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5.2 Klärung der Begriffe „Erhaltungsmaßnahme und Entwicklungsmaßnahme “ .100

5.3.3 Empfehlungen für Erhaltungsmaßnahmen Wald

Maßnahmenkürzel in Karte BU3, AU3, SS3, RD2 Maßnahmenflächen-Nr. 2-001, 2-012, 2-023, 2-029

Flächengröße 53,3 ha

Durchführungszeitraum / Turnus -

Lebensraumtyp / Art Hainsimsen-Buchenwald [9110]

Waldmeister-Buchenwald [9130]

Subalpiner Buchenwald [9140]

Auerhuhn [A108]

Schwarzspecht [A236]

Ringdrossel [A282]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 1 Keine Maßnahmen

In den Flächen, die aus der forstlichen Bewirtschaftung herausgenommen wurden (Bannwald, Totholzzellen, FSC-Referenzfläche), sind zur Erhaltung der derzeitigen Artenvorkommen, der Lebensraumtypen und deren Habitatqualität keine Maßnahmen vorgesehen. Bei einer Ände-rung des aktuell bestehenden Flächenstatus der Totholzzellen oder der FSC-Referenzfläche, verbunden mit einer Wiederaufnahme einer forstlichen Bewirtschaftung, werden für diese Flä-chen die folgenden, im anschließenden Text erläuterten Maßnahmen empfohlen:

BU1: Naturnahe Waldwirtschaft.

BU2: Verzicht auf Bodenschutzkalkung.

AU2: Verlängerung des Produktionszeitraumes.

SS2: Erhaltung von Altholzanteilen.

RD1: Verzicht auf Umbau in reine Laubholzbestände (betrifft nur FSC-Referenzfläche).

2. Fortführung der Naturnahen Waldwirtschaft

Maßnahmenkürzel in Karte BU1, SS1, GS1 Maßnahmenflächen-Nr. 2-002, 2-025, 1-208

Flächengröße 582,6 ha

Durchführungszeitraum / Turnus dauernd

Lebensraumtyp / Art Hainsimsen-Buchenwald [9110]

Waldmeister-Buchenwald [9130]

Subalpiner Buchenwald [9140]

Hang- und Schluchtwald [9180]

Grauspecht [A 234]

Schwarzspecht [A 236]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 14.1 14.3.5 Baumarten bei der Waldpflege Totholzanteile belassen

Beibehaltung Naturn. Waldwirtschaft Erhaltung ausgew. Habitatbäume Reduzierung der Wilddichte BU 1 (129 ha):

• Um den derzeit guten Zustand der Baumartenzusammensetzung in den Lebensraum-typen zu erhalten, sollten - wie bereits in den letzten Jahren praktiziert - Mischwuchs-regulierungen, Jungbestandspflege und Durchforstungen zur Förderung der lebens-raumtypischen Baumarten weiter fortgesetzt werden.

• Zur Erhaltung des guten Schichtengefüges werden eine einzelstammweise Nutzung und die Förderung kleinflächiger Verjüngung empfohlen.

• Bejagung des Schalenwildes, in erster Linie Gämse, zur Wahrung angepasster Wild-bestände mit Bejagungsschwerpunkt in Teilbereichen der Hainsimsen-Buchenwälder:

Es wird insbesondere eine Intensivierung der Bejagung rund um die Felsköpfe am Holderschlag / Bannwald Faulbach zur Förderung der Naturverjüngung der lebens-raumtypischen Baumarten Buche und Tanne empfohlen.

• Belassen von Totholz: Vorhandenes Totholz sollte erhalten bleiben, z. B. durch den Verzicht auf das Fällen noch stehender Totholzbäume bzw. absterbender Baumindivi-duen oder den Aufarbeitungsverzicht von liegendem Totholz z. B. für Brennholzzwe-cke. Aspekte der Verkehrssicherungspflicht, der Arbeitssicherheit und des Waldschut-zes sind zu beachten. Dies entspricht zudem den Vorgaben des §5 (2) der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet

"Schauinsland".

• Vorhandene Habitatbäume sollten durch Nutzungsverzicht möglichst langfristig erhal-ten werden. Dies gilt insbesondere einerseits für die Buchenwaldflächen des Ge-gentrums, in denen der Habitatbaumreichtum ein das Landschaftsbild besonders prä-gendes Element ist. Andererseits gilt dies für diejenigen Buchenwaldflächen, insbe-sondere die Flächen des Waldmeister-Buchenwaldes LRT 9130, in denen der Habitat-baumanteil derzeit noch unterdurchschnittlich ist.

SS1 (581 ha): Die Maßnahmenvorschläge für den Schwarzspecht sind weiter unten in Maß-nahmenblock 5 (Artenschutzmaßnahmen für Grau- und Schwarzspecht) beschrieben.

GS1 (123 ha für Offenland- und Waldmaßnahmen): Die Empfehlungen für Maßnahmen im Waldbereich der abgegrenzten Lebensstätte am Osthang des Brugga-Tals sind weiter unten

in Maßnahmenblock 5 (Artenschutzmaßnahmen für Grau- und Schwarzspecht) zusammenge-stellt. Die Maßnahmen zur Förderung des Grauspechts im Offenland finden sich weiter oben in Kap. 5.3.1 (Maßnahmenblock 5: „Beibehaltung der aktuellen Grünlandnutzung (allge-mein)“). Maßnahmenflächen zur Erhaltung sind gleichzeitig solche zur Entwicklung der Vor-kommen; Entwic klungsflächen können prinzipiell auch an anderen geeigneten Stellen des SPA-Teilgebiets liegen.

3. Verzicht auf Bodenschutzkalkung

Maßnahmenkürzel in Karte BU2, AU1

Maßnahmenflächen-Nr. 2-003, 2-014

Flächengröße 221,5 ha

Durchführungszeitraum / Turnus dauernd

Lebensraumtyp / Art Hainsimsen-Buchenwald [9110]

Subalpiner Buchenwald [9140]

Hang- und Schluchtwald [9180]

Auerhuhn [A 108]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 99 Sonstige

BU2 (106 ha): Auf den natürlich bodensauren Standorten wird zur Erhaltung der dort typi-scherweise vorkommenden Bodenvegetation, insbesondere der Heidelbeere, ein Verzicht auf Bodenschutzkalkung („Kompensationskalkung“) empfohlen, soweit hierdurch die pH-Werte über den standortstypischen Bereich angehoben würden. Die konkreten Empfehlungen für die Kompensationskalkung sind in den Hinweisen zur Bodenschutzkalkung in FFH-Waldlebensraumtypen (FVA 2005) enthalten.

AU1 (109,5 ha): Siehe hierzu den folgenden Maßnahmenblock 4.

4. Artenschutzmaßnahmen für das Auerhuhn

Maßnahmenkürzel in Karte AU1, AU2, AU4 Maßnahmenflächen-Nr. 2-011, 2-013, 2-014

Flächengröße 128 ha

Durchführungszeitraum / Turnus ab sofort fortlaufend

Lebensraumtyp / Art Auerhuhn [A 108]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 14.2 26.1.1

• Zur Verhinderung gleichmäßig aufkommender Naturverjüngung wird ein Verzicht auf flächenhafte Verjüngungsverfahren insbesondere in heidelbeerreichen Flächen

emp-fohlen. Stattdessen sollten kleinflächige Verjüngungsverfahren wie Femelhiebe, Saumhiebe oder einzelstammweise Nutzung verwendet werden.

• Keine Kalkung der stark sauren Standorte als Ausschlussflächen gemäß der Hinweise zur Bodenschutzkalkung in Auerhuhnhabitaten (FVA 2005) zur Erhaltung und Förde-rung der Heidelbeere als eine HauptnahFörde-rungsquelle sowie Vermeidung dicht aufkom-mender Buchennaturverjüngung. Dies betrifft am Schauinsland die gesamte Lebens-stätte des Auerhuhns (vgl. Standortskartierung am Schauinsland und Kapitel 5.3.3, Maßnahmenblock 3).

• Insbesondere in und entlang von nadelholzreichen Bereichen der Lebensstätte wird das Belassen einzelner alter Buchen als Nahrungsbäume empfohlen.

• Zur Vermeidung von Verlusten durch zu hohe Wildstände müssen die bestehenden Schwarzwildfütterungen wie z. B. beim Sonnenobservatorium, an den Fischteichen beim Deutschbrunnen oder bei der vernässten Wiese Richtung Rappeneck beseitigt werden. Auf Neuanlagen ist zu verzichten. Dies entspricht der LJagdGDVO §2. Even-tuell sollte gemäß der örtlichen Einschätzung von Jagdausübenden oder Jagdaufsicht eine Intensivierung der Jagd auf Prädatoren (Fuchs, Schwarzwild etc.) vorgenommen werden.

• Zur Vermeidung von Verlusten durch Verfangen in Drahtzäunen sollte auf Drahtzäune in der Lebensstätte grundsätzlich verzichtet werden. Die Verwendung z. B. von Hor-dengattern ist möglich.

• Zur Vermeidung von Störungen und sonstigen Beeinträchtigungen am touristisch be-reits stark erschlossenen Gipfelbereich des Schauinslands wird empfohlen, auf zusätz-liche Veranstaltungen oder Einrichtungen für Freizeitaktivitäten zu verzichten. Weitge-hende Einschränkungen bestehen hier bereits durch den §4 (2) der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet "Schau-insland", das allerdings nur Teilbereiche der gesamten Lebensstätte (Kappeler Tal) umfasst.

• In Bereichen mit begründetem Brut- und Aufzuchtverdacht wird empfohlen, forstliche Arbeiten während des Zeitraums zwischen 1. April und 15. Juli zu unterlassen.

AU2 (7,4 ha): Altholzflächen sind im Schwarzwald ein wichtiges Element im Auerhuhnlebens-raum. In Kombination mit dichteren Nachbarbeständen und Heidelbeervorkommen erfüllen sie wichtige Habitatansprüche des Huhnes (Deckung und Nahrung) in einer Lebensstätte. Zur Erhaltung dieser am Schauinsland nur in geringem Maße vorhandenen Strukturen wird eine Verlängerung des Produktionszeitraumes für heidelbeerreiche Altholzflächen empfohlen:

Einzelbaumweise Entnahmen von Altholz ohne flächenhafte Auflichtung sind möglich. Dies betrifft Altbestände aus Fichte/Buche/Tanne östlich des Sonnenobservatoriums sowie Bu-chen-Altbestände am Osthang des Kappeler Tals (Kohlengrund).

AU4 (9 ha): Durch die gezielte Förderung der vereinzelt vorhandenen Laubbaumgruppen und Heidelbeerstellen können im Rahmen der Durchforstung mittel- und langfristig deckungsreiche Äsungsflächen in der Lebensstätte geschaffen werden. Am Schauinsland sind dies Bestände auf dem Hundsrücken, insbesondere Richtung Kappeler Tal und nördlich des Sonnenobser-vatoriums.

Maßnahmen außerhalb der Teilfläche „Schauinsland“ des Vogelschutzgebietes

Um einen Austausch zwischen den Teilpopulationen zu gewährleisten, müssen die Auerhuhn-vorkommen südöstlich angrenzend an das Vogelschutz-Teilgebiet „Schauinsland“ am Not-schrei und Trubelsmattkopf erhalten und gefördert werden. Eine großräumige Verbundpla-nung auf der Grundlage der noch ausstehenden Maßnahmenkonzeption für den Gesamt-schwarzwald wird derzeit durch die FVA bearbeitet.

5. Artenschutzmaßnahmen für Grau- und Schwarzspecht Maßnahmenkürzel in Karte GS1, SS1, SS2 Maßnahmenflächen-Nr. 1-208, 2-024, 2-025

Flächengröße 581 ha

Durchführungszeitraum / Turnus

Lebensraumtyp / Art Grauspecht [A 234]

Schwarzspecht [A 236]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 14.2 14.4

SS1 (581 ha): Zur Erhaltung der derzeitigen Habitatqualität wird die Beibehaltung der Natur-nahen Waldwirtschaft unter Verzicht auf künstliche Einbringung von Nadelholz in größerem Umfang und die Fortführung der einzelstammweisen Nutzung empfohlen. Zudem müssen Bäume mit Schwarzspechthöhlen auch als Requisite für den Raufußkauz, die Hohltaube und Fledermäuse erhalten bleiben. Ein weitgehender Schutz besteht hier bereits aufgrund § 42 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

SS2 und GS1 (135 ha): Zur Erhaltung der derzeit ausgezeichneten Habitatqualität mit einer außergewöhnlich hohen Populationsdichte des Schwarzspechtes und dem vermutlich einzi-gen Grauspechtvorkommen im SPA-Teilgebiet wird für die Hänge Richtung Brugga/Hintertal, Oberried die Erhaltung eines räumlich und zeitlich variierenden Netzes von Altholzbeständen empfohlen. Sichergestellt werden soll dies durch die Erstellung eines Altholzkonzeptes als besitzübergreifende Planung und gegebenenfalls durch die Verlängerung der Produktions-zeiträume. Zudem wird das Belassen von stehendem Totholz und evtl. abgängigen Bäumen (Aufarbeitungsverzicht) empfohlen. Aspekte der Verkehrssicherungspflicht, der Arbeitssicher-heit und des Waldschutzes sind zu beachten.

6. Artenschutzmaßnahmen für Ringdrossel und Zitronenzeisig

Maßnahmenkürzel in Karte RD1, ZZ1

Maßnahmenflächen-Nr. 2-030, 2-036

Flächengröße 149 ha

Durchführungszeitraum / Turnus

Lebensraumtyp / Art Ringdrossel [A 282]

Zitronenzeisig [A 362]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 32 spez. Artenschutzmaßnahme

Beide Vogelarten haben bezogen auf den Wald ähnliche Bedürfnisse an die Struktur ihrer Lebensstätte. Die Maßnahmen im Waldbereich werden daher für beide Arten gemeinsam be-handelt. Die Maßnahmen im Offenlandbereich werden bereits mit Maßnahmen für die LRT Trockene Heiden [4030], Borstgrasrasen [6230*], Hochstaudenfluren [6430] sowie Über-gangsmoore [7140] abgedeckt und sind im Kapitel 5.3.1 (S. 101 ff.) aufgeführt.

Im Waldbereich ist zur Erhaltung der guten Habitatqualität in den Lebensstätten beider Vogel-arten auf großflächigen Umbau der Misch- oder Nadelholzbestände in reine

Laubholzbestän-de insbesonLaubholzbestän-dere in Randlage zu Laubholzbestän-den größeren Wiesen und WeiLaubholzbestän-den zu verzichten. Auch eine bevorzugte Entnahme der Fichte zugunsten der Buche im Rahmen der regulären Waldpflege sollte hier nicht erfolgen.

In der Lebensstätte der Ringdrossel sollten zusätzlich durch Entnahme von randständigen Bäumen im Rahmen der regulären Waldpflege bestehende Bestandeslücken so lange wie möglich erhalten bleiben. Tief beastete Bäume an diesen Lücken sollten dabei unter anderem als wichtiges Strukturelement der sich dort ebenfalls befindlichen Auerhuhnlebensstätte verbleiben (siehe folgendes Kap. 5.3.4, Maßnahmenblock 4, Legende au4). Durch die Anlage möglichst breiter Pflege- und Rückelinien können neue Lücken geschaffen werden. Auf eine Auspflanzung von Bestandeslücken sollte verzichtet werden.

Im Offenland sollte zudem auf Neuaufforstungen von Offenlandflächen verzichtet werden.

Dies entspricht auch den Vorgaben von §5 (1) der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Schauinsland“.

5.3.4 Empfehlungen für Entwicklungsmaßnahmen Wald