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Allgemeine Anforderungen an das Vergleichsmodell

Im Dokument i Gewerbliches Immobilien-leasing (Seite 108-112)

3.1 Grundlagen des Vergleichsmodells .1 Einführung

3.1.3 Allgemeine Anforderungen an das Vergleichsmodell

Zur Bestimmung der (absoluten und relativen) Vorteilhaftigkeit müssen die ei-nem Investitionsobjekt zurechenbaren Zahlungen möglichst exakt und vollstän-dig im Modell erfaßt werden.340 Bei der Herleitung der relevanten Daten kann zwischen originären und derivativen Zahlungen differenziert werden.341 Originä-re Zahlungen sind die einer Investition unmittelbar zuOriginä-rechenbaOriginä-ren Zahlungs-größen. Hierzu zählen die Anschaffungsauszahlungen im Investitionszeitpunkt, die laufenden Ein- und Auszahlungen während der Nutzungsphase sowie der Veräußerungserlös zum Planungsende. Demgegenüber stehen die derivativen Zahlungen, die sich als Konsequenz aus den originären Ein- und Auszahlungen unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften ableiten. Einen Überblick über die Zahlungen im Zusammenhang mit einer Investition gibt nachfolgende Abbildung 18.

Derivative Zahlungen

Abbildung 18: Zahlungen einer Investition242

Vgl. Schulte/Ropeter, Rentabilitätsanalyse, S. 168.

Vgl. Schulte, Wirtschaftlichkeitsrechnung, S. 18 ff.; Grob, Investitionsrechnung, S. 6; Ro-peter, Investitionsanalyse, S. 54 ff.

In Anlehnung an Schulte/Ropeter, Rentabilitätsanalyse, S. 169.

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Von besonderer Bedeutung für jede Investitionsrechnung sind die Komponen-ten der derivativen Zahlungen, die im folgenden näher zu erläutern sind:

Zum Investitionszeitpunkt entsteht durch die Anschaffung des Investitionsob-jekts ein Kapitalbedarf. Dieser ist in Abhängigkeit von der zugrundegelegten Fi-nanzierungsstruktur durch den Einsatz von Eigen- und/oder Fremdkapital zu decken. Der Begriff Eigenkapital wird hier als Bestand an eigenen liquiden Mit-teln definiert, die der Investor in das Unternehmen einbringt.343 Für dieses Ka-pital besteht - im Gegensatz zur Inanspruchnahme von FremdkaKa-pital - weder ein Anspruch auf eine feste Verzinsung noch auf eine Rückzahlung des Kapi-talbetrages. Es handelt sich um eine Residualgröße, die sich aus der Differenz von Kapitalbedarf und Fremdkapitalbeschaffung ergibt.344

Während des Planungszeitraumes stellt sich die Frage, wie der Entschei-dungsträger die entstehenden Einzahlungsüberschüsse anlegt bzw. die sich ergebenden Auszahlungsdefizite ausgleicht.345 Die Einzahlungsüberschüsse können beispielsweise in andere Investitionen oder Finanzanlagen angelegt werden (Reinvestition). Ebenso ist auch die Rückzahlung von Fremdmitteln zur Verringerung der Zinsbelastung denkbar. Der Ausgleich von Auszahlungsüber-schüssen kann demgegenüber durch Darlehensaufnahme oder durch Verkauf einer alternativen Anlage (Desinvestition) gedeckt werden.

Weitere Komponente der derivativen Zahlungen sind die Steuerzahlungen, die sich sowohl aus den originären als auch aus den bereits abgeleiteten Finanzie-rungs- bzw. Reinvestitionsmaßnahmen bestimmen.346

Um die einer Investition zugrundeliegenden realen Sachverhalte exakt abzubil-den, müssen sämtliche Investitions- und Finanzierungsmöglichkeiten vom Pla-nungsbeginn bis zur Auflösung des Unternehmens in einem Totalmodell voll-ständig erfaßt werden.347 Die Aufstellung eines solchen Totalmodells scheitert

Vgl. Grob, Einführung, S. 83; Everding, Zinsänderungswirkungen, S. 20.

Vgl. Grob, Investitionsrechnung, S. 5; von Arnim, Eigenkapital, Sp. 284.

Vgl. Schulte/Ropeter, Rentabilitätsanalyse, S. 173 f.

Vgl. Everding, Zinsänderungswirkungen, S. 22; Ropeter, Investitionsanalyse, S. 57.

Vgl. Schneider, Investition, S. 71.

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jedoch an der Komplexität der abzubildenden Zusammenhänge, so daß in der Investitionsrechnung regelmäßig Partialmodelle eingesetzt werden.348 In Par-tialmodellen werden Zahlungsfolgen losgelöst von der Zahlungsfolge der Ge-samtunternehmung betrachtet.349 Diese Vereinfachung erfordert die Venwen-dung von Pauschalannahmen (z.B. die Höhe des Zinssatzes für eventuell er-forderliche Zwischenfinanzierungen).350 Da mit jeder pauschalen Annahme die Gefahr einer Verzerrung steigt, sollten sie im Vergleichsmodell in möglichst ho-hem Maße durch den Anwender beeinflußbar sein.

Die Forderung nach vollständiger Abbildung von Investitionen erfaßt auch die zeitliche Struktur der Zahlungsfolgen.351 Da jede Investition die langfristige Bin-dung finanzieller Mittel in einem Investitionsobjekt bedeutet, ergibt sich die Notwendigkeit, den Zeitbezug einer Zahlung angemessen im Modell zu berück-sichtigen. Hierzu sind die jeweiligen Zahlungen durch Auf- und Abzinsungsvor-gänge auf einen gemeinsamen Betrachtungszeitpunkt zu beziehen. Dadurch wird berücksichtigt, daß der Wert einer Einzahlung für den Investor um so ge-ringer ist, je weiter sie in der Zukunft liegt. Entsprechendes gilt mit umgekehr-tem Vorzeichen für Auszahlungen. Dabei wird der auf den Investitionszeitpunkt berechnete Gegenwartswert auch als Barwert bezeichnet.352 Wählt der Ent-scheidungsträger als Bezugszeitpunkt den Planungshorizont, so spricht man vom Endwert.

Darüber hinaus ist bei einer Beurteilung der relativen Vorteilhaftigkeit von Inve-stitionen zu beachten, daß die Alternativen vergleichbar gemacht werden.353

Der Vergleichbarkeitsanspruch erstreckt sich auf den Kapitaleinsatz, den Pla-nungszeitraum sowie die Summe und zeitliche Verteilung der Rückflüsse.354

Vgl. Schneider, Investition, S. 72; Everding, Zinsänderungswirkungen, S. 15.

Vgl. Ropeter, Investitionsanalyse, S. 42.

Vgl. Schulte/Ropeter, Rentabilitätsanalyse, S. 169; Schettler, Leasing, S. 84.

Vgl. Schulte/Ropeter, Immobilieninvestitionen, S. 131; Kruschwitz, Investitionsrechnung, S. 45; Rolfes, Investitionsrechnung, S. 9; Walz, Investitionsplanung, S. 52.

Vgl. hierzu insbesondere Schulte/Ropeter, Rentabilitätsanalyse, S. 180 f.; Ropeter, Inve-stitionsanalyse, S. 95 ff.

Vgl. Grob, Investitionsrechnung, S. 12.

Vgl. Schulte, Wirtschaftlichkeitsrechnung, S. 114.

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Sofern sich die Alternativen in einer dieser Eigenschaften unterscheiden, müs-sen die unvollständigen Handlungsalternativen in geeigneter Weise zu voll-ständigen Alternativen ergänzt werden. Zu diesem Zweck sind im Vergleichs-modell zusätzlich zum eigentlichen Investitionsobjekt sogenannte Ergänzungs-investitionen vorzunehmen.355 Ihre konkrete Ausgestaltung richtet sich nach der jeweiligen übernommenen Funktion und ihrem zeitlichen Anfall. Sofern sich die Investitionsalternativen hinsichtlich des anfänglichen Kapitalbedarfs unterschei-den, sind aus Gründen der Vergleichbarkeit im Modell aktuelle Ergänzungsin-vestitionen zum Kapitalausgleich erforderlich.356

Eine weitere grundsätzliche Anforderung an das Modell besteht darin, mög-lichst einfach zu handhaben zu sein.357 Dies schließt sowohl die Bedienung als auch die Komplexität der Berechnungen ein. Zudem sollte das Modell so flexi-bel gestaltet sein, daß es seinen Aufgaben auch bei veränderten Rahmendingungen (z.B. steuerliche Gegebenheiten) gerecht werden kann. Dies be-deutet, daß im Modell Anpassungs- und Erweiterungsmöglichkeiten vorgese-hen sein sollen, die es erlauben, neue Vertrags- und Gestaltungsformen aufzu-nehmen.

Schließlich hat das Modell den bereits beschriebenen Zielgrößen des Investors Rechnung zu tragen, d.h. die Vorteilhaftigkeitsbeurteilung muß sowohl auf Ba-sis der Zielgröße „Vermögensstreben" als auch auf BaBa-sis der Nebenbedingung

„Erhaltung der Liquidität" erfolgen können.

Zu den weiteren Bezeichnungen wie Differenz- und Komplementärinvestitionen vgl.

Schulte, Wirtschaftlichkeitsrechnung, S. 115 und die dort angegebene Literatur.

Vgl. hierzu Grob, Investitionsrechnung, S. 13; Everding, Zinsänderungswirkungen, S. 21;

Ropeter, Investitionsanalyse, S. 175 f.

Vgl. Schulte/Ropeter, Rentabilitätsanalyse, S. 170; Ropeter, Investitionsanalyse, S. 61;

Kroll, Leasing, S. 11.

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3.1.4 Verwendung von Vollständigen Finanzplänen als

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