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Generelles Erhaltungsziel ist die Erhaltung der Arten in ihrer derzeitigen räumlichen Aus-dehnung sowie in ihrem gegenwärtigen Erhaltungszustand.

5.2.1 Kleine Flussmuschel (Unio crassus) [1032]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von strukturreichen, dauerhaft wasserführenden, mäßig bis stark durchströmten Fließgewässern und Gräben mit sandigem bis kiesigem, gut mit Sauerstoff versorgtem Substrat.

 Erhaltung eines sehr guten chemischen und ökologischen Zustands oder Po-tentials der Gewässer ohne beeinträchtigende Feinsediment- oder Nährstoff-belastungen.

 Erhaltung von durchgängigen Fließgewässern mit ausreichend großen Be-ständen der Wirtsfische.

 Erhaltung der Art, auch im Hinblick auf eine angepasste Gewässerunterhaltung.

Entwicklungsziele:

 Wiederansiedlung der Kleinen Flussmuschel in geeigneten Gewässerabschnitten.

5.2.2 Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) [1042]

Erhaltungsziele:

 Keine, da keine aktuelle Lebensstätte nachgewiesen.

Entwicklungsziele:

 Erhaltung dauerhaft Wasser führender, fischfreier und gut besonnter bevor-zugt anmooriger Gewässer mit lückiger Verlandungsvegetation aus Seggen und Tauch- / Schwimmblattpflanzen als potenzielle Lebensstätten.

 Neuschaffung geeigneter Gewässer als potenzielle Lebensstätten.

5.2.3 Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) [1044]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von grund- oder quellwassergeprägten, dauerhaft wasserführenden, nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen, besonnten Wiesenbächen und -gräben mit geringer Fließgeschwindigkeit.

 Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potentials sowie eines hohen Sauerstoffgehalts der Gewässer.

 Erhaltung einer gut entwickelten Gewässervegetation, mit Arten wie Aufrech-ter Merk (Berula erecta), Echte Brunnenkresse (Nasturtium officinale) und Wasser-Ehrenpreis-Arten (Veronica spec.) als Eiablagesubstrate und Larval-Lebensräume.

 Erhaltung von gewässerbegleitenden, zur Flugzeit insektenreichen Jagdhabi-taten, wie magere Wiesen und Hochstaudenfluren.

 Erhaltung der Art, auch im Hinblick auf eine angepasste Gewässerunterhaltung

 Erhaltung der Vernetzung von Populationen.

Entwicklungsziele:

 Stabilisierung kleiner Populationen durch optimierte Gewässerpflege.

 Etablierung neuer Lebensstätten durch geeignete Maßnahmen.

5.2.4 Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) [1060]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von frischen bis nassen, besonnten, strukturreichen Grünlandkom-plexen einschließlich Brachestadien sowie von Hochstaudenfluren und Säu-men, insbesondere an Gewässerufern und Grabenrändern, mit Vorkommen der Eiablage- und Raupennahrungspflanzen, wie Fluss-Ampfer (Rumex hydrolapathum), Stumpfblatt-Ampfer (R. obtusifolius) oder Krauser Ampfer (R.

crispus).

 Erhaltung von blütenreichen Wiesen und Säumen als Nektarhabitat sowie von Vernetzungsstrukturen entlang von Gewässern, Gräben und Wegrändern.

 Erhaltung von Revier- und Rendezvousplätzen, insbesondere von sich vom Umfeld abhebenden Vegetationsstrukturen wie Hochstauden oder Seggen.

 Erhaltung einer an die Ansprüche der Art angepassten, bestandsfördernden Bewirtschaftung oder Pflege.

 Erhaltung der Vernetzung von Populationen Entwicklungsziele:

 Etablierung neuer Lebensstätten zur Verbesserung des Habitatverbunds 5.2.5 Hirschkäfer (Lucanus cervus) [1083]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von Laub(misch)-wäldern mit ihren besonnten Rand- und Saum-strukturen in wärmebegünstigten Lagen.

 Erhaltung von lichten Baumgruppen und Einzelbäumen beispielsweise in Parkanlagen, waldnahen Streuobstwiesen und Feldgehölzen.

 Erhaltung von Lichtbaumarten insbesondere der standortheimischen Eichen (Quercus spec.), Birken (Betula spec.) und der Vogel-Kirsche (Prunus avium).

 Erhaltung eines nachhaltigen Angebots an liegendem, morschem auch stark dimensioniertem Totholz, mit Bodenkontakt, insbesondere Stubben, Wurzel-stöcke und Stammteile.

 Erhaltung von vor allem sonnenexponierten Bäumen mit Saftfluss.

 Erhaltung einer die Lichtbaumarten, insbesondere Eiche, fördernden Laub-waldbewirtschaftung.

 Erhaltung einer an die Ansprüche der Art angepassten Bewirtschaftung oder Pflege des Baumbestandes im Offenland, insbesondere der Streuobstbäume.

Entwicklungsziele:

 Langfristige Erhöhung des Eichenanteiles in den Waldbeständen.

 Entwicklung von gesäumten und gestuften Waldrändern im Übergangsbereich von Wald zu Offenland.

 Förderung von Habitatstrukturen (Altholz/Totholz) im Wald, die der Art dauer-haft dienen (mittelfristig).

 Förderung der Lichtexposition potentiell besiedelbarer Brutstätten und ausge-wählter Alteichen.

5.2.6 Dohlenkrebs (Austropotamobius pallipes) [1092]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von naturnahen, reich strukturierten, dauerhaft wasserführenden, vorzugsweise kleinen Fließgewässern mit einer natürlichen Gewässerdynamik und zahlreichen Versteckmöglichkeiten, wie lückige Steinauflagen, ins Wasser ragende Gehölzwurzeln, Totholz oder überhängende Uferbereiche.

 Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potentials der Gewässer ohne beeinträchtigende Feinsediment-, Nährstoff- oder Insektizidbelastungen.

 Erhaltung von standorttypischen Ufergehölzen.

 Erhaltung von Ausbreitungsbarrieren zwischen Vorkommen von Dohlenkrebsen und invasiven Flusskrebsen zur Vermeidung einer Einschlep-pung der Krebspest oder einer Verdrängung durch Konkurrenz.

 Erhaltung der Art durch Einhaltung einer strikten Krebspestprophylaxe.

Entwicklungsziele:

 Entwicklung von Ufergehölzen am Unterlauf des Landwasserbachs und zu-fließender Gräben östlich Opfingen.

 Anlage von Vertiefungen in zur Austrocknung neigenden Gewässerabschnit-ten.

 Aufwertung von Habitaten durch das Einbringen von Strukturelementen.

 Prüfen der Beseitigung des Aufstaus am Kuhlagerbächle.

5.2.7 Bachneunauge (Lampetra planeri) [1096]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von strukturreichen, sauerstoffreichen Fließgewässern mit naturna-hen Abflussverhältnissen, überströmten kiesigen Sohlbereicnaturna-hen und ausrei-chend mit Sauerstoff versorgten Feinsedimentablagerungen.

 Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potentials der Gewässer ohne beeinträchtigende Feinsediment- oder Nährstoffbelastun-gen.

 Erhaltung einer natürlichen Gewässerdynamik, die fortwährend zur Entste-hung oder Regeneration von Reproduktions- und Aufwuchshabitaten führt.

 Erhaltung von durchwanderbaren Fließgewässern und einer Vernetzung von Teillebensräumen und Teilpopulationen.

 Erhaltung von Lebensräumen mit ausreichend wirksamen Fischschutzeinrich-tungen im Bereich von Wasserkraftanlagen und Wasserentnahmestellen.

Entwicklungsziele:

 Wiederherstellung einer möglichst hohen Naturnähe der Fließgewässer zur Verbesserung der eigendynamischen Entwicklung und damit eines durch Fließgeschwindigkeitsveränderungen generierten Substratwechsels.

 Verbesserung der Durchgängigkeit und der Wandermöglichkeiten zwischen einzelnen Teillebensräumen.

5.2.8 Bitterling (Rhodeus amarus) [1134]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von stehenden bis schwach strömenden, pflanzenreichen und sommerwarmen, dauerhaft wasserführenden Gewässern und Gewässerberei-chen, mit Vorkommen von Großmuscheln (Unioniden).

 Erhaltung einer ausreichenden Sauerstoffversorgung über dem Gewässer-grund zur Sicherung der Wirtsmuschelbestände.

 Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potentials der Gewässer ohne beeinträchtigende Feinsediment- oder Nährstoffbelastun-gen.

 Erhaltung einer Vernetzung zwischen den Hauptgewässern und Zuflüssen, Auengewässern, Gräben oder sonstigen vom Bitterling besiedelten Gewäs-sern.

 Erhaltung von Lebensräumen mit ausreichend wirksamen Fischschutzeinrich-tungen im Bereich von Wasserkraftanlagen und Wasserentnahmestellen.

Entwicklungsziele:

 Wiederherstellung einer möglichst hohen Naturnähe der Fließgewässer zur Verbesserung der eigendynamischen Entwicklung die zur Ausbildung geeig-neter Sohlsubstrate für Großmuscheln und Wasserpflanzenbewuchs führen.

 Wiederherstellung einer möglichst hohen Naturnähe der Fließgewässer. Vor-handene Strömungshindernisse und Querverbauungen sind weitgehend zu entfernen oder auch für schwimmschwache Arten durchgängig zu gestalten.

5.2.9 Groppe (Cottus gobio) [1163]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von naturnahen, strukturreichen, dauerhaft wasserführenden Ge-wässern mit lockerer, kiesiger bis steiniger Gewässersohle und einer natürli-chen Gewässerdynamik.

 Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potentials der Gewässer ohne beeinträchtigende Feinsediment- oder Nährstoffbelastun-gen.

 Erhaltung von geeigneten Versteck- und Laichmöglichkeiten wie Totholz, ins Wasser ragende Gehölzwurzeln, Uferunterspülungen und Hohlräume.

 Erhaltung von durchgängigen Fließgewässern.

 Erhaltung von Lebensräumen mit ausreichend wirksamen Fischschutzeinrich-tungen im Bereich von Wasserkraftanlagen und Wasserentnahmestellen.

Entwicklungsziele:

 Wiederherstellung einer möglichst hohen Naturnähe der Fließgewässer zur Verbesserung der eigendynamischen Entwicklung und damit einem durch Fließgeschwindigkeitsveränderungen generierten Substratwechsel.

 Verbesserung der Durchgängigkeit und der Wandermöglichkeiten zwischen einzelnen Teillebensräumen insbesondere durch Maßnahmen außerhalb des FFH-Gebietes (insoweit ein Schutz vor dem Eindringen krebspesttragender amerikanischer Flusskrebse im Unterwasser gegeben ist).

5.2.10 Kammmolch (Triturus cristatus) [1166]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung eines Mosaiks aus dauerhaft wasserführenden, möglichst fischfrei-en, störungsarmen und ausreichend besonnten Aufenthalts- und Fortpflan-zungsgewässern mit einer ausgeprägten Unterwasser- und Ufervegetation.

 Erhaltung von strukturreichen Offenlandbereichen, Laub- und Laubmischwäl-dern, insbesondere mit liegendem Totholz, Kleinsäugerhöhlen und weiteren geeigneten Kleinstrukturen, im Umfeld der Fortpflanzungsgewässer als Som-merlebensräume und Winterquartiere.

 Erhaltung des räumlichen Verbundes zwischen den Teillebensräumen.

 Erhaltung einer Vernetzung von Populationen.

Entwicklungsziele:

 Etablierung weiterer Populationen in geeigneten Gewässern im Gebiet.

5.2.11 Gelbbauchunke (Bombina variegata) [1193]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung eines Mosaiks aus ausreichend besonnten, flachen, vegetationsar-men, zumeist temporären Klein- und Kleinstgewässer, wie in Fahrspuren, an Wurzeltellern oder in Abbaugebieten.

 Erhaltung von Laub- und Mischwäldern, Feuchtwiesen und Ruderalflächen, insbesondere mit liegendem Totholz, Kleinsäugerhöhlen und weiteren geeig-neten Kleinstrukturen im Umfeld der Fortpflanzungsgewässer als Sommerle-bensräume und Winterquartiere.

 Erhaltung des räumlichen Verbundes zwischen den Teillebensräumen.

 Erhaltung einer Vernetzung von Populationen.

Entwicklungsziele:

 Erhöhung des Laichplatzangebotes im Umfeld bestehender und ehemaliger Vorkommen.

 Minimierung von Verkehrsopfern, welche maßgeblich für den schlechten Er-haltungszustand der Art im Gebiet verantwortlich sind, durch Vernetzung der Lebensräume entlang der stark frequentierten Straßen im Bereich des aktuel-len Vorkommens.

 Entwicklung von Wanderkorridoren zwischen den potentiellen Laichgewässern und potentiellen Vorkommen durch Vernetzung der Lebensräume entlang der stark frequentierten Straßen im Bereich des aktuellen Vorkommens.

5.2.12 Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) [1321]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von strukturreichen, lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Wald-innen- und –außenrändern.

 Erhaltung von vielfältigen, reich strukturierten Kulturlandschaften mit Bäumen, Hecken, Feldgehölzen, gewässerbegleitenden Gehölzbeständen, Weiden, (Streuobst-)Wiesen, Äckern.

 Erhaltung von geeigneten, störungsfreien oder störungsarmen Höhlen und un-terirdischen Bauwerken, wie Stollen und Keller, als Winter- und Schwärmquar-tiere, auch im Hinblick auf die Einflugsituation.

 Erhaltung der Wochenstubenquartiere in Gebäuden, insbesondere mit großen Dachräumen sowie in Viehställen, auch im Hinblick auf die Einflugsituation.

 Erhaltung einer ausreichend hohen Anzahl von Gebäude- und Baumquartie-ren als Sommer- und Zwischenquartiere.

 Erhaltung von geeigneten klimatischen Bedingungen in den Quartieren, ins-besondere günstige Temperaturen in den Wochenstuben und Winterquartie-ren.

 Erhaltung einer an die Ansprüche der Art angepassten Viehhaltung, ein-schließlich der wichtigen Funktion von Viehställen als Jagdhabitate.

 Erhaltung eines ausreichenden und dauerhaft verfügbaren Nahrungsangebots, insbesondere Insekten und Spinnen im Wald und in den Streuobstwiesen.

 Erhaltung des räumlichen Verbunds von Quartieren und Jagdhabitaten ohne Gefahrenquellen sowie von funktionsfähigen Flugrouten entlang von Leitlinien.

Entwicklungsziele:

 Entwicklung des Angebots an geeigneten Wald-Jagdhabitaten mit naturnahen und strukturreichen Waldbeständen mit hohem Altholzanteil.

 Entwicklung von Jagdhabitaten und Leitstrukturen im Offenland in Form von Streuobstwiesen, Hecken und weiteren Feldgehölzen mit hohem Altholzanteil.

5.2.13 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) [1323]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Waldinnen- und -außenrändern, gewässerbegleitenden Gehölzbeständen und großflächi-gen Streuobstwiesen.

 Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung der Lebensräume mit geeigneten Habitatbäumen, insbesondere mit Höhlen und Spalten als Wochenstuben-, Sommer- und Zwischenquartiere einschließlich einer hohen Anzahl an Wechsel-quartieren für Wochenstubenverbände, auch im Hinblick auf die Einflugsituation.

 Erhaltung von geeigneten, störungsfreien oder störungsarmen Höhlen, Stol-len, Kellern, Gebäuden und anderen Bauwerken als Winter- oder Schwärm-quartiere, auch im Hinblick auf die Einflugsituation.

 Erhaltung von geeigneten klimatischen Bedingungen in den Quartieren, ins-besondere einer hohen Luftfeuchtigkeit und einer günstigen Temperatur in den Winterquartieren.

 Erhaltung eines ausreichenden und dauerhaft verfügbaren Nahrungsange-bots, insbesondere nachtaktive Insekten und Spinnentiere im Wald und in den Streuobstwiesen.

 Erhaltung des räumlichen Verbunds von Quartieren und Jagdhabitaten ohne Gefahrenquellen sowie von funktionsfähigen Flugrouten entlang von Leitlinien.

Entwicklungsziele:

 Im gesamten FFH-Gebiet Entwicklung des Jagdhabitatsangebots und des Quartierangebotes.

 Vergrößerung des Angebots an Jagdgebieten und Leitstrukturen im Offenland durch die Entwicklung und gezielte Förderung von Hochstamm-Obstbaumwiesen, Hecken und weiteren Habitattypen.

5.2.14 Großes Mausohr (Myotis myotis) [1324]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern mit einem ausrei-chenden Anteil an Beständen mit geringer Strauch- und Krautschicht.

 Erhaltung von vielfältigen, reich strukturierten Kulturlandschaften mit Grün-land, Äckern, Streuobstwiesen, Bäumen, Hecken und Feldgehölzen.

 Erhaltung der Wochenstubenquartiere, insbesondere in Gebäuden mit großen Dachräumen, sowie von weiteren Sommer- und Zwischenquartieren in Baumhöh-len, Spalten, Gebäuden und Bauwerken, auch im Hinblick auf die Einflugsituation.

 Erhaltung von geeigneten, störungsfreien oder störungsarmen Höhlen und un-terirdischen Bauwerken wie Stollen und Keller als Winter- und Schwärmquar-tiere, auch im Hinblick auf die Einflugsituation.

 Erhaltung von geeigneten klimatischen Bedingungen in den Quartieren, ins-besondere eine hohe Luftfeuchtigkeit und eine günstige Temperatur in den Winterquartieren.

 Erhaltung eines ausreichenden und dauerhaft verfügbaren Nahrungsangebots, insbesondere Laufkäfer und weitere Insekten im Wald und in den Streuobstwiesen.

 Erhaltung des räumlichen Verbunds von Quartieren und Jagdhabitaten ohne Gefahrenquellen sowie von funktionsfähigen Flugrouten entlang von Leitlinien.

Entwicklungsziele:

 Entwicklung von Laubholzbeständen mit dichtem Kronenschluss und damit wenig ausgeprägter Strauch- und Krautschicht.

5.2.15 Grünes Besenmoos (Dicranum viride) [1381]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von meist halbschattigen, luftfeuchten Laubmischwäldern mit Alt-holzanteilen.

 Erhaltung von Trägerbäumen und umgebender Bäume bei basischen Boden-verhältnissen.

 Erhaltung von potentiellen Trägerbäumen, besonders geeignet sind Bäume mit Schiefwuchs, hohen Wurzelanläufen, Tiefzwieseln, insbesondere von Rot-buche (Fagus sylvatica), Hainbuche (Carpinus betulus), Gewöhnlicher Esche (Fraxinus excelsior) oder von Erlen (Alnus spec.).

 Erhaltung der Moosvorkommen, auch bei Waldkalkungen.

Entwicklungsziele:

 Förderung von Habitatstrukturen (Altholz/Totholz) im Wald, die der Art dauer-haft dienen.

5.2.16 Rogers Goldhaarmoos (Orthotrichum rogeri) [1387]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von besonnten oder nur mäßig beschatteten Gehölzgruppen oder Einzelgehölzen in der freien Landschaft und am Waldrand.

 Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Trägergehölzarten, insbesonde-re Sal-Weide (Salix caprea) und andere Laubgehölze unterschiedlicher Alters-klassen.

 Erhaltung der besiedelten Gehölze sowie von potentiellen Trägergehölzen.

Entwicklungsziele:

 Für die Art werden keine Entwicklungsziele formuliert

5.2.17 Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) [A004]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Feuchtwiesengräben.

 Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche.

 Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände.

 Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet.

 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten.

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2. – 15.9.).

Entwicklungsziele:

 Entwicklung von flachen Gewässerbereichen und überstauten Verlandungsbe-reichen mit Röhrichten und Seggenbeständen.

5.2.18 Weißstorch (Ciconia ciconia) [A031]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden.

 Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland.

 Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig über-schwemmten Senken.

 Erhaltung von Gras-, Röhricht - und Staudensäumen, insbesondere in Verbin-dung mit Wiesengräben.

 Erhaltung von hohen Grundwasserständen.

 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine.

 Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen.

 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern.

Entwicklungsziele:

 Beseitigung von Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen (Mittel-spannungsmasten).

 Extensivierung der Acker- und Wiesennutzung (Reduzierung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz, Staffelung der Wiesenmahd bzw. jährlich alter-nierend Streifen oder Teilflächen von der Mahd aussparen) sowie Anlage von Ackerrandstreifen.

 Anlage und Pflege von Acker-Stilllegungsflächen und Brachen.

 Entwicklung und Anlage feuchter Senken und Nassmulden sowie flacher Ufer an Wiesengräben.

5.2.19 Wespenbussard (Pernis apivorus) [A072]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften.

 Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern.

 Erhaltung von Feldgehölzen.

 Erhaltung von extensiv genutztem Grünland.

 Erhaltung der Magerrasen.

 Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier An-flugmöglichkeit.

 Erhaltung der Bäume mit Horsten.

 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wes-pen und Hummeln.

 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen.

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5. – 31.8.).

Entwicklungsziele:

 Beseitigung von Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen (Mittel-spannungsmasten).

 Extensivierung der Acker- und Wiesennutzung (Reduzierung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz, Staffelung der Wiesenmahd bzw. jährlich alter-nierend Streifen oder Teilflächen von der Mahd aussparen) sowie Anlage von Ackerrandstreifen.

 Entwicklung und Anlage feuchter Senken und Nassmulden.

5.2.20 Schwarzmilan (Milvus migrans) [A073]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften.

 Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern.

 Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der of-fenen Landschaft.

 Erhaltung von Grünland.

 Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer.

 Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier An-flugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe.

 Erhaltung der Bäume mit Horsten.

 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen.

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.).

Entwicklungsziele:

 Beseitigung von Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen (Mittel-spannungsmasten).

 Extensivierung der Acker- und Wiesennutzung (Reduzierung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz, Staffelung der Wiesenmahd bzw. jährlich alter-nierend Streifen oder Teilflächen von der Mahd aussparen) sowie Anlage von Ackerrandstreifen.

 Entwicklung und Anlage feuchter Senken und Nassmulden.

5.2.21 Rotmilan (Milvus milvus) [A074]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften.

 Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich.

 Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der of-fenen Landschaft.

 Erhaltung von Grünland.

 Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier An-flugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe.

 Erhaltung der Bäume mit Horsten.

 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen.

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3. – 31.8.).

Entwicklungsziele:

 Beseitigung von Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen (Mittel-spannungsmasten).

 Extensivierung der Acker- und Wiesennutzung (Reduzierung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz, Staffelung der Wiesenmahd bzw. jährlich alter-nierend Streifen oder Teilflächen von der Mahd aussparen) sowie Anlage von Ackerrandstreifen.

 Anlage und Pflege von Acker-Stilllegungsflächen und Brachen.

 Entwicklung und Anlage feuchter Senken und Nassmulden.

 Belassen von Stoppelbrachen.

5.2.22 Baumfalke (Falco subbuteo) [A099]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften.

 Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln.

 Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern.

 Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern.

 Erhaltung von extensiv genutztem Grünland.

 Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungs-zonen sowie der Feuchtgebiete.

 Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Wald-rändern.

 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großin-sekten.

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. – 15.9.).

Entwicklungsziele:

 Extensivierung der Acker- und Wiesennutzung (Reduzierung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz, Staffelung der Wiesenmahd bzw. jährlich alter-nierend Streifen oder Teilflächen von der Mahd aussparen) sowie Anlage von Ackerrandstreifen.

 Anlage und Pflege von Acker-Stilllegungsflächen und Brachen.

 Entwicklung und Anlage feuchter Senken und Nassmulden.

5.2.23 Wachtel (Coturnix coturnix) [A113]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft.

 Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland.

 Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil.

 Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken.

 Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen.

 Erhaltung von Gras-, Röhricht - und Staudensäumen.

 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämerei-en und InsektSämerei-en.

Entwicklungsziele:

 Extensivierung der Acker- und Wiesennutzung (Reduzierung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz, Staffelung der Wiesenmahd bzw. jährlich alter-nierend Streifen oder Teilflächen von der Mahd aussparen) sowie Anlage von Ackerrandstreifen.

 Anlage und Pflege von Acker-Stilllegungsflächen und Brachen.

5.2.24 Wachtelkönig (Crex crex) [A122]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesonde-re mit Stinsbesonde-reuwiesen oder Nasswiesen.

 Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Stau-densäume, Brachen.

 Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken.

 Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.).

 Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen.

 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen.

 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern.

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. – 15.8.).

Entwicklungsziele:

 Extensivierung der Wiesennutzung (Reduzierung von Düngemitteleinsatz, Staffelung der Wiesenmahd bzw. jährlich alternierend Streifen oder Teilflä-chen von der Mahd aussparen).

 Entwicklung und Anlage feuchter Senken und Nassmulden sowie flacher Ufer an Wiesengräben.

5.2.25 Kiebitz (Vanellus vanellus) [A142]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften.

 Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe.

 Erhaltung von Viehweiden.

 Erhaltung der naturnahen Flussniederungen.

 Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur.

 Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur.