• Keine Ergebnisse gefunden

Neu:

,

Der neue MURET-SANDERS

Langenscherdts Enzyklopädisches WörterbuchEnglisch-Oeutsch.

1. Band A-M. 2. Band N-Z. Jeder Band Großformat,

Ganz-leinen. DM 65,-.

. I .

Das größte englisch-deutsche Wörterbuch enthält Ober 180 000 Stichwörter auf ca. 1900 Selten und ein Vielfaches an

Ober-setzungen, Anwendungsbeispielen und Redewendungen aus allen Zweigen der Wissenschaft und des p~ktlschen lebens.

,

Langenscheidts Handwärterbücher

Engnech-Deutach und Deutsch-Englisch. 1416 Seiten, Format 14.7 x 21.2

em,

Ganzleinen. Be/de Teile In einem Band, DM 32,-: Jeder Teil einzeln DM 18,- .

Fram:Öllsc:h-Oeutich und Devtsclt-Frantöslsch. 1344 Seiten, Format t4,7 x 21,2 cm, Ganzleinen. Beide Teile in einem Band DM 32,-. Jeder Teil einzeln DM 18,-.

.. Italienisch-Deutsch -und Deut.eh-ltallenlsch. 111 t Selten, For-mat 14,7 x 21,2 cm, Ganzleinen. Belde Teile In einem Band DM 39,-. Jeder TeU einzeln DM 19.80.

Grammatik in Frage und Antwort

Engli.ch und Franzö.lsch. Von Dr. H. Singer. Jede Kartei, 200 Karten, Buchformat 11 x 19,5 cm, Plastik. Je DM 12.80.

Verlangen Sie Sonderprospekte und unser ausführliches

Verlagsverzeic~nis.

Langenscheidt

,

.

.

MITTEILUNGEN FüR .STUDENTEN

\

ANMELDUNG ZUM STUDIUM

Die Aufnahme bzw. Einsmreibung als Student setzt in jedem Falle die Vor-lage eines Personalbogens voraus. Personalbogen können für ein Sommer-"

semester von Anfang Januar, für ein Wintersemester von Anfang Juli ankosten-.

los vom Universitäts-Sekretariat, 6 FrankfurtlMain, Mertenstraße 17, bezogen werden. Der Personalbogen ist ausgefüllt Und mit den da{auf angegebenen , Unterlagen bis zu dem besonders vermerkten Zeitpunkt dem Sekretariat

zu-rückzusenden. Ein Personalbogen ist von ill1en Personen vorzulegen, die das Studium an der Universität Frankfurt aufuehmen wollen, d. h. von Abitu-rienten, von bereits früher an der Universität Frankfurt eingesdtriebenen Studenten sowie von Studenten, die von anderen .Hochschulen oder Uni-vcr.sitäten kommen. ·Alle Fragen in dem Personalbogen sind wahr und voll-ständig zu beantworten; die Angaben sollen deutlich mit Schreibmaschine oder in Druckschrift erfolgen" Dem Aufnahmeantrag sind z. Z. eine vollständige Photokopie (alle Seiten) des Reifezeugnisses, die von einer staatlichen oder kommunaleIl Dienststelle beglaubigt sein muß, und ein adressierter frankierter Briefumschlag D1N B 6 beizufügen. Weitere Unterlagen sind erst auf beson-dere Aufforderung zu ·übersenden. Veraltete oder fremde Personalbogen und

solche mit Zeugnissen über. die Schulvorbildung ohne Einzelnoten oder mit unbeglaubigton Zeugnisabschriften werden nicht bearbeitet. .

Personen, die sich auf die Nimtsmülerreifepriifung vorbereiten, müssen eine

~cstätigung über den Besuch des Vorbereitungslehrganges·b~ifügen. Bei einer Anmeldung für ein arbeitsplatzbeschränktes Studiengej,iet (vgl. Seite 201) müssen sich aus dem Reifezeugnis die Noten für Deutsch, Mathematilc, Physik, Biologie, Chemie. und alle Fremdsprachen ergeben, da nach 'diesen Noten die Auswahl der aufzunehmenden Studienbewerber erfolgt.

Ergeben sich aus demReifezeugnis nicht alle diese Noten (z. B. bei Stufenabitur), so sind die entsprechenden früh.eren Zeugnisse beizufügen. Bei Vorbereitung . auf die Nichtsmülerreifeprüfung ist eine Bestätigung über den augenblicklich",!

Notenstand vorzulegen. . 1

Die Bearbeitung des Aufnahmeantrages und die etwaige Aufnahme erfolgen iri diesem Falle vorbehaltlich der endgültig bestandenen Reifeprüfung.

Bei Verlust des Reifezeugnisses vgl.

hes.

Abs. auf Seite 204.

Personen, die die Reifeprüfung nach 1950 in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands abgelegt haben, fügen der vollständigen und beglaubigten Photo-kopie des Reifezeugnisses entweder den Nachweis (durch 'Studienbuch oder -ausweis) des mehr als dreisemestrigen Studiums an einer wissenschaftlichen _Hochschule der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands oder eine beglaubigte vollständige Photokopie des in der Bundesrepublik DeutsmIand abgelegten Ergänzungszeugnisses oder eine Bestätigung über den augenblicklichen Besuch

eines Ergänzungslehrganges bei (vgl. hierzu Seite 205).

AUFNAHME ALS STUDENT

Nach Prüfung des Aufnahmeantrages durch die Universität wird derrt Antrag-steller ein Aufnahmebescheid zugestellt. Dies~r Bescheid enthält Angaben über den Zeitpunkt und Ort der eigentlimen EinsChreibung (Immatrikulation), die hierbei vorzulegenden Unterlagen usw . . Der Bescheid ist auch finanz-ämtern, Krcjswehrersatzämtem, Besoldungskassen, Versorgungsämtern" Aus-gleichsämt~' und der Bundesanstalt für Angestelltenversicherung gegenüber als Nachweis der edolgten Studienanmeldung vorzulegen; besondere Bestätigungen hierüber werden nicht ausgestellt. Der Nachweis eines

be-1~6

. .

stehenden Ausbildungsverhältnisses wird in Form einer Studienbescheini-gung erst na c

h

vollzogener Immatrikulation durch das Universitäts-Sekre-_ tariat erteilt.

Die Einschreibe'(Immatrikulations-)Fristen liegen jeweils 2 WO<:nen vor bis 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn. .

Die Einschreibung ist persönlich vorzunehmen. Das Nichteinhalten der schreibefrist gilt als Verzichfauf die ausgesprochene Aufnahme. Kann die Ein-sdlreibung infolge Krankheit, Einberufung zwn Wehrdienst oder sonstiger Gründe nimt erfolgen, ist das Sekretariat der Universität .hiervon zu unter-richten. Eine Aufrechterhaltung der erteilten Aufnahmegenehmigung für ein späteres Semester ist nicht möglich.

Gemäß § 1 des Gesetzes über das Lehramt an öffentlichen Schulen vom 13. 11. 1958 werden die Bewerber für das Studium an der Abteilung für Er-ziehungswissensdtaften nach den Allgemeinen Vorschriften für die Studie- . renden ·an den wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Hessen vom 5. 6.

1961 als Studenten der Universität Frankfurt immatrikuliert.

VORBILDUNGSNACHWEISE

Zum Studium an der Universität Frankfurt am Main berechtigen folgend.

Zeugnisse: t

Reifezeugnis einer hIIheren Schule

(Abitur) aus der Zeit vor dem 31.12.1943 oder nach dem 1.1.1946.

AbsdtluBzeugnis einer Fachschule für Wirtschaft und Verwaltung

(Wirtschaft.oberschule) und ab 1. 8. 1967 Absdtlußzeugni. eines Wirtschaft.-gymnasiums, es berechtigt nur für, c;Ias Studium der Wirtschaftswissenschaften im Rahmen der Wirtschafts~ und Sozialwissenscnaftlichen Fakultä.t; Alsolven-ten der Wirtsmaftsoberscnulen bzw. der Wirtsmaftsgymnasien, die ein für alle Studienrkntungen gültiges Reifezeugnis erwerben wollen, müssen vor Aufnahme des Studiums bzw. vor dem Wechsel der Studienrichtung eine Ergänzung.prüfung ablegen. · .

Die Ergänzungsprufung besteht aus einem, schriftlichen u~d einem mündlichen, Teil und erstreckt sich auf die Fämer Deutsm, Mathematik und eine Fremd- .

sprache nach Wahl (Weltsprache nach· den Anforderungen für die erste

Fremd-sprache). .

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen der Ordnung der Reifeprüfung an den.höheren SdlUlen im Lande He.sen vom 12. 4. 1964 (Amtsblatt 5. 262)

abgelegt. .

Anträge auf Zulassung· zur Prüfung sind je nach dem Wohnort an die Regie-rungspräsidenten in· Kasse.I, Wiesbaden oder Dannstadt zu rjchten, die auch

weitere Einzelheiten mitteilen. '

Die Prüfung wird z. Z. am Goethe-Gymnasium in Frankfurt a. M. und am GYlIUlasium Wesertor in Kassel nach den Bestimmungen der Ordnun~ der Reifeprüfung an den höheren Schulen im Lande Hessen vom 25.9.1951 (Amts-·

blatt 5. 336) abgelegt.

Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind je nach dem Wohnort an den Regie--rungspräsidenten in Kassel oder Wiesbaden'zu richten, der auch weitere

Einzel-heiten mittei1t.

Reifezeugnis eines Wirtsmaftsgymnasiums

und· ab 1. 8. 1967 eines Gymnasiums wirtschaftswissensdwaftlimer Zweig -berechtigt zum Studium in allen Fakultäten. '