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5.2 Klärung der Begriffe „Erhaltungsmaßnahme und Entwicklungsmaßnahme “ .100

5.3.2 Empfehlungen für Entwicklungsmaßnahmen Offenland

1. Wiederaufnahme der Weidfeldbewirtschaftung auf Nicht-LRT-Flächen

Maßnahmenkürzel in Karte bg1

Maßnahmenflächen-Nr. 1-179

Flächengröße 2,4 ha

Durchführungszeitraum / Turnus Weidfeldbewirtschaftung: möglichst ab sofort, dauerhaft

Verbuschung auslichten: mind. alle 5 Jahre

Lebensraumtyp / Art Trockene Heiden [4030]

Borstgrasrasen [6230]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 4 19.2

Beweidung

Verbuschung auslichten

Mehrere aktuell nicht als LRT 6230* einzustufende Magerrasen unterhalb des Aussichtsturms, im westlichen Gegentrum, südlich des Sonnenobservatoriums, östlich der UBA-Messstation und nordwestlich des Skilifts „Haldenköpfle“ können durch die Wiederaufnahme einer geregel-ten Weidfeldbewirtschaftung einschließlich Gehölzpflege vermutlich relativ rasch wieder zu LRT-Flächen entwickelt werden. Die Bewirtschaftung sollte gemäß der unter den Erhaltungs-maßnahmen mit den Maßnahmenkürzeln BG1 bis BG4 beschriebenen Vorgehensweise erfol-gen.

2. Erstpflegemaßnahmen (Enthurstung) und Wiederaufnahme der Weidfeldbewirtschaf-tung auf Nicht-LRT-Flächen

Maßnahmenkürzel in Karte bg1a

Maßnahmenflächen-Nr. 1-179

Flächengröße 4,5 ha

Durchführungszeitraum / Turnus Erstpflege: so bald wie möglich, Weidfeldbewirtschaftung: dauerhaft

Verbuschung auslichten: mind. alle 5 Jahre

Lebensraumtyp / Art Trockene Heiden [4030]

Borstgrasrasen [6230*]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 4 19 19.1

Beweidung

Zurückdrängen v. Gehölzsukzession Verbuschung auslichten

Bei mehreren aktuell nicht als LRT 6230* einzustufenden, verbrachten/verbuschten Magerra-sen im Gewann „Platz“, südlich des Sonnenobservatoriums und bei der UBA-Messstation, sollte zunächst die Gehölzsukzession - es handelt sich meist um Vogelbeere und Fichte - durch eine intensive Erstpflege stark zurückdrängt werden. Hierbei sollten wiederum die bei den Erhaltungsmaßnahmen unter BG1 genannten Empfehlungen für die Gehölzpflege rücksichtigt werden. Anschließend sollte als Dauerpflege, analog zu den im vorigen Block

be-nannten Flächen, wieder eine geregelte Weidfeldbewirtschaftung einschließlich Gehölzpflege etabliert werden.

3. Auslichten des Baumbestands und Einrichtung von Waldweiden

Maßnahmenkürzel in Karte bg2

Maßnahmenflächen-Nr. 1-180

Flächengröße 3,7 ha

Durchführungszeitraum / Turnus Erstpflege: so bald wie möglich Waldweide: dauerhaft

Verbuschung auslichten: mind. alle 5 Jahre

Lebensraumtyp / Art Trockene Heiden [4030]

Borstgrasrasen [6230*]

(Silikatfelsen m. Felsspaltenvegetation [8220]) Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 4

16.2 13.3

Verbuschung auslichten Auslichten

Waldweide

Die Fläche östlich des aktuell von Pferden beweideten Borstgrasrasens nahe dem Aus-sichtsturm und weitere Flächen im oberen Bereich des Gegentrums, die im Laufe der letzten Jahrzehnte unbeweidet geblieben sind und sich hierdurch zu waldartigen Buchenbeständen entwickelt haben, bieten ein hervorragendes Aufwertungspotenzial, weil die Böden in der Re-gel noch vollkommen unbeeinflusst von Düngung sind und sich hier nach Auflichtung des Baumbestandes und Wiederaufnahme einer traditionellen Weidfeldbewirtschaftung innerhalb kurzer Zeit wieder hochwertige Borstgrasrasen und Heidelbeer-Heiden entwickeln können.

Durch die Auflichtung werden möglicherweise auch kleinflächige Felspartien freigestellt und erfüllen dadurch die Erfassungskriterien für den LRT Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation [8220].

Die Erstpflegemaßnahme ist unter fachlicher Anleitung und mit der Zielsetzung der Erhaltung eines angemessenen Altbaumbestands und der Förderung von Kuhbüschen im Rahmen ei-ner langfristigen Erhaltung des Weidbuchenbestands durchzuführen. Näheres hierzu wurde bereits bei den Erhaltungsmaßnahmen unter BG1 beschrieben.

Die Waldweide sollte unmittelbar nach Durchführung der Erstpflege aufgenommen und nach Möglichkeit entsprechend der unter BG2 beschriebenen Erhaltungsmaßnahme mit Rindern und Pferden durchgeführt werden.

4. Rücknahme der Gehölzränder

Maßnahmenkürzel in Karte üm2

Maßnahmenflächen-Nr. 1-194

Flächengröße 0,5 ha

Durchführungszeitraum / Turnus so bald wie möglich Lebensraumtyp / Art Entwicklungsflächen für:

Übergangsmoore [7140]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 19.23 Auslichten bis auf ältere Gebüsch-kerne/Einzelgehölze

Nach vorheriger Prüfung und Detailplanung (im Rahmen des als Erhaltungsmaßnahme unter ÜM1 genannten Moorgutachtens) sollte der Randbereich des Übergangsmoores oberhalb des Haldenköpfle-Skilifts durch unregelmäßige Entnahme von Fichten stark ausgelichtet werden.

Das Holz ist aus der Fläche zu entfernen. Die Maßnahme muss unter fachlicher Anleitung und unter Berücksichtigung der Habitatansprüche von Zitronenzeisig und Ringdrossel durchgeführt werden. Ein durchgehender Gehölzgürtel als Pufferfläche zum angrenzenden Grünland sollte beibehalten werden.

5. Freistellen von Silikatfe lsen

Maßnahmenkürzel in Karte f1

Maßnahmenflächen-Nr. 1-199

Flächengröße 0,1 ha

Durchführungszeitraum / Turnus so bald wie möglich / alle 5 Jahre Lebensraumtyp / Art Entwicklungsflächen für:

Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation [8220]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 20.1 Vollständige Beseitigung bestehen-der älterer

Gehölzbestän-de/Gebüsche

Der Großmoosfelsen am Gegentrum sollte freigestellt werden. Die Maßnahme ist im Turnus von 5 Jahren zu wiederholen.

Die Maßnahme kann nach Rücksprache mit den Fachbehörden auch bei anderen, kartogra-phisch nicht dargestellten, geeigneten Felsen im FFH-Gebiet durchgeführt werden. Die Durch-führung muss die für die Weidfeldbewirtschaftung (BG1) und Rogers Goldhaarmoos (RG1, rg1) genannten Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen berücksichtigen.

6. Förderung des Wacholders

Maßnahmenkürzel in Karte wh1

Maßnahmenflächen-Nr. 1-167

Flächengröße 7,2 ha

Durchführungszeitraum / Turnus so bald wie möglich

Lebensraumtyp / Art Borstgrasrasen [6230*] (aktuell)

Wacholderheiden [5130] (Entwicklungsziel) Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 99 Sonstiges

Auf aktuell als Borstgrasrasen [6230*] kartierten Flächen westlich des Käppelehofs, im

„Gschwand“, beim Milchmattenhof und am Gegentrum zwischen Aussichtsturm und Dobelsee stehen zerstreut Wacholder. Durch Förderung des Wacholders in diesen Flächen könnte der Wacholder wieder eine landschaftsprägende Bedeutung gewinnen, so dass die LRT-Erfassungskriterien für Wacholderheiden erfüllt wären.

Als wichtigste Maßnahme sind die Wacholder durch Information der Bewirtschafter vor Ro-dung zu bewahren. Weiterhin könnten Wacholder unter VerwenRo-dung autochthoner Pflanzen (Vermehrung über Stecklinge) aus dem Schauinslandgebiet neu angepflanzt werden. Sie

soll-ten anschließend durch Maschendraht vor Verbiss geschützt werden. Bei Ziegenbeweidung ist darauf zu achten, dass der Wacholder nicht zu stark befressen wird.

7. Erstellung moorkundlicher Gutachten mit erweiterter Zielsetzung

Maßnahmenkürzel in Karte üm1

Maßnahmenflächen-Nr. 1-193

Flächengröße 2,9 ha

Durchführungszeitraum / Turnus so bald wie möglich Lebensraumtyp / Art Entwicklungsflächen für:

Feuchte Hochstaudenfluren [6430]

Borstgrasrasen [6230*]

Übergangsmoore [7140]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 99 Sonstiges

Es ist anzustreben, die Zielsetzung des unter den Erhaltungsmaßnahmen als Maßnahme ÜM1 beschriebenen moorkundlichen Gutachtens dahingehend auszuweiten, dass dabei auch Möglichkeiten der Wiedervernässung durch Schließen weiterer Drainagegräben außerhalb der aktuellen LRT-Fläche ausgelotet werden. Des Weiteren sollte überprüft werden, ob Maßnah-men zur Offenhaltung, z. B. durch Schafbeweidung im Kern des Moores, notwendig sind. Im Rest der Maßnahmenfläche sollte durch ein optimiertes Beweidungskonzept die Entwicklung eines Mosaiks aus Übergangsmooren, feuchten Ausprägungen von Borstgrasrasen und Feuchten Hochstaudenfluren angestrebt werden. Der Erfolg der Maßnahmen ist durch ein geeignetes Monitoring zu überprüfen.

8. Auszäunung

Maßnahmenkürzel in Karte hs1

Maßnahmenflächen-Nr. 1-183

Flächengröße 0,2 ha

Durchführungszeitraum / Turnus nach Bedarf (vorherige flächenbezogene Prü-fung)

Lebensraumtyp / Art Feuchte Hochstaudenfluren [6432]

Braunkehlchen [A275]

Schwarzkehlchen [A276]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 99 Sonstiges

Eine Auszäunung kann notwendig sein, um Bereiche, die sensibel gegenüber Beweidung sind, vor Überweidung und Trittschäden zu schützen.

Entlang des Reichenbachs im Kappeler Großtal wird eine ca. 2 bis 3 m breite Auszäunung an geeigneten Stellen empfohlen. Im Feuchtgrünland allgemein ist eine Auszäunung an geeigne-ten, sumpfigen Stellen zu empfehlen (geeignete Flächen sind im Offenland vielerorts vorhan-den und wären vorab konkret zu ermitteln; sie sind daher kartografisch nicht dargestellt). Eine Mahd mit Abräumen oder Öffnen der Abzäunung für eine Beweidung im Turnus von zwei bis drei Jahren ist zu empfehlen, um Gehölzaufwuchs und zu starke Streuakkumulation zu unter-binden.

Sowohl Schwarzkehlchen als auch Braunkehlchen können von Auszäunungen profitieren, wenn hierdurch Quellbereiche und gewässerbegleitende Staudenfluren im Bereich abgegrenz-ter oder potenzieller Lebensstätten geschützt werden. Die Zaunpfähle können u. U. gleichzei-tig eine Funktion als Sitzwarten einnehmen.

9. Artenschutzmaßnahmen für Rogers Goldhaarmoos

Maßnahmenkürzel in Karte rg1

Maßnahmenflächen-Nr. 1-215

Flächengröße 0,3 ha

Durchführungszeitraum / Turnus so bald wie möglich

Lebensraumtyp / Art Rogers Goldhaarmoos [1387]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 32 Spezielle Artenschutzmaßnahme

Generell kommt das ganze Schauinslandgebiet für Entwicklungsmaßnahmen in Frage, wobei offene und lichtreiche, dabei jedoch etwas geschützte und weniger windexponierte Lagen von Orthotrichum rogeri bevorzugt werden. In allen entsprechenden Bereichen, die außerhalb der Lebensstätten liegen, können die als Erhaltungsmaßnahmen beschriebenen Maßnahmen zur Sicherung vorhandener und Neupflanzung neuer potenzieller Trägergehölze durchgeführt werden. Eine westlich des großen Vorkommens beim Zähringerhof gelegene Entwicklungsflä-che, die für solche Anpflanzungen besonders geeignet wäre, ist in der Karte explizit darge-stellt.

10. Artenschutzmaßnahmen für den Neuntöter

Maßnahmenkürzel in Karte nt1

Maßnahmenflächen-Nr. 1-210

Flächengröße

Durchführungszeitraum / Turnus so bald wie möglich

Lebensraumtyp / Art Neuntöter [A338]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 32 Spezielle Artenschutzmaßnahme

Durch die Förderung dorn- und stacheltragender Gehölze im Bereich der abgegrenzten Ent-wicklungsfläche am Sittener Berg könnte die Größe und Qualität der angrenzenden Lebensstätte verbessert werden.

11. Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse

Maßnahmenkürzel in Karte gm1, wf1

Maßnahmenflächen-Nr. 1-204, 1-206

Flächengröße -

Durchführungszeitraum / Turnus so bald wie möglich

Lebensraumtyp / Art Großes Mausohr [1324]

Wimperfledermaus [1321]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 32 Spezielle Artenschutzmaßnahme

Die Optimierung der Vergitterungen an den Stollenmundlöchern von „Gegentrum-II-Stollen“

und „Leopoldstollen“ durch Schaffung waagerechter Einflugmöglichkeiten (z. B. bei Neubau / Ersatz Verwendung waagerecht angeordneter Gitterstäbe oder nachträglich durch Einbau von 10x40 cm großen, waagerechten Einflugschlitzen) wird empfohlen, um hierdurch die Zugäng-lichkeit der Winterquartiere von Großem Mausohr und Wimperfledermaus zu verbessern.

5.3.3 Empfehlungen für Erhaltungsmaßnahmen Wald