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Gewerblicher Personen-, Güter- und Gefahrgutverkehr

Dipl.-Ing. Holger Scheil, LAV, Dezernat 51 (Dessau)

Unfallserie von Reisebussen

Das Jahr 2003 war durch eine beispiellose Unfallserie von Reisebussen geprägt, die sich bis ins Jahr 2004 fortgesetzt hat. Dies hatte zur Folge, dass sich Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und der zuständigen Ministerien der Bundesländer noch im Jahr 2003 mit den Konsequenzen aus den schweren Unfällen von Reisebussen deutscher Busunternehmen, insbesondere in den Monaten Mai und Juni 2003, befasst haben. Beschlossen wurde eine gemeinsame Initiative

„Reisebussicherheit“. Demnach wird die Reisebussicherheit in den kommenden Monaten für alle Beteiligten, Bund, Länder, Busunternehmen, Automobilindustrie, Unternehmensverbände, Gewerk-schaften, technische Überwachungsorganisationen, Berufsgenossenschaften und Automobilclubs, ein Schwerpunktthema bleiben.

Auch die Kontrollen von Polizei und Gewerbeaufsicht in Sachsen-Anhalt werden fortgesetzt. Dazu gehören u. a. gemeinsame Kontrollen auf den Bundesautobahnen am Wochenende (Abb. 1.16). Dabei wird nicht nur kontrolliert, sondern es werden Reisende per Handzettel und Busfahrerinnen bzw.

Busfahrer per Broschüre z. B. über die Sozialvorschriften im Straßenverkehr informiert. Die gegebene Situation war auch für den Minister für Gesundheit und Soziales Anlass, sich persönlich vor Ort bei einer solchen Kontrolle zu engagieren.

Abb. 1.16 Kontrolle der Fahrtunterlagen eines Reisebusses durch eine Mitarbeiterin der Arbeitsschutzverwaltung

Wie in jedem Jahr wurden von der Gewerbeaufsicht mit Beginn der Busreisesaison Kontrollen an den Abfahrtsstellen von Reisebussen vorgenommen. Auf das gesamte Jahr 2003 bezogen, wurde die Zahl der kontrollierten Betriebe, den gewerblichen Personenverkehr betreffend, gegenüber dem Vorjahr verdoppelt, die Zahl der dabei kontrollierten Fahrerinnen oder Fahrer wurde verdreifacht.

Trotz der Busunfallserie zählen Reisebusse zu den sichersten Verkehrsmitteln überhaupt. Es stellt sich an dieser Stelle aber auch die Frage nach der Seriosität von Busgewinnreisen und Werbever-kaufsveranstaltungen. Festzuhalten ist, dass die Problematik Busunfälle nicht von der Situation im gewerblichen Personen-, Güter- und Gefahrgutverkehr und der Situation im Straßenverkehr insgesamt getrennt betrachtet werden sollte. Dies belegen die Unfälle mit der Beteiligung von Reisebussen, die von Lkw- oder Pkw-Fahrerinnen bzw. -Fahrern verursacht worden sind. Zur Verdeutlichung der gegenwärti-gen Situation im gewerblichen Güterverkehr wird auf folgegenwärti-gende zwei Einschätzungegenwärti-gen verwiesen :

In der Zeitschrift „Technische Überwachung“ vom Mai 2003 wurden die Ergebnisse einer Befragung von rund 3.000 Lkw-Fahrerinnen und Fahrern (im Zeitraum Oktober 2001 bis April 2002) veröffentlicht.

Zusammenfassend wird dort u. a. geschlussfolgert :

· Die Belastungen am Arbeitsplatz Lkw sind hoch (lange Lenkzeiten, lange Arbeitszeiten, häufige Nachtfahrten), dies führt insbesondere bei älteren Fahrerinnen und Fahrern zu starken Beanspruchun-gen.

· Diese Beanspruchungen manifestieren sich am häufigsten als Ermüdungserscheinungen, die als sehr gefährlich eingeschätzt werden.

· Die zur Regeneration nötigen Pausen werden nicht ausreichend eingehalten. Die Gründe dafür liegen einerseits in Organisationsstrukturen der Firmen, aber auch an mangelnden Angeboten der Raststät-ten, insbesondere am Mangel von Parkmöglichkeiten. Zusätzlich beklagen die Fahrerinnen und Fahrer häufige Staus.

Die durchschnittliche Zeit, die Fahrerinnen und Fahrer nach eigenen Angaben am Steuer eines Lkw verbringen, beträgt ca. 45 Stunden/Woche, als Gesamtarbeitszeit, also zuzüglich weiterer Arbeiten wie z. B. Be- und Entladen, erreichen sie durchschnittlich 62 Stunden/Woche. Zwei Drittel der befragten Fahrerinnen und Fahrer arbeiten länger als erlaubt!

Die Situation im gewerblichen Güterverkehr betreffend, wird in der Untersuchung des Bundesamtes für Güterverkehr „Marktbeobachtung Güterverkehr Bericht Herbst 2003“ u. a. (und wiederholt) angemahnt, dass eine Harmonisierung der ungleichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb Europas dringend erfor-derlich ist. Ferner wird beschrieben, dass sich viele deutsche Güterkraftverkehrsunternehmen nach wie vor in einer kritischen Lage befinden.

Vor diesem Hintergrund ist auch darauf zu verweisen, dass in Sachsen-Anhalt die Gesamtzahl der unter die VO (EWG) Nr. 3820/85 fallenden Fahrzeuge im Vergleich der letzten beiden Bezugszeiträume relativ stark, nämlich um mehr als 3.600 zurückgegangen ist.

EG Bericht – Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Insgesamt bewegt sich das Ist an kontrollierten Arbeitstagen 2003 mit mehr als 66.000 genau auf Vorjahresniveau.

2002 2003

Beanstandungsquote in % bei Straßenkontrollen bezogen auf die Anzahl der kontrollierten

Fahrerinnen oder Fahrer /Fahrzeuge 37% 38%

Beanstandungsquote in % bei Betriebskontrollen bezogen auf die Anzahl der

a) kontrollierten Fahrerinnen oder Fahrer 46% 50%

b) kontrollierten Fahrtage (Arbeitstage) 33% 32%

c) der Betriebskontrollen bei Unternehmen 73% 74%

Bericht zur Gefahrgutkontrollverordnung Insgesamt wurden im Jahr 2003

529 Gefahrgut-Straßenfahrzeuge kontrolliert, von denen 133 zu beanstanden waren.

Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 25%!

Art und Anzahl der Verstöße

Fahrerinnen-/Fahrerschulung keine

Bescheinigung der besonderen Zulassung 3

Begleitpapiere 22

Kennzeichnung 23

Ausrüstung 24

Ladungssicherheit 26

sonstige Mängel 58

Gemeinsame Kontrollen mit dem Eisenbahnbundesamt

Zu Beginn des Jahres 2003 führte der fachliche Austausch mit dem Eisenbahnbundesamt (EBA) zu dem Entschluss, zukünftig neben dem regelmäßigen Austausch von Kontrollergebnissen auch gemeinsame Kontrollen von Eisenbahnkesselwagen vorzunehmen. Demnach wurden im Jahr 2003 vier gemeinsame Kontrollen mit der Außenstelle Halle des EBA durchgeführt. Bei zwei dieser Kontrollen kam auch ein Füllstandsmessgerät des EBA zum Einsatz.

Von der Gewerbeaufsicht wurden im Jahr 2003 insgesamt bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen und in Unternehmen

245 Eisenbahnwagen mit Gefahrgut kontrolliert, dabei mussten 32 beanstandet werden (Beanstandungsquote 13 %).

kontrollierte Eisenbahnwagen

64 Klasse 2 139 Klasse 3 5 Klasse 4.2 15 Klasse 5.1 2 Klasse 6.1 20 Klasse 8

Gefahrgutbeauftragtenverordnung / 10. Gefahrgut Treff Sachsen-Anhalt

Im Hinblick auf die Gefahrgutbeauftragtenverordnung wurde in 89 Jahresberichte von Gefahrgutbe-auftragten Einsicht genommen. Detaillierter wurde in 19 Unternehmen kontrolliert.

Feststellungen :

3x kein Gefahrgutbeauftragter bestellt

2x kein bzw. ein unzureichender Jahresbericht erstellt 1x kein Unfallbericht erstellt

5x keine bzw. unzureichende Aufzeichnungen der Tätigkeit 2x keine bzw. unzureichende Schulungsbescheinigung

4x keine bzw. unzureichende Schulungen der beauftragten und sonstigen verantwortli-chen Personen

Am 18. Juni 2003 fand, organisiert vom LAV, der 10. Gefahrgut Treff in Schlaitz am Muldestausee zur Thematik „Gefahrgutvorschriften 2003“ statt. Bestandteil war anlässlich des Jubiläums eine längere Diskussionsrunde zu „Reizthemen“ im Gefahrgutbereich, nicht zuletzt die komplizierte Vorschriftenlage sorgte dabei für Diskussionsstoff, 48 Gefahrgutbeauftragte sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen und Behörden nahmen an der Veranstaltung teil.

Schwerpunkt Kleintransporter

Oft zu schnell und oft ohne ausreichende Ladungssicherung unterwegs … in der Diskussion sind nach wie vor die sogenannten Kleintransporter …

Entgegen dem allgemeinen Trend bei Verkehrsunfällen entwickelte sich die Zahl der Unfälle unter Beteiligung von Kleintransporten nicht rückläufig. Zeit- und Kostendruck könnten eine Hauptursache für den ins Blickfeld der Öffentlichkeit geratenen aggressiven Fahrstil der Fahrer von Kleintransportern sein.

Besorgnis erregend sind auch konstruktive Mängel hinsichtlich zu langer Bremswege. Unabhängig von weiteren statistischen Untersuchungen erscheint die Forderung nach einem Tempolimit für Klein-transporter angemessen. Entsprechend haben sich auch Verkehrs- und Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt positioniert.

Bereits im bundesweiten Lagebild Gefahrgut 2000 wurde festgehalten „ …Da Fahrzeuge bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit der erheblichen Beteiligung an Verkehrsunfällen auch im Gefahrgut-verteilerverkehr eingesetzt werden, sind diese Fahrzeuge aufgrund des erhöhten Gefährdungspotentials verstärkt in die Überwachung einzubeziehen“.

Festgestellt wurde bei Kontrollen der Gewerbeaufsicht im Jahr 2003, dass nach wie vor Kleintransporter zum Transport von Druckgasflaschen eingesetzt werden, die dafür technisch nicht ausgerüstet sind, insbesondere wegen fehlender Belüftungseinrichtungen.

Ein anderer typischer Fall ist, dass in Kleintransporter, die mit Anhänger unterwegs sind und ein zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t haben, obwohl vorgeschrieben, kein EG-Kontrollgerät eingebaut wird.