vorgegangen.

Um dafür zu sorgen, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten werden, wollen die Koalitionspartner die Verkehrsüberwachung ausbauen und sie durch mindestens 20 zusätzliche stationäre und mobile Verkehrsüberwachungsgeräte verbessern.

Die Koalitionspartner wollen unabhängige Sicherheitsauditoren in komplexen Planungsverfahren in den Planungsprozess integrieren, um von vornherein mögliche Gefahrstellen zu identifizieren und auszuräumen. Stellen, an denen es besonders häufig zu Unfällen kommt, sollen – wenn andere kostengünstigere Maßnahmen nicht in Betracht kommen – schnellstmöglich umgebaut werden, um die Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger*innen und Radfahrende zu erhöhen. Im Rahmen der Einigung mit der Volksinitiative wurde vereinbart, dass an Baustellen nach Möglichkeit barrierearme, vom Autoverkehr getrennte Führungen für den Rad- und Fußverkehr oder sichere Umleitungen geschaffen werden.

107 Für den Radverkehr sollen in geeigneten Fällen bei Kreuzungsumbauten vorgezogene Aufstellflächen eingerichtet werden.

Der Einsatz zusätzlicher Instrumente zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, mit denen Radfahrer*innen besser für Rechtsabbieger*innen sichtbar gemacht werden können, soll an ausgewählten Stellen mit hohem Verkehrsaufkommen getestet werden.

Hamburg befürwortet die verpflichtende Einführung von Rechtsabbiegewarnsystemen auf Bundesebene und setzt sich dafür ein, dass diese bereits ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen verpflichtend zum Einsatz kommen. Als erstes Bundesland ist Hamburg Sicherheitspartner der „Aktion Abbiegeassistent“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und stattet seine etwa 2.200 kommunalen Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen bereits vor der verbindlichen EU-weiten Einführung sukzessive mit Abbiegeassistenzsystemen aus.

Verkehrsversuche

Die mit der StVO-Novelle 2020 für den Radverkehr eingeführten Verbesserungen, darunter der grüne Abbiegepfeil für Radfahrende und die vermehrte Zweirichtungsnutzung von Einbahnstraßen, sollen nach situativer Prüfung in Hamburg Anwendung finden. Dies gilt auch für die nun erweiterte Erprobungsklausel, die geplante weitergehende Öffnung des Straßenverkehrsrechts und die damit verbundene Durchführung von Verkehrsversuchen. In diesem Rahmen soll die Ausweitung bestehender Fußgänger*innenzonen und das Anlegen neuer Fußgänger*innenbereiche in Bezirkszentren sowie neue Radverkehrsanlagen geprüft und erprobt werden, um durch die Weiterentwicklung des öffentlichen Raumes Erfahrungen für mögliche dauerhafte Veränderungen und die anschließende Umsetzung zu sammeln. Ziel ist ein Verkehrsversuch pro Jahr.

Grundsätzlich sollten Hauptverkehrsstraßen hiervon nicht erfasst werden. Das gilt nicht für mögliche „Pop-Up-Bikelanes“ z. B. an der Max-Brauer-Allee zwischen Holstenstraße und Stresemannstraße, Beim Schlump und in der Hallerstraße sowie im Straßenzug Sandtorkai – Brooktorkai. Die teils schon aufwändig umgebauten bestehenden signalisierten Kreuzungen und die Verflechtungsbereiche werden beachtet und erhalten. Die Bikelanes bleiben erhalten bis vorgesehene Baumaßnahmen, z. B. durch die Busoptimierung der Metrobuslinie 15, beginnen.

Auf Grundlage der durchgeführten Evaluierung des Verkehrsversuchs „Ottensen macht Platz“ unterstützen wir den Bezirk bei der Umsetzung einer dauerhaften Lösung. Weiteren Vorschlägen für Verkehrsversuche stehen die Koalitionspartner offen gegenüber und werden selbst entsprechende Vorhaben initiieren.

In neuen Baugebieten sollen regelhaft moderne Mobilitätskonzepte integriert werden, darunter Angebote wie Carsharing und das Stadtrad.

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