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Generalisierbarkeit der Ergebnisse

4. ERGEBNISSE

5.2 Generalisierbarkeit der Ergebnisse

Wie in Kapitel 3.4 gezeigt, unterscheiden sich die untersuchten Patienten mit einem vorliegenden Erstziel nur unwesentlich von allen in der untersuchten Klinik und im selben Zeitraum behandelten Patienten. Daher lässt sich davon ausgehen, dass die untersuchte Stichprobe mit nur geringfügigen Einschränkungen repräsentativ für das Gesamtklientel der Klinik ist. In Bezug auf die Zusammenhänge von Zielerreichung und Patienteneigenschaften (PH 3) fehlten die relevanten Daten lediglich bei maximal 2.6% der Patienten (vgl. N für FMP in Tabelle 19), so dass auch hier von wenig bedeutsamen Veränderungen der Stichprobenzusammensetzung ausgegangen werden kann. Aufgrund der multiplen Erfolgsmessung lag der Anteil der fehlenden Werte bei den Befunden, die sich auf den allgemeinen Erfolgsfaktor E beziehen, bei 14.8%. Damit geht eine stärkere Einschränkung der Generalisierbarkeit der Befunde einher als bei den anderen Maßen. 10.8% der fehlenden Werte gehen dabei allerdings auf fehlende Fremdeinschätzungen durch die Therapeuten zurück, von denen eher angenommen werden kann, dass sie nicht systematisch mit bestimmten Patienteneigenschaften zusammenhängen. Insgesamt kann damit auch in Bezug auf die Ergebnisse zur Frage nach dem Zusammenhang vom Erreichen der individuellen Therapieziele und allgemeinem Therapieerfolg (Fragestellung 5) von einer zumindest ausreichenden Repräsentativität der untersuchten Patienten für das Klientel der Klinik ausgegangen werden.

Um die Befunde und die sich daraus ableitenden Implikationen für die Versorgungsplanung und die Therapieplanung auf das Gesamtklientel der in der stationären psychosomatischen Rehabilitation behandelten Patienten übertragen zu können, muss geprüft werden, inwieweit die untersuchte Stichprobe auch für diese Gesamtpopulation repräsentativ ist. Vergleicht man die hier untersuchte

Hauptstichprobe mit der einer repräsentativen Stichprobe von 4000 BfA-Versicherten, die in 89 psychosomatischen Rehabilitationskliniken behandelt wurden (Harfst et al. 2003), so zeigen sich für die veröffentlichten soziodemographischen Daten und die ebenfalls publizierte Verteilung der Erstdiagnoseverteilung nur geringe Unterschiede zu der hier untersuchten Stichprobe: Das Alter lag dort im Schnitt bei 45.1 Jahren (17-64; SD=9.4), 75.7% waren Frauen, 24% hatten Abitur, 39%

Realschul- und 33% Hauptschulabschluss. Die häufigsten Diagnosen waren:

Depressive Störungen (38.3%), Angststörungen (10.5%), Anpassungsstörungen (19.6%) und Somatisierungsstörungen (10.2%). Kostenträger-übergreifende Analysen wie die von Koch und Potreck-Rose kommen zu vergleichbaren Ergebnissen (1994, S. 198f). Daher erscheint es gerechtfertigt, zumindest die eindeutigen Befunde auf das Gesamtklientel der im Bereich Psychosomatik versorgten Patienten zu übertragen.

Will man die Generalisierungen der Befunde und die Schlussfolgerungen optimieren, so lässt sich für jede Variable, für die sowohl die Verteilung in beiden Stichproben als auch der Zusammenhang zu den Therapiezielen bekannt ist, d.h. für alle in 4.2 und 4.3 dargestellten Patienteneigenschaften, eine um die Unterschiede zwischen den Stichproben korrigierte Prognose der Zielverteilung erstellen. Die Schätzung kann dann weiter präzisiert werden, indem gleichzeitig möglichst viele der unter 4.2 und 4.3 untersuchten Patienteneigenschaften mit in die Schätzung einbezogen werden.

Zur Legitimierung dieser Generalisierung bleibt jedoch noch zu klären, inwieweit die Ergebnisse dadurch beeinflusst wurden, dass ausschließlich Patienten untersucht wurden, die in einer kognitiv-verhaltenstherapeutisch ausgerichteten Klinik behandelt wurden. In Bezug auf die Verteilung der relativen Häufigkeiten der Ziele wäre es plausibel anzunehmen, dass Patienten sich mit ihren Zielen auf das therapeutische Angebot der Klinik einstellen und deswegen Schwerpunkte bei problem- und symptombezogenen Zielen setzen, weil die Behandlung von Problemen und psychischen Störungen bzw. Symptomen im Klinikkonzept eine zentrale Rolle spielt.

Wenn dies der Fall wäre, so müsste wie erwähnt bei den Ergebnissen, die sich beim Vergleich der (vorläufigen) Therapieziele zu Beginn der stationären Therapie und den letztendlichen (vgl. Kap. 4.4) beziehen, eine deutliche Zunahme von störungsspezifischen Zielen in der Zeit vom Anfang der stationären Therapie bis zu ihrem Ende zu verzeichnen sein. Dass dies kaum der Fall ist, spricht insgesamt gegen die Wichtigkeit dieses Störfaktors. In Bezug auf die für die in den

Fragestellungen 2 und 3 untersuchten Zusammenhänge zwischen Zielen und den untersuchten Patienteneigenschaften erscheint es darüber hinaus nicht wahrscheinlich, dass diese in bedeutsamen Maß von der Art der Behandlung abhängen.

In Bezug auf die Frage danach, welche individuellen Therapieziele für den allgemeinen Therapieerfolg potenziell am förderlichsten sind (PH 5), wäre zu klären, inwieweit das Erreichen bestimmter Therapieziele bei verschiedenen Behandlungsansätzen in unterschiedlichem Ausmaß mit dem Therapieerfolg zusammenhängt. Hier ist es prinzipiell denkbar, dass die Vermittlung eines bestimmten Störungsbildes mitbestimmt, wie viel Wert der Patient dem Erreichen bestimmter Ziele für die Wiederherstellung seiner Gesundheit beimisst, was sich dann wiederum auf die Remoralisierung der Patienten und über diese auf die Remediation und Rehabilitation des Patienten auswirken könnte. Auch wenn dieser Effekt keinen allzu großen Einfluss auf sich deutlich abzeichnende Befunde haben sollte, führt er doch zu einer Einschränkung der Generalisierbarkeit der Befunde zur PH 5 auf nicht verhaltenstherapeutische Behandlungen.

Bei der Frage nach Unterschieden in der Erreichbarkeit verschiedener Therapieziele (PH 6) erscheint es im Sinne der Ausführungen von Kapitel 2.4.2 gerechtfertigt anzunehmen, dass sich therapeutische Verfahren darin unterscheiden, bei welchen Zielstellungen und in Bezug auf welche der drei hier untersuchten Therapieerfolgsdimensionen sie besonders effektiv sind. Aus diesem Grunde können die Ergebnisse dieser Fragestellungen zunächst einmal nur auf verhaltenstherapeutische Behandlungskonzepte übertragen werden. Weitere hypothesenspezifische Hinweise auf die Generalisierbarkeit der Ergebnisse können sich durch den Vergleich der Ergebnisse mit denen anderer Studien ergeben. Soweit solche Studien vorliegen und solche Vergleiche möglich sind, sollen die Implikationen für die Generalisierbarkeit der Befunde bei der sich anschließenden Beantwortung der psychologischen Fragestellungen thematisiert werden.