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Flächige Entbuschung als Erstmaßnahme und mehrjährige Folgepflege

5 Erhaltungs- und Entwicklungsziele

6.2 Erhaltungsmaßnahmen

6.2.18 Flächige Entbuschung als Erstmaßnahme und mehrjährige Folgepflege

Maßnahmenkürzel D5

Maßnahmenflächen-Nummer 2-029, 2-030, 2-034, 2-043, 2-047

Flächengröße [ha] 0,73

Dringlichkeit hoch

Durchführungszeitraum/Turnus Winterhalbjahr / einmalig mit Nachpflege über 3 – 6 Jahre im letzten Junidrittel und ca. Mitte August Lebensraumtyp/Art Wacholderheiden [5130], Submediterrane

Halbtro-ckenrasen [6212], (Magere Flachland-Mähwiesen [6510])

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 20.1 vollständige Beseitigung bestehender älterer Gehölzbestände / Gebüsche

Die Maßnahme betrifft als Erhaltungsmaßnahme einen weitgehend verbuschten Teil der Wacholderheide am Galgenberg, hier in Verbindung mit einer fachgerechten Beweidung (Maßnahme B3) oder einer Pflegemahd.

Die Maßnahme umfasst die Entfernung flächenhaft vorhandener Verbuschung als Erstmaß-nahme im Winterhalbjahr. Optimaler Entbuschungszeitraum ist die Zeit zwischen Mitte Okto-ber und Ende NovemOkto-ber, die Durchführung ist aOkto-ber auch noch bis Ende Februar möglich. In aller Regel ist eine Nachpflege über ca. 3 – 6 Jahre lang notwendig, die besten Mähzeitpunk-te für die Nachpflege sind wie bei der Entfernung von Initialverbuschung (Maßnahme D4) das letzte Juni-Drittel und ca. Mitte August. Auch bei zeitnaher Übernahme in eine Bewei-dung ist i.d.R. eine mehrjährige mechanische Nachpflege notwendig. In jedem Fall müssen die geräumten Flächen in eine Dauerpflege durch Beweidung (B3) oder Mahd (A5) über-nommen werden.

Die Maßnahme bezieht sich in sehr vielen Fällen auf Wiederherstellungsflächen für Mager-rasen [6212] und Wacholderheiden [5130], sehr vereinzelt und kleinflächig auch für Magere Flachland-Mähwiesen [6510]. Bei einer Wacholderheide, die aktuell in einem C-Zustand ist, hat die Maßnahme die Erhaltung der LRT-Fläche und gleichzeitig die Verbesserung ihres Erhaltungszustandes zum Ziel.

Kombination mit anderen Maßnahmen:

In den meisten Fällen wurde die Maßnahme als alleinige Maßnahme vorgeschlagen, da sie eine mehrjährige Nachpflege mit beinhaltet. Wo angrenzend bereits bestimmte Pflegeformen etabliert sind wurden diese entsprechen mit angegeben, also z.B. A5 (jährliche 1-schürige Mahd), A6 (Hochsommermahd im Abstand von mehreren Jahren) oder B3 (Schaf- und Zie-genbeweidung). Für eine Wiederherstellungsfläche für Kalk-Magerrasen [6212] am Kreuzka-pelleberg ist die Kombination mit D6 (hier: Auslichten eines älteren Gehölzbestandes) vorge-sehen.

Maßnahmenorte: um Dießen, östlich Dettingen, Osterhalde, bei Horb und östlich Horb.

6.2.19 Auslichten des Gehölzbestandes, Zurückdrängen von Gehölzrändern

Maßnahmenkürzel D6

Maßnahmenflächen-Nummer 2-014, 2-030, 2-033, 2-048

Flächengröße [ha] 0,67

Dringlichkeit hoch

Durchführungszeitraum/Turnus Winterhalbjahr / einmalig mit mehrjähriger Nach-pflege

Lebensraumtyp/Art Wacholderheiden [5130], Submediterrane Halbtro-ckenrasen [6212], Magere Flachland-Mähwiesen [6510], Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation [8210]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 19.1 Verbuschung randlich zurückdrängen, 19.2 Verbuschung auslichten

Als Erhaltungsmaßnahme D6 für eine sehr schwer regelmäßig zu pflegende Wacholderheide [5130] nahe dem Käppeleshof bei Horb in Verbindung mit den Maßnahmen A6 (Pflegemahd in mehrjährigem Abstand) und D4 (Entfernen von Initialverbuschung). Dabei soll vordringen-de bzw. bereits in früher offene Flächen vorgedrungene Gehölzsukzession randlich durch flächige Entbuschung deutlich zurückgedrängt werden. Zusätzlich sollen verbleibende Ge-hölzbestände randlich ausgelichtet werden, sodass eine Zone zumindest halboffener Rand-bereiche entsteht. Die Entfernung bereits älterer Gehölze soll dabei ausschließlich im Win-terhalbjahr stattfinden, die erforderliche Nachpflege durch Entfernung von Initialverbuschung und Mahd erfolgt dagegen während der Vegetationsperiode (siehe Maßnahmen D4 und A6).

D6 wird auch als alleinige Maßnahme zur Begrenzung des Gehölzaufwuchses am Fuß eines Steinbruchs bei Horb vorgeschlagen, hier betrifft die Maßnahme den Lebensraumtyp Kalk-felsen mit Felsspaltenvegetation [8210]. Außerdem erscheint die Maßnahme in mehreren Wiederherstellungsflächen zusammen mit den Maßnahmen A5 (1-schürige Pflegemahd im Hochsommer oder Herbst) und D4 (Entfernung von Initialverbuschung).

Maßnahmenorte: die Maßnahmenflächen liegen zerstreut bei Ihlingen, Rexingen, südlich vom Käppeleshof bei Horb und am Kreuzkapellenberg.

6.2.20 Umbau von Querbauwerken zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 23.1 Rücknahme von Gewässerausbauten

Für die Groppe ist die Wiederherstellung der Längsdurchgängigkeit zur mittelfristigen Wah-rung eines überwiegend guten Erhaltungszustandes im Dießener Bach erforderlich. Die Durchgängigkeit des Gewässers im FFH-Gebiet wird durch 3 Ausleitungsbauwerke (Wehre) sowie eine Absturzkaskade für Kleinfische eingeschränkt bzw. weitestgehend unterbrochen.

Eine Durchwanderung dieser Bauwerke ist z.T. nur bei höheren Wasserständen und dann auch nur bachabwärts möglich.

umzubauen, dass die Durchgängigkeit des Gewässers für die Groppe, aber auch für andere wandernde Fischarten und Wasserorganismen wirksam erhöht wird. Die Maßnahme hat den Status einer Erhaltungsmaßnahme, weil davon ausgegangen wird, dass die Population mit-telfristig nur hierdurch in überwiegend gutem Erhaltungszustand verbleiben wird. Zusätzlich dienen die vorgeschlagenen Umbaumaßnahmen der Verbesserung des Erhaltungszustan-des der Groppe im Dießener Bach.

Vor Entscheidungen über Maßnahmen zur Erhöhung der Durchgängigkeit sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, welche Umbaumaßnahmen oder ggf. auch Rückbaumaßnahmen möglich und sinnvoll sind. Dazu sind u.a. die aktuelle Funktion von Wehren, Planungen und absehbare Nutzungen, wasserrechtlicher und eigentumsrechtlicher Status und die jeweiligen hydromorphologischen Randbedingungen festzustellen und zu bewerten. Der Rückbau von Wehren ist hinsichtlich seiner Wirkung auf die Naturnähe von Fließgewässern sicherlich in den allermeisten Fällen zu priorisieren, dürfte aber insbesondere bei größeren Gewässern auch mittelfristig häufig schwer zu realisieren sein.

Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit sind grundsätzlich an den für das betref-fende Gewässer gültigen Indikatorarten – u.a. der Fischfauna – zu orientieren (LFU 2005 a, b, 2006). Hierzu stehen bei der Fischereiforschungsstelle Baden-Württemberg ggf. aktuelle Daten für die angesprochenen Gewässer zur Verfügung. Bei Umbaumaßnahmen an histori-schen Wasserbauwerken sollten auch die Belange des Denkmalschutzes geprüft werden.

Folgende Umbaumaßnahmen erscheinen (Stand 2013) nach einer Beurteilung durch den Fachexperten für Fische im Dießener Bach sinnvoll:

Absturzkaskade am Sportplatz Dießen: Hier wurde der Bach mit dem Bau des Sport-platzes an den Talrand gedrängt und in ein begradigtes Bachbett verlegt, das über eine Absturzkaskade verfügt. Diese ist für Kleinfische nur stark eingeschränkt durchgängig.

Der zu renaturierende Bach sollte die Sohlendifferenz der Absturzkaskade im Oberstrom erniedrigen, die Gefällestrecke sollte dazu über ein geringeres Gefälle angelegt werden.

Umbau durch Renaturierungsstrecke bzw. Umgehungsgerinne oder Teilrampe möglich.

Wehr Ausleitung Dießen: Wasserspiegeldifferenz ca. 1,5 m, in beiden Richtungen für Kleinfische nicht durchgängig. Umbau durch Umgehungsgerinne oder Teilrampe mög-lich.

Absturz Ausleitung Untere Sägmühle: Wasserspiegeldifferenz ca. 1 m, in beiden Rich-tungen für Kleinfische nicht durchgängig. Umbau durch Umgehungsgerinne oder Teil-rampe möglich.

Wehr Ausleitung Fabrikortsteil: Das Wehr für die Wasserkraftanlage im Fabrikortsteil hat einen Absturz von ca. 2,0 m und ist für Kleinfische nicht bzw. nur stark eingeschränkt durchgängig. Die hier vorhandene Fischtreppe ist nicht funktionstauglich. Umbau durch Umgehungsgerinne oder Teilrampe möglich.

Absturz unterhalb Feldwegdurchlass: ca. 1 m Absturzhöhe, für Kleinfische nicht durch-gängig. Umbau durch Vollrampe möglich.

Die Sohlsubstrate sollten bei der Ausführung entsprechender Maßnahmen vor allem den Bedürfnissen der Groppe angepasst werden. Außerdem ist der Migrationsbedarf der hier vorkommenden Leitarten (Bachforelle) zu berücksichtigen. Ggf. sind auch Maßnahmen zur Sicherung einer entsprechenden Lockströmung erforderlich.