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Die Schwerpunkte der bisherigen Naturschutzmaßnahmen liegen in den Bereichen der Na-turschutzgebiete. Im NSG Mühlmatten bei Hochdorf fand 2015 eine Uferabflachung an ei-nem Teich zur Schaffung von Flachwasserzonen statt. Desweiteren wurden Vorkommen von Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten in der Vergangenheit durch folgende Maß-nahmen in ihrer ökologischen Wertigkeit geschützt:

 Naturnahe Waldbewirtschaftung mit den waldbaulichen Grundsätzen „Vorrang von Naturverjüngungsverfahren“ und „standortsgerechte Baumartenwahl“. Dies ist die Leitlinie des Landesbetriebes ForstBW (Staatswald). Das Konzept wurde zudem im Kommunal- und Privatwald im Rahmen der Beratung und Betreuung durch die Untere Forstbehörde empfohlen. Förderrichtlinien wie die „Richtlinie Nachhaltige Waldwirt-schaft“ und „Umweltzulage Wald“ unterstützen dieses Konzept.

 Durch die bislang praktizierte wertholzorientierte Laubwaldwirtschaft werden die Habitatansprüche des Hirschkäfers im Wesentlichen bedient. Förderlich für den Hirschkäfer sind die im Vergleich zu vorigen Jahrzehnten intensiven Laubbaumdurchforstungen (Brutstubben!) sowie die grundsätzliche Förderung der Ei-che. Nachteilig für den Hirschkäfer ist die Abkehr von der Mittelwaldwirtschaft, die zu einem insgesamt dunkleren und damit kühleren Waldinnenklima führt. Das „Strecken“

der Alteichenbestände seit rund 20 Jahren (Umtriebszeitverlängerung), mit dem die bestehende „Eichenlücke“ verkleinert werden soll, ist für den Hirschkäfer kurzfristig eher von Nachteil, da dies zu einem reduzierten Aufkommen an Brutstubben führt und auch langfristig, da die bereits ablaufende natürliche Verjüngung der Eichenbestände vor allem mit Buche, Esche, Hainbuche u.a. zu eichenarmen Folgebeständen führt.

 Durch die naturnahe Waldwirtschaft wird seit rund 20 Jahren versucht die Endnut-zung der bestehenden Alteichenbestände hinaus zu schieben, um die bestehende Eichenlücke (Mangel an nachwachsenden mittelalten Eichenbeständen, die den Ver-lust der Altbestände im Zuge der Endnutzungen ersetzen) zu verkleinern. Hiervon

profitieren die vorkommenden Fledermausarten (Bechsteinfledermaus, Großes Maus-ohr und Wimperfledermaus).

 In den nach FSC und PEFC zertifizierten Waldflächen dürfen Insektizide nicht einge-setzt werden. Hierdurch werden negative Auswirkungen auf das Nahrungsangebot von Fledermäusen oder eine direkte Schädigung der Gesundheit der Tiere durch den Fraß von insektizidhaltigen Insekten sowie auch von Auswirkungen auf die Ernäh-rungssituation der Tiere vermieden.

 Bejagung von Schwarz- und Rehwild, da die Wildschweine einen signifikanten Morta-litätsfaktor für die Larven des Hirschkäfers im Boden darstellen und das Rehwild Ein-fluss auf den Verjüngungserfolg der Eiche nimmt.

 Abstimmung des waldbaulichen Vorgehens mit der Höheren Naturschutzbehörde im Rahmen der Aufstellung der periodischen Betriebspläne (Forsteinrichtung) in den je-weiligen Naturschutzgebieten. Berücksichtigung der Zielsetzungen der jeje-weiligen Schutzgebietsverordnungen in den jeweiligen Betriebsplänen.

 Grundwasseranreicherungen Mitte/Ende der 1980er Jahre von Seiten der Stadt Frei-burg, um die Auswirkungen der anthropogenen Grundwasserabsenkungen im Mooswald abzumildern. Im vergangenen Jahrzehnt wurden weitere kleinere Projekte (Einleitung von Wasser in alte Grabensysteme, Einbau von Abflusshemmnissen) durch das städtische Forstamt Freiburg durchgeführt.

 seit 1978: Grundwasseranreicherungen in den Waldbeständen der Teninger Allmend durch Oberflächenwasserversickerungen durch das damalige Forstamt Emmendingen.

 Seit 1997 ist im Stadtwald Freiburg ein Netz von Totholzparzellen und -trittsteinen ausgewiesen worden. Die Totholzflächen weisen je nach Funktion Größen zwischen 1 – 2 ha (Totholzparzelle) bzw. 0,2 ha (Totholztrittstein) auf. Mit Stand 2015 sind im Stadtwald Freiburg insgesamt 560 ha Waldfläche stillgelegt (entspricht 10,9 % des Stadtwaldes (Forstliche Betriebsfläche). Hierzu gehören der Bannwald Bahnholz (36,1 ha), zwei FSC-Referenzflächen (Mooswald-Nord, Hirschtrieb 8,9 ha und Opfinger Wald, Geisenmoos 14,3 ha), 46 Totholzflächen mit zusammen 90 ha (durchschnittlich 2 ha), rund 60 Alt- und Totholzgruppen mit zusammen 12 ha (durch-schnittlich 0,2 ha).

 Das seit 2014 vorliegende, von der Stadt Freiburg in Auftrag gegebene Gutachten

„Der Dohlenkrebs im Freiburger Mooswald“ von Rudolph und Röske ist Grundlage für die Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen dieser seltenen nur im südbadischen Raum vorkommenden Krebsart.

 Mit einem Fachbeitrag Fauna zum Landschaftsplan der Stadt Freiburg wurde ein Zielartenkonzept erstellt, das den vorrangigen Handlungsbedarf für die bundesweit bedeutsamen Artvorkommen ausweist (z.B. Dohlenkrebs, Grauammer, Kammmolch)

 Seit 2010 wird zudem im Staatswald das Alt- und Totholzkonzept von ForstBW zur Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes in der Waldbewirtschaftung verbind-lich umgesetzt. Dieses Konzept wird dem Kommunalwald von Seiten des Landesbe-triebes im Rahmen der Beratung empfohlen. Hierdurch wird ein Verbund an Alt- und Totholzstrukturen geschaffen, der dem Fortbestand von Hirschkäfer, Grünen Besen-moos sowie den Waldvogelarten (Schwarz-, Mittel-, Grauspecht sowie Hohltaube) förderlich ist.

 Seit 2002 Exemplarische Wiederaufnahme des Mittelwaldbetriebes im Opfinger Mooswald, Gewann „Obermoos“ als Relikt der dörflichen Waldbewirtschaftung der vergangenen Jahrhunderte.

 Wiederkehrende Kartierung der Waldbiotope nach §30a LWaldG und §30 BNatSchG im Vorlauf der Forsteinrichtung und Integration der Ergebnisse der Waldbiotopkartie-rung in die Forsteinrichtung des öffentlichen Waldes.

 Ausweisung verschiedener Waldschutzgebiete nach § 32 LWaldG. Im Bannwald

„Bahnholz“ findet eine ungestörte Waldentwicklung ohne forstliche Nutzung und ohne Pflegeeingriffe statt. Der Bannwald dient darüber hinaus als wissenschaftliches Untersuchungsobjekt der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, die die natürliche Waldentwicklung dokumentiert. Im Schonwald „Ei-chelgarten“ steht die Erhaltung der aus Mittelwaldwirtschaft hervorgegangenen Stiel-Eichenbestände als seltene naturnahe Waldgesellschaft (Hainbuchen-Stieleichenwald) im Fokus, auf die die Avifauna, hier besonders die Höhlenbrüter an-gewiesen sind. Auch im Schonwald „Benzhauser Wald“ stehen u.a. die Eichen-Hainbuchen-Altbestände als zu erhaltene Waldgesellschaften in Form des Waldziest-Hainbuchen-Stieleichenwaldes und Waldziest-Hainbuchen-Stieleichenwaldes im Fokus. In den Schonwäldern werden die für die Umsetzung der Schutz- und Pflegegrundsätze er-forderlichen Maßnahmen im periodischen Betriebsplan nach § 50 LWaldG (Forstein-richtung) festgelegt und kontrolliert.

 Im Rahmen des geplanten Ausbaus der Rheintalbahn (ABS/NBS Karlsruhe - Basel;

Planfeststellungsabschnitte 8.1 und 8.2) werden verschiedene Maßnahmen aufgrund des Eingriffs erforderlich, die sich zum Teil noch in der Planungsphase befinden. In diesem Zusammenhang wurde das Projekt „Rückverlegung des südlichen Elzdeiches bei Riegel“ am 30.07.2015 im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens planfest-gestellt und ist seit 2016 in der Bauphase. Es handelt sich hierbei um eine vorgezo-gene Ersatzmaßnahme aus dem Grünkonzept (LBP Ersatzmaßnahme E2/Grünkonzept E8) im Zuge des geplanten Ausbaus der Rheintalbahn (ABS/NBS Planfeststellungsabschnitt 8.1). Mit der Ersatzmaßnahme werden neue Auenbereiche und Retentionsräume geschaffen, so dass insgesamt eine ökologische Aufwertung erfolgt. Bei dieser Maßnahme handelt es sich auch um eine WRRL-Maßnahme (MaDok 3788). Neben den Auenbereichen wurden auch Strukturverbesserungen an Ufer und Sohle der Elz umgesetzt, sowie der Lauf naturnah umgestaltet. Dadurch werden Habitate für zahlreiche Wasserlebewesen (z.B. Lachs) geschaffen.

 Die Pflege des NSG „Freiburger Rieselfeld“ wurde in den letzten Jahren in Abstim-mung von RP, Stadt und den Naturschutzverbänden weiterentwickelt (gestaffeltes Mahdregime mit Altgrasstreifen, temporäre Brachen im Ackerland, Schaffung tempo-rärer Feuchtflächen im Weideland etc.).

 Seit 2012 setzt das Umweltschutzamt der Stadt Freiburg ein kommunales Arten-schutzkonzept insbesondere für Zielarten in verschiedenen Modulen um, u.a. im FFH- und Vogelschutzgebiet „Mooswälder bei Freiburg". In den Jahren 2015 und 2016 lag der Schwerpunkt der Aktivitäten im Populations- und lndividuenschutz sowie in der Habitatentwicklung für die Hauptverantwortungsarten der Artengruppen Am-phibien, Reptilien und Weichtiere. Das Artenschutzkonzept beinhaltet neben Schaf-fung der Grundlagen die Umsetzung konkreter Maßnahmen in den Modulen „Offen-land“, „Stadt“ und „Wald“.

 Desweiteren wurden von der Stadt Freiburg viele weitere Maßnahmen durchgeführt bzw. Konzepte erarbeitet, die im Folgenden stiaufgelistet werden:

 Gewässer und Graben-Pflege- und Entwicklungskonzept für den Mooswald und die Tunibergniederung (IfÖ im Auftrag UwSA)

 Maßnahmen für den Kammmolch im Gewann Seehauu (Pflege/Aufwertung See-hauweiher, Anlage weiterer Stillgewässer, Herstellung Biotopverbund etc.)

 Umsetzung einer Biotopschutzzone am Opfinger See und Maßnahmen zum Schutz von Brut- und Rastvögeln

 Maßnahmen der Grünlandextensivierung/Wiedervernässung etc. im NSG Humbrühl-Rohrmatten

 Maßnahmen der Extensivierung durch LPR-Verträge im Acker- und Grünland (z.B.

Kiebitz bei Opfingen