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6.3 Entwicklungsmaßnahmen

6.3.30 Extensivierung von Teilflächen und Randstreifen im NSG Rieselfeld über 10% 153

Maßnahmenkürzel eg

Maßnahmenflächen-Nummer 27912441330002

Flächengröße [ha] 101,96

Durchführungszeitraum/Turnus Ohne zeitliche Bindung

Lebensraumtyp/Art Wachtelkönig [A122]

Grauammer [A383] u.a.

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 39 Extensivierung der Grünlandnutzung

Es wird empfohlen, über auskömmlich dotierte, mehrjährige Verträge mit Landwirten den Anteil extensiver Grünlandnutzungen im NSG Rieselfeld insbesondere für Wachtelkönig und Grauammer zu erhöhen (über 10 % der Fläche). Es wird als sinnvoll erachtet, hier be-teiligten Landwirten bezüglich der einzelnen Nutzungsformen eine große Freiheit zu gestat-ten und stattdessen auf möglichst vielfältige Nutzungsformen zu achgestat-ten, die auch einen hö-heren Anteil ökologisch relevanter Grenz- und Saumstrukturen zulassen. Entsprechend kann auch eine kontinuierliche Streifenmahd mit Belassen von Altgrasstreifen vereinbart werden.

Zur Sicherstellung der Schonung von Brutplätzen von Bodenbrütern ist eine sachgerechte Betreuung vor Ort notwendig.

Als Kriterien für eine extensive Grünlandnutzung sollen gelten:

• Beschränkung auf ortsübliche Mahdzeiten (1 - 3 Mahdtermine)

• Im Vogelschutzgebiet sollten nur rotierende Mähweidesysteme zugelassen sein, die kurze, intensive Fresszeiten und lange Ruhepausen beinhalten.

• Bei Weideverfahren mit geeigneten „großen Weidetieren“ sollte eine Besatzstärke von 0,5 bis 1 GVE pro Hektar nicht überschritten werden

• Keine Düngung oder nur Erhaltungsdüngung mit Festmist in mehrjährigen Abständen

• Verbot der Gülleausbringung

• Förderung von Randstreifen, Altgrasstreifen, kleinen Säumen, Gehölzen und von Störstellen

6.3.31 Anlage von „Kiebitz-Fenstern“ sowie Bereitstellung eines ausreichenden Net-zes von Nassmulden und Vernässungsflächen

Maßnahmenkürzel vn

Maßnahmenflächen-Nummer 27912441330002;

27912441330003;

27912441330007

Flächengröße [ha] 191,42

Durchführungszeitraum/Turnus Winterhalbjahr / jährlich

Lebensraumtyp/Art Kiebitz [A142]

Wachtelkönig [A122]

Weißstorch [A031], u.a.

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 24.3.3 Flutmulde

32 Spezielle Artenschutzmaßnahme

Vernässungsflächen sind ein essentieller Bestandteil der Lebensstätten der o.a. Vogelarten.

Da in der Vergangenheit solche Flächen häufig verfüllt oder durch Bodenauftrag aufgehöht wurden, sind die im Vogelschutzgebiet noch vorhandenen Vernässungsflächen und die im Gelände erkennbaren Geländesenken zu erhalten bzw. auszudehnen. Dies gilt insbesondere für das NSG Rieselfeld und das NSG Mühlmatten bei Hochdorf.

Um Kiebitze gezielt anzulocken, sollten am Rand von wassergefüllten Senken und Rinnen-strukturen sogenannte „Kiebitz-Fenster“ angelegt werden. Dabei muss ein ca. 50 x 50 m großes Stück bis zum 15. März zwei Mal gegrubbert werden, so dass über den Sommer möglichst wenig Bewuchs aufkommt. Danach darf die Fläche bis nach der Ernte nicht mehr bearbeitet und auch nicht mehr befahren werden, um eine ungestörte Brut zu ermöglichen.

Sofern Belange des Grundwasser- bzw. Bodenschutzes nicht entgegenstehen, sollten in geländemorphologisch günstigen Bereichen flache, periodisch überstaute Nassmulden (Senken) angelegt werden (Beispiel für das NSG Rieselfeld s.u.). Hierzu sind insbesondere und vorrangig die in der Vergangenheit aufgefüllten ehemaligen Geländevertiefungen heran-zuziehen. Die Mindestfläche sollte 300 bis 400 m² (30 x 10 m oder 20 x 20 m) betragen. Als maximale Tiefe sollten 40 cm angesetzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Berei-che im Rahmen der Nutzung (Acker- oder Grünlandnutzung) mitbearbeitet werden können.

D. h. die Senken müssen durch eine jährliche Bearbeitung (v. a. Mähen oder Ernten) außer-halb der Brutzeit in einem vegetationsarmen oder bei Grünland niederwüchsigen Zustand gehalten werden (Bewirtschaftungsruhe 15.3. – 1.7.). In den ehemaligen „Kiebitzgebieten“

des Vogelschutzgebietes (Rieselfeld), aber auch außerhalb (nördlich Waltershofen, Gewann Herte bei Wolfenweiler sowie LSG Mühlmatten) sollte eine gewisse Anzahl dieser Mulden geschaffen werden, da es häufig nicht möglich ist Nutzungsverträge erst dann abzuschließen, wenn der Brutstandort bekannt ist. Vorzugsweise sind diese Mulden in räum-licher Nähe zu Ackerflächen bzw. in vegetationskundlich unbedenklichen Bereichen herzu-stellen (Bereiche ohne schützenswerte Pflanzenarten). Besonders gut eignen sich störungs-arme Flächen (keine Spaziergänger mit freilaufenden Hunden) in weiträumig offener Umge-bung ohne angrenzende Gehölzkulissen.

Bei der Anlage von Nassmulden sollte eine Abstimmung zwischen LEV und Landwirtschaft erfolgen, so dass ein Vertrag auf der Basis der Entschädigung der ursprünglich angebauten Feldfrucht abgeschlossen werden kann, bei dem die Flächenprämie ggf. auch ersetzt wird.

Im NSG „Mühlmatten“ sollten ebenfalls weitere Nassmulden aktiv hergestellt werden. Diese können durch vorherige Entbuschung im Bereich der Gehölze und Weidengebüsche entwi-ckelt werden. Aufgrund des Vorkommens des Mädesüß-Perlmuttfalter (Brenthis ino) sind Bestände von Mädesüß (Filipendula ulmaria) zu schonen.

In größeren Vernässungsflächen sind auch extensive Beweidungssysteme (z. B. mit Was-serbüffel) denkbar. Insbesondere Wasserbüffel schaffen eine zusätzliche kleinräumige Dy-namik und Strukturvielfalt und werten Flächen für Bodenbrüter auf.

Abb. 3: "Kiebitz-Fenster" auf Ackerfläche: zur erleichterten Bewirtschaftung soll um den Vernässungsbereich eine rechteckige Fläche von der Bewirtschaftung ausgelassen werden (Quelle: EU-LEADER Projekt „Oberflä-chenwassermanagement“ im Donaumoos)

Beispiel für ein Datenblatt zur Maßnahme „Kiebitzfenster“ aus dem Vogelschutzgebiet Do-nauried nach der Landschaftspflegerichtlinie, Teil B1

Vertragnehmer:

Gebiet:

Dient den Zielen des Natura 2000 Gebiets Vogelschutzgebiet: 7527-441 Donauried Kurztitel:

Kiebitzfenster im Weizenacker Ziel der Maßnahme:

Zur Vermehrung des Angebots an geeigneten Bruthabitaten für den Kiebitz soll innerhalb des Weizenackers ein Stück Brachland angelegt werden.

Beschreibung der Maßnahme:

Der Acker ist im Moment komplett mit Weizen eingesät. Auf dem in der Karte eingezeichne-ten ca. 50 x 50 m großen Stück soll bis zum 15. März zwei Mal gegrubbert werden, so dass über den Sommer möglichst wenig Bewuchs aufkommt. Danach darf die Fläche bis nach der Weizenernte nicht mehr bearbeitet und auch nicht mehr befahren werden, um eine ungestör-te Brut zu ermöglichen.

Maßnahme:

Nutzungsaufgabe von Ackerland

unbestellter Randbereich unbestellter Randbereich

6.3.32 Aufweitungen von Gräben und Schaffung vielfältiger Uferstrukturen im Zuge der Unterhaltung

Maßnahmenkürzel keine Verortung

Maßnahmenflächen-Nummer 27912441330004

Flächengröße [ha] --

Durchführungszeitraum/Turnus Herbst –Winter / Einmalige Maßnahme

Lebensraumtyp/Art Kiebitz [A142]

Weißstorch [A031]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 24 Neuanlage/Umgestaltung von Gewässern Mit einer Aufweitung von Gräben und der Schaffung vielfältiger, geschwungener Uferstruktu-ren sowie neuen Flachwasserzonen können neue, potenzielle Lebensstätten für den Kiebitz geschaffen werden. Insbesondere sollten Grabenränder abgeflacht werden, um vor allem Jungvögeln einen gefahrlosen Zugang zum Wasser zu ermöglichen sowie um besonders geeignete Nahrungsflächen herzustellen. Um das Aufkommen von Gehölzen zu verhindern, müssen diese Ränder einmal im Jahr gemäht werden. Stattfinden sollen diese Maßnahmen insbesondere im NSG „Rieselfeld“. Leichte Abflachung von Uferböschungen und flache Aufweitungen an Gräben sind als Unterhaltungsmaßnahme anzusehen, sofern es nicht zu vermehrter Versickerung von Oberflächenwasser kommt.

6.3.33 Schaffung neuer Trittsteine und Nahrungsflächen (Streuobst und mageres