• Keine Ergebnisse gefunden

Fixe Marktprämie

Im Dokument EVALUIERUNG DER KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG (Seite 178-182)

11 Europäische Integration

6.6 Nichtjuristische Bewertung der Förderinstrumente

6.6.1 Einzelbewertung der Instrumente bei kurzfristiger Perspektive

6.6.1.4 Fixe Marktprämie

Quelle: IFAM, Öko-Institut, 2017

6.6.1.4 Fixe Marktprämie

Die fixe Marktprämie erhält in allen Kriterien mindestens eine durchschnittliche, häufig aber eine positive Bewertung.

Hinsichtlich des Kriteriums der Effektivität der Förderung ist das Primärziel KWK-Stromproduktion somit zwar direkt adressiert, aber etwas weniger stark als bei der fixen Marktprämie mit Korri-dor, da Anlagen bei niedrigen Marktpreisen keine durch einen „un-teren Deckel“ garantierte erhöhte Förderung bekommen. Dafür be-wirkt dieser fehlende obere und untere Deckel eine bessere Sys-temdienlichkeit auf dem Strommarkt: Das Strompreissignal kommt vollständig beim Betreiber an, allerdings gedämpft durch die För-derung, die das Verhältnis vom hohen zum niedrigen Preis abmil-dert.

Die Kosteneffizienz wird mit gut bewertet, da die Förderkosten di-rekt proportional der KWK-Stromerzeugung sind. Mitnahmeeffekte bei hohen Strompreisen werden allerdings nicht ausgeschlossen.

Auch bei der Fixen Marktprämie wird das Kriterium Strommarkt-kompatibilität der Investition positiv bewertet, da die Strommarkter-löse einen großen Einfluss auf die GesamterStrommarkter-löse haben und somit ein höherer Anreiz für eine flexible Fahrweise und für Investitionen in Richtung Flexibilität besteht.

Auch unter dieser Förderung werden KWK-Anlagen tendenziell selten zu Zeiten mit viel EE-Strom produzieren. Es besteht dem-nach auch für KWK-Betreiber selbst nur ein schwacher, indirekter Anreiz zu parallelen Investitionen in EE-Stromanlagen, was zu ei-ner neutralen Bewertung in Bezug auf Auswirkungen auf EE-Stromanlagen führt.

Hinsichtlich der Auswirkungen auf EE-Wärmeanlagen gibt es ei-nen positiven Effekt: Da sich ein stromgeführter Betrieb lohnt, wird eine Flexibilisierung der Wärmeseite durch Investitionen in Wär-mespeicher und Wärmenetze angeregt. Diese wiederum

begünstigen die Investition und den Betrieb von EE-Wärmeanla-gen als zusätzliche Integrationsmöglichkeit gleichermaßen.

Die Verteilungseffekte werden als neutral bewertet, da bei der Fi-xen Marktprämie die Förderung bei gleichen Vergütungssätzen eine einheitliche Wirkung für alle Akteure entfaltet. Die Anpassbar-keit der Förderstruktur wird in Tabelle 47 als sehr gut ausgewie-sen.

Mit fixen Marktprämien sind Modellfälle gut definierbar für Muster-rechnungen. Der Förderbedarf und die Förderwirkung sind dage-gen schlechter kalkulierbar, da der für den Betreiber nicht vorher-sehbare Strompreis die Einnahmen dominiert. Aus diesem Grund werden die Regulierungsrisiken als neutral bewertet.

Die Unternehmensrisiken sind dagegen als höher einzuschätzen als bei den oben beschriebenen Förderinstrumenten, da der nicht vorhersehbare Strompreis, als eine wesentliche Komponente der Einnahmen, dazu führen kann, dass die Anlage in vielen Stunden des Jahres trotz Wärmebedarfs nicht wirtschaftlich einsetzbar ist.

Dieses Instrument wird hinsichtlich der Möglichkeiten der europäi-schen Integration als positiv eingestuft, da es keinen einheitlichen Strompreis als Bezugsgröße erfordert und leicht umsetzbar er-scheint. Allerdings ist die Förderwirkung in verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Strompreisen, ebenso wie bei der Einspeise-vergütung, nicht einheitlich.

Die folgende Tabelle 41 zeigt als Zusammenfassung die Einzelbe-wertungen für das Instrument Fixe Marktprämie.

Tabelle 41: Bewertungen des Förderinstrumentes Fixe Marktprämie

1 Effektivität 2 Kosteneffizienz 3 Systemdienlichkeit Strommarkt 4 Strommarktkompatible Investition 5 EE-Stromanlagen 6 EE-Wärmeanlagen 7 Verteilungseffekte 8 Anpassbarkeit Förderstruktur 9 Regulierungsrisiken 10 Unternehmensrisiken 11 Europäische Integration

+ + + + = + = ++ = = +

Quelle: IFAM, Öko-Institut, 2017

6.6.1.5 Ausschreibungen

Ausschreibungen erhalten zumeist gute Einzelbewertungen. Ihre Bewertung ist an einigen Stellen stark von der Ausgestaltungsart abhängig. Die hier vorgenommene Bewertung beruht auf einer Ausschreibung im Sinne der derzeit in Deutschland praktizierten

Ausgestaltung, wobei sich die Gebote auf eine Fixe Marktprämie beziehen. Das geförderte Gut ist somit die KWK-Stromerzeugung.

Das Ausschreibungsvolumen wird als KWK-Leistung vorgegeben und die jährlichen Vollbenutzungsstunden sind limitiert. Die Be-rücksichtigung der Modernisierung von Bestandsanlagen erfolgt über unterschiedliche Förderdauern. Abgesehen von der Gestal-tung des Förderbetrags wirkt die Förderung an vielen Stellen ähn-lich wie die Fixe Marktprämie.

Im Gegensatz zu dieser wird deshalb das Kriterium der Kosteneffi-zienz bei den Ausschreibungen sehr positiv bewertet, schließlich ergibt sich der Förderbetrag nach einem wettbewerblichen Sys-tem. Die Höhe der Förderung entspricht damit dem Betrag, den die Anlagenbetreiber als erforderlich ansehen, um die Anlage wirt-schaftlich zu betreiben. Dieses Argument kommt vor allem bei der Gebotspreisregel zum Zuge, wie in der aktuellen Ausgestaltung der Ausschreibungen (im Gegensatz zur Einheitspreisregel).

Da die erfolgte KWK-Stromerzeugung mit dem Förderbetrag ver-bunden ist, gibt es einen eindeutigen Anreiz zur Stromerzeugung.

Deshalb wird eine gute Bewertung vergeben für die Effektivität in Bezug auf die Erreichung des primären KWKG-Ziels. Allerdings gibt es durch das direkte Strompreissignal keine Anreize zur Er-zeugung bei niedrigen Strompreisen. Dieser für die Effektivität des Instrumentes abträgliche Aspekt wird positiv gewertet in Hinblick auf die Systemdienlichkeit für den Strommarkt. Eine gute Bewer-tung ergibt sich für dieses Kriterium, da das Strompreissignal di-rekt und nur mit einer geringen Dämpfung ankommt. Neben dem Anreiz zu einem systemdienlichen Betrieb besteht auch ein Anreiz zu strommarktkompatiblen Investitionen, denn der Betrieb der An-lage und damit die Einnahmen hängen vom Börsenpreis ab.

Dadurch ergibt sich auch hinsichtlich der Auswirkungen auf EE-Wärmeanlagen ein positiver Effekt: Mit dem stromgeführten Be-trieb der KWK-Anlage und der Investition in Flexibilisierungsele-mente werden auch Investitionen in Wärmespeicher und Wärme-netze angeregt, die wiederum Spielraum für die Investition und In-tegration von EE-Wärmeanlagen beim gleichen Akteur anreizen können.

Auch ergibt sich ein schwacher und indirekter Anreiz für die Betrei-ber, eine Investition in EE-Stromanlagen zu tätigen, der neutral in die Bewertung einfließt. Grund für den Anreiz ist, dass die Anla-genbetreiber Interesse entwickeln können, in EE-Anlagen zu in-vestieren, die komplementär in Zeiten mit niedrigen Börsenpreisen gewinnbringend Strom produzieren können.

Ähnlich wie bei der Einspeisevergütung und der Fixen Marktprä-mie wird der Aspekt der europäischen Integration positiv bewertet, da kein einheitlicher Strompreis als Bezugsgröße erforderlich ist.

Die Erlöse der Anlagen beruhen, neben den KWK-Zuschlägen, auf den Strompreisen des lokalen Strommarktes. Damit ist die Förder-wirkung in verschiedenen Ländern durch unterschiedliche Börsen-strompreise und verschiedene steuerliche Regelungen nicht

einheitlich, so dass nicht unbedingt die gleichen Voraussetzungen bei den Auktionen für alle Akteure vorliegen. Die verschiedenen Energiemärkte können damit zu einem anderen Gebotsverhalten der ausländischen Mitbewerber führen oder Akteure im Ausland können die Höhe von chancenreichen Angebotspreisen ggf.

schlechter beurteilen als nationale Wettbewerber. Es wird deshalb als unsicher angesehen, ob eine vollständige Gleichstellung der Akteure aus verschiedenen Ländern vorliegen kann.

Die folgenden Aspekte werden jedoch anders als bei der Fixen Marktprämie bewertet: Es wird davon ausgegangen, dass der Auf-wand des Angebotsverfahrens professionellere, größere Anbieter bevorteilt und es damit zu größeren Verteilungseffekte kommen kann als bei Instrumenten mit geringerem Planungs- und Organi-sationsaufwand. Weil dieser erhöhte Aufwand von größeren Akt-euren leichter in Kauf genommen werden kann, erhält das Instru-ment eine negative Bewertung. In dieser Hinsicht werden auch die Unternehmensrisiken höher, also negativ bewertet. Denn zusätz-lich dazu, dass der Betrieb und damit die Erlöse einer Anlage weit-gehend vom unsicheren Strompreis bestimmt werden, müssen auch erhöhte Planungskosten für die Ausschreibungen und Risi-ken bei falscher eigener Kalkulation (bei Produktionszwang) sowie Pönalen bei nicht erfolgter oder verspäteter Inbetriebnahme in Kauf genommen werden. Relevant für die Risiken ist auch unbe-dingt das Ausmaß der Präqualifikation für die Erstellung des Gebo-tes. Mit zunehmender Anzahl der Ausschreibungsrunden steigt im Allgemeinen jedoch die Kenntnis in Bezug auf das Verfahren, ins-besondere bei ausreichender Transparenz über die Ergebnisse früherer Runden.

Eine gewisse Anpassbarkeit der Förderstruktur wird durch die An-zahl der Ausschreibungsrunden und der ausgeschriebenen Leis-tungen sowie ggfs. Segmentierung schon im System angelegt.

Eine Reaktion auf Marktentwicklungen ist damit indirekt nur über Ausschreibungsrunden möglich. Da einige Elemente jedoch grund-sätzlich mit diesem Instrument nicht adressiert werden können (siehe Tabelle 47), ergibt sich insgesamt eine neutrale Bewertung.

Im Vergleich zur Fixen Marktprämie werden geringere Regulie-rungsrisiken gesehen, so dass eine gute Bewertung vergeben wird: Der Regulator braucht weniger Informationen über den Markt und die Kostenstrukturen der Akteure. Das Risiko einer Fehlpara-metrisierung bezieht sich ausschließlich auf das Ausschreibungs-design und die ausgeschriebene Menge. Das Instrument ist relativ robust, denn es lässt sich bei geändertem Marktumfeld, bei geeig-neter Konzipierung des Ausschreibungssystems, mit Wirkung auf die nächsten Ausschreibungsrunden anpassen.

Tabelle 42: Bewertungen des Förderinstrumentes Ausschreibungen

1 Effektivität 2 Kosteneffizienz 3 Systemdienlichkeit Strommarkt 4 Strommarktkompatible Investition 5 EE-Stromanlagen 6 EE-Wärmeanlagen 7 Verteilungseffekte 8 Anpassbarkeit Förderstruktur 9 Regulierungsrisiken 10 Unternehmensrisiken 11 Europäische Integration

+ ++ + + = + - = + - +

Quelle: IFAM, Öko-Institut, 2017

Im Dokument EVALUIERUNG DER KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG (Seite 178-182)