Teilplan besonders überwachungsbedürftige Abfälle
3.2 Entwicklung von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben im Land Brandenburg
Aufga-ben, die Entsorgungsfachbetriebe (EFB) betreffen, auf eine hohe Transparenz des behördlichen Handelns gerichtet. Dazu zählen neben der Auskunftserteilung und der Beratung von Unternehmen und Sachver-ständigenorganisationen, also den Technischen Überwachungsorganisationen (TÜO) und Entsorgerge-meinschaften (EG), auch Gespräche mit den Kam-mern, Innungen, Kreisen und Überwachungsbehörden sowie alle Veröffentlichungen und Publikationen.
Ziel dieser dienstleistenden Behördentätigkeit durch das Landesumweltamt Brandenburg (LUA) ist es, die Qualität aller Tätigkeiten in der Abfallwirtschaft mit praxisorientierter Unterstützung kontinuierlich zu er-höhen.
Alle von der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zur Einführung empfohlene Vollzugshilfen werden in Brandenburg angewendet.
Eine statistische Betrachtung der Entwicklung der Zertifizierungsergebnisse bei Entsorgungsbetrieben bietet die Möglichkeit, die Wirkung der gesetzlichen Instrumente einzuschätzen und gleichzeitig Schluss-folgerungen für das weitere behördliche Handeln ab-zuleiten.
Zuständigkeiten-Vollzug-Behördliches Handeln Das Landesumweltamt Brandenburg ist zuständige Behörde im Sinne einer Antragsbehörde, gleichzeitig auch die zentrale Stelle für Antragsbehörden anderer Bundesländer und Benehmensbehörde entsprechend seiner Zuständigkeiten nach Landesrecht. Ebenso werden alle Aufgaben der Anerkennung von Fachkunde-lehrgängen zur Erlangung des Grundlagenwissens in der Fachkunde für Abfallwirtschaft, die nachfolgenden Fortbildungslehrgänge sowie die Erteilung von
Geneh-migungen zum Vermitteln und Makeln von Abfällen wahrgenommen.
Im Land Brandenburg sind drei TÜO, zwei Entsor-gergemeinschaften und 9 Bildungsträger gelistet. Mit Stand Jahresende 2004 sind 389 Unternehmen der Abfallwirtschaft im Besitz gültiger Zertifikate als Entsorgungsfachbetrieb. Dabei wird etwa die Hälfte der Unternehmen von Brandenburger und Berliner Sachverständigenorganisationen betreut. Mit dem Land Berlin haben sich enge Verflechtungsbezie-hungen entwickelt, die im Vollzug der jeweils zustän-digen Behörden von Vorteil sind.
Sachstand-Daten-Entwicklung
Aus den nachfolgenden Abbildungen 1-5 wird die Ent-wicklung der Brandenburger Unternehmen zum zerti-fizierten Entsorgungsfachbetrieb ersichtlich. Von 1998, beginnend mit 140, stieg die Anzahl auf derzeit 389 gültige Zertifikate an. Während sich bis zum Jahr 2000 der Anstieg rasant auf etwa 300 Entsorgungsfach-betriebe im Land Brandenburg entwickelte, ist danach nur noch ein geringer Zuwachs zu verzeichnen. Eine ähnliche Entwicklung ist auch in ganz Deutschland zu beobachten.
Die stetig gestiegene Zahl der Unternehmen, die sich freiwillig der Prüfung zum Entsorgungsfachbetrieb un-terzogen haben, sollte als Ausdruck einer qualitativen Verbesserung der Abfallwirtschaft im Land Branden-burg gewertet werden.
Seit 1998 haben 108 Unternehmen ihr Zertifikat zu-rück gegeben. Davon musste aber nur bei 9 Betrie-ben das Zertifikat aus Qualitätsgründen entzogen werden. Für alle anderen Rückgaben waren sonstige Gründe, wie Insolvenzen, Firmenaufgabe aus Alters-gründen oder Firmenverschmelzungen, aber auch ein-seitige Kündigungen durch die Unternehmen maßgeb-lich.
Wesentliche Erkenntnisse dieser Analyse sind:
• Der absolute jährliche Zuwachs an Erstzertifi-zierungen liegt bei 10 bis 15 %, alle anderen Entsorgungsfachbetriebe absolvierten erfolgreich eine Wiederholungsprüfung (WP), wobei Änderun-gen und ErweiterunÄnderun-gen des Zertifikatinhaltes zu
be-3.2 Entwicklung von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben
im Land Brandenburg
rücksichtigen sind. Etwa 50 % der EFB wurden bereits vier bis sieben mal erfolgreich nach-zertifiziert.
• Ein hohes Interesse besteht an der Zertifizierung der Tätigkeiten „Einsammeln und Befördern“ als Er-satz für eine sonst erforderliche Transportgeneh-migung, sowie „Verwerten“ wegen der positiven Außenwirkung.
• Ein geringes Interesse besteht dagegen an der Zertifizierung von „Vermitteln und/oder Handeln“, ebenso gering sind Anzeigen als EFB gem. § 51 KrW-/AbfG zum Erhalt einer Maklernummer. Mit den derzeit nach § 50 KrW-/AbfG erteilten 90 Maklergenehmigungen scheint sich hier ein gewis-ser Sättigungsgrad eingestellt zu haben.
Der Schwerpunkt des behördlichen Vollzuges liegt auf Änderungen und Erweiterungen bestehender Zertifika-te. Das betrifft alle Bereiche der nach der Entsorgungs-fachbetriebverordnung (EfbV) möglichen Selbst-beschränkungen und Zertifikaterweiterungen. Die Mehrzahl der Änderungen ist mit dem Einleiten eines erneuten Vorganges verbunden, was für die Bewer-tung des behördlichen Aufwandes nicht unerheblich ist.
Ein wesentlicher Schwerpunkt des Verwaltungs-handelns wird neben der Sicherung einer kontinuierli-chen Tagesarbeit in der weiteren Erhöhung des Qualitätsniveaus der Fachbetriebe bestehen. Dazu ist eine enge und zielorientierte Zusammenarbeit mit den Sachverständigen der TÜO und Entsorgergemein-schaften erforderlich.
105 106
224 231
282 293 297 310
0 50 100 150 200 250 300 350
Anzahl der Zertifizierungen
1998 2000 2002 2004
Einsammeln Befördern 59
51
40
59 58
50
13 0
15 30 45 60
Anteil der EFB in %
1.WP 2.WP 3.WP 4.WP 5.WP 6.WP 7.WP Abb. 1: Verteilung der Wiederholungsprüfungen zu gültigen Zetifikaten seit 1996
Abb. 2: Abfallwirtschaftliche Tätigkeit Einsammeln, Befördern
Die zertifizierten Unternehmen sind auch weiterhin in die Pflicht zu nehmen, ihre eigene Öffentlichkeitsar-beit zu verbessern, ihrem Umfeld die erreichte Zerti-fizierung aktuell anzuzeigen und selbst alle Anstren-gungen zu unternehmen, ihren Mitarbeitern eine fundierte Sach- und Fachkundeausbildung zu sichern.
0 0 0 0 0
2
5 9
0 2 4 6 8 10
Anzahl der Zertifizierungen
1998 2000 2002 2004
Handeln Vermitteln
Abb. 3: Abfallwirtschaftliche Tätigkeit Handeln, Vermitteln
Die aktive Mitarbeit in der adhoc Arbeitsgruppe
„Entsorgungsfachbetriebe“ der LAGA, die sich mit der Novellierung dieses speziellen Sachgebietes der Kreis-lauf- und Abfallwirtschaft befasst, wird auch künftig gesichert.
54
17
98
32
99
23
106
24
0 20 40 60 80 100 120
Anzahl der Zertifizierungen
1998 2000 2002 2004
Verwerten Beseitigen
Abb. 4: Abfallwirtschaftliche Tätigkeit Verwerten, Beseitigen
75 82
155 154
177
182 203 204
0 50 100 150 200 250
Anteil der Zertifizierungen
1998 2000 2002 2004
Lagern Behandeln
Abb. 5: Abfallwirtschaftliche Tätigkeit Lagern, Behandeln
Für die Überwachung der Sonderabfallströme im nati-onalen Bereich auf der Grundlage des Kreislauf-wirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und des untergesetzlichen Regelwerkes (UGR) zum KrW-/
AbfG sowie zur Gefahrenabwehr sind gesicherte ak-tuelle und umfassende Informationen über das über-regionale Entsorgungsgeschehen von großer Bedeu-tung. Erfassung, Pflege und Plausibilitätsprüfungen der Daten aus dem Nachweisverfahren sind wesentliche Aufgaben des praktizierten Umweltschutzes. In An-betracht der Komplexität und des Umfangs der Daten lassen diese sich nur arbeitsteilig zwischen den Bun-desländern unter Zuhilfenahme moderner Informations-technik bewältigen. Jährlich bundesweit mehr als 60.000 zu bearbeitende Entsorgungsnachweise und mehr als 2 Mio. zu erfassende und zu prüfende Be-gleitscheine machen das Erfordernis für diese Ent-scheidung der Länder deutlich.
Aus diesem Grund wurde im Auftrag der Bundeslän-der das DV-Projekt ASYS entwickelt. Mittlerweile ist das Projekt seit 1998 im Einsatz und wird von allen Bundesländern für den abfallrechtlichen Vollzug ge-nutzt.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang wird im Wesentlichen bestimmt durch die gesetzlichen Grundlagen und der Zielstel-lung einer wirkungsvollen Abfallüberwachung der Ab-fallströme besonders überwachungsbedürftiger Abfäl-le. Dabei bilden die Stammdatenpflege, die Verwaltung der Bewegungsdaten und die landesinterne und die länderübergreifende Kommunikation dieser Daten die Grundpfeiler von ASYS. ASYS in Brandenburg verwal-tet folgende Stammdaten:
- ca. 20.000 Abfallerzeuger, - ca. 5.000 Abfallentsorger und
- ca. 3.900 Abfallbeförderer davon ca. 800 Branden-burger Abfallbeförderer.
Darüber hinaus werden in ASYS Abfallmakler, Sach-verständige, Lehrgangsträger, technische Überwa-chungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften im Datenbestand geführt.
Zum Bestand der Bewegungsdaten zählen:
- ca. 400.000 Begleitscheine
- ca. 5.500 gültige Entsorgungsnachweise und - ca. 6.900 gültige Sammelentsorgungsnachweise.
Mit dem Modul EUDIN A als Erweiterungsmodul zu ASYS können neben den nationalen Entsorgungsvor-gängen auch internationale Abfallverbringungen abge-bildet werden. Dieses Modul wurde in Brandenburg erst 2005 eingesetzt. Derzeit sind zu den grenzüber-schreitenden Abfallverbringungen ca. 240 Notifizie-rungen und ca. 2.100 Versand- und Begleitformulare in ASYS erfasst und können für die Abfallüberwachung herangezogen werden.
Darüber hinaus können in ASYS gezielte Informatio-nen zu Entsorgungsfachbetrieben, zertifizierten Alt-autoverwertern und Anlagen gemäß Gewerbeabfall-verordnung und Anlagen, die der Berichtspflicht gegenüber der EU unterliegen, abgerufen werden.
ASYS ermöglicht eine Auswertung der Daten in viel-fältiger Hinsicht, so dass die Überwachungsaufgaben effizient wahrgenommen werden können.
Aufgrund der umfangreichen Datenlage lässt sich ASYS auch für Jahresübersichten bezogen auf das Land nutzen. Diese Jahresübersichten sind Grundla-ge für Abfallwirtschaftsplanung und Abfallwirtschafts-programm.
Bundesweite ASYS-Organisation
Neben den abfallrechtlichen Grundlagen basiert das DV-System ASYS auf einer Verwaltungsvereinbarung der 16 Bundesländer. Die anfänglich ausschließlich für die Entwicklung und den Betrieb geschaffene Verwaltungsvereinbarung für ASYS wurde im Sommer 2004 überarbeitet und erweitert. Ziel war es dabei, eine Grundlage zu schaffen, um weitere moderne Daten-verarbeitungssysteme in der Abfallüberwachung in die-ser Verwaltungsvereinbarung verankern zu können. Aus der Verwaltungsvereinbarung zu ASYS wurde die Verwaltungsvereinbarung zu GADSYS - Gemeinsame Abfall-DV-Systeme.
Auf der Grundlage der bisherigen Verwaltungs-vereinbarung haben die Länder mit ASYS in den letz-ten Jahren ein bewährtes Kommunikationsnetz für den elektronischen Datenaustausch der nationalen Ab-fallentsorgung aufgebaut. Der Kommunikationsverbund besteht aus den Knotenstellen in den einzelnen Bun-desländern, die sternförmig mit dem zentralen Kom-munikationsknoten bei der Gesellschaft für die Orga-nisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH