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Entwicklung des Arbeitsmarkts für Pflegekräfte 1. Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

31 Technische Hilfsmittel Aufwendungen in Höhe

C. Umsetzung und Weiterentwicklung der Pflegeversicherung I. Zur allgemeinen Situation der Pflegeversicherung

VII. Entwicklung der Pflegeinfrastruktur

3. Entwicklung des Arbeitsmarkts für Pflegekräfte 1. Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

Bei jeder Quantifizierung von Beschäftigungswirkungen bestimmter Maßnahmen ist zu beachten, dass moderne Volkswirtschaften einem andauernden strukturellen Wandel, der sich auch in der Beschäftigung niederschlägt, unterliegen. Für Veränderungen des volkswirtschaftlichen Beschäftigungsniveaus wie auch der -strukturen gibt es daher keine monokausalen Erklärungen; stets ist eine Vielzahl von Wechselwirkungen zu be-rücksichtigen. Die Auswirkungen der Pflegeversicherung auf den Arbeitsmarkt konnten bis 1999 nicht isoliert betrachtet werden und ließen sich unter den vorhandenen Mög-lichkeiten am zweckmäßigsten mit den Daten des Mikrozensus analysieren. Der er-fasste Personenkreis umer-fasste die abhängig Beschäftigten im Sozialwesen mit pflege-rischem und hauswirtschaftlichem Beruf. Auf die Entwicklung dieses Bereichs - also außerhalb des Krankenhauswesens - dürfte sich noch am ehesten der Einfluss der Pflegeversicherung niedergeschlagen haben. Die so abgegrenzte Beschäftigtenzahl erhöhte sich in den Jahren 1999 bis 2002 um rd. 69.000 Personen (seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 betrug der Beschäftigungsanstieg sogar rd. 250.000 Personen).

Mit der Einführung der Einrichtungsstatistik nach § 109 SGB XI können seit 1999 die exakten Veränderungen der Zahl der abhängig Beschäftigten im Bereich der Pflege-versicherung erfasst werden. Diese, in zweijährigem Abstand erhobene Statistik weist folgende Veränderungen aus:

Erwerbstätige in der Pflegeversicherung

Veränderung

1999 2001

in ambulanten Pflegediensten

in Pflegeheimen

in ambulanten Pflegediensten

in

Pflegeheimen absolut in v.H.

Altenpfleger/innen 25.456 83.705 28.179 96.700 15.718 14,40

Helfer/innen in der Al-tenpflege

3.869 12.755 4.419 14.642 2.437 14,66

Krankenpfleger/innern 62.528 50.181 62.029 52.459 1.779 1,58

Helfer/innen in der Krankenpflege

10.243 21.027 9.565 20.405 -1.300 -4,16

Sonstige in der Pflege Tätige

81.686 273.272 85.375 291.162 21.579 6,08

Gesamt 183.782 440.940 189.567 475.368 40.213 6,44

Auch die den Bereich der Pflegeversicherung besser erfassende Statistik zeigt einen deutlichen Beschäftigungszuwachs von rd. 40.000 oder 6,4 v.H. in zwei Jahren. Der Zuwachs erfolgte hauptsächlich im stationären Bereich. Bei den Berufsgruppen stieg die Zahl der Altenpflegerinnen/Altenpfleger und der Altenpflegehelferinnen/Altenpflege-helfer mit jeweils rd. 14,5 v.H. besonders stark an.

Inwieweit durch die Pflegeversicherung auch in anderen Bereichen (z.B. bei Herstellern von Hilfsmitteln o.ä.) Arbeitsplätze geschaffen worden sind, ist statistisch nicht erfass-bar. Es ist aber davon auszugehen, dass Sekundäreffekte bestehen.

3.2. Personalsituation in der Altenpflege

Das damalige BMG hat während des Berichtszeitraums die Länder, das damalige BMA und die damalige Bundesanstalt für Arbeit gemeinsam mit dem BMFSFJ um Stellung-nahmen zur Personal- und Ausbildungssituation in der Kranken- und Altenpflege ge-beten. Nachfolgend ist das Fazit der Auswertung der Stellungnahmen in Auszügen wiedergegeben (Stand: Juni 2002).

3.2.1. Personalsituation

Grundsätzlich ist festzustellen, dass in der Krankenpflege und der Altenpflege derzeit kein genereller Fachkräftemangel besteht. Personelle Engpässe liegen in diesen Be-reichen jedoch z.T. regionalbezogen, insbesondere in Ballungszentren und im grenz-nahen Bereich vor. Zudem gibt es in mehreren Ländern in der Krankenpflege in den Funktionsbereichen und der Fachkrankenpflege sowie regional und punktuell in der Altenpflege Probleme bei der Stellenbesetzung. In den neuen Ländern und Berlin ist die Personalsituation insgesamt entspannt. Dort ist z.T. ein Überschuss an Fachkräften für die Kranken- und die Altenpflege zu verzeichnen. Festzuhalten ist zudem, dass in den meisten Ländern keine konkrete Planung zum Bedarf an Pflegekräften für die Krankenpflege- und die Altenpflegeberufe besteht.

Nach den statistischen Daten der BA gibt es in der Krankenpflege und der Altenpflege einen z.T. erheblichen Bewerberüberhang. Bei den statistischen Daten zu den Ar-beitslosen ist jedoch zu beachten, dass die BA die Altenpflegerinnen/Altenpfleger und Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer in ihrer Geschäftsstatistik gemeinsam unter einer Berufskennziffer ausweist und eine Differenzierung nicht vorgenommen wird. Bei den Helferberufen werden alle Arbeitslosen erfasst, die Krankenpflegehelfer/-in oder Altenpflegehelfer/-in als Zielberuf angeben. Es werden somit unter diesen Berufskenn-ziffern auch Personen geführt, die keine abgeschlossene Ausbildung in der Kranken-bzw. Altenpflegehilfe aufweisen können. Das damalige BMA hat die BA um Prüfung gebeten, inwieweit eine getrennte Erfassung der arbeitslosen Altenpflegerinnen/Alten-pfleger und Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer sowie eine Differenzierung bei den Helferberufen nach ausgebildeten und nicht einschlägig ausgebildeten Kräften möglich ist. Es hat sich jedoch gezeigt, dass eine Umstellung der Statistik mit unvertretbar ho-hem Aufwand verbunden wäre.

Nach Angaben der BA bestehen Probleme bei der Stellenbesetzung aufgrund der un-regelmäßigen Arbeitszeit (Schichtdienst bzw. Wechseldienst), fehlender Mobilität, ge-sundheitlicher Einschränkungen oder des Alters des Arbeitslosen. Dies betrifft insbe-sondere die Vermittlung von Frauen mit Familie und führt in der Folge oft zu einem to-talen Ausstieg dieser Frauen aus den Pflegeberufen.

Die Anzahl der vermittelten Krankenpflegefachkräfte aufgrund von Vermittlungsabspra-chen nach der Anwerbestoppausnahmeverordnung mit Kroatien und Slowenien ist mit insgesamt 318 im Jahre 2001 sehr gering. Es ist jedoch festzustellen, dass die Anzahl der aus Kroatien vermittelten Fachkräfte gegenüber dem Jahr 2000 um mehr als 50 v.H. angestiegen ist.

3.2.2. Ausbildungssituation

Für die Ausbildungssituation in den Krankenpflegeberufen ist im Vergleich der letzten Ausbildungsjahrgänge überwiegend ein Rückgang der Schülerzahlen festzustellen. Ein quantitativer Mangel an Bewerbern ist nur vereinzelt zu verzeichnen. In den neuen Ländern besteht z.T. ein Bewerberüberhang. Nach Auffassung der Länder ist für den Rückgang der Schülerzahlen die unzureichende tatsächliche Besetzung der zur

Verfü-gung stehenden Ausbildungskapazitäten sowie die Qualifikation der Bewerber maßge-bend. Hierzu wird von mehreren Ländern die Auffassung vertreten, dass seitens des Landes keine Einflussmöglichkeiten auf die Auslastung der Ausbildungskapazitäten bestehen.

Die bisherige Entwicklung der Schülerzahlen für die Ausbildung als Altenpflege-rin/Altenpfleger ist in den Ländern unterschiedlich und reicht von geringfügigem Rück-gang bis hin zur Zunahme dieser Zahlen. Zu der tatsächlichen Anzahl der Ausbil-dungsplätze in der Altenpflege liegen nur von der Hälfte der Länder Angaben vor. Für die Altenpflegehilfe werden überwiegend keine Angaben gemacht.

Die BA leistet durch die Förderung der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen im Pflegebereich einen erheblichen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs. Dem Weiterbildungsbereich kommt in den Altenpflegeberufen neben der Erstausbildung eine erhebliche Bedeutung bei der Sicherung der Nachwuchsförderung zu.

3.2.3. Zukünftige Entwicklung der Personal- und Ausbildungssituation Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels gehen sowohl die Länder als auch die BA für die Zukunft von einer Verschärfung der Personalsituation im Bereich der Kranken- und Altenpflege aus. Diese wird aufgrund der Zunahme des Pflegekräfte-bedarfs, insbesondere des FachkräftePflegekräfte-bedarfs, bei gleichzeitigem Rückgang der Schü-lerzahlen und aufgrund des Wettbewerbs mit anderen Wirtschaftsbereichen um Be-werberinnen/Bewerber sowie des Ersatzbedarfs für ausscheidende Pflegekräfte ent-stehen.

3.3. Bestehende bzw. geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Personal-und Ausbildungssituation

3.3.1. Länder

In den Ländern bestehende bzw. geplante Maßnahmen reichen von einzelnen kon-kreten Maßnahmen bis zu umfangreichen Programmen und Maßnahmenkatalogen.

In einigen Ländern betreffen diese Maßnahmen ausschließlich bzw. schwerpunktmäßig die Personalsituation in der Altenpflege. Die Maßnahmen beziehen sich im Wesentli-chen auf:

- die finanzielle Förderung und/oder Steuerung von Ausbildungsplätzen und deren Auslastung,

- die Erlangung von Daten zur Personalstandsentwicklung (z.B. Fachplan für Aus-bildungsstätten für Gesundheitsberufe zur besseren Steuerung der tatsächlichen Ausbildungskapazität, Landesberichterstattung Gesundheitsberufe),

- Imagekampagnen sowie Information und Beratung zu den Pflegeberufen, - Modellprojekte zu integrierten Pflegeausbildungen,

- Steigerung der Attraktivität der Ausbildung, u.a. Zentralisierung der Schulen, - die Verbesserung der Umschulung sowie der Fort- und Weiterbildung, - die Qualifizierung von Hilfskräften zu Fachkräften, z.B. durch Job-Rotation, - gezielte Werbung bei Berufsneueinsteigerinnen/Berufsneueinsteigern und

Berufsrückkehrerinnen/Berufsrückkehrern, - die Anwerbung von Migrantinnen/Migranten,

- die verstärkte Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte im Rahmen bestehender Gastarbeitnehmervereinbarungen,

- die Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes.

3.3.2. Bund

? Altenpflegegesetz

Ziel des Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege ist es, die Qualität der Alten-pflegeausbildung durch bundesweit einheitliche Neuregelungen zu verbessern und den Ausbildungsberuf insbesondere für junge Menschen attraktiv und damit im Verhältnis zu anderen Berufen konkurrenzfähig zu gestalten.

? Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege sowie zur Änderung des Kranken-hausfinanzierungsgesetzes

Das Gesetz hat zum Ziel, die Ausbildung in der Krankenpflege an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen, insbesondere an die Entwicklungen in den Pflegewissenschaften, die Veränderung sozialrechtlicher Vorschriften und die ge-sellschaftlichen Veränderungen.

? Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Aufstiegsfortbildungsför-derungsgesetz können Aus- und Weiterbildung finanziert werden ("Meister-Bafög").

? Gesetz zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für die Krankenhäuser (Fallpauschalengesetz)

Aufgrund der durch dieses Gesetz erfolgten Änderungen im Krankenhausfinanzie-rungsgesetz gelten ab dem 1. Januar 2004 u.a. zu Gunsten der ausbildenden Krankenhäuser neue Regelungen zur Finanzierung von Ausbildungsstätten und Ausbildungsvergütungen.

? Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) Durch das Gesetz sind die im SGB III vorhandenen Ausnahmeregelungen zur För-derung der 3-jährigen Umschulungsmaßnahmen in u.a. den Kranken- und den Al-tenpflegeberuf bis zum 31. Dezember 2004 verlängert sowie Regelungen zur Job-Rotation getroffen worden.

? Pflege-Qualitätssicherungsgesetz

Im Pflege-Qualitätssicherungsgesetz sind der Abschluss von Leistungs- und Qua-litätsvereinbarungen u.a. über die personelle Ausstattung für das jeweilige Pflege-heim vorgesehen sowie von Rahmenverträgen über landesweite Verfahren zur Er-mittlung des Personalbedarfs oder zur Bemessung der Pflegezeiten oder landes-weiter Personalrichtwerte (siehe auch C.I.3.).

? Gesundheitsberichterstattung

Die Pflege wurde als neuer Schwerpunkt in die Gesundheitsberichterstattung für das Jahr 2002 aufgenommen.

3.3.3. Bundesagentur für Arbeit

? Besondere Maßnahmen zur Vermittlung von Pflegefachkräften (überregionale Vermittlungsaktivitäten, Partnerschaften der Arbeitsämter, Arbeitsmarktbörsen, bundesweite Veröffentlichung offener Stellen).

? Förderung von u. a. Weiterbildungsmaßnahmen und Umschulungen.

? Information und Beratung über die Pflegeberufe sowie u.a. zur Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen, Umschulungen und Mobilitätshilfen.

? Informationsmappe des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) über Entwicklung, Probleme und Ursachen der Arbeitsmarkt-, Berufs- und Berufsbil-dungssituation in den Pflegeberufen (Stand: Mai 2001).

4. Modellprogramme zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger