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Landschaft und natürliche Ressourcen

Im Dokument Raumordnung in Österreich (Seite 25-30)

1 RÄUMLICHE GEGEBENHEITEN UND ENTWICKLUNGSTRENDS

1.5 Landschaft und natürliche Ressourcen

Österreich ist als Tourismusdestination international nicht nur für seine (bau)kulturellen Schätze, sondern auch für die durch die Land- und Forstwirtschaft geprägte landschaftliche Vielfalt und Schönheit be-kannt. Diese landschaftliche Vielfältigkeit liegt insb.

in der Geologie sowie der eiszeitlichen Überfor-mung der Alpen. So gibt es eine Vielzahl inneralpiner Seen (z. B. Attersee, Traunsee), sehr unterschiedlich geformte Bergregionen und auch vergletscherte Bereiche. In den außeralpinen Lagen dominieren Hügelländer, von denen einige ideal für den Weinan-bau geeignet sind.

Nicht zuletzt durch die rasante Siedlungsentwick-lung seit den 1950er-Jahren und die (schi)technische Erschließung der Bergregionen wurden Natur- wie Kulturräume stark überformt und verändert. Der verstärkte Schutz von landwirtschaftlichen und öko-logisch wertvollen Flächen ist daher ein wesentlicher

Planungsaspekt. Der hier bedeutende Boden- und Naturschutz obliegt in Gesetzgebung und Vollzug den Bundesländern.

Entsprechend der Verpflichtung zur Meldung und Ausweisung von Natura 2000-Schutzgebieten nach der FFH (RL 92/43/EWG) und Vogelschutzricht-linie (RL 79/409/EWG) der EU haben die einzelnen Bundesländer Schutzgebiete definiert. Im Jahr 2015 waren 196 Gebiete rechtlich verordnet, die sich auf 15 Prozent des gesamten Staatsgebietes erstrecken.

International gesehen bedeutende Schutzgebiete sind vor allem die sechs existierenden National-parks der IUCN-Kategorie II. Als erster Nationalpark wurde in den 1980er-Jahren der drei Länder über-greifende Nationalpark Hohe Tauern eingerichtet.

Es folgten der NP Neusiedler See-Seewinkel

(grenzüberschreitend mit Ungarn). Der NP Donau-Auen, der NP Oberösterreichische Kalkalpen, der NP Thayatal und zuletzt der NP Gesäuse. Dabei lässt sich erkennen, dass vor allem ursprüngliche Flussläufe, ökologisch wertvolle Seenlandschaften sowie weitgehend unberührte Gebirgsregionen als Nationalparks ausgewiesen wurden. Basierend auf den Naturschutzgesetzen der Bundesländer gibt es eine Vielzahl weiterer Schutzgebiete, die vor allem kleinräumige Landschaftsteile oder auch Einzel-objekte (Höhlen, alte Bäume etc.) unter Schutz stellen.

Neben natürlichen Schutzgütern ist auch der Orts-bild- und Denkmalschutz in Österreich etabliert. So sollen auch Siedlungskörper im Ensemble und kultu-rell bzw. geschichtlich bedeutende Einzelgebäude für künftige Generationen erhalten werden.

Schutzgebiet in Österreich im Ausland

* Nationalpark / Naturschutzgebiet / Natura 2000-Gebiet / Landschaftsschutzgebiet / Landschafts- und gebiet / Naturpark / geschützter Landschaftsteil / Biosphärenpark / sonstiges Schutzgebiet

Quelle: Bundesländer (Datenhalter), Umweltbundesamt GmbH (Datenaufbereitung & -zusammenführung), Europ. Umweltagentur (Datenverteilung) Raumeinheiten: Politische Bezirke – Wien gesamt (Gebietsstand: 2014)

Herausgeber: Geschäftsstelle der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) Bearbeitung und Kartographie:

www.oerok-atlas.at © 2015

Abb. 05: Schutzgebiete in Österreich 2014 (Nationalparks, Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete etc.)

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Europäische

Dimension der

Raumentwicklung

2.1 Europäische Dachstrategien und ihre Bedeutung für die Raumentwicklung Raumordnung ist keine vergemeinschaftete Politik und die Debatte zur Raumentwicklung wird tradi-tionell auf zwischenstaatlicher Ebene geführt. Sie hat überwiegend informellen und Leitbildcharakter (z. B. im Rahmen der Territorialen Agenda).

Mit der Aufnahme der territorialen Kohäsion als drit-tem kohäsionspolitischem Ziel in den EU-Vertrag von 2007 wurde „territoriale Entwicklung“ auch als Zuständigkeitsbereich der EU etabliert, und es wurde die „territoriale Dimension“ in der EU-Dachstrategie Europa 2020 aufgenommen.

Konkrete Implikationen für die Raumentwicklung und die Regionalpolitik ergeben sich (i) aus der EU-Kohäsions- und der Gemeinsamen Agrarpolitik sowohl hinsichtlich der Förderung ländlicher Entwick-lung, der Städtepolitik als auch der großräumigeren europäischen territorialen Zusammenarbeit und (ii) wie bereits in Kapitel 1 angeführt aus dem EU-Rechtsbestand z. B. im Rahmen des EU-Wettbe-werbs- und Beihilfenrechtes.

Allerdings ist auch festzuhalten, dass sich der Begriff der „territorialen Kohäsion“ weitgehend einer ein-fachen und verbindlichen Definition entzieht. Er ist eher als Intention und politischer Wille zu verstehen, denn als objektiv beschreibbare Situation (Schneide-wind 2009).

Von Lissabon zu Europa 2020 Europa-2020-Strategie

Die europäischen Staats- und Regierungschefs haben um die Jahrtausendwende in Lissabon erstmals eine

„politische Dachstrategie“ verabschiedet, um auf die globalen Herausforderungen zu reagieren. Basierend auf den Erfahrungen mit der langsamen Umsetzung dieser sogenannten „Lissabon-Strategie“ und unter dem Druck der Wirtschaftskrise der Jahre 2008/2009 wurde 2010 die Wachstums- und Beschäftigungsstrategie –

„Europa 2020“ vom Europäischen Rat beschlossen, um den Übergang zu einer wissensbasierten, grünen und inklusiven Marktwirtschaft zu beschleunigen.2 In Eu-ropa 2020 wurde gegenüber der Vorläuferstrategie von Lissabon, der territorialen Dimension verstärkte Bedeu-tung beigemessen. Die vertikale Politikkoordination er-fordert eine verstärk te Abstimmung Österreichs mit den vereinbarten europäischen Zielen, wie der Steigerung der Beschäftigungs- und der F&E-Quote, der Verbesse-rung der Energieeffizienz oder der Senkung des Anteils der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung.

Territoriale Kohäsion als Zielsetzung

Die erhöhte Bedeutung der territorialen Kohäsion geht u. a. zurück auf den EU-Vertrag von Lissabon 2007. Darin wurde das Ziel des „Territorialen Zusam-menhalts“ als drittes kohäsionspolitisches Ziel der EU aufgenommen und damit als Zuständigkeitsbe-reich der EU etabliert. Unmittelbare Folge dieser Ent-wicklung sind das 2008 veröffentlichte Grünbuch zur Territorialen Kohäsion (EK 2008) sowie die Veranke-rung des Begriffes in die Strategie „Europa 2020“ im Jahr 2010 (Europäische Kommission (EK) 2010, 26).

Ziel der Territorialen Kohäsion ist es demnach „die harmonische Entwicklung aller Gebiete sicherzustel-len und dafür zu sorgen, dass die Bürger die jeweiligen Gegebenheiten dieser Gebiete optimal nutzen können“

(EK 2008, 3).

Die „Territoriale Agenda“

Auf zwischenstaatlicher Ebene läuft – der Traditi-on des Europäischen RaumentwicklungskTraditi-onzeptes (EUREK) folgend – der Diskussionsprozess zur

„Territorialen Agenda“. Die 2007 erstmals vorgelegte und 2011 überarbeitete Territoriale Agenda (TA2020) verfolgt das Ziel, „die territoriale Dimension auf allen Regierungsebenen stärker in verschiedene Politikbe-reiche zu integrieren und die Umsetzung der Euro-pa-2020-Strategie im Einklang mit den Grundsätzen

2 EUROPÄISCHE DIMENSION

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