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3.4 10 Jahre Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH – eine Erfolgsgeschichte

Grafik 1: Das Gesellschaftsmodell der SBB

lass von Sonderabfallentsorgungsverordnungen sollte die Gesellschaft folgende Aufgaben wahrnehmen:

• Zuweisung angedienter Abfälle in dafür genehmigte und annahmebereite Anlagen vorrangig in den Bun-desländern Berlin und Brandenburg.

• Sicherstellung ausreichender Kapazitäten für die Entsorgung von Sonderabfällen aus Brandenburg und Berlin.

Ausgehend von dieser Aufgabenstellung wurde ein vorläufiger Wirtschaftsplan aufgestellt. Im Mai / Juni 1995 wurde durch Abschluss eines Mietvertrages und Einstellung von Personal ein funktionsfähiges Unter-nehmen zusammengestellt. Alle Aktivitäten wurden in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat und den Fach-aufsichten durchgeführt. In der Vorphase galt es zudem, Abfallerzeuger und Entsorgungsunternehmen über die anstehenden Veränderungen bei der Entsor-gung von Sonderabfällen zu informieren. Dies geschah in zahlreichen Veranstaltungen unter Beteiligung der vier Industrie- und Handelskammern in Brandenburg und Berlin sowie der Fachaufsichten. Zum 1. Juli 1995 war die SBB bereit, die ihr übertragenen Aufgaben voll-ständig zu erfüllen.

Die Aufgaben der Gesellschaft

Die Sonderabfallentsorgung obliegt gemäß Kreislauf-wirtschafts- und Abfallgesetz jedem Abfallbesitzer, wenn die Abfälle von der Entsorgung durch den öffent-lich-rechtlichen Entsorgungsträger ausgeschlossen sind. Dies ist bis auf ganz wenige Ausnahmen in Brandenburg und Berlin sowie den meisten anderen Bundesländern der Fall. Diese besondere Rechtslage hat ohne Andienungspflicht zur Folge, dass Abfall-erzeuger jede genehmigte Entsorgungsanlage zur Ent-sorgung ihrer Sonderabfälle nutzen könnten. Es war durchaus nicht ungewöhnlich, dass Abfälle aus Bay-ern in Norddeutschland entsorgt wurden und umge-kehrt. Weite Entsorgungswege – verbunden, mit zumindest in der Vergangenheit, sehr unterschiedli-chen technisunterschiedli-chen Ausrüstungen der Entsorgungsan-lagen – bringen erhebliche Unsicherheiten für den Abfallerzeuger mit sich, ob der Abfall auf hohem tech-nischen Niveau möglichst gemeinwohlverträglich ent-sorgt wird.

Sehr viele Beispiele technisch und/oder organisato-risch minderwertiger Abfallbehandlungen erforderten eine Verbesserung der Organisation der

Sonderabfall-wirtschaft. Die Schaffung von Transparenz bei den Abfallströmen ist dabei als erster Schritt zur Verbes-serung der Organisation der Sonderabfallentsorgung anzusehen. Um dieses Ziel zu erreichen wurde in Brandenburg und Berlin das Instrument der Zuweisung gewählt.

Nach etwa zehn Jahren ist festzustellen, dass ein Großteil der angefallenen Abfälle zur Beseitigung in Brandenburg und Berlin entsorgt wird. Andere Anla-gen werden nur dann benötigt, wenn keine oder keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Das Prin-zip der Nähe lässt es jedoch ohne weiteres zu, auch in den Nachbarländern gelegene Abfallentsorgungs-anlagen in die Planungen mit einzubeziehen, so dass möglichst kurze Transportwege erreicht werden.

Die Entsorgungsanlagen in Brandenburg und Berlin sind durch die Steuerung der Abfallströme in den letz-ten Jahren zu einem großen Teil voll ausgelastet. Dies gilt für die Sonderabfallverbrennungsanlagen und die Bodenbehandlungsanlagen. Überkapazitäten, wie sie z.B. bei den CP-Anlagen für ölhaltige Flüssigkeiten und Schlämme zu verzeichnen sind, können durch die Zuweisungspraxis nicht kompensiert werden.

Abfälle zur Verwertung unterliegen nicht der Andie-nungspflicht. Die SBB prüft jedoch nach Abstimmung mit den Fachaufsichten, ob eine vom Abfallerzeuger ausgewählte Entsorgungsanlage den Abfall verwertet oder beseitigt. Soweit eine Verwertung vorliegt, wird der Abfallerzeuger über den Sachverhalt informiert.

Zwischenzeitlich hat die SBB ca. 400 Anlagen aufge-sucht, um die Genehmigungen einzusehen. Von die-sem Know How profitierten sowohl die Abfallerzeuger als auch die –entsorger und Behörden. Alle können sicher sein, dass Abfälle nur in genehmigten Anlagen entsorgt werden. Immer wieder vorkommende Versu-che, Abfälle in dafür nicht genehmigte Anlagen zu ent-sorgen, rechtfertigen die Existenz der Zentralen Ein-richtung SBB.

Ca. 200 Entsorgungsanlagen allein in Brandenburg und Berlin nehmen Sonderabfälle an und entsorgen sie auf einem hohen technischen Niveau. Diese gute Infra-struktur kann nur aufgebaut und erhalten werden, wenn die Anlagenbetreiber Planungssicherheit besitzen.

Dazu trägt die Zuweisungspraxis der SBB mit bei. In Zeiten fehlender Arbeitsplätze werden somit auch Ar-beitsplätze gesichert oder geschaffen.

Eine andere Aufgabe der SBB hat in den letzten Jah-ren in ihrem Umfang deutlich zugenommen – die Be-ratung von Abfallerzeugern, -entsorgern und Behörden über die Entsorgung von Sonderabfällen und die da-zugehörigen Gesetze, Verordnungen und sonstigen Vorschriften. Alle Betroffenen müssen sich mit immer neuen Vorschriften auseinandersetzen. Um das Be-dürfnis nach aktueller Information zu befriedigen, hat die SBB ihr Angebot noch weiter verbessert. Neben einem unfangreichen Informationsangebot im Internet informieren wir auch im Rahmen eigener Veranstal-tungen, einige davon mit Teilnehmerzahlen bis zu 400 Interessenten. Im kleineren und individuellen Kreis fin-den Veranstaltungen zur Abfallvermeidung statt. Hier zeigt sich, dass die Anzahl Sonderabfall erzeugender Produktionsbetriebe in den letzten Jahren in Branden-burg und Berlin zurückgegangen ist.

Mengenentwicklung

In den zehn Jahren des Bestehens der Gesellschaft hat das Sonderabfallaufkommen immer mehr zuge-nommen. Hauptsache für die sich ständig erhöhen-den Abfallmengen ist eine zunehmende Sanierungs-tätigkeit in beiden Bundesländern. Bausonderabfälle, wie Böden und Bauschutte, machen deshalb auch den höchsten Anteil am Abfallaufkommen aus. Die stei-gende Menge andienungspflichtiger Abfälle ist auch deshalb bemerkenswert, weil immer mehr Entsor-gungsverfahren als Verwertungsverfahren eingestuft werden. So sind heute die Verbrennung von Altholz in Kraftwerken, die Entsorgung von Abfällen im Zement-werk, die Vergasung von Abfällen und viele andere Verfahren als Verwertungsverfahren eingestuft. In der Anfangsphase der SBB waren diese Entsorgungs-techniken als Beseitigung eingestuft.

Juristische Feinheiten

Brandenburger werden als klagefreudige Staatsbürger angesehen. Diesem Ruf wollten im ersten Jahr der Tätigkeit der SBB auch einige Brandenburger Unter-nehmer gerecht werden und reichten 2 Normenkontroll-klagen beim Oberverwaltungsgericht Frankfurt/Oder (OVG) ein. Vom OVG wurde die Sonderabfallentsor-gungsverordnung als rechtmäßig angesehen. Die zu-gehörige Gebührenordnung musste jedoch vom Land aufgehoben werden.

Ein anderer Kläger wollte alle schon geklärten Rechts-fragen nochmals gerichtlich überprüfen und scheiter-te mit seinen Anträgen beim Bundesverwaltungsgericht

endgültig im Februar 2004. Neben diesen herausra-genden Verfahren wurden noch viele kleinere Verfah-ren vor Verwaltungsgerichten geführt. Fast alle Ver-fahren gingen zu Gunsten der SBB aus.

Finanzierung der Gesellschaft

Die Gründungsväter und –mütter haben der Gesell-schaft ein Stammkapital von 3 Millionen DM überge-ben. Da eine Nachschusspflicht von vornherein ausge-schlossen war, muss die Gesellschaft kostendeckende Gebühren von den Andienungspflichtigen verlangen.

Aufgrund der kostenbewussten Organisation der Ge-sellschaft gehören die Gebühren zu den niedrigsten in Deutschland. Grafik 2 zeigt die Gebührenent-wicklung in den Jahren seit Gründung der SBB.

Warum ist die SBB eine Erfolgsgeschichte?

Diese Frage kann nicht mit einem Satz beantwortet werden. Zu den Erfolgsfaktoren zählt in erster Linie die enge Zusammenarbeit der Wirtschaft mit zwei Ländern in einer Gesellschaft. Dazu gehört auch, dass Verwaltungsaufgaben zuverlässig und in hoher Quali-tät von einer GmbH erbracht werden und der Gesell-schaft im Laufe der Zeit immer mehr Aufgaben über-tragen wurden, die sonst in Behörden erbracht werden müssten.

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass die Fälle unerlaub-ten Umgangs mit Sonderabfällen immer weiter zurück-gegangen sind und dass die Fälle, in denen in krimi-neller Absicht Sonderabfälle entsorgt wurden, sehr schnell aufgeklärt werden konnten.

Grafik 2: Entwicklung der Gebührensatzhöhe