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M3 Fortführung der extensiven Weidenutzung, gegebenenfalls Gehölzpflege

6 Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

6.3 Erhaltungsmaßnahmen

6.3.4 M3 Fortführung der extensiven Weidenutzung, gegebenenfalls Gehölzpflege

Maßnahmenkürzel M3

Maßnahmenflächen-Nummer 18226441-5004 bis -008, -25 bis -30, -35, -40, -45, -49, -50, -52, -53, -54, -60, -66, -77, -82, -84, -85 1832634150, 16, 33, 41, 47, 49, 54, 55, 62, 63, 76, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 88, 89, 91, -92, -04, -95, -96, -,97, -100, -101, -102, -103, -103,

Flächengröße [ha] 77,04 ha

Durchführungszeitraum/Turnus dauerhaft jährlich als Hüte- oder Umtriebsweide optimal: Frühbeweidung April einige Jahre lang Lebensraumtyp/Art Artenreiche Borstgrasrasen [*6230]

Gelbbauchunke [1193] (teilweise) Rogers Goldhaarmoos [1387] (teilweise) Ringdrossel [A282] (teilweise)

Neuntöter [A338] (teilweise) Uhu [A215] (teilweise) [

Grauspecht [A234] und Greife [A072-074]

(teilweise)

Berglaubsänger [A313] (teilweise) Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 4.1 Hüte-, Triftweide

4.3 Umtriebsweide

18.1 Pflanzung von Einzelbäumen / Sträuchern 19 Zurückdrängen von Gehölzsukzession 20 Beseitigung von Gehölzbeständen / Verbuschung

Vor allem steil geneigte Hangflanken der Adelegg-Westflanke und Ostflanke, oft in Waldrand-Situation, sowie die Hochlagen dienen heutzutage als Weideflächen. Stellenweise erzeugte und erhält die Beweidung Borstgrasrasen, mehrheitlich handelt es sich um magere Kammgrasweiden, die floristisch und faunistisch wertvolle Teillebensräume darstellen (siehe Photodokumentation).

Aufgrund der überregionalen Bedeutung der letzten Borstgrasrasen sowie der zentralen Stellung der Weiden für die Lebensstätten von Neuntöter, Ringdrossel, Gelbbauchunke und waldbrütenden Vogelarten muss:

x die extensive Beweidung auf allen Borstgrasrasen sowie jeweils im direkten und weiteren Umfeld der Rasen gesichert werden

x weiterhin auf jegliche zusätzlich zu Tier-Exkrementen anfallende Düngung völlig verzichtet werden

x auf chemische Behandlung von Problempflanzen weiterhin verzichtet werden (Ampfer, Brombeere, Alpen-Greiskraut, Disteln etc.)

x die Beweidungsintensität zeitlich und in Bestoßungszahl der jeweiligen Fläche und der Veränderung der Fläche angepasst werden: daher auf vielen Teilflächen wie der Sennalpe (Teilgebiet 06) oder am Westhang Erhöhung der Beweidungsintensität oder zusätzliche Beweidungsdurchgänge – siehe unten

x auf allen Weiden durch kontinuierliche Weidepflege (Mahd oder gezielt verbeißende Abweidung) eine Gehölzsukzession und das Eindringen von Problemarten unterdrückt werden

x vorhandene Bestockung des Grünlandes mit bis zu 5-10 % Flächenanteil Bestockung / Sukzession mit vornehmlich Dornsträuchern erhalten werden zum Schutz des Neuntöters – siehe unten

x auf Teilflächen zum Erhalt magerer Ausprägung und zur Zurückdrängung rasch wüchsiger Hochgräser und Wirtschaftsgrünlandarten über mehrere Jahre hinweg eine Frühbeweidung durchgeführt werden

Da auch einige Feuchte Hochstaudenfluren sporadisch beweidet und dadurch frei von Gehölzaufwuchs gehalten werden, gilt diese Maßnahme auch für einzelne Hochstaudenfluren.

Viehtritt ist in mäßigem Umfang kein Nachteil der Beweidung, sondern für etliche, darunter seltene, Spezies wie dem Alpen-Mastkraut (Sagina saginoides) auf der Hochfläche, Gelbbauchunke auf der Hochfläche und an Westflanke sowie als Standort für weitere Offenboden-Besiedler in Fauna und Flora als günstig bzw. notwendig einzustufen.

Auch hier sind die Unterlagen des ASP-Monitorings als Hintergrund für die Maßnahmenplanung heranzuziehen.

Erhöhung der Beweidungsintensität

Unterbeweidung abgelegener oder steilerer Partien (beispielsweise am Westhang nahe Haslach führten bereits zu schleichendem Verlust von Borstgrasrasen-Flächen und werden aktuell zur existentiellen Bedrohung auch der letzten verbliebenen Rasenreste (Verlust von Katzenpfötchen, Arnika und anderen wertgebenden Rasenarten in den letzten 15 Jahren und Verlust größerer Borstgrasrasen, die nachgewiesenermaßen bis in die 1980er Jahre vorkamen, siehe WEIN 1992).

Um die Artengarnitur der Rasen zu erhalten, genügt es deswegen meist nicht, die bisherige Nutzung fortzuführen. Daher ist auf diesen Flächen, in Teilen dringlich, eine Erhöhung der Beweidungsintensität zur Verringerung des Nährstoffgehalts der Böden notwendig:

Nur durch eine Reduzierung des Trophiegrades der Borstgrasrasenreste selbst, sowie auch ihres Umfeldes, können die charakteristische, gerade noch vorhandene Artenkombination und wertgebenden Spezies mittelfristig fortbestehen, die ansonsten durch allgemein verbreitete Weidegräser verdrängt werden und damit die Borstgrasrasen verschwinden werden.

x Dazu ist die Anzahl der Tiere pro Abweidungsdurchgang zu erhöhen, gleichzeitig auf kurze Verweildauer auf den Weiden zu achten. Als optimal für gleichmäßigen, kurzen Abfraß erweisen sich kurze Bestoßungsgänge gemischter Herden mit Rindern, Ziegen und Pferden.

x Die Zahl der Beweidungsdurchgänge sollte stellenweise erhöht werden, um das Umfeld der Borstgrasrasen auszuhagern und einen schleichenden Artenverlust durch Konkurrenzverschiebungen zu verhindern, beispielsweise an der Westflanke im Umgriff der letzten Borstgras-Inseln.

x Eine gleichmäßige Abweidung der Flächen ist sicherzustellen.

x Zeitlich befristet, vorrangig zur Austriebszeit der wuchskräftigen Gräser (April / Mai), sollte auf Teilflächen mit Kleinvieh (Ziegen optimal) oder Jungrindern in dem Maß beweidet werden, dass auf den Rasen und im Umfeld ein konsequenter, gleichmäßiger Abfraß bei möglichst geringer Eutrophierung erzielt wird. Eine Spätbeweidung zur Verhinderung überliegenden Grasfilzes wirkt ebenfalls nährstoffentziehend.

x Ein Nährstoffentzug auch im Umfeld der Borstgrasrasen sorgt überdies für den Erhalt von Wanderkorridoren für Tier- und Pflanzenarten, die in den letzten Jahren durch Aufforstung und Verwaldung dramatisch verkleinert worden sind. Nur über den Fortbestand und die Vernetzung magerer offener Wiesenlebensräume kann mittelfristig der momentan noch vorhandene Artenpool gehalten werden.

Weidepflege

Viele Weiden sowohl der Hochlagen – hier vor allem auf der Sennalpe – als auch der Randhänge werden in jüngster Zeit nicht oder nur noch wenig gepflegt. Dies führte bereits an vielen Stellen zum Flächenverlust durch Etablierung sich rasch ausbreitender Gehölze oder Staudenfluren und bedroht mittelfristig die noch vorhandenen, sehr kleinen Reste der Borstgrasrasen.

Konkret muss die Ausbreitung folgender Arten in den Weiden verhindert und der bereits vorhandene Gehölzanflug drastisch zurückgedrängt werden:

x Brombeere (Rubus fruticosus agg.) auf nahezu allen Flächen am Bestandsrand x Fichte (Picea abies) auf nahezu allen Flächen am Bestandsrand

x Attich (Sambucus ebulus) derzeit auf Teilen der Sennalpe

x Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) auf Teilflächen bei Bolsternang x Schlehe (Prunus spinosa) besonders am Westhang

x In den Hochlagen zählt auch das für Weidevieh giftige Alpen-Greiskraut dazu, das durch mechanische Bekämpfung eingedämmt werden muss, um nicht ganze Weidekomplexe zu zerstören

Wirksame Vorgehensweisen sind hierbei jeweils in mehrjähriger Arbeit:

x die Beweidung der Flächen mit Ziegen sowohl während der Haupt- Vegetationszeit als auch im Herbst / Frühjahr zur Eindämmung von Brombeere und Gehölzen

x mechanisches Entfernen durch Mahd / Schwendung bei Alpen-Greiskraut / Fichte x Stellenweise Schwendungen von Abschnitten flächiger Verbuschung und starken

Gehölzanflugs, die noch die Weidearten beherbergen, aber vom Vieh bereits gemieden werden. Dies betrifft besonders Flächen mit Aufkommen von Schlehe und Fichte. Zum Schutz des Neuntöters und weiterer in den Gehölzen brütender Vogelarten sollten möglichst Dornsträucher mit Flächenanteilen von 5 % erhalten bleiben

Eine chemische Bekämpfung der Problempflanzen sowie ein Abbrennen sind zu unterlassen.

Dabei ist Sorge zu tragen, dass:

x die Gehölze bodennah abgeschnitten werden

x möglichst zur Verhinderung von Wurzelbruttrieben entsprechende Flächen so gezäunt werden und mit Ziegen beweidet werden, dass die Tiere konzentriert den Neuaustrieb verbeißen können

x alternativ über mehrere Jahre der Neuaustrieb abgeschnitten wird

x eine fortlaufende gehölzeindämmende Weidepflege in Folge gewährleistet wird

Erhalt und Förderung von Einzelgehölzen

Auf den Weiden vorhandene Einzelgehölze oder kleine (Dorn-)Buschgruppen sind zu erhalten.

Für den Neuntöter ist ein gewisser Besatz mit Dornsträuchern inmitten artenreichem niedrig wüchsigem Grünland notwendig, günstig ist ein Flächenanteil von 5-10 %.

Um den guten Erhaltungszustand der Lebensstätte des Neuntöters zu sichern, ist in einigen Weidebereichen zusätzlich zu oben erwähnten Pflegemaßnahmen notwendig:

x die Pflanzung bzw. das Dulden natürlichen Aufkommens kleiner Gruppen aus Dornsträuchern wie Weißdorn, Wild-Rosen und Kreuzdorn, Wildpflaume und Schlehe sind wegen ihrer stark ausläufertreibenden Wurzeln problematisch

Für das Goldhaarmoos zwingende Existenzvoraussetzung ist der Erhalt der Trägerbäume in bzw. am Rand der Weideflächen (in der Karte mit Auf-Signatur erwähnt).

Als weitere Erhaltungsmaßnahme für das Moos dient die Pflanzung solitärer Laubbäume, an die das Moos anfliegen kann, wenn derzeitige Trägerbäume durch Rindenmoos-Sukzession unbesiedelbar werden. Dazu können

x in süd- oder westsonniger Lage Einzelgehölze von Esche, Berg-Ahorn, Weidenarten (Salix spp.) und Schwarzem Holunder gesetzt werden

Wasserhaushalt

In einigen Flächen mit höherem Bodenwassergehalt siedeln im Gebiet seltene oder gefährdete Arten (Kronenlattich, Gelbbauchunke). Um die Lebensstätte dieser Arten zu erhalten, ist die Aufrechterhaltung des Wasserhaushalts auf diesen Flächen notwendig:

x zwingend Verzicht auf entwässernde Maßnahmen (Drainage) durch Grabenziehung oder Rohrverlegung

x Rücksichtnahme auf die vorhandenen LRT und bekannten Standorte von Krönchenlattich oder anderer seltener Wiesenbegleiter, um Konflikte zu vermeiden;

notwendig hierzu: Verwendung des das punktgenauen Datenmaterials des ASP-Monitorings, über das Regierungspräsidium Tübingen zu erfragen