Generelles Erhaltungsziel ist die Erhaltung der Arten in ihrer derzeitigen räumlichen Aus-dehnung sowie in ihrem gegenwärtigen Erhaltungszustand.
5.2.1 Kleine Flussmuschel (Unio crassus) [1032]
Erhaltungsziele:
Erhaltung von strukturreichen, dauerhaft wasserführenden, mäßig bis stark durchströmten Fließgewässern und Gräben mit sandigem bis kiesigem, gut mit Sauerstoff versorgtem Substrat.
Erhaltung eines sehr guten chemischen und ökologischen Zustands oder Po-tentials der Gewässer ohne beeinträchtigende Feinsediment- oder Nährstoff-belastungen.
Erhaltung von durchgängigen Fließgewässern mit ausreichend großen Be-ständen der Wirtsfische.
Erhaltung der Art, auch im Hinblick auf eine angepasste Gewässerunterhaltung.
Entwicklungsziele:
Wiederansiedlung der Kleinen Flussmuschel in geeigneten Gewässerabschnitten.
5.2.2 Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) [1042]
Erhaltungsziele:
Keine, da keine aktuelle Lebensstätte nachgewiesen.
Entwicklungsziele:
Erhaltung dauerhaft Wasser führender, fischfreier und gut besonnter bevor-zugt anmooriger Gewässer mit lückiger Verlandungsvegetation aus Seggen und Tauch- / Schwimmblattpflanzen als potenzielle Lebensstätten.
Neuschaffung geeigneter Gewässer als potenzielle Lebensstätten.
5.2.3 Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) [1044]
Erhaltungsziele:
Erhaltung von grund- oder quellwassergeprägten, dauerhaft wasserführenden, nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen, besonnten Wiesenbächen und -gräben mit geringer Fließgeschwindigkeit.
Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potentials sowie eines hohen Sauerstoffgehalts der Gewässer.
Erhaltung einer gut entwickelten Gewässervegetation, mit Arten wie Aufrech-ter Merk (Berula erecta), Echte Brunnenkresse (Nasturtium officinale) und Wasser-Ehrenpreis-Arten (Veronica spec.) als Eiablagesubstrate und Larval-Lebensräume.
Erhaltung von gewässerbegleitenden, zur Flugzeit insektenreichen Jagdhabi-taten, wie magere Wiesen und Hochstaudenfluren.
Erhaltung der Art, auch im Hinblick auf eine angepasste Gewässerunterhaltung
Erhaltung der Vernetzung von Populationen.
Entwicklungsziele:
Stabilisierung kleiner Populationen durch optimierte Gewässerpflege.
Etablierung neuer Lebensstätten durch geeignete Maßnahmen.
5.2.4 Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) [1060]
Erhaltungsziele:
Erhaltung von frischen bis nassen, besonnten, strukturreichen Grünlandkom-plexen einschließlich Brachestadien sowie von Hochstaudenfluren und Säu-men, insbesondere an Gewässerufern und Grabenrändern, mit Vorkommen der Eiablage- und Raupennahrungspflanzen, wie Fluss-Ampfer (Rumex hydrolapathum), Stumpfblatt-Ampfer (R. obtusifolius) oder Krauser Ampfer (R.
crispus).
Erhaltung von blütenreichen Wiesen und Säumen als Nektarhabitat sowie von Vernetzungsstrukturen entlang von Gewässern, Gräben und Wegrändern.
Erhaltung von Revier- und Rendezvousplätzen, insbesondere von sich vom Umfeld abhebenden Vegetationsstrukturen wie Hochstauden oder Seggen.
Erhaltung einer an die Ansprüche der Art angepassten, bestandsfördernden Bewirtschaftung oder Pflege.
Erhaltung der Vernetzung von Populationen Entwicklungsziele:
Etablierung neuer Lebensstätten zur Verbesserung des Habitatverbunds 5.2.5 Hirschkäfer (Lucanus cervus) [1083]
Erhaltungsziele:
Erhaltung von Laub(misch)-wäldern mit ihren besonnten Rand- und Saum-strukturen in wärmebegünstigten Lagen.
Erhaltung von lichten Baumgruppen und Einzelbäumen beispielsweise in Parkanlagen, waldnahen Streuobstwiesen und Feldgehölzen.
Erhaltung von Lichtbaumarten insbesondere der standortheimischen Eichen (Quercus spec.), Birken (Betula spec.) und der Vogel-Kirsche (Prunus avium).
Erhaltung eines nachhaltigen Angebots an liegendem, morschem auch stark dimensioniertem Totholz, mit Bodenkontakt, insbesondere Stubben, Wurzel-stöcke und Stammteile.
Erhaltung von vor allem sonnenexponierten Bäumen mit Saftfluss.
Erhaltung einer die Lichtbaumarten, insbesondere Eiche, fördernden Laub-waldbewirtschaftung.
Erhaltung einer an die Ansprüche der Art angepassten Bewirtschaftung oder Pflege des Baumbestandes im Offenland, insbesondere der Streuobstbäume.
Entwicklungsziele:
Langfristige Erhöhung des Eichenanteiles in den Waldbeständen.
Entwicklung von gesäumten und gestuften Waldrändern im Übergangsbereich von Wald zu Offenland.
Förderung von Habitatstrukturen (Altholz/Totholz) im Wald, die der Art dauer-haft dienen (mittelfristig).
Förderung der Lichtexposition potentiell besiedelbarer Brutstätten und ausge-wählter Alteichen.
5.2.6 Dohlenkrebs (Austropotamobius pallipes) [1092]
Erhaltungsziele:
Erhaltung von naturnahen, reich strukturierten, dauerhaft wasserführenden, vorzugsweise kleinen Fließgewässern mit einer natürlichen Gewässerdynamik und zahlreichen Versteckmöglichkeiten, wie lückige Steinauflagen, ins Wasser ragende Gehölzwurzeln, Totholz oder überhängende Uferbereiche.
Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potentials der Gewässer ohne beeinträchtigende Feinsediment-, Nährstoff- oder Insektizidbelastungen.
Erhaltung von standorttypischen Ufergehölzen.
Erhaltung von Ausbreitungsbarrieren zwischen Vorkommen von Dohlenkrebsen und invasiven Flusskrebsen zur Vermeidung einer Einschlep-pung der Krebspest oder einer Verdrängung durch Konkurrenz.
Erhaltung der Art durch Einhaltung einer strikten Krebspestprophylaxe.
Entwicklungsziele:
Entwicklung von Ufergehölzen am Unterlauf des Landwasserbachs und zu-fließender Gräben östlich Opfingen.
Anlage von Vertiefungen in zur Austrocknung neigenden Gewässerabschnit-ten.
Aufwertung von Habitaten durch das Einbringen von Strukturelementen.
Prüfen der Beseitigung des Aufstaus am Kuhlagerbächle.
5.2.7 Bachneunauge (Lampetra planeri) [1096]
Erhaltungsziele:
Erhaltung von strukturreichen, sauerstoffreichen Fließgewässern mit naturna-hen Abflussverhältnissen, überströmten kiesigen Sohlbereicnaturna-hen und ausrei-chend mit Sauerstoff versorgten Feinsedimentablagerungen.
Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potentials der Gewässer ohne beeinträchtigende Feinsediment- oder Nährstoffbelastun-gen.
Erhaltung einer natürlichen Gewässerdynamik, die fortwährend zur Entste-hung oder Regeneration von Reproduktions- und Aufwuchshabitaten führt.
Erhaltung von durchwanderbaren Fließgewässern und einer Vernetzung von Teillebensräumen und Teilpopulationen.
Erhaltung von Lebensräumen mit ausreichend wirksamen Fischschutzeinrich-tungen im Bereich von Wasserkraftanlagen und Wasserentnahmestellen.
Entwicklungsziele:
Wiederherstellung einer möglichst hohen Naturnähe der Fließgewässer zur Verbesserung der eigendynamischen Entwicklung und damit eines durch Fließgeschwindigkeitsveränderungen generierten Substratwechsels.
Verbesserung der Durchgängigkeit und der Wandermöglichkeiten zwischen einzelnen Teillebensräumen.
5.2.8 Bitterling (Rhodeus amarus) [1134]
Erhaltungsziele:
Erhaltung von stehenden bis schwach strömenden, pflanzenreichen und sommerwarmen, dauerhaft wasserführenden Gewässern und Gewässerberei-chen, mit Vorkommen von Großmuscheln (Unioniden).
Erhaltung einer ausreichenden Sauerstoffversorgung über dem Gewässer-grund zur Sicherung der Wirtsmuschelbestände.
Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potentials der Gewässer ohne beeinträchtigende Feinsediment- oder Nährstoffbelastun-gen.
Erhaltung einer Vernetzung zwischen den Hauptgewässern und Zuflüssen, Auengewässern, Gräben oder sonstigen vom Bitterling besiedelten Gewäs-sern.
Erhaltung von Lebensräumen mit ausreichend wirksamen Fischschutzeinrich-tungen im Bereich von Wasserkraftanlagen und Wasserentnahmestellen.
Entwicklungsziele:
Wiederherstellung einer möglichst hohen Naturnähe der Fließgewässer zur Verbesserung der eigendynamischen Entwicklung die zur Ausbildung geeig-neter Sohlsubstrate für Großmuscheln und Wasserpflanzenbewuchs führen.
Wiederherstellung einer möglichst hohen Naturnähe der Fließgewässer. Vor-handene Strömungshindernisse und Querverbauungen sind weitgehend zu entfernen oder auch für schwimmschwache Arten durchgängig zu gestalten.
5.2.9 Groppe (Cottus gobio) [1163]
Erhaltungsziele:
Erhaltung von naturnahen, strukturreichen, dauerhaft wasserführenden Ge-wässern mit lockerer, kiesiger bis steiniger Gewässersohle und einer natürli-chen Gewässerdynamik.
Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potentials der Gewässer ohne beeinträchtigende Feinsediment- oder Nährstoffbelastun-gen.
Erhaltung von geeigneten Versteck- und Laichmöglichkeiten wie Totholz, ins Wasser ragende Gehölzwurzeln, Uferunterspülungen und Hohlräume.
Erhaltung von durchgängigen Fließgewässern.
Erhaltung von Lebensräumen mit ausreichend wirksamen Fischschutzeinrich-tungen im Bereich von Wasserkraftanlagen und Wasserentnahmestellen.
Entwicklungsziele:
Wiederherstellung einer möglichst hohen Naturnähe der Fließgewässer zur Verbesserung der eigendynamischen Entwicklung und damit einem durch Fließgeschwindigkeitsveränderungen generierten Substratwechsel.
Verbesserung der Durchgängigkeit und der Wandermöglichkeiten zwischen einzelnen Teillebensräumen insbesondere durch Maßnahmen außerhalb des FFH-Gebietes (insoweit ein Schutz vor dem Eindringen krebspesttragender amerikanischer Flusskrebse im Unterwasser gegeben ist).
5.2.10 Kammmolch (Triturus cristatus) [1166]
Erhaltungsziele:
Erhaltung eines Mosaiks aus dauerhaft wasserführenden, möglichst fischfrei-en, störungsarmen und ausreichend besonnten Aufenthalts- und Fortpflan-zungsgewässern mit einer ausgeprägten Unterwasser- und Ufervegetation.
Erhaltung von strukturreichen Offenlandbereichen, Laub- und Laubmischwäl-dern, insbesondere mit liegendem Totholz, Kleinsäugerhöhlen und weiteren geeigneten Kleinstrukturen, im Umfeld der Fortpflanzungsgewässer als Som-merlebensräume und Winterquartiere.
Erhaltung des räumlichen Verbundes zwischen den Teillebensräumen.
Erhaltung einer Vernetzung von Populationen.
Entwicklungsziele:
Etablierung weiterer Populationen in geeigneten Gewässern im Gebiet.
5.2.11 Gelbbauchunke (Bombina variegata) [1193]
Erhaltungsziele:
Erhaltung eines Mosaiks aus ausreichend besonnten, flachen, vegetationsar-men, zumeist temporären Klein- und Kleinstgewässer, wie in Fahrspuren, an Wurzeltellern oder in Abbaugebieten.
Erhaltung von Laub- und Mischwäldern, Feuchtwiesen und Ruderalflächen, insbesondere mit liegendem Totholz, Kleinsäugerhöhlen und weiteren geeig-neten Kleinstrukturen im Umfeld der Fortpflanzungsgewässer als Sommerle-bensräume und Winterquartiere.
Erhaltung des räumlichen Verbundes zwischen den Teillebensräumen.
Erhaltung einer Vernetzung von Populationen.
Entwicklungsziele:
Erhöhung des Laichplatzangebotes im Umfeld bestehender und ehemaliger Vorkommen.
Minimierung von Verkehrsopfern, welche maßgeblich für den schlechten Er-haltungszustand der Art im Gebiet verantwortlich sind, durch Vernetzung der Lebensräume entlang der stark frequentierten Straßen im Bereich des aktuel-len Vorkommens.
Entwicklung von Wanderkorridoren zwischen den potentiellen Laichgewässern und potentiellen Vorkommen durch Vernetzung der Lebensräume entlang der stark frequentierten Straßen im Bereich des aktuellen Vorkommens.
5.2.12 Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) [1321]
Erhaltungsziele:
Erhaltung von strukturreichen, lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Wald-innen- und –außenrändern.
Erhaltung von vielfältigen, reich strukturierten Kulturlandschaften mit Bäumen, Hecken, Feldgehölzen, gewässerbegleitenden Gehölzbeständen, Weiden, (Streuobst-)Wiesen, Äckern.
Erhaltung von geeigneten, störungsfreien oder störungsarmen Höhlen und un-terirdischen Bauwerken, wie Stollen und Keller, als Winter- und Schwärmquar-tiere, auch im Hinblick auf die Einflugsituation.
Erhaltung der Wochenstubenquartiere in Gebäuden, insbesondere mit großen Dachräumen sowie in Viehställen, auch im Hinblick auf die Einflugsituation.
Erhaltung einer ausreichend hohen Anzahl von Gebäude- und Baumquartie-ren als Sommer- und Zwischenquartiere.
Erhaltung von geeigneten klimatischen Bedingungen in den Quartieren, ins-besondere günstige Temperaturen in den Wochenstuben und Winterquartie-ren.
Erhaltung einer an die Ansprüche der Art angepassten Viehhaltung, ein-schließlich der wichtigen Funktion von Viehställen als Jagdhabitate.
Erhaltung eines ausreichenden und dauerhaft verfügbaren Nahrungsangebots, insbesondere Insekten und Spinnen im Wald und in den Streuobstwiesen.
Erhaltung des räumlichen Verbunds von Quartieren und Jagdhabitaten ohne Gefahrenquellen sowie von funktionsfähigen Flugrouten entlang von Leitlinien.
Entwicklungsziele:
Entwicklung des Angebots an geeigneten Wald-Jagdhabitaten mit naturnahen und strukturreichen Waldbeständen mit hohem Altholzanteil.
Entwicklung von Jagdhabitaten und Leitstrukturen im Offenland in Form von Streuobstwiesen, Hecken und weiteren Feldgehölzen mit hohem Altholzanteil.
5.2.13 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) [1323]
Erhaltungsziele:
Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Waldinnen- und -außenrändern, gewässerbegleitenden Gehölzbeständen und großflächi-gen Streuobstwiesen.
Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung der Lebensräume mit geeigneten Habitatbäumen, insbesondere mit Höhlen und Spalten als Wochenstuben-, Sommer- und Zwischenquartiere einschließlich einer hohen Anzahl an Wechsel-quartieren für Wochenstubenverbände, auch im Hinblick auf die Einflugsituation.
Erhaltung von geeigneten, störungsfreien oder störungsarmen Höhlen, Stol-len, Kellern, Gebäuden und anderen Bauwerken als Winter- oder Schwärm-quartiere, auch im Hinblick auf die Einflugsituation.
Erhaltung von geeigneten klimatischen Bedingungen in den Quartieren, ins-besondere einer hohen Luftfeuchtigkeit und einer günstigen Temperatur in den Winterquartieren.
Erhaltung eines ausreichenden und dauerhaft verfügbaren Nahrungsange-bots, insbesondere nachtaktive Insekten und Spinnentiere im Wald und in den Streuobstwiesen.
Erhaltung des räumlichen Verbunds von Quartieren und Jagdhabitaten ohne Gefahrenquellen sowie von funktionsfähigen Flugrouten entlang von Leitlinien.
Entwicklungsziele:
Im gesamten FFH-Gebiet Entwicklung des Jagdhabitatsangebots und des Quartierangebotes.
Vergrößerung des Angebots an Jagdgebieten und Leitstrukturen im Offenland durch die Entwicklung und gezielte Förderung von Hochstamm-Obstbaumwiesen, Hecken und weiteren Habitattypen.
5.2.14 Großes Mausohr (Myotis myotis) [1324]
Erhaltungsziele:
Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern mit einem ausrei-chenden Anteil an Beständen mit geringer Strauch- und Krautschicht.
Erhaltung von vielfältigen, reich strukturierten Kulturlandschaften mit Grün-land, Äckern, Streuobstwiesen, Bäumen, Hecken und Feldgehölzen.
Erhaltung der Wochenstubenquartiere, insbesondere in Gebäuden mit großen Dachräumen, sowie von weiteren Sommer- und Zwischenquartieren in Baumhöh-len, Spalten, Gebäuden und Bauwerken, auch im Hinblick auf die Einflugsituation.
Erhaltung von geeigneten, störungsfreien oder störungsarmen Höhlen und un-terirdischen Bauwerken wie Stollen und Keller als Winter- und Schwärmquar-tiere, auch im Hinblick auf die Einflugsituation.
Erhaltung von geeigneten klimatischen Bedingungen in den Quartieren, ins-besondere eine hohe Luftfeuchtigkeit und eine günstige Temperatur in den Winterquartieren.
Erhaltung eines ausreichenden und dauerhaft verfügbaren Nahrungsangebots, insbesondere Laufkäfer und weitere Insekten im Wald und in den Streuobstwiesen.
Erhaltung des räumlichen Verbunds von Quartieren und Jagdhabitaten ohne Gefahrenquellen sowie von funktionsfähigen Flugrouten entlang von Leitlinien.
Entwicklungsziele:
Entwicklung von Laubholzbeständen mit dichtem Kronenschluss und damit wenig ausgeprägter Strauch- und Krautschicht.
5.2.15 Grünes Besenmoos (Dicranum viride) [1381]
Erhaltungsziele:
Erhaltung von meist halbschattigen, luftfeuchten Laubmischwäldern mit Alt-holzanteilen.
Erhaltung von Trägerbäumen und umgebender Bäume bei basischen Boden-verhältnissen.
Erhaltung von potentiellen Trägerbäumen, besonders geeignet sind Bäume mit Schiefwuchs, hohen Wurzelanläufen, Tiefzwieseln, insbesondere von Rot-buche (Fagus sylvatica), Hainbuche (Carpinus betulus), Gewöhnlicher Esche (Fraxinus excelsior) oder von Erlen (Alnus spec.).
Erhaltung der Moosvorkommen, auch bei Waldkalkungen.
Entwicklungsziele:
Förderung von Habitatstrukturen (Altholz/Totholz) im Wald, die der Art dauer-haft dienen.
5.2.16 Rogers Goldhaarmoos (Orthotrichum rogeri) [1387]
Erhaltungsziele:
Erhaltung von besonnten oder nur mäßig beschatteten Gehölzgruppen oder Einzelgehölzen in der freien Landschaft und am Waldrand.
Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Trägergehölzarten, insbesonde-re Sal-Weide (Salix caprea) und andere Laubgehölze unterschiedlicher Alters-klassen.
Erhaltung der besiedelten Gehölze sowie von potentiellen Trägergehölzen.
Entwicklungsziele:
Für die Art werden keine Entwicklungsziele formuliert
5.2.17 Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) [A004]
Erhaltungsziele:
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Feuchtwiesengräben.
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche.
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände.
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet.
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten.
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2. – 15.9.).
Entwicklungsziele:
Entwicklung von flachen Gewässerbereichen und überstauten Verlandungsbe-reichen mit Röhrichten und Seggenbeständen.
5.2.18 Weißstorch (Ciconia ciconia) [A031]
Erhaltungsziele:
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden.
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland.
Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig über-schwemmten Senken.
Erhaltung von Gras-, Röhricht - und Staudensäumen, insbesondere in Verbin-dung mit Wiesengräben.
Erhaltung von hohen Grundwasserständen.
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine.
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen.
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern.
Entwicklungsziele:
Beseitigung von Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen (Mittel-spannungsmasten).
Extensivierung der Acker- und Wiesennutzung (Reduzierung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz, Staffelung der Wiesenmahd bzw. jährlich alter-nierend Streifen oder Teilflächen von der Mahd aussparen) sowie Anlage von Ackerrandstreifen.
Anlage und Pflege von Acker-Stilllegungsflächen und Brachen.
Entwicklung und Anlage feuchter Senken und Nassmulden sowie flacher Ufer an Wiesengräben.
5.2.19 Wespenbussard (Pernis apivorus) [A072]
Erhaltungsziele:
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften.
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern.
Erhaltung von Feldgehölzen.
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland.
Erhaltung der Magerrasen.
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier An-flugmöglichkeit.
Erhaltung der Bäume mit Horsten.
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wes-pen und Hummeln.
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen.
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5. – 31.8.).
Entwicklungsziele:
Beseitigung von Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen (Mittel-spannungsmasten).
Extensivierung der Acker- und Wiesennutzung (Reduzierung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz, Staffelung der Wiesenmahd bzw. jährlich alter-nierend Streifen oder Teilflächen von der Mahd aussparen) sowie Anlage von Ackerrandstreifen.
Entwicklung und Anlage feuchter Senken und Nassmulden.
5.2.20 Schwarzmilan (Milvus migrans) [A073]
Erhaltungsziele:
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften.
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern.
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der of-fenen Landschaft.
Erhaltung von Grünland.
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer.
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier An-flugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe.
Erhaltung der Bäume mit Horsten.
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen.
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.).
Entwicklungsziele:
Beseitigung von Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen (Mittel-spannungsmasten).
Extensivierung der Acker- und Wiesennutzung (Reduzierung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz, Staffelung der Wiesenmahd bzw. jährlich alter-nierend Streifen oder Teilflächen von der Mahd aussparen) sowie Anlage von Ackerrandstreifen.
Entwicklung und Anlage feuchter Senken und Nassmulden.
5.2.21 Rotmilan (Milvus milvus) [A074]
Erhaltungsziele:
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften.
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich.
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der of-fenen Landschaft.
Erhaltung von Grünland.
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier An-flugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe.
Erhaltung der Bäume mit Horsten.
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen.
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3. – 31.8.).
Entwicklungsziele:
Beseitigung von Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen (Mittel-spannungsmasten).
Extensivierung der Acker- und Wiesennutzung (Reduzierung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz, Staffelung der Wiesenmahd bzw. jährlich alter-nierend Streifen oder Teilflächen von der Mahd aussparen) sowie Anlage von Ackerrandstreifen.
Anlage und Pflege von Acker-Stilllegungsflächen und Brachen.
Entwicklung und Anlage feuchter Senken und Nassmulden.
Belassen von Stoppelbrachen.
5.2.22 Baumfalke (Falco subbuteo) [A099]
Erhaltungsziele:
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften.
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln.
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern.
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern.
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland.
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungs-zonen sowie der Feuchtgebiete.
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Wald-rändern.
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großin-sekten.
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. – 15.9.).
Entwicklungsziele:
Extensivierung der Acker- und Wiesennutzung (Reduzierung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz, Staffelung der Wiesenmahd bzw. jährlich alter-nierend Streifen oder Teilflächen von der Mahd aussparen) sowie Anlage von Ackerrandstreifen.
Anlage und Pflege von Acker-Stilllegungsflächen und Brachen.
Entwicklung und Anlage feuchter Senken und Nassmulden.
5.2.23 Wachtel (Coturnix coturnix) [A113]
Erhaltungsziele:
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft.
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland.
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil.
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken.
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen.
Erhaltung von Gras-, Röhricht - und Staudensäumen.
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämerei-en und InsektSämerei-en.
Entwicklungsziele:
Extensivierung der Acker- und Wiesennutzung (Reduzierung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz, Staffelung der Wiesenmahd bzw. jährlich alter-nierend Streifen oder Teilflächen von der Mahd aussparen) sowie Anlage von Ackerrandstreifen.
Anlage und Pflege von Acker-Stilllegungsflächen und Brachen.
5.2.24 Wachtelkönig (Crex crex) [A122]
Erhaltungsziele:
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesonde-re mit Stinsbesonde-reuwiesen oder Nasswiesen.
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Stau-densäume, Brachen.
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken.
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.).
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen.
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen.
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern.
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. – 15.8.).
Entwicklungsziele:
Extensivierung der Wiesennutzung (Reduzierung von Düngemitteleinsatz, Staffelung der Wiesenmahd bzw. jährlich alternierend Streifen oder Teilflä-chen von der Mahd aussparen).
Entwicklung und Anlage feuchter Senken und Nassmulden sowie flacher Ufer an Wiesengräben.
5.2.25 Kiebitz (Vanellus vanellus) [A142]
Erhaltungsziele:
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften.
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe.
Erhaltung von Viehweiden.
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen.
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur.
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur.