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Getreide Von 94 untersuchten Proben Von 94 untersuchten Proben

waren 2 Proben (2%) zu beanstanden.

Es wurden insgesamt 94 Getrei-deproben untersucht, die sich wie folgt auf die einzelnen Getreidear-ten aufschlüsseln.

Der überwiegende Teil der Roggen- und Weizenproben wurde im Rahmen des Fusarien- und Fusarientoxin-Überwachungspro-grammes Sachsen-Anhalt (FM) untersucht, acht Weizenproben wurden als Verdachtsproben eingesandt.

Die Untersuchung der Reisproben erfolgte vorrangig auf das Vorhan-densein gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Eine Probe Langkornreis wurde auf Grund erheblicher sensorischer Abwei-chungen beanstandet, der Reis

roch und schmeckte stark ranzig.

Die Proben der weiteren Getreide-arten waren als Öko-Lebensmittel deklarierte Proben aus dem Ein-zelhandel, dabei zeigten sich keine Auffälligkeiten, lediglich eine dieser Proben enthielt geringe Spuren an Bromid.

Das Untersuchungsspektrum um- fasste die Untersuchung auf Rückstände von Mykotoxinen, Pflanzenbehandlungsmitteln und Schwermetallen, im Falle der Reisproben zusätzlich die Unter-suchung auf GVO.

Mykotoxine

Im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich eine etwas geringere Konta-mination mit Fusarientoxinen.

Während 2007 jeweils in ca. 70%

der untersuchten Weizen – und Roggenproben Mykotoxine nach-gewiesen wurden, ließen sich in knapp der Hälfte der Weizen – und Roggenproben des vergangenen Jahres Mykotoxine detektieren.

In 11 Weizenproben (31%) sowie 4 Roggenproben (17%) wurden Rückstände des Fusarientoxins Deoxynivalenol (DON) nachge-wiesen. In einer Weizenprobe lag der ermittelte DON - Gehalt mit 3033 µg/kg deutlich über dem der zulässige Höchstgehalt für DON bei 1250 mg/kg für unverarbeite-tes Getreide. Eine Beanstandung war jedoch auf Grund der nicht korrekten Probenahme nicht möglich. Da Mykotoxine in einer Partie sehr ungleich verteilt sind, ist für ein reproduzierbares Unter-suchungsergebnis das Probenah-meverfahren von entscheidender Bedeutung. Da die eingesandte Probemenge in Bezug auf die ursprüngliche Gesamtpartie nicht repräsentativ war, konnte aus dem Untersuchungsergebnis kein eindeutiger Rückschluss auf die Kontamination der beprobten Partie gezogen werden.

5 Weizenproben (14%) und 4 Roggenproben (17%) enthielten Spuren von Zearalenon. Ochrato-xin A war in 2 Weizenproben (6%) und 3 Roggenproben (13%) nach-weisbar. Die ermittelten Gehalte lagen jedoch alle unterhalb des

Beanstandungsgrund Anzahl

Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften 14

Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung 5

Nicht zum Verzehr geeignet (mikrobiologische Verunreinigung) 2 Irreführend Art.16VO(EG)178/2002,§11(1)LFGB 2

Nachgemacht/ wertgemindert/ geschönt 1

Nicht zum Verzehr geeignet (andere Ursachen) 1

Beanstandungsgründe bei Suppen und Soßen Tabelle 3

Getreideproben 2008 Abb. 15

Weizen; 36

Hafer; 1 Nackt-Gerste; 1

Sechskorn-mischung; 1 Dinkel; 1

Buchweizen; 2 Roggen; 24

zulässigen Höchstgehaltes von 5,0 µg/kg.

Insbesondere bei Roggenproben wurde in letzter Zeit häufig das Vorhandensein von Mutterkörnern beobachtet, so dass hier zusätz-lich die Untersuchung auf Mutter-kornalkaloide erfolgte. In fast der Hälfte der untersuchten Roggen-proben (46%) konnten Mutterkor-nalkaloide im Bereich von 14 bis 707 µg/kg nachgewiesen werden, diese Werte lagen alle unterhalb

des Toleranzwertes von 1000 µg/

kg.

Pflanzenbehandlungsmittel (PSM)

In lediglich 3 der untersuchten Weizenproben (8%) und 4 Rog-genproben (17%) wurden keine Rückstände von Pflanzenbehand-lungsmitteln nachgewiesen. Von den untersuchten Reisproben enthielten 17 Proben (61%) keine PSM-Rückstände.

Die am häufigsten nachgewiese-nen Wirkstoffe waren Chlormequat (CCC) und Pirimiphos-methyl.

Chlormequat ist als Halmstabilisa-tor im Getreidebau zugelassen. In fast zwei Dritteln der untersuchten Weizenproben (61%) und einem Viertel der Roggenproben (25%) wurde dieser Wirkstoff quantifi-ziert, der zulässige Höchstgehalt von 2 mg/kg wurde dabei in keinem Falle annähernd erreicht. Etwa die Hälfte der untersuchten Weizen-proben (56%) sowie knapp ein Drittel der Roggenproben (29%) sowie 2 Reisproben (7%) enthiel-ten Rückstände von Pirimiphos-methyl in Größenordnungen von 0,002 bis 0,059 mg/kg. Pirimiphos-methyl ist zur Bekämpfung von Vorratsschädlingen im Getreide wie Kornmotte, Getreidemotte und Kornkäfer zulässig. Der zulässige Höchstgehalt für Getreide liegt bei 5 mg/kg.

In einem Viertel der Reisproben (25%), in jeweils zwei Weizen- und Roggenproben sowie einer Probe Dinkel wurde Bromid nach-gewiesen. Bromid insbesondere Methylbromid wird häufig zur Begasung von Lebensmitteln in

Mykotoxine in Getreideproben Abb. 16

11

4

2 3

5 4

0

11 36

24

0 5 10 15 20 25 30 35 40

Weizen Roggen

Getreideart

Probenanzahl

DON OTA ZER Mutterkornalkaloide Gesamtprobenzahl

36

24

2 1 1 1 1

28

0 5 10 15 20 25 30 35 40

Weizen

Roggen

Buchweizen

Dinkel

Hafer

Nackt-Gerste

Sechskornmischung Reis Getreideart

Probenanzahl

Gesamtprobenzahl ohne PSM Nachweis 1PSM-Nachweis/Probe 2 PSM-Nachweise/Probe

>2 PSM-Nachweise/Probe CCC Pirimiphos-methyl

Rückstände von Pflanzenbehandlungsmitteln in Getreideproben Abb. 17

der Vorratshaltung eingesetzt.

Der zulässige Höchstgehalt für Getreide beträgt 50 mg/kg. Dieser Wert wurde in einer Reisprobe erreicht, unter Berücksichtigung der Messunsicherheit lag jedoch keine Höchstmengenüberschrei-tung vor, so dass keine Beanstan-dung erfolgte.

Acht Weizenproben aus einem Getreidelager wurden als Ver-dachtsproben eingesandt, in diesen Proben wurden Spuren von Pirimiphos-methyl und Lindan in Größenordnungen von 0,006 – 0,027 mg/kg bzw. 0,003 – 0,009 mg/kg quantifiziert. Es ließ sich in keiner dieser Proben eine Höchst-gehaltsüberschreitung feststellen, so dass keine der Proben zu beanstanden war.

Schwermetalle

In einer Probe Weizen wurde ein Bleigehalt von 0,412 mg/kg ermit-telt. Der zulässige Höchstgehalt für Blei in Getreide liegt bei 0,2 mg/kg. Die Weizenprobe wurde wegen Höchstgehaltsüberschrei-tung gemäß Kontaminanten-VO beanstandet.

Alle anderen Getreideproben waren hinsichtlich ihres Gehaltes an Schwermetallen unauffällig.

Gentechnisch veränderte Orga­

nismen (GVO)

Die Reisproben wurden auf das Vorhandensein der gentechnisch veränderten Reissorten der Linien LL601 bzw. Bt62 untersucht, da diese nicht zugelassen sind und demzufolge nicht im Reis enthalten sein dürfen. Keine der untersuchten Reisproben war hinsichtlich dieser Parameter zu beanstanden.

Warengruppe 16:

Getreideprodukte

Von 151 untersuchten Proben waren 6 (4,0%) zu beanstanden.

Wie in der Übersicht zu Getreide-erzeugnissen erläutert (S.25) sind in Sachsen-Anhalt etliche Mühlen-betriebe ansässig, die in folgender Übersicht zusammengefasst dar-gestellt werden: geringeren Umfang auch Roggen vermahlen, andere Getreidear-ten wie Mais nur in Einzelfällen.

Zwei Mühlen erzeugen Mahler-zeugnisse für eine direkte Wei-terverarbeitung im Betrieb. Einige Mühlen produzieren überwiegend Futtermittel.

Mykotoxine

Die Belastung von Getreide mit Mycotoxinen ist je nach den klima-tischen Bedingungen (und ande-ren Einflussfaktoande-ren) von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich. In Weizenmahlerzeugnissen ist vor allem Deoxynivalenol (DON) von Bedeutung. Eine Übersicht über die Mittelwert und Maximalwerte der positiven Proben der letzten Jahre gibt die Tabelle.

Die Gehalte für DON in Weizen-mehl lagen somit höher als in den Vorjahren, wobei es sich bei den stärker kontaminierten Proben (aus dem 1. Halbjahr 2008) haupt-sächlich um Getreide der Ernte 2007 gehandelt haben dürfte;

Proben aus dem 2. Halbjahr 2008 waren durchweg geringer belastet. Bei der Probe mit dem höchsten Gehalt handelte es sich um ein Weizenmehl Typ 550 zur

Verarbeitung in einer Bäckerei (Probenahme in Folge eines hohen DON-Gehaltes in Wei-zenbrötchen, siehe WG 17). Für zum unmittelbaren menschlichen Verzehr bestimmtes Getreide und Getreidemehl ist in der EU ein Höchstwert von 750 µg/kg festge-legt, so dass dieses Mehl nicht zu beanstanden war.

In Roggenmehle sind Ergotalka-loide aus Mutterkorn von primärer Bedeutung. In keiner Probe wurde, im Gegensatz zum Vorjahr, ein Gehalt > 1000 µg/kg nachgewie-sen, der Mittelwert aller positiven Proben lag bei 198 µg/kg (Maxi-malwert 395 µg/kg).

Anorganische Kontamainanten Im Rahmen der Untersuchungen der letzten Jahre wurden keine Überschreitungen gesetzlicher Höchstwerte festgestellt. Die erhöhten Aluminiumgehalte in eini-gen Nudeln (siehe Warengruppe 22) belegen jedoch die Notwen-digkeit, aktuelle Basisdaten zum Gehalt dieser Stoffe in Getreide bzw. Getreidemahlerzeugnissen zur Verfügung zu haben, um Kontaminationen im Bereich der weiterverarbeiteten Getreideer-zeugnisse erkennen zu können.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über 2008 ermittelte Gehalte der positiven Proben, dabei gibt es keine signifikanten Unterschiede zwischen Weizen- und Roggenmahlerzeugnissen:

Quecksilber, Thallium, Chrom, Cobalt waren nicht nachweisbar, Selen nur in Spuren.

DON in Weizenmahler-zeugnissen:

Mittelwert

[µg/kg] Maximal-wert [µg/

kg]

2003 241 653

2004 115 194

2005 112 182

2006 108 128

2007 107 107*

2008 252 599

* nur ein Wert > Bestimmungsgrenze (70 µg/kg) DON in Weizenmahlerzeugnissen Tabelle 5

Mittelwert

[mg/kg] Maximum [mg/kg]

Anorganische Komponenten in Tabelle 4

Getreidemehlen

Substanzielle Beschaffenheit Ein Roggenmehl aus einer Bäcke-rei war wegen Befall mit Käfern nicht zum Verzehr geeignet (natür-lich auch die daraus hergestellten Backwaren). Für die Klassifizie-rung von Mehlen ist hierzulande die Angabe einer „Mehltype“

üblich. Je höher dieser Zahlen-wert ist, desto mehr Anteile des Kornes sind im Mehl vorhanden, bis hin zum „Vollkornmehl“. Die Überprüfung der Mehltype ergab in 4 Fällen (alles Roggenmehle) gravierende Abweichungen von der deklarierten Mehltype.

Im Berichtsjahr ergaben sich keine rechtsrelevanten Befunde zu Pflanzenschutzmittelrückständen in Getreidemahlerzeugnissen.

Warengruppe 17: Brot