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KWK-Förderung in Großbritannien

Im Dokument EVALUIERUNG DER KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG (Seite 192-195)

11 Europäische Integration

6.7 Exemplarische Betrachtung der KWK-Förderung im europäischen Ausland

6.7.2 KWK-Förderung in Großbritannien

Die Förderung der KWK im Vereinigten Königreich ist vielschichtig und lässt sich in die Hauptelemente Förderung von Betriebsstun-den (direkte Bezuschussung des erzeugten Stroms, der erzeugten Wärme oder Reduzierung von Brennstoffkosten), Förderung des systemdienlichen Betriebs und Investitionsfördermaßnahmen un-terteilen:

Förderung von KWK-Betriebsstunden

Ähnlich dem deutschen KWKG-Zuschlag, gibt es im Vereinigten Königreich eine Einspeisevergütung (Feed in Tariff), allerdings nur für Mikro-KWK-Anlagen (bis 2 kWel). Der Zuschlag, der für ins-gesamt maximal 30.000 Anlagen gezahlt wird, beträgt zurzeit 13,95 p/kWh (rund 12 ct/kWh) [OFGEM FiT, 2017] und wird für 10 Jahre gezahlt [Electricity Act, 2018]. Anders als in Deutschland werden die Zuschläge für Mikro-KWK und eine Reihe von Erneuer-baren Energien in Übereinstimmung mit der Inflationsrate jährlich angepasst. Für alle mit erneuerbaren Brennstoffen betriebenen KWK-Anlagen kann zudem ein weiterer Zuschlag (Contract for Dif-ference) gezahlt werden. Dieser wird seit August 2014 im Rahmen von Ausschreibungsrunden ermittelt und in Form der Preisdiffe-renz zwischen Erzeugungskosten und RefePreisdiffe-renz-Marktpreisen

abgerechnet [CHP-Incent., 2017]. Auch hier zeigt sich eine hohe Übereinstimmung mit den in Deutschland startenden Ausschrei-bungen. Für aus fester Biomasse in KWK-Anlagen erzeugte Wärme gibt es zusätzlich einen Zuschlag (Renewable Heat Incen-tive) von zurzeit 4,29 p/kWhth (rund 3,7 ct/kWhth) [OFGEM RHI, 2017]. Eine entsprechende Förderung von KWK-Wärme gibt es in Deutschland derzeit nicht.

Auf der Seite des Brennstoffeinsatzes gibt es eine indirekte Förde-rung, indem die CO2-Abgabe Climate Change Levy (CCL) unter Umständen erlassen wird [GOV CCL, 2017]. Diese Abgabe, die sich aus der Hauptabgabe (Main Rate) sowie einem CO2 -Stütz-preis (Carbon Price Support Rate) zusammensetzt, muss in der Regel auf alle Brennstoffe bezahlt werden [GOV CPF, 2017]. Für KWK-Anlagen, deren Wärme nicht im Bereich Wohnen genutzt, aber im räumlichen Zusammenhang mit der Anlage genutzt wird, wird die Hauptabgabe erlassen, wenn die KWK-Anlagen die Hoch-effizienzkriterien der EU Energieeffizienzrichtlinie32 erfüllen [CHP-Incent., 2017]. Der CO2-Stützpreis wird allen KWK-Anlagen mit ei-ner Leistung bis 2 MWel, unabhängig von der Art der Wärmenut-zung, erlassen [CHP-Incent., 2017]. Die Höhen der beiden Be-standteile sind abhängig von der CO2-Intensität des Brennstoffes und werden jeweils zum Beginn des Steuerjahres (1. April) ange-passt. Für Gas betragen sie zurzeit 0,2 p/kWh für die Main Rate und 0,33 p/kWh für die Carbon Price Support Rate (0,17 bzw. 0,29 ct/kWh) [GOV CPS, 2017].

Förderung des systemdienlichen Betriebes

In UK müssen auch Stromerzeuger Netzentgelte bezahlen. Für den systemdienlichen Betrieb von KWK-Anlagen und anderen Stromerzeugern gibt es die beiden Instrumente TRIAD Payments und Generation DUoS Charges. TRIAD Payments beziehen sich auf die drei halben Stunden der höchsten Netzabnahme im Jahr (TRIAD periods) und sollen so zu einer Entlastung beitragen. Anla-genbetreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen bekommen nicht nur das Netzentgelt für die Einspeisung zu diesen im Nach-hinein bestimmten Zeitpunkten erlassen, sondern bekommen die-ses zusätzlich von der nationalen Regulierungsbehörde OFGEM (Office of Gas and Electricity Markets) ausgezahlt. Aufgrund von steigenden Netzentgelten und einem starken Anstieg der Nutzer-zahlen auf der Erzeugungsseite (z.B. auch Diesel-Notstromaggre-gate in Krankenhäusern) hat OFGEM beschlossen, das Instrument signifikant abzuschmelzen (von 47 GBP/kWel auf 3 - 7 GBP/kWel) [OFGEM TRIAD, 2017]. Zukünftig soll stattdessen ein Förderin-strument entwickelt werden, um die systembedingte Doppelbelas-tung von elektrischen Speichern zu verringern.

Auch die Generation DUoS Charges sind Netzentgelte; die von Verteilnetzbetreiber nach örtlichen Kriterien erhoben werden und – anders als in Deutschland – ebenfalls auch von Stromerzeugern

32 (Richtlinie 2012/27/EU)

zu zahlen sind. Eine Komponente dieser Netzentgelte ist dabei in vielen Fällen für in das Netz eingespeisten KWK-Strom negativ (Gutschrift), wobei die Tarife von der Tageszeit und dem Wochen-tag abhängen. Als Beispiel sei hier der Tarif für einen WochenWochen-tag im Gebiet des Scottish&Southern Electricity Networks genannt: Im roten Zeitbereich (12:30 bis 14:30 und 16:30 bis 21:00) wird KWK-Anlagen und anderen Stromerzeugern auf der Niederspannungs-ebene in diesem Gebiet derzeit rund 3,0 p/kWh gutgeschrieben, im gelben Zeitbereich (07:00 bis 12:30 und 14:30 bis 16:30) beträgt die Gutschrift 1,2 p/kWh und im grünen Zeitbereich (00:00 bis 07:00 und 21:00 bis 24:00) werden 0,3 p/kWh gutgeschrieben [Scottish & Southern, 2017]. Eine Unterscheidung nach Brennstof-fen der KWK-Anlagen wird dabei nicht vorgenommen.

Eine vergleichbare Regelung, nach der die Höhe der Förderung von bestimmten Zeitfenstern oder Netzzuständen abhängen, gibt es in Deutschland zurzeit nicht. Die Treiber dieser Förderung ist allerdings das Bemühen, die Belastung von Übertragungsnetzen (das Netz ist nicht zuletzt aufgrund der Insellage weniger ver-mascht als in Deutschland) zu reduzieren und damit den Netzaus-bau zu verringern bzw. zu vermeiden. Dies erfolgt über die Förde-rung von dezentralen Anlagen in Regionen, in denen ein hoher Strombedarf besteht und so mehr Strom auf der Verteilnetzebene bereitgestellt werden kann. In diesem Sinne ist die Systemdienlich-keit der KWK dann gegeben, wenn sie zur Optimierung des Netz-betriebs beiträgt.

Investitionsförderung

Im Community Energy Programme werden kommunale Träger (Local Authorities) direkt subventioniert. Dies geschieht einerseits mit Subventionen von Machbarkeitsstudien sowie Subventionen von bis zu 67% [Com EP, 2017] der Kapitalkosten für die Umset-zung von Wärmenetzen über die Heat Network Delivery Unit.

Diese werden in der Regel mit Wärme aus KWK-Anlagen betrie-ben. Insgesamt stehen für das Heat Network Investment Pro-gramme Mittel in Höhe von insgesamt 320 Millionen Pfund zur Verfügung. Die Erwartung ist, dass bis 2021 rund 200 Projekte ge-fördert werden. Für Unternehmen gibt es zudem Steuererleichte-rungen (”Enhanced Capital Allowance“) als Subventionsmecha-nismus. Hier können Unternehmen alle Investitionen für Bauteile, die auf der Energy Technology Product List geführt werden und in der KWK-Anlage enthalten sind, im ersten Jahr nach der Investi-tion zu 100% von der Steuer absetzen [CHP-Incent., 2017]. Auch in Bezug auf die Wärmenetzförderung mit ihrer indirekt auf die KWK wirkende Förderwirkung zeigt sich eine klare Übereinstim-mung mit der Förderung von Wärmenetzen in Deutschland. Die neu aufgesetzte Förderung von Wärmenetzen 4.0 fördert in Deutschland ebenfalls die Erstellung von Machbarkeitsstudien zu besonders innovativen Projekten.

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