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3.9.1 Offenland-Lebensraumtypen

Fließgewässer mit flutender Wasservegetation [3260]

Belastungen der Fließgewässer im FFH-Gebiet nehmen mit abnehmender Höhe zu. Die Quellbäche der bewaldeten Gipfellagen stellen sich als sehr naturnah dar. Einzig der Forst-wegebau hat mit Verrohrungen und Verbauungen punktuell Schäden verursacht. Auch im Of-fenland sind die Beeinträchtigungen durch Verbauungen an den aufgenommenen Abschnitten meist gering. Am Sägebach zwischen den beiden Kletterfelsen besteht eine Beeinträchtigung durch ins Wasser geworfene Fichtenäste, die entfernt werden sollten.

Trockene europäische Heiden [4030]

Die Zwergstrauchheiden sind vor allem durch Sukzession (vor allem Vogelbeere, Birken und Fichten) beeinträchtigt. In den Weidfeldern kann Überweidung eine gewisse Rolle spielen. Am Sittener Berg fehlt der Lebensraumtyp fast vollständig, was vermutlich mit der Ziegenbewei-dung zusammenhängt. Da durch die ZiegenbeweiZiegenbewei-dung andere wertvolle Lebensraumtypen geschaffen werden, besteht hier jedoch kein Handlungsbedarf.

Formationen von Juniperus communis (Wacholderheiden) [5130]

Der letzte noch verbliebene Bestand ist durch Brachfallen degradiert und wird ohne weiteres Eingreifen binnen relativ kurzer Zeit von Wald überwachsen werden. Wie die komplette Ro-dung auf der LRT-Fläche am Sittener Berg zeigt, stellt die Entfernung von Wacholdern als vom Vieh gemiedenes „Weideunkraut“ auch heute noch eine Gefährdung dar, welche Jahr-zehnte alte Bestände über Nacht vernichten kann. Eine langfristige Gefährdung liegt in der mangelnden Naturverjüngung des Wacholders.

Artenreiche, montane Borstgrasrasen (prioritär) [6230*]

Die Borstgrasrasen unterliegen zwei Hauptgefährdungsfaktoren:

Der gravierendere, weil schwerer reversible Gefährdungsfaktor ist die Nutzungsintensivierung durch Einführung der Umtriebsweide, Düngung (v. a. mit Gülle) und Kalkung oder die Um-wandlung in Mähwiesen. Die zweite Hauptgefährdung liegt im Brachfallen oder einer Unter-nutzung der Bestände, die der Sukzession unterliegen und allmählich durch Gehölze abge-baut werden oder durch Vergrasung an Arten verarmen. An einigen Stellen am Sittener Berg stellt der Adlerfarn (Pteridium aquilinum) eine Beeinträchtigung dar. Kleinräumig kommen ent-lang der Wanderwege Trittbelastung und an wenigen Stellen die Holzlagerung hinzu.

Feuchte Hochstaudenfluren [6431 und 6432]

Die Bestände im Kappeler Großtal sind durch Beweidung, diejenigen unterhalb des Hotels

„Halde“ durch Gehölzsukzession beeinträchtigt.

Berg-Mähwiesen [6520]

Die Mehrzahl der großflächigen Berg-Mähwiesen ist durch intensive landwirtschaftliche Nut-zung mit hohen Güllegaben beeinträchtigt. Die Bestände verarmen an Arten, Nährstoffzeiger und Obergräser nehmen stark zu. Die meist kleinen Überbleibsel „historischer“ Mähwiesen, die mosaikartig in Weidfeldern vorhanden sind, verändern sich allmählich durch die Nutzungs-umstellung auf Beweidung.

Übergangsmoore [7140]

Das Übergangsmoor südlich des Hotels „Halde“ ist durch tiefe Drainagegräben stark beein-trächtigt. Die Beweidung mit Schafen ist zwar bei geringem Weidedruck prinzipiell positiv zu werten, steigert in der aktuellen hydrologisch gestörten Situation jedoch vermutlich die fort-schreitende Vergrasung, die durch Trockenfallen und Mineralisation des Torfs eingetreten ist.

Das Moor oberhalb des Skilifts „Haldenköpfle“ ist etwa zu 50% mit Zwergsträuchern bewach-sen, was bei Hochmooren als „Heidestadium“ bezeichnet wird und ebenfalls auf einen gestör-ten Moorwasserhaushalt schließen lässt. Im Vergleich mit der Beschreibung des Moors in der vor gut zehn Jahren durchgeführten §32-Kartierung scheint die Deckung der Zwergsträucher deutlich zugenommen zu haben. Auf dieser Fläche stellen auch die großen Mengen an Abfall-holz aus einer vor längerem erfolgten Entfichtungs-Aktion eine Beeinträchtigung dar.

Silikatschutthalden der montanen bis nivalen Stufe [8110]

Ein Forstweg, der die Schutthalde im oberen Bereich durchschneidet, stellt die größte Beein-trächtigung dar. Das Vordringen von Gehölzen ist als Gefährdung zu erwähnen, hat jedoch aktuell - nach vor kurzem erfolgter Entbuschungsaktion - keine gravierenden Auswirkungen.

Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen [8150]

Silikatschutthalden liegen in Bereichen, in denen eine Bewirtschaftung seit jeher erschwert oder sogar unmöglich war, so dass menschliche Einflüsse nur eine geringe Rolle spielen. Die Schutthalden oberhalb der Brugga sind durch Materialumlagerungen so weit befestigt, dass die Steinschlaggefahr für die unterhalb verlaufende Landstraße minimiert ist und ein Erforder-nis von Verkehrssicherungsmaßnahmen derzeit nicht ersichtlich ist. Bei kleinen, in Wäldern gelegenen Schutthalden kommt es durch den randlichen Baumbewuchs zur Festlegung und Beschattung der Schutthalde, wodurch sich das Artenspektrum auf einige Moosarten, die dichte Überzüge bilden, reduziert.

Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation [8220]

Die markanten Felsen im Gewann „Schwand“ am Nordhang des Neumagens werden als Klet-terfelsen genutzt. Der vorhandene Grad der daraus resultierenden Beeinträchtigung kann noch toleriert werden; es sollten jedoch keine weiteren „Kletterrouten“ angelegt werden. Die durch den Besucherverkehr am Schauinsland-Turm verursachten Trittschäden sind so stark, dass die dort vorhandenen offenen Felspartien nicht mehr als LRT aufgenommen werden können. Ansonsten stellt vor allem das Einwachsen ehemals besonnter Felsen in Weidfeldern eine gewisse Beeinträchtigung dar.

3.9.2 Wald-Lebensraumtypen

Bei den Wald-Lebensraumtypen spielen Beeinträchtigungen, außer den bereits im Rahmen der Bewertung (Kap. 3.6) genannten, insgesamt nur eine untergeordnete Rolle.

3.9.3 Arten

Rogers Goldhaarmoos (Orthotrichum rogeri) [1387]

Wie das Abholzen eines als Trägergehölz von O. rogeri dienenden Holunders am Kappeler Stolleneingang zeigt, stellt die Rodung aktueller oder potenzieller Trägergehölze die entschei-dende Gefährdung dar. Außerdem kann das Goldhaarmoos dadurch beeinträchtigt werden, dass seine Trägergehölze - wie im Bereich Zähringerhof und in der Gegend des Kappeler Stolleneingangs - von höherwüchsigen Bäumen, insbesondere Fichten, überwachsen und ausgedunkelt werden.

Spanische Flagge (Callimorpha quadripunctaria), prioritär [1078]

Punktuell besteht in der ausgewiesenen Lebensstätte die Gefahr, dass sich ein starker Be-stand von Indischem Springkraut (Impatiens glandulifera) auf einem ehemaligen Holzlager-platz ausdehnt. Dies würde auf Kosten eines gut ausgebildeten Saumes mit reichem Angebot der bevorzugten Nektarpflanze Wasserdost (Eupatorium cannabinum) entlang des dort ab-zweigenden Waldweges geschehen. In diesem Bereich fand sich das Gros der erfassten Im a-gines der Spanischen Flagge. Eine potenzielle Gefährdung für Larval- wie Imaginalhabitate im Gebiet stellt ein vollständiges Mulchen von inneren und äußeren Waldsäumen dar.

Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini) [1323]

Ausbau und Betrieb des Besucherbergwerkes können zu Störungen der winterschlafenden Fledermäuse führen. Zudem sind die Stollen teilweise so verschlossen, dass die Fledermäuse nur schlecht einfliegen können.

Großes Mausohr (Myotis myotis) [1324]

Ausbau und Betrieb des Besucherbergwerkes können zu Störungen der winterschlafenden Fledermäuse führen. Die Vergitterungen am „Gegentrum-II-Stollen“ und am „Leopoldstollen“

sind vermutlich zu eng und zudem senkrecht angeordnet, so dass sie von den Großen Maus-ohren nicht oder nur bedingt durchflogen werden können.

Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) [1321]

Ausbau und Betrieb des Besucherbergwerkes können zu Störungen der winterschlafenden Fledermäuse führen.

Auerhuhn [A108]

Beeinträchtigungen für das Auerhuhn hinsichtlich der Waldstrukturveränderungen und der Kalkung auf das Nahrungsangebot (Heidelbeere) wurden bereits in Kap. 3.7.7 näher beleuch-tet. Als Beeinträchtigungen wurden die Kirrung von Wildschweinen sowie die stellenweise vorhandenen Drahtzäune festgestellt.

Braunkehlchen (Saxicola rubetra) [A275]

Die Hauptgefährdung liegt in einer zunehmenden Verkleinerung der noch verbliebenen Le-bensräume. Größere Grünlandbereiche sind nicht mehr oder nur noch bedingt geeignet. Bei den bestehenden Brutvorkommen ist besonders eine randliche Einwirkung durch Düngung, teilweise auch durch Ablagerungen festzustellen, ferner eine zu intensive Beweidung. Auch veränderte Bewirtschaftung, wie z. B. frühe und großflächige Mahd, wirkt sich negativ aus.

Solange keine weitere Erschließung durch Wanderwege droht, sind aktuell keine gravierenden Beeinträchtigungen durch Freizeitaktivitäten festzustellen.

Grauspecht (Picus canus) [A234]

Aufgrund der einmaligen Beobachtung des Grauspechts im Jahr 2006 und der damit verbun-denen Unsicherheit über den tatsächlichen Status dieser Art im Vogelschutzteilgebiet sind Aussagen zu Beeinträchtigungen und Gefährdungen nur sehr schwierig zu treffen bzw. mit Unsicherheiten behaftet.

Sofern keine erhebliche waldbauliche Veränderung im Bereich der Lebensstätte erfolgt, ist nicht von einer Gefährdungssituation für den Grauspecht auszugehen. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass der Grauspecht durch natürliche Veränderungen im Bereich der Lebensstätte verschwinden kann und dass über die tatsächliche Höhenverbreitung der Brutvorkommen sowie über das Verbreitungsmuster im mittleren und südlichen Schwarzwald keine Aussagen getroffen werden können (siehe Artbeschreibung in Kap. 3.7.9, S. 51).

Neuntöter (Lanius collurio) [A338]

Aktuell sind in den Brutgebieten des Neuntöters am Schauinsland keine Gefährdungen und Beeinträchtigungen erkennbar. Einzig am Sittener Berg sind Teilbereiche zu intensiv mit Zie-gen beweidet. Durch die ZieZie-genbeweidung werden zwar geeignete kurzrasige Nahrungsflä-chen erhalten, potenziell als Neststandort geeignete Gebüsche und Gehölze werden jedoch beeinträchtigt. Am Gegentrum ist der geeignete Lebensraum potenziell durch Sukzession be-droht, was auch auf Teilbereiche am Sittener Berg zutrifft.

Ringdrossel (Turdus torquatus) [A282]

Es bestehen keine gravierenden Beeinträchtigungen der Ringdrosselpopulation in der ausge-wiesenen Lebensstätte.

Rotmilan (Milvus milvus) [A074]

Konkrete Beeinträchtigungen innerhalb des Vogelschutzteilgebiets sind derzeit nicht bekannt.

Schwarzkehlchen (Saxicola torquata) [A276]

Aktuell sind in den Revieren des Schwarzkehlchens am Schauinsland keine Gefährdungen und Beeinträchtigungen erkennbar, vielmehr profitiert diese Art durch die für das Braunkehl-chen negativen Veränderungen in dessen Lebensräumen, vor allem durch starke Weidenut-zung und dadurch veränderte vertikale Vegetationsstruktur. Nicht auszuschließen ist, dass klimatische Gründe (überdurchschnittlich warme Temperaturen) für die Besetzung dieser Hö-henstufe verantwortlich sind.

Schwarzmilan (Milvus migrans) [A276)

Konkrete Beeinträchtigungen innerhalb des Vogelschutzteilgebiets sind derzeit nicht bekannt.

Schwarzspecht (Dryocopus martius) [A236)

Es bestehen keine Beeinträchtigungen der Schwarzspechtpopulation in der ausgewiesenen Lebensstätte.

Wachtel (Coturnix coturnix) [A113]

Da die Art nur einmal kurz im Gebiet beobachtet wurde, können keine Aussagen zu Gefähr-dungen und Beeinträchtigungen getroffen werden.

Wanderfalke (Falco peregrinus) [A103]

Konkrete Beeinträchtigungen innerhalb des Vogelschutzgebiets sind derzeit nicht bekannt.

Zitronenzeisig (Carduelis citrinella) [A362]

Es bestehen keine Beeinträchtigungen der Zitronenzeisigpopulation in der ausgewiesenen Lebensstätte.

4 Erhaltungs- und Entwicklungsziele