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Modellprogramme zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger 1. Modellprogramm des BMGS

31 Technische Hilfsmittel Aufwendungen in Höhe

C. Umsetzung und Weiterentwicklung der Pflegeversicherung I. Zur allgemeinen Situation der Pflegeversicherung

VII. Entwicklung der Pflegeinfrastruktur

4. Modellprogramme zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger 1. Modellprogramm des BMGS

4.1.1. Ausgangslage

Seit 1991 hat der Deutsche Bundestag dem BMA bzw. seit 1999 dem BMG und seit 2003 dem BMGS Mittel für das Modellprogramm zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger zur Verfügung gestellt. Das Modellprogramm hat die Aufgabe, die Pflegeversicherung und ihre praktische Umsetzung konzeptionell durch geeignete Mo-dellvorhaben zu begleiten und zu unterstützen. Vor allem soll es dazu beitragen, die in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Versorgungslücken in der Pflegeinfra-struktur zu beseitigen, die Umsetzung zukunftsweisender Versorgungsansätze zu un-terstützen und vorhandene Pflegeangebote zu modernisieren. Durch das Programm wurden in der gesamten Bundesrepublik Vorhaben sowohl im investiven Bereich durch Baumaßnahmen und Verbesserung vorhandener Einrichtungen als auch im strukturel-len Bereich durch Personalförderung in enger Abstimmung und gemeinsam mit den Ländern gefördert.

4.1.2. Schwerpunkte der aktuellen Förderung

Zur Umsetzung der in den Richtlinien vom 14. Dezember 1994 festgelegten Ziele des Programms wurden Modellvorhaben in allen Ländern durchgeführt, um repräsentative Aussagen über die Umsetzbarkeit der im SGB XI festgeschriebenen Leistungen für Pflegebedürftige in der ganzen Bundesrepublik unter den unterschiedlichen landes-spezifischen Rahmenbedingungen zu gewinnen. Die Förderung deckte dabei folgende Schwerpunkte ab:

4.1.3. Aufbau einer teilstationären Infrastruktur

Ein Schwerpunkt der Förderung lag entsprechend den im SGB XI vorgesehenen neuen Leistungen zunächst im Aufbau einer teilstationären Infrastruktur mit dem Bau von Ta-ges- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Weiterhin wurden im Rahmen des Betreuten Wohnens Pflegestützpunkte in Form qualifizierter Sozialstationen gefördert, um den Vorrang der ambulanten vor der stationären Pflege zu verwirklichen.

4.1.4. Förderung von modernen, wohnortnah gelegenen Pflegeeinrichtungen Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt lag in der Förderung von modernen, wohnortnahen Pflegeeinrichtungen mit gut aufeinander abgestimmten Pflegeangeboten, die unter ei-nem Dach die verschiedenen Pflegeformen vereinen und so jedem Pflegebedürftigen die aktuellen und individuell angepassten Hilfen zukommen lassen können. Diese Plät-ze sind integriert in ein gestuftes und verzahntes Versorgungssystem. Gerade die vom Modellprogramm geförderten kleinen, wohnortnahen und miteinander kooperierenden Einrichtungen mit etwa 50 Pflegeplätzen kommen den Bedürfnissen und Wünschen der pflegebedürftigen Senioren besonders entgegen.

4.1.5. Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit

Daneben stand die Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit im Vordergrund der Förderung. So wurde in zahlreichen Landkreisen und Regierungsbezirken die vom SGB XI geforderte, aber bis dahin mangelhafte regionale Zusammenarbeit zwischen Anbietern von Pflegeleistungen in unterschiedlicher Trägerschaft, Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten auf der einen Seite und den Kostenträgern, vor allem Pflege-und Krankenkassen sowie den Trägern der örtlichen Pflege-und überörtlichen Sozialhilfe auf der anderen Seite intensiviert und verbessert. Hinzu kommen Modelle für die ambu-lante Versorgung und die pflegerische Betreuung von Reha-Patienten (insbes. nach Schlaganfall) und psychisch und demenziell erkrankten Menschen. Gleichzeitig dienen diese Modellvorhaben der Sicherung der Zusammenarbeit vor Ort zwischen den bietern von Pflegeleistungen auf der einen und den Pflegebedürftigen sowie deren An-gehörigen auf der anderen Seite. Diese Modelle konnten weitgehend in Regelangebote überführt worden.

4.1.6. Qualifizierung von Pflegepersonal, von Ärzten sowie von pflegenden Angehörigen

Darüber hinaus hat das Modellprogramm die Qualifizierung von Pflegepersonal, von Ärzten sowie von pflegenden Angehörigen durch eine Reihe von Modellvorhaben nachhaltig unterstützt. Damit sollen im Rahmen von Aus-, Fort- und Weiterbildung des Pflegepersonals und der beteiligten Ärzte neue Wege aufgezeigt werden, wie sich die Qualität des gesamten Spektrums der Pflegeleistungen, vor allem an der Nahtstelle zwischen Krankenhaus und häuslicher Pflege, deutlich verbessern lässt.

4.1.7. Pflegeeinrichtungen für besondere Gruppen von Pflegebedürftigen In den letzten Jahren wurden vermehrt auch Pflegeeinrichtungen für besondere Grup-pen von Pflegebedürftigen gefördert. In diesen Einrichtungen werden Pflegebedürftige versorgt, die nicht aus Altersgründen pflegebedürftig sind, aber einen Leistungsan-spruch nach dem SGB XI haben. Dies gilt z.B. für langfristig Pflegebedürftige, die auf-grund von Unfällen (Apalliker), wegen chronischer Erkrankungen (Multiple Sklerose, Alzheimer-Erkrankte u.a.) oder aufgrund ihrer Behinderungen (Tetraplegiker) auf tägli-chen Hilfebedarf angewiesen sind.

4.1.8 Hospizeinrichtungen

Zur Verbesserung der Pflege von Schwerstkranken mit begrenzter Lebenserwartung wurden sowohl ambulante als auch stationäre Hospizeinrichtungen gefördert. Durch die Regelungen im Zweiten Neuordnungsgesetz zur gesetzlichen Krankenversicherung wurde eine Lösung für die Anschlussfinanzierung dieser speziellen Pflegeeinrichtungen gefunden. Erst auf dieser Grundlage war ein Ausbau dieser Versorgungsform möglich geworden.

4.1.9. Ergebnisse der Modellmaßnahmen

Durch die Förderung von Tagespflege- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie Pflege-zentren konnte das Modellprogramm die einmalige Chance nutzen, in allen Ländern den von Fachleuten zu Beginn der Gesetzgebung zum SGB XI geforderten Standard im Pflegeheimbau unter unterschiedlichen sozialen, demographischen und wirtschaftli-chen Rahmenbedingungen zu erproben. Die dabei erzielten Verbesserungen im Bau von Pflegeeinrichtungen wurden den zuständigen Landesministerien als praktisch um-setzbares Entwicklungsergebnis vorgestellt. Aufgrund dieser Ergebnisse wurde bei-spielsweise die Idee des wohnortnahen Pflegezentrums mit allen Leistungsangeboten unter einem Dach in vielen Ländern aufgegriffen und in die Praxis umgesetzt. Daneben

wurden erste Modelle zum Aufbau einer geronto-psychiatrischen Versorgung und von ambulanten und stationären Hospizen zur Pflege Schwerstpflegebedürftiger in ihrer letzten Lebensphase gefördert.

Folgende Fortschritte wurden erreicht:

- Die ambulanten, teilstationären und stationären Modelleinrichtungen konnten auf-grund verbesserter Beratung der Träger bei der Antragstellung und der nachfol-genden wissenschaftlichen Begleitung architektonisch und konzeptionell auf die örtliche Bedarfssituation optimal zugeschnitten werden.

- Die Qualität der Investitionsmaßnahmen konnte kontinuierlich gesteigert und die durchschnittlichen Baukosten pro Pflegeplatz deutlich reduziert werden. Damit wurde ein Innovationsschub erreicht, der ohne das Modellprogramm nicht in so kurzer Zeit hätte erreicht werden können.

- Die Frage der Anschlussfinanzierung konnte in fast allen Fällen rechtzeitig vor Be-endigung des Modellvorhabens gelöst werden.

Zur fortlaufenden Verbesserung der Ergebnisse der Modellförderung werden die An-tragsteller zur architektonischen Planung ihrer Einrichtungen durch das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) in Köln sowie durch das ISO-Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft in Saarbrücken zur Umsetzung ihrer in den Anträgen vorgestellten Betreiberkonzepte beraten. Gleichzeitig werden die Modellvorhaben durch beide Insti-tute fortlaufend ausgewertet und während der gesamten Modellphase wissenschaftlich begleitet. Die dabei gesammelten Erfahrungen und Informationen werden anderen Betreibern von Pflegeeinrichtungen, Architekten, Prüfbehörden und Entscheidungsträ-gern in den Ländern als Planungs- und Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt.

Durch Zuschüsse aus diesem Modellprogramm wurden in den letzten Jahren über 600 Projekte moderner und differenzierter Pflegeangebote gefördert. Dabei hat das Pro-gramm Wege aufgezeigt, wie die in der Bundesrepublik vorhandenen Versorgungslü-cken in der Pflegeinfrastruktur zukunftsorientiert beseitigt, innovative Versorgungsan-sätze unterstützt und vorhandene Pflegeangebote modernisiert werden können. Die dabei erreichten Ergebnisse der modellhaften Förderung sind sehr ermutigend. Es ist vorgesehen, jährlich eine Reihe von besonders gelungenen Beispielen der Öffentlich-keit zu präsentieren, aber auch typische Fehlentwicklungen und Planungsfehler aufzu-zeigen, um Planern, beispielsweise Trägern, Architekten und Ländern, das notwendige Rüstzeug an die Hand zu geben, um ihre Planungen langfristig und dauerhaft zu verbessern.

4.1.10. Impulse für den Arbeitsmarkt

Auf dem Arbeitsmarkt wurden nicht nur durch den Bau, Um- oder Erweiterungsbau von Pflegeeinrichtungen primäre und sekundäre Arbeitsmarkteffekte erreicht. Die Pflege-einrichtungen bieten Beschäftigungsmöglichkeiten sowohl für qualifizierte als auch für weniger qualifizierte Arbeitskräfte. Damit es sich hierbei nicht um ein „Strohfeuer“ wäh-rend der Modellphase handelt, wird vom Träger verlangt, dass er einen Nachweis dar-über führt, dass die Einrichtung auch nach dem Modelllauf eine wirtschaftliche Zukunft hat. Aber auch die sekundären Beschäftigungseffekte sind eklatant. Einrichtung und Bewohner treten als Konsumenten auf und tragen somit zur Erhaltung von Arbeitsplät-zen oder zu Neueinstellungen von Arbeitskräften bei. Für die umliegenden Regionen ergeben sich positive Beschäftigungseinflüsse wie z.B. für Zulieferer von Artikeln aller Art wie Lebensmittel, Blumen, Zeitungen und Zeitschriften usw. sowie für den Nahver-kehr einschließlich Taxen. Die wirtschaftliche und verNahver-kehrstechnische Infrastruktur im Umfeld einer Einrichtung verändert sich nachweisbar und birgt damit unterschiedlich starke Beschäftigungspotentiale in sich.

4.1.11. Zusammenfassung

Das Modellprogramm hat beispielhaft den Aufbau einer von der Altenpflege immer wieder geforderten zukunftsorientierten Pflegeinfrastruktur unterstützt, die die Leistun-gen des SGB XI praktisch umsetzt. Sein Ziel war und ist es, die Interessen der betrof-fenen Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen stärker als bisher zu berücksichtigen, um den im SGB XI geforderten nachfrageorientierten Pflegemarkt zu entwickeln, in dem der Pflegebedürftige der Kunde ist, um den viele Anbieter mit der Qualität und dem Preis ihres Pflegeangebotes konkurrieren müssen.

In der voll- und teilstationären Versorgung von Pflegebedürftigen konnte so ein zeitge-rechtes und zukunftsweisendes Angebot an Einrichtungen der modernen Altenhilfe neu geschaffen werden.

Derartige Modelle zum Aufbau einer zukunftsorientierten Pflege konnten von den Trä-gern alleine kaum aus eigener Kraft entwickelt werden. Hier hat das Modellprogramm eine wichtige ergänzende Funktion übernommen als Motor und Katalysator für die Entwicklung und Umsetzung neuer Pflege-Ideen sowie Förderer und Stärker für die Schaffung neuer baulicher und pflegetechnischer Strukturen auf qualitativ hohem Ni-veau.

Damit kam dem Modellprogramm eine bundesweit bedeutende Vorreiterrolle und Vor-bildfunktion beim Aufbau einer gegliederten Pflegeinfrastruktur im Sinne der sozialen Pflegeversicherung zu. Es war damit Wegbereiter für eine moderne, wirtschaftlich ge-sunde und zukunftsweisende Pflegeinfrastruktur. Es war Vorbild für eine neue soziale Kultur, in der die Pflegebedürftigen in die Mitte unserer Gemeinschaft geholt werden.

4.2. Modellprojekte der Spitzenverbände der Pflegekassen

Unter Federführung des VdAK haben die Spitzenverbände der Pflegekassen das Mo-dellprogramm zur „Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“ gestartet. Gegenstand der Förderung sind Modellprojekte, die gemäß § 8 Abs. 3 SGB XI an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientiert neue Versorgungsstrukturen und -konzepte erproben und das Angebot an ambulanter und stationärer Pflege ergänzen. Ziel ist der Ausbau eines bedarfsgerechten Netzes von ambulanten, teilstationären und stationären Diensten. Das Programm umfasst vier Förderschwerpunkte. Hierzu zählen die Erpro-bung neuer Wohnkonzepte, die Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur und die Integration von professioneller und informeller Hilfe (siehe C.I.4.5.).