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Integration im offenen Curriculum für die Ausbildung für

Krankenpflege

Im Vorfeld wurden einige wichtige Informationen bezüglich der Kommunikation mit Gehörlosen behandelt, die Pflegepersonen und zukünftige Pflegepersonen kennen müssen, um bei der Pflege von gehörlosen Patientinnen und Patienten professionell handeln zu können.

Um Pflegepersonen entsprechend auf den Umgang und kommunikative Situationen mit gehörlosen Patientinnen und Patienten vorzubereiten, sind Sensibilisierungsprogramme und die Integration ins offene Curriculum für die Ausbildung für Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege notwendig.

Das offene Curriculum für Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Jahr 2003 wurde infolge des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GUKG) aus dem Jahr 1997 erstellt. Es wurde von verschiedenen Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheits- und Krankenpflege entwickelt und ist sehr offen gestaltet. Dadurch ergibt sich ein großer Handlungs- und Interpretationsspielraum (vgl. ÖBIG 2003, S. 1).

Das Menschenbild in der Pflege, das im Curriculum beschrieben wird, besagt:

Der Mensch in seiner Ganzheit (Körper, Seele, Geist) und Individualität besitzt von Natur aus ein unabdingbares Recht auf Leben, Würde und freie Entfaltung. […] Sein Recht auf Selbstbestimmung und individuelle Entwicklung muss daher stets gewahrt und gefördert werden. (ÖBIG 2003, S. 9)

Um diesem Menschenbild in der Pflege von gehörlosen Patientinnen und Patienten gerecht zu werden, ist es notwendig, mit den Kommunikationsrichtlinien und der Kultur der Gehörlosengemeinschaft vertraut zu sein.

Des Weiteren besagt das Curriculum Folgendes:

Pflege ist Beziehungsarbeit, weil sie auf Interaktion mit anderen beruht. (ÖBIG 1999, zitiert in ÖBIG 2003, S. 13)

Die Individualität der Interaktionspartner im Pflegeprozess bestimmt sowohl Interaktionsform wie Interaktionsergebnis und gehört somit zum Handlungsfeld

„professioneller Gesundheits- und Krankenpflege“. (ÖBIG 2003, S. 13)

Wenn also nicht auf die individuellen, kommunikativen Bedürfnisse von gehörlosen Menschen eingegangen wird, ist eine professionelle Pflege nicht gewährleitstet.

Auch die Kompetenzen, die eine professionelle Gesundheits- und Krankenpflegeperson besitzen muss, werden im Curriculum beschrieben.

Darunter fallen auch sozial-kommunikative Kompetenzen:

Sozial-kommunikative Kompetenz ist die Fähigkeit und Bereitschaft, sich mit anderen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Bildung usw. verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen, sich gruppen- und beziehungsorientiert zu verhalten. In dieser Kompetenzkategorie sind Kritikfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Empathie, Rollendistanz, Frustrationstoleranz, Gesprächs- und Beratungsfähigkeit, Argumentations- und Artikulationsfähigkeit angesiedelt. (ÖBIG 2003, S. 31)

Die Ausbildungsziele der GUK-AV 1998 werden im Curriculum zitiert.

Auch hier sind einige Punkte erwähnenswert, die den Umgang mit Gehörlosen betreffen. Beispielsweise werden die Gleichbehandlung aller Menschen ungeachtet verschiedener Parameter (unter die auch Sprache, Kultur und Behinderung fallen) und die Durchführung des gesamten

Pflegeprozesses unter anderem in Bezug auf soziale Aspekte des Lebens und Behinderung als Ausbildungsziele genannt (vgl. ÖBIG 2003, S. 37).

Im Curriculum findet man im Unterrichtsfach Gesundheits- und Krankenpflege im ersten Ausbildungsjahr unter dem Punkt Perzeption und Kognition unter anderem den Themenschwerpunkt „Umgang mit Hördefiziten (Schrift, Bilder, Zeichen, Hörgerät, Bilder, Zeichen)“ mit den Grobzielen „Hilfsmittel zur Kommunikation auswählen und einsetzen“ und

„Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung der Kommunikation und Beziehungen im Falle von Sprech- und Sprachbeeinträchtigungen demonstrieren“ (vgl. ÖBIG 2003, S. 163). In der Gesundheits- und Krankenpflege im dritten Ausbildungsjahr gibt es den Themenschwerpunkt

„Leben unter den Bedingungen von Behinderung“. Dieser beinhaltet den Punkt „spezielle Betreuung“ mit dem Unterpunkt „Kommunikation bei

‚taubstumm sein‘„ (ÖBIG 2003, S. 274). Der Begriff „taubstumm“ ist sehr unglücklich gewählt und gilt längst als veraltet. Außerdem wird er von gehörlosen Menschen als diskriminierend empfunden und sollte nicht mehr verwendet werden. In einem professionellen Pflegesetting ist er daher durch das Wort “gehörlos„ oder “hörgeschädigt„ zu ersetzen.

Für mich als Gebärdensprachdolmetscherin ist es immer wieder erschreckend, wie viele Menschen noch „taubstumm“ sagen, selbst Ärzte! Ein besseres Wort wäre

„gehörlos“ oder „hörgeschädigt“. In der heutigen „Taubenbewegung“ wird sogar wieder von „taub“ gesprochen. Aber niemals von „taubstumm“. Denn die Gebärdensprache ist eine Sprache. Die Menschen, die Gebärdensprache benutzen, sind also nicht stumm, sondern sie können sich mitteilen. In ganz einfacher und vielfältiger Art und Weise. Jeder Inhalt ist in Gebärdensprache zu übermitteln.

(Jacobson o.J., o.S.)

Des Weiteren findet man im Unterrichtsfach Soziologie, Psychologie, Pädagogik und Sozialhygiene im dritten Ausbildungsjahr unter dem Themenschwerpunkt „Behinderung und chronische Erkrankungen“ den Inhalt „gesellschaftliche Reaktionen“ mit dem Grobziel „die Stellung von Menschen mit Behinderung und/ oder chronischen Krankheiten in der Gesellschaft diskutieren“ und den Inhalt „Settings (Krankenhaus, Hauskrankenpflege etc.)“ mit dem Grobziel „Auswirkungen

unterschiedlicher Settings auf behinderte, chronisch oder onkologisch erkrankte Menschen erörtern“ (vgl. ÖBIG 2003, S. 482f).

Das Unterrichtsfach Kommunikation, Konfliktbewältigung, Supervision und Kreativitätstraining im ersten Ausbildungsjahr beinhaltet unter dem Themenschwerpunkt „Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung“ den Unterpunkt „Gebärdensprache“ (vgl. ÖBIG 2003, S. 488).

7 Zusammenfassung und Ausblick

Anhand der zahlreichen Kommunikationsmöglichkeiten, über die gehörlose Patientinnen und Patienten verfügen, kann man sagen, dass Gehörlose keinesfalls stumm beziehungsweise taubstumm sind. Es ist daher nicht nur falsch, diese Menschen so zu bezeichnen, sondern es wird von ihnen auch als diskriminierend empfunden. Daher sollte jede Pflegeperson darauf achten, die korrekte Bezeichnung für Mitglieder der Gehörlosengemeinschaft zu verwenden. Die medizinischen Grundlagen wie beispielsweise die Anatomie des Ohres und der physiologische Hörvorgang wurden in dieser Arbeit behandelt, um eine Grundlage und ein Grundverständnis über Gehörlosigkeit für angehende und bereits tätige Pflegepersonen zu schaffen. Auch die Einteilung der Hörschädigungen und die zahlreichen Möglichkeiten der Hördiagnostik wurden aus diesem Grund beleuchtet.

Die Muttersprache gehörloser Menschen ist die jeweilige Gebärdensprache. Gehörlose haben aber auch die Möglichkeit, sich je nach Wissensstand anderer Kommunikationsformen zu bedienen.

Beispielsweise können sie, wenn auch aufgrund des auditiven Kanals sehr eingeschränkt, in Lautsprache kommunizieren. Auch die Schriftsprache beherrschen einige Gehörlose gut. Weitere Möglichkeiten, sich mitzuteilen, bieten das Fingeralphabet und das lautsprachbegleitende Gebärden (LBG), das als eine Art Mischform aus Gebärden- und Lautsprache bezeichnet werden kann.

Die einzige Sprache, die von gehörlosen Menschen natürlich erworben werden kann, ist die Gebärdensprache. Daher sollte vorzugsweise versucht werden, in dieser Sprache mit gehörlosen Patientinnen und Patienten zu kommunizieren, um Missverständnissen vorzubeugen. Da dies nicht immer möglich ist und auch nicht in jeder Situation – vor allem im Pflegealltag – eine Gebärdensprachdolmetschung zur Verfügung steht, ist es unumgänglich, dass Pflegepersonen über die wichtigsten Kommunikationsrichtlinien im Umgang mit gehörlosen Patientinnen und

Patienten Bescheid wissen. Diese Kommunikationsrichtlinien wurden in Kapitel 6.2 Kommunikationsrichtlinien im Umgang mit Gehörlosen zusammengefasst und bieten eine gute Übersicht, die im Pflegealltag angewendet werden kann.

Auch die Verwendung von einigen Basisgebärden kann bei der Kommunikation zwischen Pflegeperson und Gehörlosen hilfreich sein. Sie dient vor allem auch dazu, ein Vertrauensverhältnis herzustellen und fördert das Gefühl, akzeptiert und angenommen zu werden. Trotzdem sollte versucht werden, bei wichtigen Gesprächen wie Aufklärungs-, Beratungs- oder Anamnesegesprächen eine gebärdensprachkompetente Person einzusetzen. Diese kann aus dem privaten Bereich der Gehörlosen stammen, oder eine professionelle Gebärdensprachdolmetscherin bzw. ein -dolmetscher sein, wobei eine gebärdensprachkompetente Pflegeperson ideal wäre. Schlussendlich muss in diese Entscheidung die gehörlose Patientin oder der gehörlose Patient miteinbezogen werden. Die persönlichen Wünsche sind ausschlaggebend.

Im offenen Curriculum für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege findet man in einigen Unterrichtsfächern Inhalte zum Thema Gehörlosigkeit und Kommunikation. Diese sind jedoch sehr knapp gehalten und umfassen in den vorgegebenen Unterrichtseinheiten noch viele andere Themenschwerpunkte. Es ist daher denkbar, dass die Inhalte zum Thema Gehörlosigkeit zu kurz kommen.

Mit der neuen GuKG Novelle 2016 und der Schaffung der neuen Berufsgruppe Pflegefachassistenz ist es notwendig, neue Curricula zu kreieren. In diesem Zusammenhang wäre es denkbar, die Inhalte zum Thema Kommunikation mit Gehörlosen auszuweiten und im Curriculum zu konkretisieren.

Möglichkeiten für die Ausweitung der Inhalte bezüglich Gehörlosigkeit in den neuen Curriculum bieten nicht nur die Unterrichtsfächer, die bereits einige der Inhalte abdecken. Es handelt sich dabei um die Gesundheits-

und Krankenpflege im ersten und dritten Ausbildungsjahr, Soziologie, Psychologie, Pädagogik und Sozialhygiene im dritten Ausbildungsjahr und das Unterrichtsfach Kommunikation, Konfliktbewältigung, Supervision und Kreativitätstraining im ersten Ausbildungsjahr. Da sich gehörlose Menschen stark über ihre Kultur und die Gehörlosengemeinschaft definieren, könnte man die Inhalte in der transkulturellen Pflege unterbringen. Auch der Bereich der Schulautonomie – sofern dieser in der Erarbeitung der neuen Curricula erhalten bleibt – würde sich gut für die Integration ausgeweiteter Inhalte anbieten.

Die Forderung einer gehörlosen Patientin lautet folgendermaßen:

Have some kind of awareness workshop where they learn about Deaf culture. Have someone who is Deaf come and speak with them for that workshop. Encourage them to become more familiar and get some exposure to ASL and Deaf culture. Meet individuals from the Deaf community or learn more about their needs and strengths.

They may want to become more sensitive to other modes of communication […].

(Gilchrist 2000, S. 161)

Eine besonders gute Option für die Vermittlung von Inhalten in diesem Bereich stellen Sensibilisierungsworkshops dar. In Wien gibt es beispielsweise die Möglichkeit, über das ServiceCenter ÖGS.barrierefrei einen solchen Workshop zu buchen, der auf medizinisches Personal ausgerichtet ist. Geleitet werden die Sensibilisierungsworkshops von gehörlosen Trainerinnen und Trainern und sie dienen dazu, die Kommunikation mit gehörlosen Patientinnen und Patienten zu verbessern.

In praxisnahen Rollenspielen werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Berührungsängste genommen und so eine Basis für eine optimale Betreuung von Patientinnen und Patienten geschaffen. Des Weiteren werden grundlegende medizinische Fachgebärden erlernt und verschiedene Problemsituationen im medizinisch-pflegerischen Alltag reflektiert. Die Workshops umfassen in etwa drei Stunden und die maximale Gruppengröße beträgt 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (vgl.

ServiceCenterÖGS.barrierefrei o.J., o.S.)

Auch das Unternehmen Equalizent, das ebenfalls in Wien beheimatet ist, bietet unter dem Motto „Schön still hier – Gehörlosigkeit erleben“

Sensibilisierungsworkshops an. Diese können individuell geplant und auf die jeweilige Zielgruppe angepasst werden und beinhalten unter anderem Selbsterfahrungen zum Thema Gehörlosigkeit wie beispielsweise:

- Wie fühlt es sich an, absolut nichts zu hören?

- Wie kann man ohne gesprochene Worte dennoch kommunizieren?

- Wie kann man nach dem Weg fragen, einkaufen, telefonieren, wenn man sein Gegenüber nicht hört?

In diesem Workshop werden ebenfalls erste Gebärdensprachkenntnisse erworben (vgl. Equalizent o.J., o.S.).

In der Steiermark gibt es in Graz die easy entrance GmbH. Dabei handelt es sich um ein Unternehmen, das Beratung, Informationen und Fachplanung bezüglich Barrierefreiheit anbietet. Darunter fallen auch Sensibilisierungsmaßnahmen über Gehörlosigkeit, Gebärdensprache und Gehörlosenkultur. Diese Maßnahmen werden von einer gehörlosen Trainerin geleitet, deren Muttersprache die Österreichische Gebärdensprache ist (vgl. easy entrance o.J., o.S.). Nach dem Vorbild der Lehranstalt für Sozialberufe Rottenmann der Caritas, die einen Sensibilisierungsworkshop mit der gehörlosen Trainerin von easy entrance veranstaltete, wären flächendeckende Sensibilisierungsmaßnahmen wünschenswert (vgl. Caritas 2015, o.S.).

Um die Kommunikation zwischen gehörlosen Patientinnen und Patienten und Pflegepersonen maßgeblich zu verbessern, ist es notwendig, die Inhalte dieser Arbeit im Curriculum auszuweiten und zu verankern und Schulungskonzepte für bereits tätige Pflegepersonen zu entwickeln, denn:

„Blindheit trennt von den Dingen, Taubheit von den Menschen“

(Helen Keller)

8 Abkürzungsverzeichnis

ÖGS Österreichische Gebärdensprache

ASL American Sign Language – Amerikanische Gebärdensprache BSL British Sign Language – Britische Gebärdensprache

DGS Deutsche Gebärdensprache LBG Lautsprachbegleitendes Gebärden CI Cochlea Implantat

dB Dezibel

kHz Kilohertz

Hz Hertz

OAE Otoakustische Emissionen

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GUKG Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

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