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Machbarkeit von Notfallschutzmassnahmen in der Umgebung von KKN Umgebung von KKN

3 Standorteigenschaften und externe Ereignisse

3.2 Geographie und Bevölkerungsverteilung

3.2.7 Machbarkeit von Notfallschutzmassnahmen in der Umgebung von KKN Umgebung von KKN

Die Beurteilung der Machbarkeit von Notfallschutzmassnahmen in der Umgebung von KKN ist im Fachbericht (AF-Colenco 2009a) dargestellt. Die Ergebnisse dieser Beurteilung werden nachfol-gend zusammengefasst.

3.2.7.1 Notfallschutz im Gesuch um eine Rahmenbewilligung

Aus dem Kernenergiegesetz (KEG 2003) lässt sich ableiten, dass Notfallschutzaspekte im Rah-menbewilligungsgesuch nur soweit zu behandeln sind, wie sie Standorteigenschaften betreffen, die für den Notfallschutz ausserhalb der Anlage von Bedeutung sein könnten.

3.2.7.2 Grundlagen für den Notfallschutz

Das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG 2002), die Verordnung über die Einsatzorganisation bei erhöhter Radioaktivität (VEOR 2007) und die Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung 1983) weisen den Kantonen die Hauptaufgaben für die Planung und Durchführung von Notfallschutzmassnahmen zu.

Die Hauptaufgabe der Betreiber liegt im anlageninternen Notfallmanagement und der Sicherstel-lung der Information an alle externen Beteiligten.

Im Anhang der (VEOR 2007) wird als Grundlage für die Anordnung von Schutzmassnahmen das Dosis-Massnahmen-Konzept (DMK) angegeben. Darin werden als Schutzmassnahmen genannt:

der Aufenthalt im Haus, resp. Keller/Schutzraum (vertikale Evakuation), die Einnahme von Iod-tabletten und eine (horizontale) Evakuation "sofern geschützter Aufenthalt ungenügend oder nicht länger möglich/zumutbar" (d.h. eine spätere, geplante Evakuation). In einem Kommissionspapier KomABC 2006) wurde neuerdings auch die Option einer vorsorglichen horizontalen Evakuation ins Spiel gebracht. Gegen diese "vorsorgliche“ Variante ergeben sich aus der Fachliteratur gewichtige Vorbehalte - trotzdem werden hier beide Arten der Evakuation betrachtet. Dabei sind die folgenden Hinweise von Bedeutung:

- In der Schweiz ist der Aufenthalt im Haus, resp. im Keller/Schutzraum die wichtigste soforti-ge Schutzmassnahme (vertikale Evakuation), weil die Häuser soforti-generell massiv soforti-gebaut und unterkellert sind sowie wegen der grossen Zahl von privaten und öffentlichen Schutzräumen.

Aus diesen Gründen ist in der Schweiz die vertikale Evaluation überall machbar.

- In den USA basiert die Notfallplanung auf der raschen horizontalen Evakuation, dies wegen der meist leichten Bauweise der Häuser und des Fehlens von Kellern und Schutzräumen.

- In der Schweiz stützt sich die Notfallplanung auf repräsentative Szenarien, sog. Referenz-szenarien (HSK 2006). Diese wurden im Laufe der Zeit den Erkenntnissen über Unfallabläu-fe und dem Stand der Technik in den Kernkraftwerken angepasst. Das massgebliche Szena-rio bezieht sich auf eine teilweise Kernschmelze mit einer nur eingeschränkten Funktion des Containments. Bei Reaktoren der 3. Generation wird auf Vermeidung von solchen schweren Störfällen und auf Schutzmassnahmen innerhalb der Anlage besonders Gewicht gelegt.

3.2.7.3 Anlagenspezifische Voraussetzung für die Notfallplanung für das KKN

Entsprechend der heutigen Gesetzgebung wird der Reaktor eine Kernschadenshäufigkeit von un-ter 10-5 pro Jahr aufweisen und bei Störfällen der Kategorie 3 (Eintrittshäufigkeiten von 10-4 bis 10-6 pro Jahr) den Grenzwert von 100 mSv in der Umgebung einhalten (UVEK 2009). Gemäss Kapitel 2.3.2.2 wird dieser Grenzwert sogar deutlich unterschritten. Zu diesem Zweck werden in der Aus-schreibung Schranken für die Folgen schwerer Unfälle verlangt, z. B. in Anlehnung an die Spezifi-kationen der finnischen TVO für das KKW Olkiluoto 3 (Begrenzung der Cs-137 Emissionen) oder an die Standards der europäischen Betreiber (keine Sofort- oder Langzeitmassnahmen ausserhalb eines Abstands von 800 m vom Reaktor).

Kernkraftwerke der 3. Generation können solche Anforderungen dank der konsequenten Umset-zung von jahrzehntelangen Betriebserfahrungen und Resultaten der Sicherheitsforschung und Sicherheitsentwicklung erfüllen. Damit können nicht nur die Wahrscheinlichkeiten von Störfällen, sondern auch deren Auswirkungen markant vermindert werden. So werden Störfälle mit Potential für eine Containment-Beschädigung vermieden, trotzdem wird bei der Auslegung das Containment gezielt verstärkt. Die Wahrscheinlichkeit für eine Kernschmelze wird minimiert, trotzdem werden Massnahmen zur Kühlung der Schmelze unter Aufrechterhaltung der Containmentfunktion getrof-fen.

Aus diesen Darlegungen ergibt sich, dass die für die Notfallplanung massgeblichen Freisetzungen von KKN geringer sein werden als derzeit mittels Referenzszenarien für die bestehenden Anlagen festgelegt - auch unter Berücksichtigung der (je nach der noch zu wählenden Leistungsklasse) bis zu fast doppelt so hohen thermischen Leistung.

Für die Beurteilung der Machbarkeit von Notfallschutzmassnahmen in der Umgebung von KKN für das Rahmenbewilligungsgesuch kann die Zone 1 des KKG (Abbildung 3.2-5) auch als Massstab für KKN angenommen werden. Demzufolge wird für die nachfolgenden Betrachtungen die Zone 1 des KKG als abdeckend für KKN betrachtet (Gemeinden Däniken, Dulliken, Erlinsbach, Gretzen-bach, Lostorf, Niedergösgen, Obergösgen, Rohr, Schönenwerd, Stüsslingen und Winznau, alle im Kanton Solothurn).

3.2.7.4 Machbarkeit von Evakuationsmassnahmen am Standort KKN

Wie vorgängig erläutert, ist die Machbarkeit einer vertikalen Evakuation am Standort KKN gege-ben. Auch für eine evtl. horizontale Evakuation ist der Standort aufgrund der guten Verkehrsanbin-dungen geeignet (Abbildung 3.2-5), auch in Relation zu den Hauptwindrichtungen WSW/ONO Ka-pitel 3.4):

- In der Nähe des Standortes sind alle Ortschaften von mehr als einer Seite her erschlossen, d.h. es gibt keine Ortschaften, die nur mit einer Stichstrasse mit dem Verkehrsnetz verbun-den sind.

- Die Kantonsstrassen Olten - Aarau und Olten - Schönenwerd führen südlich, resp. nördlich am Standort vorbei, liegen teilweise in der Zone 1 und ermöglichen ein rasches Verlassen dieser Zone. Querverbindungen innerhalb der Zone 1 unterstützen dieses rasche Verlassen.

- Leistungsfähige Querverbindungen befinden sich ausserhalb der Zone 1 (Olten - Rothrist, Aarau - Oberentfelden).

- Die Autobahn A1 (Bern - Zürich) liegt in rund 5 km Entfernung südlich des Standortes aus-serhalb der Zone 1.

Sowohl die Autobahn als auch die Kantonsstrassen verlaufen ungefähr in den Hauptwindrichtun-gen WSW/ONO. Zusammen mit den bestehenden QuerverbindunHauptwindrichtun-gen wird dadurch die Zu- resp.

Wegfahrt zum/vom Standort und zu/von einem möglicherweise von einem Störfall betroffenen Teilgebiet der Zone 1 erleichtert (Fahrt in Gegen- oder Querrichtung).

Abbildung 3.2-5 Verkehrsanbindungen in der Zone 1 und der näheren Umgebung von KKN

3.2.7.5 Bewertung

Zusammenfassend kann der Standort KKN auch bezüglich der Machbarkeit von Notfallschutz-massnahmen als geeignet bezeichnet werden.

Die Machbarkeit beruht im Wesentlichen auf folgenden Fakten:

- Die Zone 1 des KKG umschliesst die Zone 1 des KKN mit genügender Marge.

- Die Notfallplanung des KKG erfüllt alle in der Schweiz derzeit festgelegten Anforderungen.

- Im Vergleich zum Standort KKG gibt es für KKN keine wesentlichen Änderungen der Stand-orteigenschaften (Bevölkerung, Infrastrukturen).

- Die Verkehrsanbindungen erweisen sich als günstig