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Finanzielle Eckwerte der Planjahre 2017–

4 Der Voranschlag und Aufgaben-/ Finanzplan im

4.3 Finanzielle Eckwerte der Planjahre 2017–

2020

Die Verwaltungsrechnung des Kantons Bern ergibt für das Vo-ranschlagsjahr 2017 sowie die Finanzplanjahre 2018–2020 fol-gendes Gesamtbild:

Staat mit Spezialfinanzierungen Rechnung Voranschlag Voranschlag Finanzplan

in Millionen CHF 2015 2016 2017 2018 2019 2020

Erfolgsrechnung

Aufwand 10 739.4 10 555.1 10 840.9 10 929.9 11 051.3 11 172.1

Ertrag 10 909.1 10 774.6 10 939.4 10 947.9 10 956.6 11 084.0

Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 169.7 219.5 98.5 17.9 –94.7 –88.1

Investitionsrechnung

Ausgaben 856.5 878.1 704.9 692.4 666.8 690.3

Einnahmen 376.7 349.4 248.6 209.3 194.6 221.5

Nettoinvestitionen 479.9 528.7 456.3 483.1 472.2 468.8

Schuldenbremse Investitionsrechnung

Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 169.7 219.5 98.5 17.9 -94.7 -88.1

Abschreibungen Verwaltungsvermögen 407.3 440.8 396.2 392.2 416.8 434.4

Entnahme aus Aufwertungsreserve 0.0 0.0 -30.4 -30.4 -30.4 -30.4

Selbstfinanzierung 1) 577.0 660.3 464.3 379.7 291.8 315.9

Nettoinvestitionen 479.9 528.7 456.3 483.1 472.2 468.8

Finanzierungssaldo 2) 97.1 131.5 8.0 –103.4 –180.4 –152.9

Selbstfinanzierungsgrad in % 3) 120.2% 124.9% 101.8% 78.6% 61.8% 67.4%

Bruttoschuld (II) 4) 8 498.8 8 719.9 9 477.0 9 560.3 9 723.5 9 853.6

Bilanz

Finanzvermögen 3 328.8 3 227.6 3 281.3 3 340.9 3 402.7 3 465.4

Verwaltungsvermögen 8 778.4 8 866.3 8 877.7 8 919.4 8 926.1 8 905.3

Total Aktiven 12 107.2 12 094.0 12 159.0 12 260.3 12 328.8 12 370.8

Fremdkapital 10 404.7 10 172.0 10 138.6 10 221.9 10 385.1 10 515.2

Eigenkapital 1 702.4 1 921.9 2 020.5 2 038.4 1 943.7 1 855.6

Total Passiven 12 107.2 12 094.0 12 159.0 12 260.3 12 328.8 12 370.8

Allfällige Abweichungen sind durch Rundungen bedingt

1) Abschreibungen Verwaltungsvermögen plus Gesamtergebnis Erfolgsrechnung minus Entnahme aus Aufwertungsreserve

2) Selbstfinanzierung minus Nettoinvestitionen

3) Selbstfinanzierung in Prozenten der Nettoinvestitionen

4) Bruttoschuld I plus Rückstellungen

Die Entwicklungen dieser Eckwerte werden in den nachfolgen-den Kapiteln erläutert.

Der Voranschlag und Aufgaben-/ Finanzplan im Einzelnen

4.4 Erfolgsrechnung

4.4.1 Saldo

Der Saldo der Erfolgsrechnung ergibt sich aus der Differenz zwischen Aufwand und Ertrag. Ein negativer Saldo entspricht einem Aufwandüberschuss. Er erhöht den Bilanzfehlbetrag bzw.

vermindert das Eigenkapital. Ein positiver Saldo entspricht ei-nem Ertragsüberschuss. Er vermindert den Bilanzfehlbetrag bzw. erhöht das Eigenkapital.

Im Betrachtungszeitraum 2010 bis 2020 zeigt sich folgendes Bild:

Grafik 3: Entwicklung Saldo Erfolgsrechnung in Millionen CHF

243 57 –196

250

125

0

–125

–250

157 212 170 219 99 –88

18 –95

RG 10 RG 11 RG 12 RG 13 RG 14 RG 15 VA 16 VA 17 AFP 18 AFP 19 AFP 20

Die Jahresrechnung 2015 schloss mit einem Ertragsüberschuss in der Höhe von CHF 169,7 Millionen ab.

Der vom Grossen Rat in der Novembersession 2015 genehmigte Voranschlag 2016 rechnet mit einem Ertragsüberschuss von CHF 219,5 Millionen.

Im Voranschlagsjahr 2017 kann die verfassungsmässige Vor-gabe der Schuldenbremse für die Erfolgsrechnung mit einem Ertragsüberschuss von CHF 99 Millionen bzw. CHF 95 Millionen nach Abzug der Buchgewinne und Abschreibungen auf den Anlagen des Finanzvermögens erfüllt werden. Auch die Vorga-ben der Schuldenbremse für die Investitionsrechnung werden mit den vorliegenden Werten eingehalten.

Während in der Aufgaben-/Finanzplanung 2017–2019 des letz-ten Jahres durchschnittlich mit Ertragsüberschüssen in der Erfolgsrechnung von rund CHF 200 Millionen pro Jahr gerech-net wurde, resultieren in den Finanzplanjahren 2018–2020 neu ein Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung von CHF 18

Mil-lionen (2018), sowie Aufwandüberschüsse von CHF 95 MilMil-lionen (2019) und CHF 88 Millionen (2020).

4.4.2 Sachgruppen

Der Aufwand steigt von CHF 10 841 Millionen im Jahr 2017 auf CHF 11 172 Millionen im Jahr 2020. Das durchschnittliche

jähr-liche Wachstum in der Planperiode beträgt 1,0 Prozent. Die Entwicklung der aufwandseitigen Sachgruppen ist in der nach-folgenden Tabelle dargestellt.

Staat mit Spezialfinanzierungen Rechnung Voranschlag Voranschlag Finanzplan

in Millionen CHF 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2017-2020 1)

3 Aufwand 10 739.4 10 555.1 10 840.9 10 929.9 11 051.3 11 172.1

Veränderung in % –1.7 2.7 0.8 1.1 1.1 1.0

30 Personalaufwand 3 002.3 3 074.2 2 913.0 2 945.5 2 977.4 3 003.4

Veränderung in % 2.4 –5.2 1.1 1.1 0.9 1.0

31 Sachaufwand und übriger Betriebsaufwand

888.3 906.7 875.6 877.8 874.2 872.4

Veränderung in % 2.1 –3.4 0.3 –0.4 –0.2 –0.1

33 Abschreibungen Verwaltungs-vermögen

229.1 266.3 320.2 319.0 343.2 362.9

Veränderung in % 16.2 20.3 –0.4 7.6 5.8 4.3

34 Finanzaufwand 114.9 117.8 112.5 111.6 111.0 105.7

Veränderung in % 2.5 –4.5 –0.8 –0.6 –4.8 –2.1

35 Einlagen in Fonds und Spezi-alfinanzierungen im Fremdka-pital / EigenkaFremdka-pital

181.3 5.7 9.9 10.0 11.5 10.4

Veränderung in % –96.8 72.8 0.8 15.1 –9.0 1.8

36 Transferaufwand 5 526.7 5 548.7 5 882.2 5 951.0 6 033.7 6 120.7

Veränderung in % 0.4 6.0 1.2 1.4 1.4 1.3

37 Durchlaufende Beiträge 569.2 572.4 581.7 574.8 569.8 569.8

Veränderung in % 0.6 1.6 –1.2 –0.9 0.0 –0.7

38 Ausserordentlicher Aufwand 0.9 0.1 0.0 0.0 0.0 0.0

Veränderung in % –89.2 –100.0

39 Interne Verrechnungen 226.6 63.2 145.7 140.1 130.5 126.6

Veränderung in % –72.1 130.7 –3.8 –6.9 –3.0 –4.6

1) Durchschnittliches jährliches Wachstum

Allfällige Abweichungen sind durch Rundungen bedingt.

Der Voranschlag und Aufgaben-/ Finanzplan im Einzelnen

Der Ertrag steigt von CHF 10 939 Millionen im Jahr 2017 auf CHF 11 084 Millionen im Jahr 2020. Das durchschnittliche Wachstum in der Planperiode beträgt 0,4 Prozent. Die

Entwick-lung der ertragsseitigen Sachgruppen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

Staat mit Spezialfinanzierungen Rechnung Voranschlag Voranschlag Finanzplan

in Millionen CHF 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2017-2020 1)

4 Ertrag 10 909.1 10 774.6 10 939.4 10 947.9 10 956.6 11 084.0

Veränderung in % –1.2 1.5 0.1 0.1 1.2 0.4

40 Fiskalertrag 5 070.5 5 147.9 5 161.7 5 217.5 5 220.1 5 307.8

Veränderung in % 1.5 0.3 1.1 0.0 1.7 0.9

41 Regalien und Konzessionen 8.2 9.5 50.5 52.2 47.3 47.1

Veränderung in % 15.8 430.0 3.3 –9.3 –0.5 –2.3

42 Entgelte 918.3 846.0 702.9 708.5 708.2 708.1

Veränderung in % –7.9 –16.9 0.8 –0.0 –0.0 0.2

43 Verschiedene Erträge 5.7 2.7 3.4 3.4 3.4 3.3

Veränderung in % –53.3 27.8 0.6 0.0 –2.1 –0.5

44 Finanzertrag 303.4 163.2 114.6 110.6 110.6 110.7

Veränderung in % –46.2 –29.8 –3.5 –0.0 0.1 –1.1

45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen im Fremdkapital / Eigenkapital

80.3 101.1 25.4 20.1 17.3 22.8

Veränderung in % 26.0 –74.9 –21.0 –14.0 32.0 –3.6

46 Transferertrag 3 727.0 3 731.5 3 950.0 3 926.3 3 964.4 4 006.5

Veränderung in % 0.1 5.9 – 0.6 1.0 1.1 0.5

47 Durchlaufende Beiträge 569.2 572.3 581.7 574.8 569.8 570.0

Veränderung in % 0.5 1.7 –1.2 –0.9 0.0 –0.7

48 Ausserordentlicher Ertrag 0.0 136.0 201.2 191.5 181.7 177.8

Veränderung in % 48.0 –4.8 –5.1 –2.2 –4.0

49 Interne Verrechnungen 226.6 64.4 148.0 143.0 133.8 129.9

Veränderung in % –71.6 130.0 –3.4 –6.4 –2.9 –4.3

1) Durchschnittliches jährliches Wachstum

Allfällige Abweichungen sind durch Rundungen bedingt.

Die wesentlichen Gründe für die Veränderungen in den Sach-gruppen gehen aus der Berichterstattung der Direktionen her-vor.

4.5 Nettoinvestitionen

Die Nettoinvestitionen ergeben sich aus den Investitionsausga-ben abzüglich der Investitionseinnahmen. Im Betrachtungszeit-raum 2010 bis 2020 zeigt sich folgendes Bild:

Grafik 4: Entwicklung Nettoinvestitionen in Millionen CHF

551 523 480 529 456 469483 472

RG 10 RG 11 RG 12 RG 13 RG 14 RG 15 VA 16 VA 17 AFP 18 AFP 19 AFP 20

Ausgaben Einnahmen Nettoinvestitionen

4.5.1 Entwicklung der Nettoinvestitionen

Im oben aufgezeigten Betrachtungszeitraum 2010-2020 entwi-ckeln sich die Nettoinvestitionen in der Tendenz leicht rückläufig.

Ein Rückgang ist dabei insbesondere bei den spezialfinanzierten Nettoinvestitionen festzustellen. Zum Rückgang trugen indessen auch Verschiebungen von der Investitions- in die Erfolgsrech-nung bei.

4.5.2 Gesamtkantonale Investitionsplanung

Die gesamtkantonale Investitionsplanung ermöglicht einen Überblick über die wichtigsten Investitionsvorhaben der nächs-ten zehn Jahre und wird jeweils im Rahmen des Planungspro-zesses aktualisiert.

Die direktionalen Ergebnisse der gesamtkantonalen Investiti-onsplanung sind in Anhang 7 aufgeführt. Bei den darin aufge-führten Investitionsvorhaben handelt es sich um eine Moment-aufnahme per Anfang Juli 2016.

Aus der gesamtkantonalen Investitionsplanung ist u.a. die Dif-ferenz zwischen Sach- und Finanzplanung ersichtlich. Erfah-rungsgemäss führen verschiedenste Ursachen wie zum Beispiel Einsprachen, witterungsbedingte Bauverzögerungen usw.

lau-fend zu Anpassungen der Sachplanungen der einzelnen Direk-tionen, der Staatskanzlei sowie der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft. Aus diesem Grund ist bei einzelnen Direk-tionen ein Sachplanungsüberhang im Bereich der Nettoinvesti-tionen notwendig. Andernfalls müsste aus den erwähnten Grün-den in der Jahresrechnung jeweils mit Budgetunterschreitungen gerechnet werden.

Wie die nachfolgende Übersicht zeigt, weichen die aktualisierten Sachplanwerte in einzelnen Jahren von den Vorjahreswerten ab.

Entsprechende Korrekturen wurden insbesondere bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion vorgenommen.

Grafik 5: Entwicklung Sachplanungen in Millionen CHF

2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026

Sachplanung 2016–2025 Sachplanung 2017–2026

Budgetierte Nettoinvestitionen gemäss VA 17 / AFP 2018–2020 (Finanzplanwerte)

4.6 Finanzierungssaldo

Das Ergebnis der Erfolgsrechnung plus die Abschreibungen stellt die Selbstfinanzierung dar. Es handelt sich dabei um die eigenen Mittel, welche zur Finanzierung neuer Investitionen oder für den Schuldenabbau eingesetzt werden können.

Der Finanzierungssaldo ergibt sich aus der Selbstfinanzierung abzüglich der Nettoinvestitionen. Ist die Selbstfinanzierung höher als die Nettoinvestitionen, entsteht ein Finanzierungsüber-schuss; der Kanton kann grundsätzlich Schulden abbauen. Ist die Selbstfinanzierung kleiner als die Nettoinvestitionen, entsteht ein Finanzierungsfehlbetrag; der Kanton muss sich neu verschul-den.

Der Voranschlag und Aufgaben-/ Finanzplan im Einzelnen

Im Betrachtungszeitraum 2010 bis 2020 zeigt sich folgendes Bild:

Grafik 6: Entwicklung Finanzierungssaldo in Millionen CHF

Während der Saldo der Erfolgsrechnung lediglich das Ergebnis der «betrieblichen Leistungserbringung» beinhaltet, schliesst der Finanzierungssaldo die gesamte staatliche Aufgabenerfüllung ein. Der Finanzierungssaldo gibt darüber Auskunft, ob die staat-lichen Ausgaben (Erfolgsrechnung und Investitionen) mit eige-nen Mitteln (Steuererträge, Gebühren, Beiträge Dritter usw.) fi-nanziert werden können.

In Bezug auf die Planung der Aufgaben und Finanzen hat sich der Finanzierungssaldo seit dem Jahr 2001 als die zentrale Steu-erungsgrösse etabliert. Sie ist auch für die Anwendung der vom Berner Volk im Februar 2008 beschlossenen Schuldenbremse für die Investitionsrechnung relevant: Selbstfinanzierung und Nettoinvestitionen müssen sich mittelfristig die Waage halten.

Ein Finanzierungsfehlbetrag im Voranschlag ist im Aufgaben-/

Finanzplan zu kompensieren. Ein Finanzierungsfehlbetrag im Geschäftsbericht ist im Budget des übernächsten Jahres und der drei anschliessenden Planjahre auszugleichen.

Neben diesen politisch relevanten Veränderungen der Verschul-dung gibt es auch rein technisch bedingte Schwankungen. So kann die Schuld beispielsweise trotz Selbstfinanzierungsgrad von über 100 Prozent ansteigen, wenn Ausgaben getätigt wer-den müssen, bevor Zahlungen auf bestehenwer-den Guthaben ein-gegangen sind. Umgekehrt kann sie technisch sinken, wenn Verbindlichkeiten noch nicht fällig sind und die verfügbaren Mittel zwischenzeitlich zur Rückzahlung von kurzfristigen Dar-lehen verwendet werden. Diese rein technisch bedingten

Schwankungen (Bilanztransaktionen) sind für die politische Be-urteilung der Verschuldung jedoch nicht von Bedeutung.

4.6.2 Entwicklung bis 2014

Trotz der grundlegend veränderten finanzpolitischen Ausgangs-lage aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise hat der Regie-rungsrat in der vergangenen Legislatur seine finanzpolitischen Ziele um das Doppelte übertroffen: Die Schulden konnten in den Jahren 2006 bis und mit 2009 «aus eigener Kraft» um knapp CHF 800 Millionen oder gegen CHF 200 Millionen pro Jahr ab-gebaut werden. Auch in den Jahren 2010 und 2011 resultierten Finanzierungsüberschüsse von CHF 103 Millionen (2010) resp.

CHF 13 Millionen (2011). Der Regierungsrat hat somit die Über-schüsse aus «guten Zeiten» zu einem grossen Teil für den Schul-denabbau verwendet und ist durch eine sparsame Haushalts-führung auf dem Weg zur finanziellen Entlastung ein gutes Stück vorangekommen. Im Jahr 2012 resultierte erstmals seit dem Jahr 1997 ein negativer Finanzierungssaldo in der Höhe von CHF 198 Millionen. Die Rechnungsjahre 2013 bis 2015 wiesen schliesslich wiederum deutlich positive Finanzierungssaldi aus.

4.6.3 Entwicklung 2016 bis 2020

Der vom Grossen Rat in der Novembersession 2015 verabschie-dete Voranschlag 2016 sieht einen positiven Finanzierungssaldo von CHF 132 Millionen vor.

Im Voranschlagsjahr 2017 wird ein positiver Finanzierungssaldo in der Höhe von CHF 8 Millionen erzielt. In den Planjahren 2018–

2020 ergeben sich demgegenüber negative Finanzierungssaldi in der Höhe von CHF 103 Millionen (2018), CHF 180 Millionen (2019) und CHF 153 Millionen (2020). Insgesamt resultiert in den Jahren 2017–2020 eine Neuverschuldung von CHF 429 Millio-nen.

4.7 Planbilanz

4.7.1 Überblick

Die Planbilanz weist folgende Eckwerte auf:

Staat mit Spezialfinanzierungen Rechnung Voranschlag Voranschlag Finanzplan

in Millionen CHF 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2017-2020 1)

1 Aktiven 12 107.2 12 094.0 12 159.0 12 260.3 12 328.8 12 370.8

Veränderung in % –0.1 0.5 0.8 0.6 0.3 0.6

10 Finanzvermögen 3 328.8 3 227.6 3 281.3 3 340.9 3 402.7 3 465.4

Veränderung in % –3.0 1.7 1.8 1.9 1.8 1.8

14 Verwaltungsvermögen 8 778.4 8 866.3 8 877.7 8 919.4 8 926.1 8 905.3

Veränderung in % 1.0 0.1 0.5 0.1 -0.2 0.1

2 Passiven 12 107.2 12 094.0 12 159.0 12 260.3 12 328.8 12 370.8

Veränderung in % –0.1 0.5 0.8 0.6 0.3 0.6

20 Fremdkapital 10 404.7 10 172.0 10 138.6 10 221.9 10 385.1 10 515.2

Veränderung in % –2.2 –0.3 0.8 1.6 1.3 1.2

29 Eigenkapital 1 702.4 1 921.9 2 020.5 2 038.4 1 943.7 1 855.6

Veränderung in % 12.9 5.1 0.9 –4.6 –4.5 –2.8

1) Durchschnittliches jährliches Wachstum

Allfällige Abweichungen sind durch Rundungen bedingt.

4.7.2 Finanzvermögen

Das Finanzvermögen erhöht sich in der Planperiode jährlich um durchschnittlich 1,8 Prozent.

4.7.3 Verwaltungsvermögen

Das Verwaltungsvermögen, das unmittelbar mit der staatlichen Aufgabenerfüllung verknüpft ist, nimmt in der Planperiode um durchschnittlich 0,1 Prozent pro Planjahr zu. Die Zunahme ent-spricht den jährlichen Nettoinvestitionen abzüglich der Abschrei-bungen.

4.7.4 Bilanzfehlbetrag / Eigenkapital

Der Bilanzfehlbetrag verändert sich jährlich im Umfang des Er-gebnisses in der Erfolgsrechnung. Ertragsüberschüsse führen zu einem Abbau, Aufwandüberschüsse zu einer Zunahme des Bilanzfehlbetrags.

Im Betrachtungszeitraum 2010 bis 2020 zeigt sich folgendes Bild:

Grafik 7: Entwicklung Bilanzfehlbetrag / Eigenkapital

in Millionen CHF

–1792 –1747 –1961

2400

1200

0

–1200

–2400

–1840 –1654 1702 1922 2021 18562038 1944

RG 10 RG 11 RG 12 RG 13 RG 14 RG 15 VA 16 VA 17 AFP 18 AFP 19 AFP 20

Ausgehend von einem Wert von CHF 2 034 Millionen per Ende 2009 hat sich der Bilanzfehlbetrag als Folge der erzielten Er-tragsüberschüsse in der Erfolgsrechnung bis Ende 2011 konti-nuierlich auf einen Betrag von CHF 1 747 Millionen reduziert. Im Jahr 2012 nahm der Bilanzfehlbetrag wieder zu infolge des Auf-wandüberschusses der Erfolgsrechnung (CHF 196 Mio.), der Veränderungen in den Rücklagen Globalbudgetbereiche (CHF 7 Mio.) sowie der teilweisen Verrechnung der Wertberichtigung für Aktien und Anteilscheine (CHF 11 Mio.) um insgesamt CHF

Der Voranschlag und Aufgaben-/ Finanzplan im Einzelnen

213 Millionen auf CHF 1 961 Millionen. Bis Ende 2014 reduzierte sich der Bilanzfehlbetrag erneut aufgrund der erzielten Ertrags-überschüsse in der Erfolgsrechnung auf CHF 1 654 Millionen.

Mit der Einführung des IPSAS-konformen HRM2 erfährt die Bi-lanz wesentliche Änderungen. Diese ergeben sich einerseits aus der Anpassung der Gliederung von Aktiven und Passiven und andererseits aus der systematischen Neubeurteilung der Bilan-zierung und Bewertung sämtlicher Bilanzpositionen.

Der aus der Neubewertung des Finanz- und Verwaltungsver-mögens entstehende höhere Wert entspricht gewissermassen einer Offenlegung von bisherigen stillen Reserven und wird er-folgsneutral über die Neubewertungs- und Aufwertungsreser-ven gebucht. Dementsprechend ist nicht plötzlich mehr Vermö-gen «verfügbar»; es wird einzig die Bewertungsmethode geändert.

Unter Berücksichtigung der Auswirkungen des neuen Pensi-onskassengesetzes erhöht sich der Bilanzfehlbetrag ab dem Voranschlagsjahr 2015 um CHF 2 022 Millionen.

4.7.5 Bruttoschuld I und II

Die Bruttoschuld I umfasst die laufenden Verpflichtungen sowie die kurz-, mittel- und langfristigen Schulden. Die Bruttoschuld II zeigt die Situation unter der Annahme, dass die Rückstellun-gen als Schuld ausgewiesen werden.

Im Betrachtungszeitraum 2010 bis 2020 zeigt sich folgendes Bild:

Grafik 8: Entwicklung Bruttoschuld I und II in Millionen CHF

6151 6105 6528 5966 7435 78117518 7681

817 880 816 789 731 1970 2753 2042 20422042 2042

RG 10 RG 11 RG 12 RG 13 RG 14 RG 15 VA 16 VA 17 AFP 18 AFP 19 AFP 20

Bruttoschuld I Bruttoschuld II

Bruttoschuld I

Im Jahr 2002 haben die Schulden des Kantons Bern erstmals die 10-Milliarden-Grenze überschritten und gleichzeitig den Höchststand erreicht. In der Folge gelang es, den jahrelangen Trend der Neuverschuldung zu brechen. Mit dem Zufluss aus dem Verkauf der überschüssigen Goldreserven der National-bank und dessen Verwendung für den Schuldenabbau sowie aufgrund erfolgreicher eigener Anstrengungen konnte die Brut-toschuld I bis Ende 2011 um annähernd die Hälfte auf CHF 5 461 Millionen reduziert werden.

Der Schuldenstand nahm per Ende 2012 vorwiegend aufgrund des erzielten Defizits wieder auf CHF 6 171 Millionen zu. In den Folgejahren sank der Schuldenstand, bis er sich ab dem Vor-anschlagsjahr 2015 unter Berücksichtigung der Auswirkungen des neuen Pensionskassengesetzes um CHF 720 Millionen erhöhte (Schuldanerkennung BPK/BLVK).

Bruttoschuld II

Unter Berücksichtigung der Auswirkungen des neuen Pensi-onskassengesetzes erhöhte sich die Bruttoschuld II ab dem Rechnungsjahr 2015 um rund CHF 2 Milliarden (Schuldanerken-nung BPK/BLVK und Rückstellungen Übergangseinlage / Fi-nanzierungsbeiträge). In den Jahren 2017 bis 2020 ist mit einer Zunahme der Bruttoschuld II um CHF 377 Millionen zu rechnen.

Rahmen der Neuverschuldung für das Jahr 2017

Der Grosse Rat ist gemäss Art. 76 der Kantonsverfassung (KV) und Art. 75 Abs. 1 Bst. k des Gesetzes über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG) zuständig, den Rahmen einer Neuverschuldung festzusetzen. Der Rahmen der Neuverschul-dung dient der jederzeitigen Sicherstellung der Zahlungsbereit-schaft. Er hat den Zweck einer Kreditlimite und bezieht sich auf die Tresorerieschuld. Diese beinhaltet die kurzfristigen sowie mittel- und langfristigen Darlehen und Anleihen der Tresorerie.

Innerhalb des Rahmens befindet der Regierungsrat nach Art.

89 Abs. 4 KV über die Bereitstellung der notwendigen Finanzie-rungsmittel. Nach Art. 76 Abs. 1 Bst. i FLG ist der Regierungs-rat zuständig für die Aufnahme der Finanzierungsmittel im Rah-men der vom Grossen Rat genehmigten Neuverschuldung sowie für das Festsetzen der Konditionen.

Gemäss den Berechnungen der Abteilung Tresorerie der Finanz-verwaltung ist für das Jahr 2017 zur Aufrechterhaltung der Zah-lungsbereitschaft maximal eine Neuverschuldung in der Höhe von CHF 600 Millionen zu erwarten. Dieser Betrag enthält fol-gende Elemente:

– Der Voranschlag 2017 sieht für das Jahr 2017 einen Schul-denabbau von netto CHF 8 Millionen vor (Finanzierungs-saldo).

– Der Reservebetrag von CHF 608 Millionen dient der jeder-zeitigen Aufrechterhaltung der Zahlungsbereitschaft des Kantons und wird lediglich bei allfälligen erfolgsneutralen

Bilanztransaktionen (Zunahme Debitoren, Abnahme Kredito-ren, Beanspruchung Rückstellungen, Realisierung von Inves-titionen aus Spezialfinanzierungen und Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen usw.) beansprucht werden.

4.8 Kennzahlen

4.8.1 Selbstfinanzierungsgrad

Wird die Selbstfinanzierung (vgl. Kapitel 4.6) ins Verhältnis zu den Nettoinvestitionen gesetzt, ergibt sich der Selbstfinanzie-rungsgrad. Bei einem Selbstfinanzierungsgrad von unter 100 Prozent werden die Nettoinvestitionen teilweise fremd, d.h. über eine Neuverschuldung finanziert, bei einem solchen von über 100 Prozent resultiert neben der vollständigen Finanzierung der Nettoinvestitionen durch selbst erarbeitete Mittel zusätzlich ein Schuldenabbau.

Im Betrachtungszeitraum 2010 bis 2020 zeigt sich folgendes Bild:

Grafik 9: Entwicklung Selbstfinanzierungsgrad 140%

120%

100%

80%

60%

RG 10 RG 11 RG 12 RG 13 RG 14 RG 15 VA 16 VA 17 AFP 18 AFP 19 AFP 20

Im Planungshorizont 2017–2020 ergibt sich ein durchschnittli-cher Selbstfinanzierungsgrad von rund 77 Prozent. Am höchs-ten fällt er mit 101,8 Prozent im Voranschlagsjahr 2017 aus.

4.8.2 Schuldenquote

Die in Bezug auf die Anwendung der verfassungsmässigen Schuldenbremse für die Investitionsrechnung massgebende Schuldenquote weist die Bruttoschuld I und II in Prozenten des kantonalen jährlichen Volkseinkommens aus. Die Schulden-bremse gelangt zur Anwendung, wenn die Schuldenquote über 12 Prozent liegt.

Im Betrachtungszeitraum 2010 bis 2020 zeigt sich folgendes Bild:

Grafik 10: Entwicklung Schuldenquote 20%

18%

16%

14%

12%

RG 10 RG 11 RG 12 RG 13 RG 14 RG 15 VA 16 VA 17 AFP 18 AFP 19 AFP 20

Vorwiegend als Folge der hohen Ertragsüberschüsse in der Erfolgsrechnung reduzierte sich die Schuldenquote bis Ende 2011 auf 12,2 Prozent. Sie lag damit knapp über dem für die Anwendung der Schuldenbremse der Investitionsrechnung massgebenden Wert von 12 Prozent.

Als Folge des Finanzierungsfehlbetrags in der Rechnung 2012 erhöht sich die Schuldenquote kurzfristig auf 13,0 Prozent. Nach einem erneuten Rückgang auf 12,3 Prozent in der Rechnung 2014 steigt die Schuldenquote ab 2015 deutlich an. Die Zu-nahme begründet sich mit der Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen des neuen Pensionskassengesetzes.

Controlling ASP 2014