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4.3 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie

4.3.5 Feuchte Hochstaudenfluren [6431 und 6432]

Erhaltungsziele Hauptziel:

• Dauerhafte Sicherung des guten Erhaltungszustands der mit der Wertstufe B bewerteten Hochstaudenfluren.

Teilziele:

1. Erhaltung der feuchten Hochstaudenfluren in ihrer Struktur.

2. Erhaltung der lebensraumtypischen Artenzusammensetzung.

3. Erhaltung ihrer ökologisch-funktionalen Verknüpfung mit extensiven Wiesentypen und natürlichen Gewässern.

Entwicklungsziele Hauptziel:

• Entwicklung weiterer Bestände des im Gebiet nur schwach repräsentierten Lebensraum-typs.

Teilziele:

1. Entwicklung der feuchten Hochstaudenfluren als zusammenhängendes bachbegleitendes Band am Kappeler Bach.

2. Entwicklung von Hochstaudenfluren in quelligen Rinnen der Weidfelder. Als konkrete Flä-che wird ein großflächiger Bereich unterhalb des Hotels „Halde“ vorgeschlagen, in dem ein Mosaik aus Übergangsmooren, feuchten Ausprägungen von Borstgrasrasen und Feuchten Hochstaudenfluren entwickelt werden könnte.

3. Beachtung der Lebensraumansprüche des Braunkehlchens und des Schwarzkehlchens.

Zu 2: Bei Bedarf durch Auszäunung.

4.3.6 Berg-Mähwiesen [6520]

Vorbemerkung

Die Berg-Mähwiesen erreichen im FFH-Gebiet „Schauinsland“ insgesamt keinen guten Erhal-tungszustand. Dies bezieht sich sowohl auf die von ihnen eingenommene Gesamtfläche als auch auf die durchschnittliche Bewertung der Erfassungseinheiten. Untersuchungen im Rah-men des Naturschutz-Großprojekts „Feldberg-Belchen-Oberes Wiesental“ haben gezeigt, dass der Lebensraumtyp im Südschwarzwald insgesamt nur noch sehr begrenzt vorhanden ist. Auf das Gesamtgebiet bezogen besteht daher eine Wiederherstellungspflicht für Berg-Mähwiesen.

Erhaltungsziele Hauptziele:

• Dauerhafte Sicherung des guten Erhaltungszustands der mit der Wertstufe B bewerteten Berg-Mähwiesen.

• Dauerhafte Sicherung der mit der Wertstufe C bewerteten Berg-Mähwiesen in ihrem der-zeitigen Erhaltungszustand.

• Auf das FFH-Gebiet als Ganzes bezogen ist das Ziel die Wiederherstellung einer Gesamt-fläche von etwa 25 ha Berg-Mähwiesen mit mindestens gutem Erhaltungszustand. Derzeit entsprechen ca. 12 ha einem guten Zustand. Zur Wiederherstellung eignen sich insbe-sondere Flächen, die aktuell entweder nur durchschnittlich erhalten sind (Wertstufe C) o-der den Erfassungskriterien für den LRT knapp nicht entsprechen.

Teilziele:

1. Erhaltung und Wiederherstellung der blüten- und artenreichen Berg-Mähwiesen in ihren verschiedenen Ausbildungen (inklusive der Übergänge zum Lebensraumtyp Flachland-Mähwiesen); zu beachten sind hierbei die Nährstoffversorgung und der Wasserhaushalt (feuchte bis trockene Ausbildungen).

2. Erhaltung der lebensraumtypischen Artenzusammensetzung, z. B. durch Schutz vor Nut-zungsintensivierungen (insbesondere Schutz vor verstärkter Düngung sowie vor Erhö-hung der Schnittfolge) und Nutzungsänderungen/ -aufgabe (z. B. Schutz vor Umstellung auf ausschließliche Weidewirtschaft).

3. Erhaltung der für die Funktion als Lebensraum und für die Ausbildung verschiedener Ausprägungen wichtigen Landschaftsstrukturen wie z. B. Gehölze.

4. Entwicklung von Bergmähwiesen aus Gründen des Artenschutzes, zum Beispiel zur För-derung von seltenen und gefährdeten bodenbrütenden Vogelarten (Braunkehlchen, Schwarzkehlchen, Wachtel).

Zu 2: Zur dauerhaften Erhaltung der Bestände des Lebensraumtyps Berg-Mähwiesen sind in vielen Fällen Pufferzonen und Bewirtschaftungsvorgaben für größere Flächenkomplexe notwendig.

Entwicklungsziele

Erst nach dem Erreichen der als Erhaltungsziel genannten Mindestfläche von etwa 25 ha Berg-Mähwiesen mit mindestens gutem Erhaltungszustand kann die Herstellung neuer Flä-chen des LRT als Entwicklungsziel definiert werden. Bis dieser Zustand erreicht ist, dienen alle für den LRT ergriffenen Maßnahmen der Erreichung der oben definierten Erhaltungsziele.

4.3.7 Übergangsmoore [7140]

Erhaltungsziele Hauptziele:

• Dauerhafte Sicherung des guten Erhaltungszustands der mit der Wertstufe B bewerteten Übergangsmoore beim Hotel „Halde“ und oberhalb des Haldenköpfle-Skilifts.

• Dauerhafte Sicherung des mit der Wertstufe C bewerteten Übergangsmoors im derzeiti-gen Erhaltungszustand.

Teilziele:

1. Erhaltung bzw. Wiederherstellung des moortypischen Wasserregimes mit hohem Grund-wasserstand.

2. Erhaltung der lebensraumtypischen Artenzusammensetzung unter besonderer Berück-sichtigung des seltenen Hochmoor-Bläulings (Vacciniina optilete).

Zu 1: Vor allem durch Schutz vor und Rücknahme von Entwässerungen.

Zu 2: Bei Bedarf durch Enthurstung, durch Anpassung der Nutzung sow ie durch Beseitigung und Vermeidung von Holzablagerungen.

Entwicklungsziele Hauptziel:

• Ausdehnung der Fläche und Verbesserung des Erhaltungszustands der Übergangsmoo-re.

Teilziele:

1. Wiedervernässung von Beständen unterhalb des Hotels „Halde“ mit dem Ziel der Entwicklung eines Mosaiks aus Übergangsmooren, feuchten Ausprägungen von Borstgrasrasen und Feuchten Hochstaudenfluren.

2. Wiederherstellung von LRT-Flächen beim Moor oberhalb des Skilifts „Haldenköpfle“.

Zu 1: Insbesondere durch Schließen der Drainagegräben. Zur Optimierung der Wiederver-nässung ist im Vorfeld ein moorkundliches Gutachten erforderlich. Beim Moor oberhalb des Skilifts „Haldenköpfle“ ist ein Schmetterlings-Spezialist hinzuzuziehen, damit die Lebensraum-ansprüche des Hochmoor-Bläulings (Vacciniina optilete) berücksichtigt werden.

Zu 2: Insbesondere durch Rücknahme der Gehölzränder.

4.3.8 Silikatschutthalden der montanen bis nivalen Stufe [8110]

Erhaltungsziele Hauptziel:

• Dauerhafte Sicherung des guten Erhaltungszustands der mit der Wertstufe B bewerteten Silikatschutthalde im Tal der Brugga.

Teilziele:

1. Erhaltung der Silikatschutthalde in ihrer Ausdehnung.

2. Freihaltung von starkem Gehölzaufwuchs.

3. Regelmäßige Kontrolle des Vorkommens des Krausen Rollfarns (Cryptogramma crispa) und im Bedarfsfall Durchführung von Artenschutzmaßnahmen.

Zu 1: Durch Schutz vor erheblichen Beeinträchtigungen wie Zerschneidungen (z. B. durch weitere Wegebaumaßnahmen).

Zu 2: Durch Entnahme der Gehölzsukzession bei Bedarf.

Zu 3: Soweit möglich weiterhin im Rahmen des Artenschutzprogramms Pflanzen des Landes.

Entwicklungsziele

Es besteht kein Erfordernis, Entwicklungsziele zu formulieren.

4.3.9 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen [8150]

Erhaltungsziele Hauptziel:

• Dauerhafte Sicherung des guten Erhaltungszustands der mit der Wertstufe B bewerteten Schutthalden.

Teilziele:

1. Erhaltung der Silikatschutthalden in Ihrer Ausdehnung.

2. Freihaltung von starkem Gehölzaufwuchs.

Zu 1: Durch Schutz vor erheblichen Beeinträchtigungen wie Zerschneidungen (z. B. durch Wegebaumaßnahmen).

Zu 2: Durch Entnahme der Gehölzsukzession bei Bedarf.

Entwicklungsziele

Es besteht kein Erfordernis, Entwicklungsziele zu formulieren.

4.3.10 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation [8220]

Erhaltungsziele Hauptziel:

• Dauerhafte Sicherung des guten Erhaltungszustands der mit der Wertstufe B bewerteten Silikatfelsen mit einer ungestörten Silikatfelsspaltenvegetation.

Teilziele:

1. Erhaltung der standörtlichen Besonderheiten. Im Falle von offenen, besonnten Felsen sind dies insbesondere Faktoren wie Trockenheit, Nährstoffarmut, geringe Bodenauflage, extreme Temperaturschwankungen, Besonnung.

2. Erhaltung ungestörter Silikatfelsspaltenvegetation.

3. Erhaltung des Wuchsortes der seltenen Moosart Oreoweisia torquescens am Pflugfelsen.

4. Offenhaltung von Felsmassiven als (potenziellen) Brutplätzen charakteristischer Felsen-brüter (z. B. Wanderfalke).

Zu 1: Dies gilt auch für die Aufschlüsse an der Silberbergstraße (K4996) im Bereich Steinwa-sen sofern sich dieses mit der Verkehrssicherungspflicht vereinbaren lässt.

Zu 2: Durch Schutz vor Aufforstung und Aufwuchs im Umfeld (zu starke Beschattung) und Zerstörungen durch Wegebau und zu intensiver Freizeitnutzung (Klettern, Wandern).

Entwicklungsziele Hauptziel:

• Entwicklung weiterer Flächen des Lebensraumtyps.

Teilziele:

1. Entwicklung von LRT-Flächen in den großen Weidfeldern, z. B. der „Großmoosfelsen“ am Gegentrum.

Zu 1: Insbesondere durch Freistellen von eingewachsenen Felsköpfen.