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Darstellung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

6 A NLAGE

6 A NLAGE

6.6 Darstellung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Mit Blick auf die zum 01. Januar 2004 vollzogene Zusammenlegung der Arbeitsmarktinspek-tionen der Bundesagentur für Arbeit mit dem Aufgabenbereich der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung Zoll (BillBZ) kann von einem erfolgreichen ersten Jahr gesprochen werden.

Die rechtliche Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung hat sich im abgelaufenen Berichts-jahr geändert. Am 01. August 2004 trat das Gesetz zur der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) in Kraft.

Das Gesetz stellt die Arbeit des Bereichs Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf eine neue verbesserte Basis. Neben der Zusammenfassung der bisherigen Vorschriften zur Bekämpfung der Arbeitsmarktstraftaten unter dem Dach des SchwarzArbG beinhaltet die neue Gesetzes-vorschrift u. a. eine Legaldefinition des Begriffs „Schwarzarbeit“. Darüber hinaus hat das Gesetz auch bestehende Gesetzeslücken geschlossen.

Die wesentlichen Arbeitsergebnisse aller FKS-Standorte für das Jahr 2004 sind nachstehend zusammengefasst.

Auf Grund der Erfassungsmodalitäten erfolgt keine Differenzierung nach den vier Phäno-menbereichen (3.3.3.1-4).

In 2004 wurden bundesweit in 92.039 Fällen Strafverfahren und in 51.801 Fällen Bußgeldver-fahren eingeleitet.

Die Aufteilung der Beschuldigten/Betroffenen nach Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverfahren ist nachstehender Tabelle zu entnehmen:

Beschuldigter/

Betroffener Gesamt Arbeitnehmer Arbeitgeber Sonstige

Strafverfahren 92.039 79.825 9.219 2.995

OWi – Verfahren 51.801 31.752 17.337 2.712

Im Jahr 2004 wurden bundesweit 407 vermögensabschöpfende Maßnahmen in Strafverfahren und 34 vermögensabschöpfende Maßnahmen in OWi81-Verfahren getroffen.

Die Summe der hauptsächlich zur Schadenswiedergutmachung im Jahr 2004 gesicherten Vermögenswerte betrug 43.401.775 Euro.

81 Ordnungswidrigkeit

Bundeskriminalamt

Der im Rahmen von Strafverfahren ermittelte Schaden betrug im Berichtsjahr 474,4 Millio-nen Euro.

Wegen Ordnungswidrigkeiten wurden von den FKS-Standorten Bußgelder in Höhe von 32,8 Millionen Euro festgesetzt und an Freiheitsstrafen durch Urteil insgesamt 472 Jahre verhängt.

Aus den statistischen Unterlagen der FKS gehen für die vier Deliktsbereiche (3.3.3.1-4) 51.651 Strafverfahren, darunter 260 Strafverfahren mit einer Schadenssumme von jeweils über 250.000 Euro hervor.

Ausgewiesene Schäden in den Ermittlungsergebnissen sind Schäden durch zu Unrecht bezo-gene Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit, der Berufsgenossenschaften, der Sozialämter und der Krankenkassen, Schäden zu Lasten der Sozialversicherung, der Finanzbehörden und der Urlaubskassen der Bauwirtschaft. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Der Schwerpunkt der Ermittlungstätigkeit lag in 2004, wie bisher, auf Arbeitgeberverfahren mit monetärem Erfolg.82

Im Rahmen bundesweiter Schwerpunktprüfungen, die die FKS-Standorte im vergangenen Jahr durchführten, haben sich in den unten genannten Branchen folgende Erkenntnisse erge-ben:

Branche Anzahl der

Personen-befragungen

Anzahl der Verdachtsfälle

Anzahl der Festnahmen

Spielhallen 4.212 849 12

Großbaustellen 2.551 360 24

Güterkraftverkehr 6.282 780 5

Kurier, Express -und Paketdienste

11.551 2.138 7

Garten-, und Land-schaftsbau

4.760 431 5

Weihnachtsmärkte 10.496 1.986 19

Gesamt 39852 6544 72

Im vergangenen Jahr wurden in 24 Fällen Kräftebündelungen in Sonderkommissionen und Ermittlungsgruppen notwendig.

Diese Ermittlungen betrafen insbesondere die Wirtschaftsbereiche

• Baugewerbe,

• Garten- und Landschaftsbau,

• Transportgewerbe,

• Gebäudereinigung,

82 Verfahren gegen Arbeitgeber, bei denen ein hoher Schaden vermutet wird.

• Fleischverarbeitung sowie

• Torfindustrie.

Das Mittel der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) nach § 100a StPO wurde in neun Verfahren angewandt, weil der Verdacht der Einschleusung von Ausländern gegeben war.

Erkenntnisse der FKS OK

Die Ermittlungsbeamten der FKS des Hauptzollamtes Aachen konnten Ende 2004 ein sehr umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen eine bundesweit operierende ausländische Täter-gruppe abschließen, die durch ihr organisiertes kriminelles Handeln im Bereich der illegalen Beschäftigung dem Fiskus und den Sozialversicherungsträgern einen Schaden von mindestens 12,5 Millionen Euro zufügten.

Die aus Kroatien und Ex-Jugoslawien stammenden Täter betrieben seit dem Jahr 2000 Bau-firmen mit Sitz in Wiesbaden, Frankfurt/Main, Offenbach und Flöha in Sachsen. Die Firmen waren in den Jahren 2000 bis 2002 unter Vorlage gefälschter ausländischer Reisepässe ge-gründet und ins Handelsregister eingetragen worden. Nach bisherigen Erkenntnissen stamm-ten die Pässe aus osteuropäischen Fälscherwerkstätstamm-ten.

Die Firmen erzielten als Bau-Subunternehmen in weniger als 4 Jahren durch die Erbringung von Bauleistungen Umsätze in Höhe von circa 30 Millionen Euro. Den Finanzämtern melde-ten sie zunächst nur unwesentliche, geringe Umsätze. Arbeitnehmer wurden zwar zum Teil zur Sozialversicherung angemeldet, die fälligen Beiträge aber nicht abgeführt. Bei den Er-mittlungen stellte sich heraus, dass es sich am Firmensitz lediglich um sog. Briefkastenfirmen handelte. Für die eingehende Firmenpost waren Postfächer, ebenfalls unter Vorlage gefälsch-ter Pässe, eingerichtet worden. Gefälschte Pässe dienten auch zur Einrichtung von Bankkon-ten bei insgesamt 30 KreditinstituBankkon-ten.

Nach über einjährigen Ermittlungen von Beamten des Hauptzollamtes Aachen und der hessi-schen Steuerfahndung konnten die Beschuldigten identifiziert und Haftbefehle beantragt wer-den. Unter Mitwirkung von Spezialeinsatzkräften des Zolls und der hessischen Polizei wurden die Wohn- und Geschäftsräume der Tatverdächtigen in einer bundesweiten Aktion durch-sucht. Drei der Hauptverdächtigen sowie eine weitere Person wurden festgenommen. Die fol-genden intensiven Ermittlungen bestätigten nicht nur die Tatvorwürfe der Steuerhinterzie-hung, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und der UrkundenfälscSteuerhinterzie-hung, sondern erbrachten weitere kriminelle Handlungen, welche zu hohen Schäden vor allem zu Lasten der Sozialversicherer führten. So wurden fiktive Personen zur Krankenversicherung angemeldet und den Krankenkassen fingierte Arbeitsunfähigkeits- und Lohnbescheinigungen vorgelegt, um dadurch Ausgleichszahlungen nach dem Lohnentgeltfortzahlungsgesetz zu er-schleichen. In über 700 Fällen entstand ein bisher festgestellter Schaden in Höhe von mehr als 500.000 Euro.

Erkenntnisse der FKS zur illegalen Ausländerbeschäftigung

Nach den im Rahmen von Ermittlungen gewonnenen Erkenntnissen beschäftigen sogenannte Kontingentfirmen häufig keine eigenen Mitarbeiter in den entsprechenden Entsendestaaten und führen dort auch keine Aufträge aus, was zur Folge hat, dass diese ausländischen

Kontin-Bundeskriminalamt

gentfirmen keine entsendefähigen, operativ tätigen Unternehmen darstellen. Die hierbei ange-gebenen Firmensitze im Ausland stellen lediglich Büros zur Rekrutierung von Personal und die Beschaffung von Visa für die ausschließliche Beschäftigung der Kontingentarbeitnehmer in Deutschland dar. Durch das Vortäuschen eines ordnungsgemäßen Kontingentverfahrens erteilen hierzu die entsprechenden Behörden den ausländischen Arbeitern Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen. Tatsächlich werden die ausländischen Kontingentarbeitnehmer häu-fig in den Betrieb der deutschen Unternehmen eingegliedert, mit der Folge, dass sie auch des-halb in Deutschland sozialversicherungspflichtig werden. Da die Sozialversicherungsträger dabei irrtümlich von einer (sozialversicherungsfreien) Entsendung ausgehen, werden ihnen auf diese Art und Weise Beiträge vorenthalten. Der Missbrauch dieser in den jeweiligen bila-teralen Regierungsabkommen geregelten Kontingentverfahren hat zugenommen. So werden beispielsweise im fleischverarbeitenden Gewerbe überwiegend ausländische Werkvertragsar-beitnehmer eingesetzt, wie ein bundesweites Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche ungarischer Werkvertragsfirmen ergeben hat.

Einen weiteren Schwerpunkt stellen die im Bereich der illegalen Kabotage83 geführten Er-mittlungsverfahren dar. Dabei wurde festgestellt, dass deutsche Transportunternehmen in den letzten Jahren vermehrt dazu übergegangen sind, ausländische Kraftfahrer illegal zu beschäf-tigen. Die Verantwortlichen dieser Firmen gründen hierzu im Ausland Firmen, deren Zweck ausschließlich darin besteht, als vorgeschobener Arbeitgeber das tatsächliche Beschäftigungs-verhältnis dieser ausländischen Kraftfahrer zu den deutschen Transportunternehmen zu ver-schleiern.

Beispiel:

Das Hauptzollamt Ulm ermittelte mit einer Ermittlungsgruppe gegen Speditionsunternehmen.

Die hier Beschuldigten beschäftigten in den Jahre 1993 bis 2002 rund 3.000 ostereuropäische Kraftfahrer auf der Linie Westeuropa. Diese waren bei den Einzugsstellen für die Sozialversi-cherung nicht angemeldet. Über eine Arbeitsgenehmigung verfügten sie ebenfalls nicht.

Der Sozialkasse entstand durch die unterlassende Anmeldung zur Sozialversicherung ein Schaden von über 21,2 Millionen Euro.

Arbeitnehmer aus dem osteuropäischen Raum reisen vielfach mit Besuchervisa als angebliche Urlaubsbekanntschaften oder Freunde ein. Vom Arbeitgeber werden diese dann ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel gegen Arbeitsentgelt beschäftigt und nicht zur Sozialversiche-rung angemeldet. Der Arbeitslohn wird in der Regel in bar ausbezahlt. Unterlagen über ge-leistete Arbeitsstunden/Arbeitslohn werden nicht geführt bzw. konnten nur vereinzelt vorge-funden werden.

Im Bereich der Haushaltshilfen bzw. des Pflege- und Betreuungspersonals gibt es deutliche Anzeichen dafür, dass es illegale Vermittlungsstellen gibt, bei denen die entsprechenden Kräfte angefordert werden können. Bisher war es jedoch nur selten möglich, die verantwort-lich Handelnden dieser Vermittlungsbüros zu ermitteln.

Bei Baustellenkontrollen werden immer mehr “Selbstständige“ aus den EU-Beitrittsstaaten festgestellt. Tatsächlich handelt es sich aber um abhängig beschäftigte Arbeitnehmer. Damit wird die Niederlassungsfreiheit dazu benutzt, die Arbeitsmarktprüfung für eine Tätigkeit als Arbeitnehmer sowie das Kontingentverfahren zu umgehen.

83 Personen- und Güterbeförderung innerhalb eines Landes

6.7 Aktivitäten Europols im Bereich der Wirtschaftskriminalität im Berichtszeitraum 2004 6.7.1 Zuständigkeiten Europols / Begriffsbestimmungen

Nach Art. 2 des Europol-Übereinkommens hat Europol das Ziel, die Leistungsfähigkeit der zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten und ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf die Verhütung und die Bekämpfung schwerwiegender Formen der internationalen Kriminalität zu verbessern, sofern tatsächliche Anhaltspunkte für eine kriminelle Organisationsstruktur vor-liegen und von den Kriminalitätsformen zwei oder mehr Mitgliedstaaten in einer Weise be-troffen sind, die auf Grund des Umfangs, der Bedeutung und der Folgen der strafbaren Handlungen ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten erfordert. Welche Kriminalitäts-formen das sind, ist in Art. 2 a.a.O. sowie im Anhang zum Europol-Übereinkommen in Form eines Kataloges aufgeführt. Hierzu zählen mit z.B. Straftaten gegen fremdes Vermögen und staatliches Eigentum sowie Betrug und (andere) Delikte der Wirtschaftskriminalität.

Ob ein Vorgang unter einen im Europol-Übereinkommen aufgeführten Kriminalitätsbereich fällt, wird von den zuständigen nationalen Behörden nach ihren jeweiligen Rechtsvorschriften beurteilt. Ebenso erfolgt die Übermittlung von Erkenntnissen und Daten durch die Mitglied-staaten im Einklang mit den entsprechenden nationalen gesetzlichen Bestimmungen.

Eine eindeutige Zuordnung der Mandatsbereiche von Europol zu Delikten, die nach deutscher Rechtsauffassung als Wirtschaftskriminalität anzusehen sind, ist daher nicht möglich.

6.7.2 Europol-Analysearbeitsdateien (Analytical Workfile - AWF)

Nach den Art. 3, 6 und 10 ff. des Europol-Übereinkommens führt Europol Dateien zu Analy-sezwecken (AWF).

Die der Wirtschaftskriminalität zuzurechnenden Sachverhalte wurden im Berichtszeitraum in folgenden AWF analysiert:

AWF "Villa"

Das AWF "Villa" unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Betrugshandlun-gen, die im Zusammenhang mit dem Timesharing-Phänomen stehen; dies schließt die Initiie-rung von Ermittlungsverfahren und das Erkennen neuer Ermittlungsansätze ein. Bei dem Phä-nomen werden Timesharing-Anteilsinhaber, die ihre Anteile verkaufen wollen, betrogen, in-dem Vorausgebühren für einen angeblichen Verkauf verlangt werden. Es kommt im weiteren Verlauf des Geschäftes weder zu einem Verkauf noch existieren die potenziellen Käufer.

An dem AWF beteiligen sich Deutschland, Belgien, Finnland, Großbritannien, Italien, Nie-derlande, Norwegen, Spanien und Schweden.

AWF "Sustrans"

Im AWF "Sustrans" werden Verdachtsanzeigen über geldwäscheverdächtige Finanztransakti-onen sowie verdächtige Fälle von grenzüberschreitendem Bargeldverkehr analysiert, um Ver-bindungen zwischen verdächtigen Finanztransaktionen und damit in Zusammenhang stehende Personen aufzuzeigen.

Bundeskriminalamt

Geldwäsche wird künftig einen eigenständigen Mandatsbereich darstellen und damit eine noch effektivere Analysearbeit ermöglichen. Hierzu bedarf es jedoch noch der innerstaatli-chen Annahme des am 30. November 2000 vom Rat der Justiz- und Innenminister verab-schiedeten Protokolls durch die Mitgliedstaaten.

Außer Luxemburg nehmen alle bisherigen EU-Mitgliedstaaten sowie Malta, die Tschechische Republik und Ungarn an dem AWF teil.

6.7.3 Financial Crime Information Centre (FCIC)

Zur verbesserten Bekämpfung von Betrügereien auf dem Gebiet der Finanzkriminalität hat Europol eine Internet Website mit dem Namen „Financial Crime Information Centre“ einge-richtet. Die Website enthält u.a. Informationen betreffend Geldwäsche, Betrug mit Zahlungs-karten und Gewinnabschöpfung, so z.B. Informationen zu einer von Europol unterstützten Initiative einiger EU-Mitgliedstaaten mit dem Namen „Camden Asset Recovery Agency (CARIN).

Eine gesonderte Plattform bietet den Nutzern die Möglichkeit, Fachfragen zu erörtern oder Einzelheiten über neueste Entwicklungen auf dem Gebiet der Finanzkriminalität auszutau-schen.

Obgleich keine personenbezogenen Daten eingestellt sind, ist die Website Passwort geschützt.

Sie ist auf Antrag für alle zuständigen Ermittlungsbeamten in den Mitgliedstaaten online und rund um die Uhr zugänglich.