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2 Zusammenfassungen

3.1 Rechtliche und planerische Grundlagen

3.1.3 Fachplanungen

Raumordnungspläne und raumplanerisch relevante Vorhaben

Übergeordnete Fachplanungen sind der Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg (WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 2002) und der Regionalplan 2015 Nordschwarzwald (REGIONALVERBAND NORDSCHWARZWALD 2015), die die Grundzüge der Raumentwicklung in einem groben Maßstab vorgeben. Sie machen jedoch keine flächen-scharfen Aussagen und sind daher hier nicht im Detail wiederzugeben. Der größte Teil des FFH-Gebiets „Horber Neckarhänge“ liegt im Bereich von regionalen Grünzügen. In diesen Bereichen soll laut Regionalplan ein ausgewogenes Verhältnis und Verteilungsmuster von Siedlungsflächen und Freiflächen gewährleistet werden. Die Aue entlang des Neckars ist im Regionalplan zum großen Teil als Überschwemmungsgebiet und Wasserschutzgebiet ausge-wiesen.

Als raumplanerisch relevantes Vorhaben sei der geplante Ausbau der B 32 Ortsumgehung Horb erwähnt, der auch Auswirkungen auf die Schutzgüter des FFH-Gebietes mit sich bringen wird. Hierzu liegen umfangreiche Informationen unter dem unten angegebenen Link vor1. In einer Untersuchung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen sowie im Landschaftspflege-rischen Begleitplan (LBP) zu dem Vorhaben werden u.a. Vorschläge für Entwicklungsmaß-nahmen im Bereich der Osterhalde vorgeschlagen, die auch in den Managementplan über-nommen wurden. In der Bestands- und Zielekarte Lebensraumtypen sind diese Entwicklungs-flächen unter „Sonstige ZielEntwicklungs-flächen“ dargestellt.

Pflege- und Entwicklungspläne

Für die im FFH-Gebiet liegenden ausgewiesenen Naturschutzgebiete (NSG) um Horb und bei Dießen gibt es Pflege- und Entwicklungspläne aus den 1990-er Jahren. Hierzu zählen die Na-turschutzgebiete:

 Kugler Hang (WOLF &WONNENBERG 1990)

 Osterhalde (BRUNNER ET AL. 1996)

 Dießener Tal und Seitentäler (WONNENBERG 1995 a,b).

Ein noch älteres, faunistisch und floristisch begründetes Schutzwürdigkeitsgutachten, das gleichzeitig auch ein erstes Pflege- und Entwicklungskonzept für die Horber Neckarhänge dar-stellte, erarbeitete ZACHAY (1985). Diese Untersuchung wurde für den vorliegenden Manage-mentplan wegen ihres hohen Alters nicht weiter ausgewertet.

Für die Bereiche „Kreuzkapellenberg“ und „Galgenfeld“ bei Horb, sowie die Hänge zwischen B14 (Bildelchinger Steige) und Horb-Mühlen existieren ebenfalls mehrere ältere Gutachten und Pflege- und Entwicklungsplanungen, aufgestellt für ein geplantes NSG „Neckartalsüdhän-ge zwischen Horb und Mühlen“. Diese Pläne enthalten u.a. auch für die hier im Man„Neckartalsüdhän-gement- Mangement-plan angesprochenen Magerrasen und Wacholderheiden z.T. sehr umfangreiche Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen: Die Pflegekonzeption von GERBOTH (1994) sieht für eine Wie-se auf dem Plateau am Kreuzkapellenweg eine jährliche einschürige Mahd vor, für die dorti-gen Magerrasen alle 2 – 4 Jahre eine extensive Mahd und nur kleinflächigere Entbuschundorti-gen.

Im Galgenfeld waren zum Bearbeitungszeitpunkt offenbar noch größere Hangteile deutlich offener, für diese war ebenfalls eine extensive Mahd alle 2-4 Jahre und eher kleinflächige Ent-buschungen vorgesehen. Südöstlich des Galgenfeldes, im Bereich Weingassberge bzw.

„Haugenloch“, gab es auch noch eine für Freistellung und Offenhaltung vorgesehene Hangflä-che. Für den Kreuzkapellenberg wird vorgeschlagen, sukzessive mehrere Streifen zu entbu-schen und anschließend alle 2 Jahre an den wüchsigeren Standorten und nur alle 4 Jahre an den trockeneren Standorten zu mähen. Dabei wird überwiegend eine späte Mahd der Flächen im Spätsommer / Herbst angesetzt. Außerdem wird das Entfernen von Sukzession alle 5 – 8 Jahre vorgeschlagen. Eine Beweidung der Magerrasen und Wacholderheiden wird von GERBOTH eher abgelehnt, u.a. wegen der sehr starken Zerschneidung des Gebietes durch Straßen, aber auch wegen der Kleinräumigkeit der betreffenden Pflegeflächen.

Eine weitere Konzeption für das geplante NSG „Neckartal-Südhänge zwischen Horb und Müh-len“ stellt die Arbeit von PLANUNGSBÜRO BECK UND PARTNER (1998) dar: dieses Pflegekonzept beruht auf einer sehr detaillierten Bestandsanalyse des Gebietes. Im Zuge der Maßnahmen-planung wird hier eine Beweidung der Trockenhänge als Mittel der Wahl angesehen. In Teilbe-reichen des Gebietes bietet das Konzept sehr weitgehende und großflächige Vorschläge für Freistellungsmaßnahmen mit dem Ziel einer deutlichen Vergrößerung der Magerrasen- und Wacholderheideflächen sowie unter dem Aspekt einer großflächigen Vernetzung von Tro-ckenbiotopen im Gebiet und der Wiederherstellung der Beweidungsfähigkeit.

Fachplan Landesweiter Biotopverbund:

Das FFH-Gebiet spielt im landesweiten Biotopverbund eine bedeutende Rolle im Hinblick auf die Vernetzung trockener und mittlerer Standorte.

Im Fachplan Landesweiter Biotopverbund2 sind für die Teilgebiete 1 (Dießener Tal und Necka-raue bei Ihlingen), 2 (Osterhalde zwischen Rexingen und Horb), 4 (Steilhänge westlich Horb), 5 (Steilhänge mit Kugler Hang bei Horb), 6 (Neckarhang zwischen Horb und Mühlen) und 10 (Steilhang bei Mühringen) jeweils Kernflächen und Kernräume des Biotopverbundes trockener Standorte dargestellt, im Teilgebiet Isenburg nur eine Kernfläche. Die im Rahmen der Ma-nagementplanung vorgeschlagenen Wiederherstellungs- und Entwicklungsflächen für Lebens-räume trockener Standorte (vor allem LRT Kalk-Magerrasen und Wacholderheiden) liegen nur teilweise innerhalb der dargestellten Kernräume, teilweise sogar außerhalb der dargestellten Suchräume im 500 m- und 1000 m-Suchraum.

In dem hohen Anteil an Kernflächen und Kernräumen des Biotopverbundes mittlerer Standorte spiegelt sich die hohe Bedeutung naturschutzfachlich wertvoller Grünlandflächen des FFH-Gebietes wider. Die im Rahmen der Managementplanung vorgeschlagenen Flächen zur Wie-derherstellung und Entwicklung von Mageren Flachland-Mähwiesen [6510], von denen es be-sonders viele im Teilgebiet 1 (Dießener Tal und Neckaraue bei Ihlingen) gibt, liegen praktisch vollständig innerhalb der dargestellten Kernräume für diesen Standorttyp. Die Maßnahmen-planung stellt damit eine wichtige Grundlage zur Erhaltung und Entwicklung des Biotopver-bundes mittlerer Standorte dar.

Kernflächen und Kerngebiete des Biotopverbundes feuchter Standorte finden sich im Tal des Dießener Baches und in Teilgebiet 9 mit dem Bodenlosen See. Für beide Teilgebiete enthält der Managementplan ebenfalls Maßnahmenvorschläge, die zur Verbesserung des Biotopver-bundes feuchter Standorte in den Kernräumen beitragen können.

Flurneuordnung

Im Bereich des FFH-Gebietes liegen folgende Flurneuordnungsverfahren (jeweils mit Nen-nung des Verfahrensstandes zum 01.10.2015):

 Flurneuordnung Horb-Dießen, Landkreis Freudenstadt (Bekanntgabe vom Flurberein-gungsplan ist erfolgt)

 Flurneuordnung Horb-Dettlingen, Landkreis Freudenstadt (Neuer Bestand ist durch die Ausführungsanordnung rechtskräftig)

 Flurneuordnung Schopfloch, Landkreis Freudenstadt (Neuer Bestand ist durch die Aus-führungsanordnung rechtskräftig).

 Flurneuordnung Sulz am Neckar / Dürenmettstetten, Landkreis Rottweil, (abgeschlos-sen und rechtskräftig).

Im Bereich der Flurneuordnungsverfahren sind in den Karten anstatt der Flurstücke nach ALK die jeweiligen Stände der einzelnen FNO-Verfahren dargestellt.

2 LUBW 2014, LINK: www.lubw.baden-wuerttemberg.de> Themen> Natur und Landschaft>

Flächen-Forstliche Fachplanungen

Für einen Großteil der Waldfläche liegen periodische Betriebspläne (Forsteinrichtungswerke) als Grundlage der Waldbewirtschaftung vor.

Die Waldbiotopkartierung wurde für den Gesamtwald FFH-konform aufbereitet.

Die Außenarbeiten wurden im Auftrag der FVA Freiburg von Juni bis Oktober 2010 durchge-führt.