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Dr. med. Wiete Hirschmann, LAV, Dezernat 52 (Dessau)

Organisation des gewerbeärztlichen Dienstes

Im Jahre 2003 erfolgten Veränderungen in der Organisation des gewerbeärztlichen Dienstes in der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalts, die insbesondere durch Personalrückgang bedingt waren.

Zu Beginn des Jahres 2003 beschäftigte das Land Sachsen-Anhalt noch 10 Gewerbeärztinnen und -ärzte.

Nach Ausscheiden des früheren Landesgewerbearztes, Herrn Dr. Otto, und einer Gewerbeärztin in Magdeburg verfügte das Land zum Jahresende über 8 Gewerbeärztinnnen bzw. -ärzte. Davon sind die Landesgewerbeärztin und 3 Gewerbeärztinnen bzw. -ärzte zentral im Dezernat 52 des LAV, Fachbereich 5 Arbeitsschutz, tätig, 4 Gewerbeärztinnen regional in den Dezernaten Gewerbeaufsicht in Dessau, Halle und Magdeburg. Die Dezernate in Halberstadt bzw. Stendal werden durch Gewerbeärztinnen von Halle bzw. Magdeburg mitbetreut.

Durch die Organisation des gewerbeärztlichen Dienstes mit der Zuordnung von Gewerbeärztinnen zu den einzelnen Dezernaten – Gewerbeaufsicht – ist gewährleistet, dass in arbeitsmedizinischen Fragen praxisnah und mit den entsprechenden territorialen Kenntnissen optimal beraten werden kann.

Betriebsrevisionen – ein wichtiger Bestandteil präventiver gewerbeärztlicher Tätigkeit

Neben der Beratung von Unternehmen, Behörden, Ärztinnen und Ärzten, Bürgerinnen und Bürgern, Gewerbeaufsichtsbeamtinnen und -beamten stellten die Betriebsrevisionen 2003 wieder einen Arbeits-schwerpunkt dar. Da durch die Personalentwicklung nur noch 4 von früher 6 Gewerbeärztinnen Revisionen durchführen, verringerte sich die Revisionszahl, auch bedingt durch Aufgabenverlagerung im BK-Verfahren, von 297 auf 113.

Überwiegend wurden die Revisionen in Unternehmen der Größenklasse 3 durchgeführt (53%). Der Anteil an Regelrevisionen belief sich auf 55%, in 37% erfolgte die Revision aus besonderem Anlass (hier insbesondere im Rahmen der Sonderaktion „Sicherheit und Gesundheitsschutz an nichtstationären Arbeitsplätzen“) und 8% der Revisionsanlässe stellten Recherchen im Rahmen von Berufskrankheiten-verfahren dar.

Bei 60% aller Revisionen wurden Mängel festgestellt, an deren Spitze wie in den Vorjahren Mängel in der Arbeitssicherheitsorganisation standen (29%), gefolgt von Mängeln bei der Durchführung arbeits-medizinischer Vorsorgeuntersuchungen (17%) und Defiziten im Hautschutz (15%). Fehlende oder unvollständige Gefährdungsbeurteilungen wurden zwar prozentual seltener als in den Vorjahren vorge-funden, waren aber immer noch mit 13 Prozent ein relativ häufig vorgefundener Mangel. Weitere Probleme stellten Mängel in der Arbeitsplatzgestaltung (10%) und bei persönlichen Schutzausrüstungen (8%) dar. Auf Grund der vorgefundenen Mängel wurden Revisionsschreiben (bei 87,5%) veranlasst.

Kontrolle zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen in speziellen Branchen Bereits im Jahr 2002 wurde ein Schwerpunkt des medizinischen Arbeitsschutzes auf die Kontrolle zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen in den Branchen Landwirtschaft, Nahrungs-güterwirtschaft und spezielle Dienstleistungen gelegt. Um die 2002 ermittelten Ergebnisse untersetzen

zu können, war bereits im letzten Jahresbericht eine Fortsetzung der Kontrollen für das Jahr 2003 angekündigt worden. Mit den 2003 durchgeführten weiteren 153 Revisionen sind somit in 414 Unterneh-men Kontrollen durchgeführt worden. Die auch in diesem Jahr vorgefundenen Ergebnisse untersetzen im Wesentlichen die Aussage vom Vorjahr. Deutlich zeigt sich im Ergebnis der Kontrollen, dass das Pflichtangebot von Untersuchungen nach Biostoffverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung besonders in landwirtschaftlichen Betrieben nur ungenügend umgesetzt wurde. Große Probleme bestehen weiterhin in der Umsetzung der schwierigen Rechtsmaterie arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen in der Praxis. Die gewerbeärztliche Beratung ist hier unverzichtbar.

Berufskrankheitenverfahren

In Sachsen-Anhalt wurde 2003 weiterhin in allen Berufskrankheitenverfahren eine gewerbeärztliche Stellungnahme abgegeben, wobei die Verfahren zur BK 2108, 2301 und 5101 von den Gewerbeärztinnen in den Regionaldezernaten bearbeitet werden. Durch die territoriale Zuständigkeit sind eventuell noch erforderliche Präventivmaßnahmen in den Unternehmen zeitnah umzusetzen.

Im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren sind im Berufskrankheitengeschehen keine bedeutsamen Veränderungen eingetreten. Sowohl die Anzahl der abgeschlossenen Fälle als auch die der berufsbe-dingten Erkrankungen entsprechen weitgehend dem 10-Jahres-Durchschnitt. Das Gleiche gilt für die Häufigkeitsverteilung der wichtigsten Berufskrankheiten (vgl. Tab. 1.1).

Die Mitwirkung im BK-Verfahren ermöglicht bei Nutzung der in der Arbeitsschutzverwaltung verwendeten Software Ermittlungen zu berufsbedingten Erkrankungen in unserem Land.

Halbjährig wird den regional tätigen Dezernaten des Fachbereiches Arbeitsschutz eine Übersicht der neu aufgetretenen berufsbedingten Erkrankungen, aufgeschlüsselt bis auf das Unternehmen, übergeben.

Tabelle 1.1 Ausgewählte Berufskrankheiten 1992 - 2003

BK 2301 Lärmschwerhörigkeit

BK 4104 Lungenkrebs

- in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose),

- in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura oder

- bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren (25 x 106 [(Fasern/m³) x Jahre]) BK 4105 Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Pericard

BK 5101 Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können

Jahr

Abgeschlos-sene Fälle

Berufsbedingte Erkrankungen Insgesamt Anteil an den

abgeschlosse-nen Fällen

davon davon davon

Anteil BK 4104

BK 4105

Anteil BK 5101 Anteil

BK 2301

Jährlich erfolgt eine epidemiologische Erfassung der berufsbedingten Erkrankungen unter den Gesichts-punkten Größenklasse der Unternehmen, Branche, Tätigkeiten, Schadfaktoren, Expositionszeiten, Art der Erkrankung und Geschlechtsverteilung.

Laut Analyse für den Zeitraum 2000/2001 traten 67,4% der berufsbedingten Erkrankungen Sachsen-Anhalts in nur 6 Branchen auf. Zum Vergleich wurden die berufsbedingten Erkrankungen der Jahre 2000/

2001 denen aus den Jahren 2002/2003 gegenübergestellt (vgl. Tabelle 1.2). Auch im Vergleichszeitraum 2002/2003 waren die Ursachen der berufsbedingten Erkrankungen (70,6%) in den Arbeitsbedingungen der schon 2000/2001 ermittelten Branchen zu finden. Auffällig ist die Entwicklung der berufsbedingten Hauterkrankungen mit Zunahme in der Branche Metall und Elektroindustrie und Abnahme im Gesund-heits- und Veterinärwesen.

Weiterbildung

Unter dem Gesichtspunkt, dass eine qualitativ gute betriebsärztliche Betreuung flächendeckend nur dann auch zukünftig umgesetzt werden kann, wenn eine ausreichende Anzahl von entsprechend qualifizierten Ärztinnen und Ärzten tätig wird, sind unsere Bemühungen auf eine aktive Mitwirkung bei der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten im Bereich der Arbeitsmedizin gerichtet. Im Jahre 2003 hospitierten 8 Ärztinnen und Ärzte im Rahmen ihrer Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin bzw. zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ beim gewerbeärztlichen Dienst des Landesamtes für Verbrau-cherschutz.

Tabelle 1.2 Berufsbedingte Erkrankungen 2000/2001 im Vergleich zu 2002/2003 in den wichtigsten Branchen

Branche Anzahl Prozent Hauptsächliche berufsbedingte Erkrankungen (Fallzahlen)

2000/2001 2002/2003 2000/2001 2002/2003 (2000/2001)/(2002/2003) (2000/2001)/(2002/2003) (2000/2001)/(2002/2003) Metall-/

Elektroindustrie

300 334 25,4 31,8 Lärmschwerhörigkeit

(182)/(171)

Bau 158 114 13,4 10,8 Lärmschwerhörigkeit

(109)/(76)

Von Tieren auf Menschen übertragbare Erkrankungen

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