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In den nachfolgenden Kapiteln informiert der Regierungsrat über den Stand der Umsetzung der durch den Grossen Rat anläss-lich der Novembersession 2013 beschlossenen Massnahmen der Angebots- und Strukturüberprüfung ASP 2014.

5.1 Stand der Umsetzung der durch den Grossen Rat anlässlich der Novembersession 2013 beschlossenen ASP-Massnahmen

Im Frühjahr 2016 beauftragte der Regierungsrat die Direktionen und die Staatskanzlei, per Ende Mai 2016 erneut ein Controlling betreffend den Stand der Umsetzung der durch den Grossen Rat anlässlich der Haushaltsdebatte 2013 in der Novemberses-sion beschlossenen bzw. zur Kenntnis genommenen Massnah-men aus der ASP 2014 durchzuführen. Er liess in diesem Zu-sammenhang – wie bereits im vergangenen Jahr – bei allen Massnahmen durch die Direktionen den aktuellen Stand der Umsetzung hinsichtlich der erwarteten finanziellen Effekte, der Auswirkungen auf die Gemeinden sowie der Auswirkungen auf den Stellenbestand prüfen.

5.1.1 Entlastungseffekte der ASP 2014 auf die Erfolgsrechnung

Das ASP-Controlling hat in der Erfolgsrechnung zu den folgen-den Ergebnissen geführt:

Grafik 11: Entlastungseffekte Erfolgsrechnung pro Jahr in Mio. CHF

226 247 320 325 431 374 471 384 383 415

382

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

Beschluss Grosser Rat vom 27.11.2013 Stand ASP-Controlling per 31.05.2016

In der Erfolgsrechnung lagen die Entlastungseffekte im Rech-nungsjahr 2014 um CHF 21 Millionen über den noch im Novem-ber 2013 veranschlagten Werten. Die Abweichung ist per Saldo

insbesondere auf höhere Entlastungseffekte im Bereich der Prämienverbilligungen (+ CHF 32 Mio.) sowie nicht realisierte Entlastungseffekte bei verschiedenen Massnahmen der GEF zurückzuführen (- CHF 11 Mio.).

Im Rechnungsjahr 2015 fällt die gesamtstaatliche Abweichung mit CHF 5 Millionen geringer als noch im Rechnungsjahr 2014 aus (u.a. infolge tieferer Entlastungseffekte im Bereich der Prä-mienverbilligungen also noch im Rechnungsjahr 2014).

Ab dem Jahr 2016 fallen die Entlastungseffekte gemäss dem ASP-Controlling per 31. Mai 2016 tiefer als noch im November 2013 prognostiziert aus. Die tieferen Entlastungseffekte sind insbesondere auf drei Ursachen zurück zu führen. So wurde erstens mit der Steuergesetzrevision 2016 per 1. Januar 2016 die Plafonierung des Fahrkostenabzugs umgesetzt. Der Grosse Rat legte die Höhe der Begrenzung jedoch nicht auf CHF 3‘000.-, sondern auf CHF 6700.- fest. Die Mehreinnahmen be-laufen sich damit statt auf CHF 54 Millionen lediglich auf CHF 20 Millionen pro Jahr. Zweitens beschloss der Grosse Rat im Rahmen der Novembersession 2015 eine Erhöhung der Prä-mienverbilligungen um CHF 21 Millionen (ab dem Jahr 2017 beträgt die Erhöhung CHF 42 Mio.). Und drittens fällt die jährliche Tranche aus der Auflösung der Aufwertungsreserve um rund CHF 10 Millionen tiefer aus, als ursprünglich geplant.

5.1.2 Entlastungseffekte der ASP 2014 auf die Gemeinden

Betreffend die Auswirkungen der ASP-Massnahmen auf die Gemeinden präsentiert sich die Ausgangslage per 31. Mai 2016 wie folgt:

Grafik 12: Entlastungen Gemeinden pro Jahr in Mio. CHF

0

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

Beschluss Grosser Rat vom 27.11.2013 Stand ASP-Controlling per 31.05.2016

Im Rechnungsjahr 2014 entsprachen die realisierten Entlastun-gen per Saldo nahezu den im Voranschlag 2014 prognostizier-ten Werprognostizier-ten (leicht höherer Entlastungseffekt im Umfang von + CHF 0,6 Mio.).

Im Jahr 2015 wurden hingegen leicht tiefere Entlastungen als ursprünglich geplant realisiert (- CHF 5 Mio.). Die zahlenmässi-gen Abweichunzahlenmässi-gen bzw. die tieferen Entlastunzahlenmässi-gen gezahlenmässi-genüber den durch den Grossen Rat im November 2013 beschlossenen Werte sind primär auf die spätere Umsetzung der Massnahme

«Festsetzung Maximalbeitrag Platzierungskosten» (GEF) zurück-zuführen (- CHF 3 Mio.). Abweichungen von rund CHF 1 Million ergaben sich zudem auch bei den Massnahmen «Erhöhung des Durchschnitts der Klassengrösse» (ERZ / - CHF 1,3 Mio.) und

«Streichung Testarbeitsplätze» (GEF / - CHF 0,8 Mio.).

Im Jahr 2016 liegen die prognostizierten Abweichungen zwi-schen den im November 2013 beschlossenen und per 31. Mai 2016 festgestellten Werten mit CHF 21 Millionen deutlich höher als noch im Jahr 2015. Die tiefere Entlastungswirkung ist dabei in erster Linie auf den durch den Grossen Rat beschlossenen höheren Fahrkostenabzug zurückzuführen. Dieser führt bei den Gemeinden gegenüber den ursprünglich veranschlagten Werten zu Mindererträgen im Umfang von rund CHF 17 Millionen.

Gleichzeitig ergeben sich bei der GEF voraussichtlich tiefere Entlastungen in der Höhe von rund CHF 3 Millionen.

Ab dem Jahr 2017 sind die Abweichungen, d.h. die tieferen Entlastungen (- CHF 16 Mio.) per Saldo primär auf den höheren Fahrkostenabzug zurückzuführen.

5.1.3 Auswirkungen der ASP-Massnahmen auf den Stellenbestand

Teilweise bedeutende Abweichungen ergeben sich hinsichtlich des im Zusammenhang mit der ASP 2014 gegenüber dem Gro-ssen Rat prognostizierten Abbaus von Vollzeitstellen.

So fiel der Stellenabbau im Rechnungsjahr 2014 deutlich tiefer aus, als ursprünglich angenommen. Die Abweichung war dabei vor allem auf einen geringeren Stellenabbau als prognostiziert bei den Massnahmen «Stellenabbau staatliche Psychiatriebe-triebe» (GEF / 24,5 Vollzeitstellen) und «Erhöhung des Durch-schnitts der Klassengrösse» (ERZ / 25 Vollzeitstellen) zurück zu führen. Ebenfalls ein geringerer Stellenabbau resultierte im Zu-sammenhang mit der Umsetzung der ASP-Massnahmen bei der BVE (5 Vollzeitstellen), der VOL (5 Vollzeitstelle) sowie der FIN (4,5 Vollzeitstellen).

Auch im Jahr 2015 fiel der Stellenabbau per Saldo ebenfalls tiefer aus als ursprünglich geplant. Zu dem geringeren Stellenab-bau trugen insbesondere die ERZ (40 Vollzeitstellen; insbeson-dere im Zusammenhang mit der Massnahme «Erhöhung des Durchschnitts der Klassengrösse») und die GEF (7,8 Vollzeitstel-len) bei.

Im Jahr 2016 fällt die Differenz zwischen dem ursprünglich pro-gnostizierten und nun voraussichtlich realisierten Stellenabbau geringer aus als noch im Jahr 2015. Grund hierfür ist der ab 2016 vollumfänglich realisierte Stellenabbau im Bereich der Volksschule (Massnahme «Erhöhung des Durchschnitts der Klassengrösse»).

Im Jahr 2017 steigt die Differenz zwischen dem ursprünglich geplanten und nun voraussichtlich realisierten Stellenabbau in-dessen wieder an. Der Anstieg ist insbesondere auf den Verzicht auf den vollständigen Abbau von 100 Vollzeitstellen bei der Kan-tonspolizei zurück zu führen. Schliesslich wird der Stellenabbau auch in den Folgejahren 2018-2020 per Saldo um voraussicht-lich rund 15 Vollzeitstellen weniger hoch ausfallen als noch im Rahmen der ASP 2014 prognostiziert.

Grafik 13: Abbau von Vollzeitstellen pro Jahr

257 182 429 390 532 511 600 537 559 559558

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

Beschluss Grosser Rat vom 27.11.2013 Stand ASP-Controlling per 31.05.2016

5.2 Fazit des Regierungsrates: Umsetzung der ASP-Massnahmen ist weiterhin «auf Kurs»

Gestützt auf die im vorstehenden Kapitel dargestellten Ergeb-nisse lässt sich nach Meinung des Regierungsrates festhalten, dass sich die Umsetzung der ASP-Massnahmen aus finanziel-ler Sicht weiterhin «auf Kurs» befindet. Die Abweichungen ge-genüber den im Jahr 2013 beschlossenen Massnahmen sind insbesondere auf zwei Beschlüsse des Grossen Rates zurück-zuführen (tieferer Fahrkostenabzug, höhere Prämienverbilligun-gen).

Die Umsetzung der meisten ASP-Massnahmen ist mittlerweile abgeschlossen. Bei der ERZ ist die Umsetzung einzelner Mass-nahmen noch im Gange.

Controlling ASP 2014

Von den über 100 Massnahmen der ASP 2014 erwies sich im Übrigen bislang lediglich eine Massnahme als nicht umsetzbar («Senkung der Normkosten für Rettungsdienste» [GEF]).

Zusammenfassend besteht nach Meinung des Regierungsrates im Zusammenhang mit dem Stand der Umsetzung der ASP-Massnahmen aus einer gesamtstaatlichen Sicht zum heu-tigen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf.

6 Anträge

6.1 Voranschlag 2017

Antrag des Regierungsrates an den Grossen Rat Beschlüsse des Grossen Rates zum Voranschlag 2017

Der Voranschlag 2017 wird mit folgenden Eckdaten genehmigt:

– Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung von CHF 98,5 Millionen;

– Nettoinvestitionen von CHF 456,3 Millionen (inkl. Spezialfi-nanzierungen);

– Finanzierungssaldo von CHF 8,0 Millionen;

– Steueranlage von 3,06;

– Rahmen der Neuverschuldung (Kreditlimite): CHF 600 Milli-onen;

– Übertrag von CHF 2,0 Millionen aus der Erfolgsrechnung des Tiefbauamtes in den See- und Flussuferfonds gemäss Art. 7 See- und Flussufergesetz.

Bern, 24. August 2016

Im Namen des Regierungsrates Die Präsidentin: Simon Der Staatsschreiber: Auer

6.2 Aufgaben-/Finanzplan 2018–2020

Antrag des Regierungsrates an den Grossen Rat Beschlüsse des Grossen Rates zum Aufgaben-/

Finanzplan 2018–2020

Der Aufgaben-/Finanzplan 2018–2020 wird genehmigt.

Bern, 24. August 2016

Im Namen des Regierungsrates Die Präsidentin: Simon Der Staatsschreiber: Auer

Anträge

6.3 Voranschlag 2017

Kanton Bern 0956

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates 24. August 2016 47C

Voranschlag 2017

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, den Voran-schlag 2017 mit den folgenden Eckdaten zu verabschieden:

– Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung von CHF 98,5 Millionen;

– Nettoinvestitionen von CHF 456,3 Millionen (inkl. Spezialfi-nanzierungen);

– Finanzierungssaldo von CHF 8,0 Millionen;

– Steueranlage von 3,06;

– Rahmen der Neuverschuldung (Kreditlimite): CHF 600 Milli-onen;

– Übertrag von CHF 2,0 Millionen aus der Erfolgsrechnung des Tiefbauamtes in den See- und Flussuferfonds gemäss Art. 7 See- und Flussufergesetz.

An den Grossen Rat

Für den getreuen Protokollauszug Der Staatsschreiber: Auer

6.4 Aufgaben-/Finanzplan 2018–2020

Kanton Bern 0956

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates 24. August 2016 47C

Aufgaben-/Finanzplan 2018–2020

Der Aufgaben-/Finanzplan 2018–2020 wird genehmigt.

An den Grossen Rat

Für den getreuen Protokollauszug Der Staatsschreiber: Auer

7 ANHANG:

Gesamtkantonale