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Maßnahmen für wettbewerbsfähige und bezahlbare Energiepreise

11. Energiepreise und Energiekosten

11.4 Maßnahmen für wettbewerbsfähige und bezahlbare Energiepreise

Die Produktion hochwertiger Güter und Anlagen ist eine traditionelle Domäne Deutschlands. Wohlstand und Beschäftigung hängen in hohem Maße von der Entwick-lung der Industrie ab. Der Anteil des Verarbeitenden Gewerbes an der Bruttowertschöpfung lag im Jahr 2012 bei 22,3 Prozent. Die deutsche Industrie ist in hohem Maße exportorientiert und damit auch exportabhängig. In vielen

Branchen wird mehr als die Hälfte der Produktion ins Aus-land verkauft. Es ist daher entscheidend, dass für die in Deutschland produzierenden Unternehmen, die im euro-päischen und globalen Wettbewerb stehen, faire Wettbe-werbsbedingungen geschaffen werden, auch um eine Abwanderung ins Ausland zu vermeiden (carbon leakage).

Zugleich leistet Deutschland mit der Energiewende im be -sonderen Maße einen Beitrag zu einer Energietechnologie-Entwicklung, die auch den gesamteuropäischen Klima- und Energiezielen dient.

Die preisliche Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Unternehmen wird dabei von einer Reihe von Regelungen beeinflusst, von denen einzelne im Jahr 2012 weiterentwi-ckelt und ergänzt wurden.

Begrenzung der EEG-Umlage: Stromintensive Unterneh-men des Produzierenden Gewerbes, die im internationalen Wettbewerb stehen, können eine Begrenzung der Umlage nach §§ 40 ff. EEG beantragen. Durch die EEG-Novelle 2012 wurde der Anwendungsbereich dieser Rege-lung ausgeweitet, wodurch sich die insgesamt befreite Strommenge jedoch nur geringfügig erhöht hat (siehe Kapitel 6.8.1).

Ausgleich emissionshandelsbedingter Strompreiserhö-hungen: Ab dem Jahr 2013 erhalten stromintensive Unter-nehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, einen Teil ihrer durch den EU-Emissionshandel erhöhten Strom-kosten zurückerstattet. Diese Strompreiskompensation erhält die internationale Wettbewerbsfähigkeit der strom-intensiven deutschen Industrieunternehmen, etwa der Stahl- und Chemieindustrie, und vermeidet Abwanderung ins Ausland (carbon leakage). Die Kompensation richtet sich in Höhe und Adressatenkreis nach den Vorgaben der Beihilfeleitlinien der Europäischen Kommission vom Mai 2012. Der deutschen Regelung wurde im Juli 2013 die bei-hilferechtliche Genehmigung erteilt.

Neuregelung bei den Stromnetzentgelten: Mit der Novelle der Stromnetzentgeltverordnung vom 14. August 2013, die zum großen Teil zum 1. Januar 2014 wirksam wird, ist Pla-nungs- und Rechtssicherheit bei Netzentgelten geschaffen

worden. Insbesondere durch die Einführung eines gestaf-felten Netzentgelts werden die energieintensiven Strom-verbraucher stärker an den Netzkosten beteiligt. Die Fest-legung der Entgelthöhe dieser Verbrauchergruppe orientiert sich an deren besonders hohen und gleichmäßigen Strom-verbrauch und den damit verbundenen Wirkungen auf die Netzauslastung.

Sicherung der Strom- und Energiebegünstigungen: Zum 1. Januar 2013 ist das Gesetz zur Änderung des Energie-steuer- und des Stromsteuergesetzes sowie zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes in Kraft getreten. Danach wird Unternehmen des Produzierenden Gewerbes der Spit-zenausgleich bei der Energiesteuer und der Stromsteuer nur noch gewährt, wenn sie bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen. Im Energie- und im Stromsteuergesetz sind jährli-che Energieeffizienzziele für das Produzierende Gewerbe in seiner Gesamtheit (sogenannte Glockenlösung) festgelegt.

Das Gesetz knüpft die Gewährung des Spitzenausgleichs zudem an die Einführung von Energie- bzw. Umweltma-nagementsystemen in den Unternehmen. Bei kleinen und mittleren Unternehmen können dies auch alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz sein. Diese sind in der am 6. August 2013 in Kraft getretenen Ver -ordnung über Systeme zur Verbesserung der Energie-effizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenaus-gleich-Effizienzsystemverordnung – SpaEfV) näher geregelt.

Diese neuen Anforderungen gehen über die bislang gelten-den Voraussetzungen für gelten-den Spitzenausgleich hinaus.

Bezahlbare Energiepreise für Haushalte und Unternehmen

Private Haushalte und nicht begünstige Unternehmen sind auf bezahlbare Energiepreise angewiesen. Die Teilnahme privater Verbraucher am Marktgeschehen, beispielsweise durch den Wechsel des Stromanbieters, ist eine wichtige Voraussetzung, um dieses Ziel zu erreichen. Denn ein wett-bewerblich organisierter Strom- und Gasendkundenmarkt wirkt preisdämpfend. Laut dem gemeinsamen Energie-Monitoring von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt für das Jahr 2012 ist die mengenbezogene Lieferantenwech-selquote im Jahr 2012 über alle Abnehmergruppen im Ver-gleich zum Vorjahr um 0,9 Prozentpunkte auf 10,4 Prozent leicht gesunken. Damit die Möglichkeiten der Marktlibera-lisierung auch tatsächlich angenommen werden, bedarf es klarer Verbraucher rechte, gut zugänglicher Informationen über Anbieterwechsel und der Unterstützung der Verbrau-cher bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Die Schlichtungs-stelle Energie unterstützt seit November 2011 den fairen Wettbewerb, indem Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen über die Energielieferung, den Netzan-schluss oder die Messung von Energie beigelegt werden.

Einrichtung von Markttransparenzstellen für Strom und Gas sowie für Kraftstoffe: Mit dem Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas sowie einer Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, das am 12. Dezember 2012 in Kraft getreten ist, wird der Wettbewerb auf den Energiemärkten gestärkt. Die Markt-transparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas wird bei der Bundesnetzagentur angesiedelt. Die

Markt-transparenzstelle für Kraftstoffe wird beim Bundeskartell-amt eingerichtet. Ihre Aufgaben nehmen Bundesnetzagen-tur und Bundeskartellamt einvernehmlich wahr. Durch eine laufende Erhebung und Auswertung relevanter Daten soll eine raschere Aufdeckung von Marktmachtmissbrauch und Preismanipulationen erleichtert werden. Die Zentrali-sierung der Datenerhebung ermöglicht Synergien und soll Mehrfachmeldungen vermeiden. Im Kraftstoff bereich wird die Markttransparenzstelle privaten Verbraucher-Informa-tionsdiensten Meldedaten zur Verfügung stellen, die ihrer-seits die Verbraucherinnen und Verbraucher aktuell über Änderungen der Tankstellenpreise informieren. Damit die Markttransparenzstellen ihre Tätigkeit aufnehmen können, müssen insbesondere die Meldepflichten durch Rechtsver-ordnungen konkretisiert werden. Die Rechtsverordnung im Kraftstoffbereich ist am 29. März 2013 in Kraft getreten.

Nach einem Probebetrieb hat die Markttransparenzstelle Kraftstoffe zum 1. Dezember 2013 ihren Regel betrieb auf-genommen. Die Rechtsverordnung für den Großhandels-bereich wird derzeit unter Berücksichtigung der sich aktu-ell weiterentwickelnden EU-Gesetzgebung erarbeitet. Bis die Markttransparenzstellen Datenerhebungen und Analy-sen vornehmen, um Verdachtsfälle an die zuständigen Fachbehörden abzugeben, werden die zu ständigen Behör-den bei Anhaltspunkten für eine unzulässige Preisbildung Einzelfälle aufgreifen und auf unerlaubtes Verhalten, etwa Marktmachtmissbrauch, untersuchen.

Auch Maßnahmen zur Energieeffizienz (siehe Kapitel 5) unterstützen die Bezahlbarkeit von Energie für Verbrau-cher. Wenn Effizienzmaßnahmen zu einem Verbrauchs-rückgang führen, gehen hiervon auch preisdämpfende

Effekte aus. Auch der Ausbau der erneuerbaren Energien wird mittel- bis langfristig zu einer kosten-günstigeren Energieversor-gung führen. Durch den Umbau unseres Energiever-sorgungs systems auf rege-nerative Energien macht Deutschland sich unab-hängig von den steigenden fossilen Energiepreisen.

12. Gesamtwirtschaftliche Effekte der