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Grundprinzip und Aufbau Vollständiger Finanzpläne

Im Dokument i Gewerbliches Immobilien-leasing (Seite 114-118)

3.1 Grundlagen des Vergleichsmodells .1 Einführung

3.1.4 Verwendung von Vollständigen Finanzplänen als Vergleichs- Vergleichs-methode

3.1.4.2 Grundprinzip und Aufbau Vollständiger Finanzpläne

Vollständige Finanzpläne stellen eine Variante der dynamischen Methoden der Investitionsrechnung dar, die sämtliche mit der Investition verbundenen Zah-lungen (insbesondere Finanzierungs- und SteuerzahZah-lungen) explizit abbil-den.365 Der eigentliche Wortlaut "Vollständige Finanzpläne" darf allerdings nicht zu der Interpretation verleiten, daß es sich um ein Totalmodell zur Investitions-und Finanzierungsplanung handelt.366 Mit der Begriffswahl ist lediglich eine Ab-grenzung zu solchen Verfahren gemeint, die einzelne Finanzierungsvorgänge nur implizit berücksichtigen.

Im Mittelpunkt dieses Vorgehens steht der sogenannte Vollständige Finanzplan (VOFI), in dem die Periodensalden aus originären und derivativen Zahlungen sukzessiv zu Zielwerten verdichtet werden.367 Ausgehend von den originären Zahlungen einer Investition wird unter Einbeziehung von steuerlichen Vor-schriften geprüft, inwieweit zwischenzeitliche Finanzierungs- und Reinvestiti-onsmaßnahmen zur Herstellung eines liquiditätsmäßigen Gleichgewichts vor-zunehmen sind. Dieser Prozeß wird über alle Perioden bis zum Ende des Be-trachtungszeitraumes analog fortgesetzt. Der Saldo der letzten Planungsperi-ode stellt den angestrebten Zielwert dar, der auch gleichzeitig das Endvermö-gen bildet.

Den generellen Aufbau Vollständiger Finanzpläne zeigt die nachfolgende Ab-bildung 20. Die über dem Finanzierungssaldo dargestellten originären und deri-vativen Zahlungen geben die Bewegungsgrößen eines VOFI wieder.368 Die

Er-365 Der Grundgedanke der Vollständigen Finanzplane geht auf Heister zurück. Vgl. Heister, Rentabilitätsanalyse, S. 36 ff. Weiterentwicklungen des Konzepts Vollständiger Finanz-pläne basieren hauptsächlich auf den Arbeiten von Schulte, Wirtschaftlichkeitsrechnung, S. 42 ff. und Grob, Investitionsrechnung, S. 5 ff.

366 Vgl. Grob, Investitionsrechnung, S. 3.

367 Vgl. hierzu ausführlich Schulte, Wirtschaftlichkeitsrechnung, S. 42 ff.; Grob, Investitions-rechnung, S. 5 ff.; Ropeter, Investitionsanalyse, S. 172 ff.

368 Vgl. Grob, Investitionsrechnung, S. 17; Everding, Zinsänderungswirkungen, S. 105 f.

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mittlung der notwendigen derivativen Zahlungen erfolgt dabei in Abhängigkeit von den Annahmen, die der Investor setzt.369 In der Zeile Finanzierungssaldo wird am Ende einer jeden Periode eine Null ausgewiesen.370 Unterhalb des Fi-nanzierungssaldos sind die fortgeschriebenen Bestandsgrößen für Darlehen und Guthaben aufgeführt.

Da alle Zahlungen auf das Ende des Planungszeitraumes bezogen werden, ist der VOFI in seiner Grundkonzeption als endwertorientiertes Verfahren zu ver-stehen.371 Ob eine Investition ein positives oder negatives Endvermögen auf-weist, zeigt sich am Guthaben- bzw. Darlehensstand der letzten Planungsperi-ode. Das Endvermögen ist damit eine Bestandsgröße; es stellt die am Ende des Betrachtungszeitraumes verfügbaren liquiden Mittel aus der Investition dar.

Planungszeitraum

«o t, t_ t„ C, tN

Originäre Zahlungen

Inv.-Auszahlung i I

Originäre

Zahlungen Ergänzungs-, Reinvestitionen zeitl. Ergänzungsinvestitionen Derivative

Fin.-Saldo L Ausgleich des Finanzierungssaldos Ausgleich r

-Nebenrechnungen (Abschr -Pläne. Steuerberechnung sonstige Berechnungen)

Neben-rechnungen

-i I I I

Abbildung 20: Genereller Aufbau eines VOFI372

Zu den originären und derivativen Zahlungen vgl. Kap. 3.1.3.

Diese Zeile soll daran erinnern, daß in jeder Periode für einen Ausgleich von Mittelher-kunft und Mittelverwendung gesorgt werden muß. Damit wird implizit unterstellt, daß das Halten liquider Mittel aus Sicherheitsgesichtspunkten nicht erforderlich ist. Vgl. Everding, Zinsänderungswirkungen, S. 29.

Neben der Bestimmung des Endvermögens können mit Hilfe Vollständiger Finanzpläne weitere Zielwertkonzepte (z.B. das Entnahmekonzept oder die VOFI-Rentabilität) auf mo-netärer Basis abgebildet werden. Vgl. hierzu ausführlich Grob, Investitionsrechnung, S. 6 ff. und S. 73 ff.; Schulte, Entnahmebeitrag; Ropeter, Investitionsanalyse, S. 177 ff.

Vgl. Everding, Zinsänderungswirkungen, S. 105; Ropeter, Investitionsanalyse, S. 174.

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Zur Bestimmung der absoluten Vorteilhaftigkeit ist das Endvermögen der Inve-stition (K'n) mit dem Endvermögen der Unterlassungsalternative (KUN) zu ver-gleichen.373 Das Endvermögen der Unterlassungsalternative kann entweder fi-nanzmathematisch über die Aufzinsung des eingesetzten Eigenkapitals oder ebenfalls mittels VOFI erfolgen.374 Die Differenz der beiden Werte wird als Endvermögensdifferenz oder Vermögensendwert (A KN = k 'n - KUN) bezeich-net.375 Ist die Differenz positiv, so ist die betrachtete Investition der Unterlas-sungsalternative vorzuziehen. Sofern mehrere Investitionsobjekte verglichen werden, ist jene mit dem höchsten Endvermögen am vorteilhaftesten.

Die Vorgehensweise zur Ermittlung des Endvermögens einer Investition soll nun anhand eines Beispiels verdeutlicht werden. Aus Gründen der Übersicht-lichkeit wird eine stark vereinfachte Investition betrachtet, deren Nutzungsdauer nur fünf Jahre beträgt.376 Die Beispielinvestition ist durch die Zahlungsfolge in Abbildung 21 gekennzeichnet:

Zeitpunkt Zahlung

0 1 2 3 4 5

Investitions-auszahlung

-5.000

Einzahlungen 2.000 2.000 2.500 2.500 3.000

Auszahlungen -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000

Veräußerungserlös 3 0 0 0

Zahlungsfolge -5.000 1.000 1.000 1.500 1.500 5.000

Abbildung 21: Zahlungen der Beispielinvestition

Die Unterlassungsalternative ist als Finanzanlage des eingesetzten Eigenkapitals zu ver-stehen. Bei einer Investition ohne Eigenkapitaleinsatz erzielt die Unterlassungsalternative demnach ein Endvermögen von Null. Vgl. Schulte, Wirtschaftlichkeitsrechnung, S. 45.

Vgl. Schulte, Wirtschaftlichkeitsrechnung, S. 50 f.

Vgl. hierzu Schulte, Wirtschaftlichkeitsrechnung, S. 42; Schulte/Ropeter, Rentabilitäts-analyse, S. 192.

Im Kapitel 3.5 folgt dann ein komplexes Fallbeispiel zum Immobilienleasing.

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Zur Finanzierung der Investition stehen jeweils 50% Eigen- und Fremdmittel zur Verfügung. Die Fremdfinanzierung kann über ein fünfjähriges endfälliges Dar-lehen zu 8% erfolgen. Diese DarDar-lehensform ist dadurch gekennzeichnet, daß während der Laufzeit lediglich Zinszahlungen anfallen, die Tilgung aber bis zum Ende der Laufzeit ausgesetzt wird. Ferner kann zu jedem Zeitpunkt ein Konto-korrentkredit zu einem Sollzinssatz von 10% in Anspruch genommen werden.

Zwischenzeitliche Wiederanlagen können zu einem Habenzinssatz von 5% an-gelegt werden. Unter Vernachlässigung von Steuern und Abschreibungen er-gibt sich der in nachfolgender Abbildung 22 wiedergegebene Vollständige Fi-nanzplan. Das Endvermögen der Investition ist unmittelbar als Bestandssaldo der Periode 5 abzulesen.

Zeitpunkt to ti t2 t3 t , ts

Reinvestition t. -800

Guthabenzins (5%) 40

Rückzahlung 800

Reinvestition t2 -1.640

Guthabenzins (5%) 82

Rückzahlung 1.640

Reinvestition t3 -3.022

Guthabenzins (5%) 151

Rückzahlung 3.022

Reinvestition U -4.473

Guthabenzins (5%) 224

Rückzahlung 4.473

Zahlungssaldo 0 0 0 0 0

Kreditstand 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 0

Guthabenstand 800 2.440 5.462 9.935 6.997

Bestandssaldo -2.500 -1.700 -60 2.962 7.435 6.997 Abbildung 22: VOFI der Beispielinvestition (ohne Steuern)377

Der Aufbau der nachfolgenden Vollständigen Finanzpläne erfolgt in enger Anlehnung an Schulte/Ropeter, Rentabilitätsanalyse, S. 190 ff.; Ropeter, Investitionsanalyse, S. 177. Die in den Finanzplänen abgebildeten Zahlen sind gerundet. Gerechnet wird jedoch

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Im vorangestellten Beispiel wird der Vorteil des VOFI deutlich, daß alle Berech-nungen und die zugrundegelegten Annahmen transparent gemacht werden.

Der Benutzer hat damit die Möglichkeit, Plausibilitätsprüfungen und ggf. Anpas-sungen am Modell vorzunehmen. Das Resultat (der Zielwert) kann vom Benut-zer in jedem Schritt nachvollzogen werden. Dieser Vorteil wird allerdings um so geringer, je mehr Modellparameter verwendet werden, je länger der Planungs-zeitraum ist und je mehr Alternativen miteinander verglichen werden.

3.1.4.3 Die Einbeziehung von Ertragsteuern in Vollständige Finanzpläne

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