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Im folgenden wird auf Bodenfunktionen eingegangen, die im BBodSchG genannt werden und in Tabelle 3 in anderer Weise subsumiert sind.

Die Bedeutung eines Bodens als Lebensgrundlage und Lebensraum ergibt sich vor allem aus den Pflanzen, die auf ihm wachsen bzw. wachsen könnten, weil Bodenorganismen, Tie-re und Menschen sich diTie-rekt oder indiTie-rekt von ihnen ernähTie-ren. Daher kann man die Boden-funktion Lebensgrundlage und Lebensraum auch als BodenBoden-funktion Pflanzenstandort cha-rakterisieren.

Wegen seiner Fähigkeit Wasser und Nährstoffe zu speichern bzw. bereitzustellen ist der Boden ein maßgeblicher Faktor für die Zusammensetzung der Vegetation und für die Men-

ge an Biomasse, die unter natürlichen Bedingungen an einem Standort anzutreffen ist. Die Bodenfunktion Pflanzenstandort enthält also zwei Aspekte, nämlich eine qualitative Biotop-funktion, die die Bedeutung eines Bodens als Lebensraum für bestimmte Pflanzen bzw.

Pflanzengemeinschaften ausdrückt, und eine quantitative Biomassefunktion, die die Fähig-keit eines Bodens beschreibt, Biomasse hervorzubringen.

Die Nährstoffverhältnisse bedingen maßgeblich, welche Vegetation sich natürlicherweise auf einem Boden entwickelt bzw. wie gut er für Land- oder Forstwirtschaft geeignet ist. Die Be-deutung eines Bodens in den Nährstoffkreisläufen ist daher in der Funktion Pflanzenstandort enthalten.

Böden sind Bestandteile des Wasserkreislaufs, da sie Wasser speichern können und zur Regelung von Oberflächenabfluss und Grundwasserneubildung beitragen. Zusammen mit den Niederschlägen und dem Abstand zwischen Wurzelraum und Grundwasser bestimmt die Wasserpeicherkapazität eines Bodens, wieviel Wasser den Pflanzen für Verdunstung zur Verfügung steht. Das hat einen entscheidenden Einfluß darauf, welche natürliche Vegetation sich ansiedelt bzw. welche Eignung ein Boden für Land- und Forstwirtschaft besitzt. Ein Teil der Bedeutung eines Bodens im Wasserkreislauf, nämlich seine Rolle als Wasserspeicher, ist daher ebenfalls in der Funktion Pflanzenstandort enthalten.

Die Bodenfunktion Bestandteil des Naturhaushalts reduziert sich damit letztlich auf die Rege-lung von Oberflächenabfluss und Grundwasserneubildung, also auf zwei Teilaspekte einer Bodenfunktion Regelung im Wasserkreislauf.

Sofern es sich um natürliche Prozesse handelt (z.B. Salzniederschlag in Küstennähe), tra-gen stoffliche Einwirkuntra-gen ebenfalls dazu bei, welche natürliche Vegetation sich auf einem Boden entwickelt bzw. welche Eignung er für Land- und Forstwirtschaft besitzt. Für solche stofflichen Einwirkungen ist die Bodenfunktion als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium daher auch in der Funktion Pflanzenstandort enthalten.

Bei stofflichen Einwirkungen, die nicht auf natürliche Prozesse zurückzuführen sind (z.B.

Immissionen aus Industrieanlagen oder Klärschlammverbringung auf Feldern), dient der Bo-den als Schadstoffpuffer und schützt dadurch letztlich das Grundwasser. Diesen Aspekt der Bodenfunktion als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium kann man deshalb auch als Schadstoffsenke bezeichnen.

Boden wird als Baugrund gebraucht, wenn z.B. Wohnungen (Siedlung), Sportanlagen (Erho-lung), Industrieanlagen (wirtschaftliche Nutzung), Schulen (öffentliche Nutzung), Straßen (Verkehr), Wasserwerke oder Kläranlagen (Ver- und Entsorgung) errichtet werden. In diesen Fällen können die Bodenfunktionen Fläche für Siedlung und Erholung und Standort für sons-tige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung zu einer Bo-denfunktion Baugrund zusammengefasst werden.

Als Fläche für Erholung können auch Felder, Wiesen und Wälder genutzt werden. Dieser Teil der Bodenfunktion Fläche für Siedlung und Erholung ist in der Funktion Pflanzen-standort enthalten.

Für die Entsorgung kann der Boden auch direkt genutzt werden, wie z.B. bei der Klär-schlammverbringung. Bei dieser Art der Entsorgung wird dann die Bodenfunktion Schad-stoffsenke genutzt.

Die Funktionen des Bodens als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte und als Rohstoffla-gerstätte bedürfen keiner weiteren Zusammenfassung.

Es ist nun zu klären, welche dieser Bodenfunktionen zu schützen sind, um dem Anliegen, den Verbrauch von Boden bzw. die Beeinträchtigung von Bodenfunktionen durch Baumaß-nahmen zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren, gerecht zu werden. Das hängt davon ab, ob eine Funktion beeinträchtigt wird, wenn auf dem betroffenen Standort eine bauliche Anlage errichtet wird. Daraufhin wurden die in Tabelle 3 dargestellten Bodenfunktionen ü-berprüft. Dabei ergab sich folgendes:

1. Die Funktion als Pflanzenstandort wird bei Bebauung der Fläche im Fall einer Teilversiegelung mindestens beeinträchtigt und bei vollständiger Versiege-lung komplett zerstört. Die Fläche, die bebaut wird, scheidet im Regelfall als Träger jeglicher Vegetation aus. Diese Funktion ist deshalb hinsichtlich des Anliegens eindeutig zu schützen

2. Die Funktion im Wasserhaushalt wird mit zunehmender Versiegelung durch Bebauung in gleichem Maße zunehmend beeinträchtigt. Bei vollständiger Ver-siegelung ist an dem betroffenen Standort keine Infiltration und damit keine Grundwasserneubildung mehr möglich, wodurch zudem die Abflüsse in die Vorfluter beschleunigt werden. Die Funktion wird also beeinträchtigt oder komplett aufgehoben und ist deshalb eindeutig zu schützen.

3. Die Denkmal- und Archivfunktion wird beeinträchtigt, da ein Bodendenkmal im Zuge der Baumaßnahme entweder zerstört oder als Folge der Versiegelung der Betrachtung entzogen wird. Die Funktion ist daher eindeutig zu schützen.

4. Die Funktion als Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung kann auf einer bebauten Fläche nicht mehr erfüllt werden und ist folglich schutz-würdig. Die Inanspruchnahme der Funktion kann Beeinträchtigungen von an-deren Bodenfunktionen zur Folge haben. Diese sind jedoch nicht zwangsläufig und berühren deshalb nicht ihre Schutzwürdigkeit.

5. Die Funktion als „Schadstoffsenke“ wird durch Bodenversiegelung bei Bebau-ung beeinträchtigt. Gleichwohl hat die NutzBebau-ung dieser Funktion aber eine ne-gative Beeinträchtigung des Bodens zur Folge. Anliegen des Bodenschutzes soll es jedoch sein, Boden vor negativen Beeinträchtigungen zu schützen.

Diese Funktion ist daher letztlich nicht schützenswert. Wegen des hohen Stel-lenwerts, der dieser Funktion aber in der Literatur zum Bodenschutz einräumt wird, wird auch hier, in Anlage 5, ein Vorschlag zu ihrer Bewertung ge-macht. Ausführlichere Überlegungen zur Bedeutung der Bodenfunktion als

„Schadstoffsenke“ sind in Anlage 2 zu finden. Als letzter Aspekt sei hier fest-gehalten, daß unabhängig von den zuvor gemachten Feststellungen das Grundwasser bei versiegeltem Boden am besten vor Schadstoffeinträgen ge-schützt ist.

6. Die Funktion als Rohstofflagerstätte wird bei einer Bebauung beeinträchtigt, da entweder der Zugang hierzu erschwert oder diese im Fall einer oberflä-chennahen Lagerstätte zerstört wird. Deshalb ist auch diese Funktion zu-nächst als relevant einzustufen. Allerdings ist der Abbau von Rohstoffen auch als eine Art von Baumaßnahme anzusehen. Das Anliegen dieser Arbeit ist es, den Verbrauch bzw. die Beeinträchtigung von Boden durch Baumaßnahmen zu minimieren. Der Schutz dieser Funktion widerspricht diesem Anliegen und ist deshalb hier nicht schützenswert.

7. Die Funktion als Baugrund ist Anlaß dieser gesamten Betrachtungen. Ihre Inanspruchnahme soll vermieden oder wenigstens minimiert werden. Diese Funktion ist damit in diesem Zusammenhang nicht schützenswert.

Letztlich bleiben also vier Bodenfunktionen übrig, die eine Bedeutung hinsichtlich der räumli-chen Planung im hier definierten Sinne haben. In den folgenden Kapiteln wird nun eine

Methode vorgestellt, mit der ermittelt werden kann, in welchem Maß ein Boden in der Lage ist, die einzelnen Funktionen zu erfüllen.

Ein Bestandteil der Gesamtfunktion als Pflanzenstandort ist die Beurteilung der Biomasse-produktion. Damit sollen Standorte neben anderem auch hinsichtlich der land- und forstwirt-schaftlichen Nutzung beurteilt werden. Die Bodenfunktion als Standort für die land- und forstwirtschaftliche Produktion ist daher in der Funktion als Pflanzenstandort subsumiert.