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Illegale Ausländerbeschäftigung (§ 407 SGB III), enthalten in PKS-Schlüssel 7130 Vorbemerkungen

3.3 Detailbetrachtung einzelner Deliktsfelder des Sondermeldedienstes .1 Finanzierungsdelikte

3.3.3 Arbeitsdelikte

3.3.3.3 Illegale Ausländerbeschäftigung (§ 407 SGB III), enthalten in PKS-Schlüssel 7130 Vorbemerkungen

Eine umfassende Lagedarstellung an Hand der PKS-Zahlen ist nicht möglich.

In der PKS werden unter Schlüssel 7130 sowohl die illegale Ausländerbeschäftigung gemäß

§ 407 SGB III als auch die illegale Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 15, 15a Abs. 2 AÜG abgebildet. Des Weiteren werden auch Verstöße gem. § 406 SGB III, insbesondere der schwerwiegende Fall der sogenannten ausbeuterischen, gewerbsmäßig begangenen Beschäfti-gung von Ausländern ohne ArbeitsgenehmiBeschäfti-gung des Abs. 2, durch diesen Schlüssel erfasst.

Oft werden die Tatbestände der ausbeuterischen Beschäftigung gem. § 407 SGB III auch in Fällen der Beschäftigung von Ausländern in größerem Umfang erfüllt. Aus diesem Grunde

Bundeskriminalamt

gelten die in der Folge dargestellten statistischen Angaben aus der PKS nicht nur für die ille-gale Ausländerbeschäftigung.

Da in der Regel bei der illegalen Beschäftigung keine Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden, erfolgt zumeist eine Anklage hinsichtlich der Betrugstatbestände oder des § 266a StGB. Teilweise werden aber die entsprechenden Verfahren auch gemäß § 154 StPO einge-stellt oder durch eine entsprechende Verurteilung nach § 370 AO "aufgefangen". Eine Ein-schaltung der Polizei erfolgt in der Regel nicht.

a) Begriffsbestimmung

Grundsätzlich benötigen ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland einer Erwerbstä-tigkeit nachgehen wollen, eine Arbeitsgenehmigung (§ 284 SGB III). Wird ein ausländischer Arbeitnehmer ohne diese beschäftigt, liegt illegale Ausländerbeschäftigung vor.

Keine Arbeitsgenehmigung benötigen Ausländer, denen nach den Rechtsvorschriften der EU oder gemäß des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum Freizügigkeit zu ge-währen ist, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung besitzen oder einen Status aufweisen, der in zwischenstaatlichen Vereinbarungen auf Grund eines Gesetzes oder durch Rechtsvorschriften bestimmt ist.

Eine Ausnahme gilt nach SGB III § 284 für die Staatsangehörigen der EU-Beitrittsstaaten gem. Vertrag vom 16. April 200322. Diese benötigen eine sogenannte Arbeitsgenehmigung-EU, die in der Regel befristet ausgestellt wird.

b) Statistik (PKS)

Bei der illegalen Beschäftigung handelt es sich überwiegend um ein Kontrolldelikt. Die Mehrheit der Kontrollen werden von Organisationen außerhalb der Polizei, wie die Finanz-kontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung oder die Steuerfahndungsstellen, durchgeführt.

Dort bearbeitete Strafverfahren finden nur zum Teil ihren Niederschlag in der Polizeilichen Kriminalstatistik.

Im Bereich der Delikte, die im PKS-Schlüssel 7130 erfasst werden, ist seit 2001 eine rückläu-fige Tendenz erkennbar.

Die Summe liegt im Berichtsjahr bei 92 vollendeten Fällen, was eine starke Abnahme gegen-über dem Vorjahr um -51,8% bedeutet23.

22 Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowaksiche Republik

23 Ein starker Rückgang war in Berlin wegen stark dezimierten Kontrollen zu verzeichnen.

Fall-/Schadensentwicklung 2000-2004

191 92 277

239 330

3.569

751 948 771

5.915

0 50 100 150 200 250 300 350

2000 2001 2002 2003 2004

0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000

Fallentwicklung Schadensentwicklung in T Euro

Die Schäden entstehen durch die Nichtabführung von Lohnsteuern und Sozialversicherungs-beiträgen. Im Berichtsjahr liegt der festgestellte Schaden mit 3.569.505 Euro weit über dem Niveau des Vorjahres (+ 276,7 %).

Hier ist weiterhin deutlich ein Trend hin zu höheren Schadenssummen je Einzelfall festzu-stellen24.

Bei der Gesamtbetrachtung des Phänomens "illegale Arbeitnehmerüberlassung" und "illegale Beschäftigung" sind zusätzlich die PKS-Zahlen im Zusammenhang mit Straftaten gegen das AuslG und das AsylVfG durch illegale Erwerbstätigkeit und illegale Arbeitsaufnahme zu be-rücksichtigen.

c) Erkenntnisse zu Tätern, Opfern, Modus Operandi

Für das Berichtsjahr 2003 sind in der polizeilichen Statistik 136 Tatverdächtige (-42,6 %) erfasst. Damit sinkt die Tatverdächtigenanzahl analog der Fallzahlen.

24 Die hohe Schadenssumme wird vor allem durch den von Schleswig-Holstein gemeldeten Schaden in Höhe von 3.056.100 Euro bestimmt.

Bundeskriminalamt 266

112

273 113

384 106

237 113

136 54

0 50 100 150 200 250 300 350 400

2000 2001 2002 2003 2004

Tatverdächtige 2000 - 2004 (PKS)

Tatverdächtige nichtdeutsche Tatverdächtige

Mit einem Anteil von 39,7 % liegt der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen im Bereich illegale Beschäftigung im Vergleich zu anderen Wirtschaftsdelikten weit über dem Durch-schnitt. Dies liegt in der Natur des Delikts begründet, da es sich bei den illegal Beschäftigten in der Regel um ausländische "Billigarbeitskräfte" handelt. Im Vergleich zum Vorjahr ist zwar ein starker Anstieg des Anteils zu verzeichnen, die absolute Zahl an nichtdeutschen Tat-verdächtigen bleibt jedoch nahezu konstant.

Fallbeispiele LKA Hessen

Das HLKA übernahm 1997 ein umfangreiches und überregionales Ermittlungsverfahren der STA Frankfurt25 gegen eine Firma wegen Verdachts der illegalen Beschäftigung, Verstoßes gegen die AO u.a.. Dieser richtete sich im Wesentlichen gegen 80 Firmen eines Konglomerats der Baubranche, das überwiegend in Frankfurt am Main angesiedelt war. Diese Unternehmen hatten ein geschätztes Auftragsvolumen von 25 Millionen Euro pro Jahr. Es bestand der Ver-dacht, dass der Zweck der Firmenanmeldungen und -eintragungen die Erschwerung bzw.

Vereitelung der behördlichen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten gewesen war.

Seit 1993 entwickelten sich die Aktivitäten der Firmenverantwortlichen bundesweit. Die Auswertung der entstandenen Fallakten sowie Durchsuchungsmaßnahmen zeigten im Ergeb-nis 71 Baustellen der Firma mit einem Nettoumsatzvolumen von circa 24,5 Mio. Euro auf.

Bei zahlreichen Durchsuchungsmaßnahmen konnten neben Kriegswaffen auch mehrere Dienstsiegel - unter anderem auch ein Botschaftssiegel -, Blanko-Dokumente und Lohnauf-zeichnungen sichergestellt werden. Daraus ergab sich, dass nur circa 20 Prozent der entrich-teten Löhne und Gehälter als Basis für die Versteuerung bzw. Sozialabgaben durch die Lohn-buchhaltung ausgewiesen und Arbeitnehmer nicht behördlich gemeldet worden waren. So wurden leitende Angestellte wie „Oberbauleiter“ oder „Prokurist“ mit 1000 Euro brutto in der Lohnbuchhaltung geführt. Das heißt, dass die Arbeitnehmer nur ein geringes „offizielles“

Entgelt mit geringen Sozial- und Steuerabgaben erhielten. Die Differenzsumme zum

25 Az. 78/93 Js 20241/96

chen Lohn wurde in bar ausgezahlt. Der entstandene Schaden lag in zweistelliger Millionen-höhe.

Im Rahmen der Vermögensabschöpfung konnten Werte von ca. 1,6 Millionen Euro beschlag-nahmt werden, wie beispielsweise durch eine Arresthypothek auf ein Grundstück der Ehefrau des Hauptbeschuldigten. Letzterer wurde Ende 2004 zu einer Gesamthaftstrafe von fünf Jah-ren und neun Monaten Haft verurteilt. Gegen sieben weitere Beschuldigte ergingen Urteile zu Haftstrafen bis zu zwei Jahren unter anderem wegen des Besitzes von Kriegswaffen, der ille-galen Beschäftigung und Steuerhinterziehung.

Insgesamt wurde eine halbe Millionen Euro endgültig gesichert.

d) Prognose (Trend)

Die Wirtschaftslage sowie der anhaltende Migrationsdruck kommen als maßgebliche Fakto-ren sowohl für ansteigende VerfahFakto-renszahlen im Bereich der illegalen Beschäftigung als auch der Schwarzarbeit in Betracht.

Jedoch ist auf Grund der Aufgabenverlagerung bei der Bekämpfung dieser Delikte hin zur Zollverwaltung sowie des dortigen Personalaufwuchses zu erwarten, dass weniger Delikte von Polizeidienststellen bearbeitet werden und daraus resultierend - wie bereits im Berichts-jahr - die in der PKS erfassten Zahlen weiter zurückgehen.

e) Repressive und präventive Bekämpfungsansätze und -methoden

Wie vom LKA Berlin berichtet, zeigen die Erfahrungen der vergangenen Jahre, dass im Be-reich der Illegalen Beschäftigung und DeliktsbeBe-reichen, die im Zusammenhang mit dem Auf-enthalt von Ausländern in der BR Deutschland stehen, ge- und verfälschte Dokumente eine bedeutende Rolle spielen.

Auf Grund dessen wurde ein „Kompetenzzentrum Urkundendelikte“ eingerichtet, wo sich bereits kurz nach dem Arbeitsbeginn (am 20.10.04) die ersten Erfolge eingestellt hätten.

f) Bewertung, Defizite, Handlungsbedarf

Seitens des LKA Berlin wird aufgeführt, dass sehr viele Dokumente für den Zugang zum Ar-beitsmarkt in Deutschland „benötigt“ werden. Diesem Umstand kann man unter anderem nur durch eine konsequente Aufhellung des Dunkelfelds in Form von Kontrollen Rechnung tra-gen, um falsche Dokumente zu erkennen.

3.3.3.4 Illegale Arbeitnehmerüberlassung (§§ 15,15a, Abs. 2 (AÜG) enthalten in PKS-Schlüssel 7130

a) Begriffsbestimmung

Ein Verleiher, der einen Arbeitnehmer, der die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen nicht besitzt, ohne Verleiherlaubnis einem Dritten überlässt, begeht nach § 15 AÜG eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft wird. Ein Entleiher begeht eine Straftat, wenn er einen solchen Arbeitnehmer zu Arbeitsbedingungen beschäftigt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen deutscher Leiharbeitnehmer stehen oder wenn er als Entleiher gleichzeitig mehr als fünf Ausländer ohne die erforderliche

Bundeskriminalamt

Arbeitsgenehmigung beschäftigt oder eine vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen

§ 16 Abs. 1 Nr. 2 AÜG beharrlich wiederholt.26 b) Statistik

Siehe 3.3.3.3 b) c) Prognose (Trend)

Durch die Zuweisung der Ermittlungskompetenzen an die FKS ist das Deliktsfeld polizeilich von untergeordneter Relevanz.

3.3.3.5 Arbeitsvermittlungsbetrug (§ 263 StGB) PKS-Schlüssel 5173