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Entwicklungsschwerpunkte der Direktion Im Behindertenbereich liegt der Schwerpunkt weiterhin in der

Saldo I Globalbudget Produkte

5 Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF)

5.3 Entwicklungsschwerpunkte der Direktion Im Behindertenbereich liegt der Schwerpunkt weiterhin in der

Umsetzung des Behindertenkonzepts. Im Laufe der kommen-den Jahre sollen die Leistungen des Kantons – zuerst in Form von Pilotprojekten – subjektorientiert verfügt, finanziert und ab-gerechnet werden.

Im Projekt «Optimierung der ergänzenden Hilfen zur Erziehung im Kanton Bern» unter der Federführung der JGK wird die mög-lichst einheitliche Regelung der Finanzierung und Aufsicht der ambulanten, teilstationären und stationären Angebote der Kin-der- und Jugendhilfe angestrebt.

Zwar sind in der Sozialhilfe zusätzliche Mittel insbesondere für freiwillige Platzierungen sowie für höhere Krankenversiche-rungskosten eingestellt. Allerdings können mögliche finanzielle Auswirkungen der wirtschaftlichen Entwicklung – der Abbau von Leistungen in vorgelagerten Systemen (insbesondere Inva-liden- und Arbeitslosenversicherung) – zu nicht unerheblichen Mehrkosten führen. Ausmass und Eintreten können jedoch im heutigen Zeitpunkt nicht vollumfänglich abgeschätzt werden, so dass sie nicht in den Planzahlen enthalten sind.

Im Rahmen der anstehenden Revision der Sozialhilfegesetzge-bung soll unter anderem beim Abgeltungssystem der Sozial-dienste für Personalaufwand ein Wechsel von einer

Pauschal-abgeltung pro Stelle zu einer solchen pro Fall stattfinden. Ziele sind dabei eine Vereinfachung des Systems, mehr Flexibilität für die Sozialdienste sowie eine bessere Steuerungsmöglichkeit für die GEF.

Mit dem Projekt NA-BE soll die Neuorganisation des Asylbe-reichs auf Bundesebene für den Kanton Bern umgesetzt wer-den. Ziel ist die Erarbeitung einer angepassten kantonalen Ge-samtstrategie im Asyl- und Flüchtlingsbereich.

Die Volksinitiative für den gesetzlichen Erhalt von Spitalstand-orten (Spitalstandortinitiative) beinhaltet einen Gesetzesvor-schlag mit sieben Artikeln, in welchen der Kanton verpflichtet wird, bestimmte Spitalstandorte mit ihrem bestehenden Leis-tungsangebot während mindestens acht Jahren aufrecht zu erhalten. Die durch die Umsetzung der Spitalstandortinitiative voraussichtlich verursachte Mehrbelastung des Kantonshaus-haltes lässt sich nur sehr grob und verallgemeinernd abschät-zen. Je nach Ausgestaltung der Parameter bzw. den zugrunde-liegenden Annahmen wird bei einer allfälligen Annahme der Spitalstandortinitiative durch das bernische Stimmvolk von ei-nem Fehlbetrag in tiefer dreistelliger Millionenhöhe ausgegan-gen. Dieser kann jedoch stark schwanken, weshalb eine Prog-nose äusserst unsicher ist.

5.4 Erfolgsrechnung

Rechnung Voranschlag Voranschlag Finanzplan

2015 2016 2017 2018 2019 2020

Erfolgsrechnung

Aufwand –2 828 471 872 –2 763 714 157 –2 672 846 199 –2 701 835 306 –2 731 968 171 –2 760 295 190

Veränderung 2.3 % 3.3 % –1.1 % –1.1 % –1.0 %

Ertrag 536 271 995 474 808 146 327 837 206 311 837 787 306 473 837 302 018 637

Veränderung –11.5 % –31.0 % –4.9 % –1.7 % –1.5 %

Saldo –2 292 199 876 –2 288 906 011 –2 345 008 993 –2 389 997 518 –2 425 494 334 –2 458 276 553

Veränderung 0.1 % –2.5 % –1.9 % –1.5 % –1.4 %

Aufwand

30 Personalaufwand –266 902 077 –281 477 739 –65 613 309 –66 225 943 –66 513 903 –67 051 706 31 Sach- + übriger Betriebsaufwand –63 514 259 –62 616 742 –16 886 830 –17 080 030 –17 080 030 –16 939 030 33 Abschreibungen

Verwaltungsver-mögen

–2 939 301 –3 602 387 –1 044 698 –1 051 414 –1 081 601 –1 185 735

34 Finanzaufwand –18 398 –32 000 –27 000 –27 000 –27 000 –27 000

35 Einlagen in Fonds + Spezialfinanzie-rungen

–684 840 0 0 0 0 0

36 Transferaufwand –2 476 736 044 –2 399 062 278 –2 545 047 056 –2 581 568 607 –2 614 770 325 –2 646 548 407 37 Durchlaufende Beiträge –14 165 799 –14 500 000 –14 500 000 –14 500 000 –14 500 000 –14 500 000

38 Ausserordentlicher Aufwand –825 348 0 0 0 0 0

39 Interne Verrechnungen –2 685 802 –2 423 011 –29 727 305 –21 382 311 –17 995 311 –14 043 311 Ertrag

45 Entnahmen aus Fonds + Spezialfinan-zierungen

51 748 992 57 613 100 317 100 67 100 67 100 67 100

46 Transferertrag 259 472 380 236 776 896 233 637 701 233 663 270 236 223 320 238 716 120

47 Durchlaufende Beiträge 14 165 799 14 500 000 14 500 000 14 500 000 14 500 000 14 500 000

48 Ausserordentlicher Ertrag 0 0 27 117 994 18 738 000 15 351 000 11 399 000

49 Interne Verrechnungen 3 532 702 3 250 100 28 251 094 20 806 100 16 219 100 13 217 100

Entwicklung der Erfolgsrechnung

Gegenüber der Vorjahresplanung ist bei der GEF ein Saldozu-wachs zwischen rund CHF 10 und 70 Millionen zu verzeichnen.

Die Planzahlen für die Spitalversorgung basieren auf der Leis-tungsabgeltung gemäss Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10). Sie wurden gestützt auf die effektiven Leistungszahlen 2014 (inkl. Fallschwere) aktu-alisiert, wobei eine Preissteigerung von einem Prozent (jährlich kumuliert) und ein mittleres Fallwachstum zugrunde gelegt ist.

Im Alters- und Behindertenbereich führt die demografische Ent-wicklung zu einem Anstieg der Budgetmittel, wobei der Planung zurückhaltende Annahmen zugrunde gelegt wurden.

Die Budgetmittel für die Sozialhilfe mussten gegenüber der bis-herigen Planung aufgestockt werden, da die Anpassung der Zahlen in den letzten Planungsprozessen rückblickend

betrach-tet nicht ausreichend erfolgte. Insbesondere in der wirtschaftli-chen Hilfe fallen Mehrkosten für Wohn- und Gesundheitskosten sowie infolge rückläufiger Erträge von Sozialversicherungen an.

Andererseits ergeben sich Minderkosten in der Interkantonalen Sozialhilfe, da die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürfti-ger (Bundesgesetz vom 24. Juni 1977 über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger [Zuständigkeitsgesetz, ZUG;

SR 851.1]) mit der Revision per 8. April 2017 wegfällt.

Berücksichtigt wird zudem im Alters-, Behinderten- und Sozial-bereich das Lohnsummenwachstum analog Kantonspersonal, wobei sich die Lohnmassnahmen im Altersbereich auf den Kan-ton als Restfinanzierer überproportional auswirken. Die Beiträge der Krankenversicherer sind in der Bundesgesetzgebung fix festgesetzt und werden nicht automatisch angepasst. Dies führt dazu, dass sich der Kanton als Restfinanzierer überproportional

Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) – Investitionsrechnung

an einem Lohnsummenwachstum und an einer Teuerung betei-ligen muss.

5.5 Investitionsrechnung

Rechnung Voranschlag Voranschlag Finanzplan

2015 2016 2017 2018 2019 2020

Investitionsrechnung

Ausgaben –96 035 969 –108 646 711 –74 241 494 –69 684 000 –63 736 000 –60 736 000

Veränderung –13.1 % 31.7 % 6.1 % 8.5 % 4.7 %

Einnahmen 14 959 053 14 180 084 18 893 795 19 636 000 15 736 000 15 736 000

Veränderung –5.2 % 33.2 % 3.9 % –19.9 % 0.0 %

Saldo –81 076 915 –94 466 627 –55 347 699 –50 048 000 –48 000 000 –45 000 000

Veränderung –16.5 % 41.4 % 9.6 % 4.1 % 6.3 %

Ausgaben

50 Sachanlagen –2 917 198 –6 665 000 –1 680 000 –972 000 –1 217 000 –1 137 000

51 Investitionen auf Rechnung Dritter 0 0 0 0 0 0

52 Immaterielle Anlagen 0 0 0 0 0 0

54 Darlehen 0 0 0 0 0 0

55 Beteiligungen + Grundkapitalien 0 0 0 0 0 0

56 Eigene Investitionsbeiträge –93 118 771 –101 981 711 –72 561 494 –68 712 000 –62 519 000 –59 599 000

57 Durchlaufende Investitionsbeiträge 0 0 0 0 0 0

58 Ausserordentliche Investitionen 0 0 0 0 0 0

59 Übertrag an Bilanz 0 0 0 0 0 0

Einnahmen

60 Übertrag von Sachanlagen in das Finanzvermögen

59 400 0 0 0 0 0

61 Rückerstattungen 0 0 0 0 0 0

62 Übertrag immaterielle Anlagen in das Finanzvermögen

0 0 0 0 0 0

63 Investitionsbeiträge für eigene Rech-nung

14 422 220 14 146 749 0 0 0 0

64 Rückzahlung von Darlehen 76 835 33 335 33 295 0 0 0

65 Übertrag von Beteiligungen 0 0 0 0 0 0

66 Rückzahlung eigener Investitionsbei-träge

400 598 0 18 860 500 19 636 000 15 736 000 15 736 000

67 Durchlaufende Investitionsbeiträge 0 0 0 0 0 0

68 Ausserordentliche Investitionsein-nahmen

0 0 0 0 0 0

69 Übertrag an Bilanz 0 0 0 0 0 0

Entwicklung der Investitionsrechnung

Die Planzahlen in der Investitionsrechnung verändern sich ge-genüber der Vorjahresplanung mit Ausnahme des Jahres 2018 (leichte Zunahme von CHF 4,4 Mio.) rückläufig.

Dies ist auf die Investitionsplanung für den Fonds für Spital-investitionen zurückzuführen, welche auf der aktuellen Planung der bis Ende 2011 noch bewilligten Projekte basiert. Mit dem teilrevidierten KVG entfällt die Spezialfinanzierung für Spital-investitionen ab 2012. Die NettoSpital-investitionen der GEF sind aus diesem Grund rückläufig im Verlauf der Planungsperiode.

Für die übrigen Investitionen der GEF hat der Regierungsrat einen höheren Plafond als im Vorjahr festgelegt. Trotzdem be-steht insbesondere im Behindertenbereich nach wie vor ein erheblicher Sachplanungsüberhang bei den Bauprojekten. Des-sen Auswirkungen auf die Versorgung können momentan noch nicht abgeschätzt werden.