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Europäische und internationale Tabakpolitik Die internationale und europäische Tabakpolitik hat

Im Dokument Drogen- und Suchtbericht Mai 2009 (Seite 124-127)

zunehmenden Einfluss auf die nationalen Maßnahmen zur Reduzierung des Tabakkonsums in den Mitglieds-staaten der Europäischen Union. Viele der in den ver-gangenen Jahren in Deutschland umgesetzten Initiati-ven und gesetzlichen Maßnahmen in der Tabakpolitik gehen auf Empfehlungen der WHO oder auf Richtlinien der EU zurück. Mit der Ratifizierung der WHO-Tabakrah-menkonvention (siehe G 1.2) im Jahr 2005 ist Deutsch-land vertragliche Verpflichtungen zur Reduzierung des Tabakkonsums eingegangen, die in die nationale Gesetz-gebung umzusetzen sind. Die europäische Tabakpolitik setzte durch den Konsultationsprozess zum Grünbuch für ein rauchfreies Europa und die Fortschreibung der Tabakproduktrichtlinie aus dem Jahr 2001 (siehe G 1.1.2) wichtige Impulse zum Nichtraucherschutz. Bei den natio nalen Gesetzesvorhaben und in der Präven-tion kommt der europäischen aber auch der internatio-nalen Dimension eine zentrale Bedeutung zu. Deshalb beteiligt sich Deutschland auch auf internationaler wie europäischer Ebene aktiv an der Weiterentwicklung der Tabakpolitik.

1.1 Maßnahmen in Europa

1.1.1 Umsetzung der EU-Tabakwerberichtlinie in deutsches Recht

Die Europäische Kommission hat am 28. Mai 2008 einen Bericht über die Durchführung der Tabakwerbericht linie (Richtlinie 2003/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003) vorgelegt. In Deutsch-land wurde die Tabakwerberichtlinie mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabak gesetzes umgesetzt. Damit ist das Verbot der Werbung und des Sponsorings zugunsten von Tabakerzeugnissen in § 21 a mit grenzüberschreitender Wirkung in Printmedien, in Hörfunk und Internet am 29. Dezember 2006 in Kraft getreten. Die Europäische Kommission plant zurzeit keine Vorschläge für Änderungen der Tabakwerbericht-linie.

1.1.2 Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie Mit der Richtlinie 2001/37/EG des Europäischen Parla-ments und des Rates vom 05. Juni 2001 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitglieds-staaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen (Tabakproduktrichtlinie) wurden die Anforderungen an Tabakerzeugnisse auf Gemeinschaftsebene festgelegt. Gemäß Art. 11 dieser Richtlinie legt die Europäische Kommission dem Euro-päischen Parlament und dem Rat alle zwei Jahre einen Bericht über deren Anwendung vor.

Anliegen des zweiten Berichtes der Europäischen Kom-mission vom 27. November 2007 war es, eine Diskussion für zukünftige Rechtssetzungsaktivitäten im Bereich der Tabakerzeugnisse anzuregen. So wurden im Jahr 2007 Leitlinien für ein einheitliches Format zur Mel-dung der verwendeten Zusatzstoffe in Tabakerzeug-nissen veröffentlicht. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe bei der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission sollen die gemeldeten Daten hinsichtlich ihrer Toxizität und süchtigmachenden Wirkungen mit dem Ziel aus-gewertet werden, die Verwendung bestimmter gefähr-licher Zusatzstoffe in Tabakerzeugnissen zu verbieten.

Im Bericht werden weiterhin mögliche Bereiche zur Änderung der Richtlinie umrissen, wie die Festlegung rechtsverbindlicher Formate zur Meldung der Zusatz-stoffe oder die Weiterentwicklung von Warnhinweisen auf Tabakerzeugnissen.

Die von der Europäischen Kommission in Aussicht gestellte Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie wird von der Bundesregierung grundsätzlich begrüßt.

Es ist eine umfassende Erörterung des Berichtes mit den Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament vorgesehen. Auf der Grundlage dieser Beratungen will die Kommission dann die Vorlage eines Vorschlages zur Änderung der Richtlinie prüfen.

Deutschland plant im Rahmen des „Nationalen Aktions-programms zur Tabakprävention 2009–2012“ die Einführung bildgestützter Warnhinweise auf allen Tabakprodukten auf Grundlage der Empfehlung der EU (2003/641/EG). Dabei werden die im Laufe des

Jahres 2009 erwarteten Ergebnisse der Evaluation der EU zur Wirkung der von der EU vorgesehenen Bildaus-wahl zugrundegelegt.

1.1.3 Projekte der Tabakprävention im Rahmen des EU-Gesundheitsprogramms

Das „Zweite Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich Gesundheit (2008–2013)“ ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Ziele sind:

besserer Gesundheitsschutz der Bürger und Bürge-r

rinnen,

Gesundheitsförderung, einschließlich der Verringe-r

rung von Ungleichheiten in der Gesundheitsversor-gung,

Schaffung und Verbreitung von Gesundheitsinfor-r

mationen.

Die geförderten Aktionen sollen zur Verbesserung und zum Schutz der menschlichen Gesundheit beitragen und den Mitgliedsstaaten Impulse für ihre nationalen Maßnahmen geben. Akteure aus verschiedenen Mit-gliedsstaaten werden einbezogen. Die Ergebnisse sol-len auch in anderen Ländern und Regionen Europas anwendbar sein. Ein Arbeitsplan wird jährlich veröffent-licht, der die vorrangigen Bereiche sowie die Kriterien für die Finanzierung von Aktionen festlegt.

Im Bereich Suchtprävention war die Prävention und Eindämmung des Rauchens und des Tabakkonsums Bestandteil des Arbeitsplans 2008. Gefördert wurden u. a. die Projekte

Smoking in movies: Impact on European youth and r

policy options (IFT-Nord, Deutschland),

Families and Adolescence Quit Tobacco (Institute of r

Preventive Medicine Environmental and Occupatio-nal Health, Griechenland),

Access strategies for teen smoking cessation (IFT-r

Nord, Deutschland),

Smokefree Class Competition Networks (IFT-Nord, r

1.1.4 Kampagne „HELP – Für ein rauchfreies Leben“

Auf Initiative der Europäischen Kommission wird in der EU die Kampagne „HELP – Für ein rauchfreies Leben“

(2005–2010) durchgeführt. Sie richtet sich in den 27 EU-Mitgliedsstaaten an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 14 und 30 Jahren. Ziel ist es, durch verschiedene crossmediale Aktionen im Rahmen aus-gewählter Events die Zielgruppe junger Menschen zu überzeugen, mit dem Rauchen aufzuhören bzw. nicht damit anzufangen. „HELP“ informiert zudem umfas-send über die Gefahren des Passivrauchens. Koopera-tionspartner in Deutschland sind die BZgA und das DKFZ. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung trägt für die natio nalen Aktionen die Schirmherrschaft.

Seit 2005 wurde in Europa mit „HELP“ bislang erreicht, dass

sich 152 Mio. EU-Bürger an die TV-Spots erinnerten, r

59 % der Jugendlichen berichteten, wenigstens einen r

TV-Spot gesehen zu haben,

sieben Millionen Besucher auf die Kampagnen-Web-r

site kamen,

sich 140.000 Teilnehmer beim HELP-E-Mail-Coa-r

ching-Programm zum Rauchausstieg anmeldeten, mehr als 7.900 Presseartikel und Medienberichte r

über die Kampagne erschienen.

„HELP“ ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, tabak-bedingte CO-Anteile in der Atemluft zu messen, und versucht mit dieser interaktiven und unterhaltenden Methode, Jugendlichen die Auswirkungen des Rau-chens auf die Gesundheit bewusst zu machen. Die HELP-COmets-Studie (Carbon monOxide measure of exposure to tobacco smoke) basiert auf einer EU-wei-ten Erhebung der Kohlenmonoxid-Belastung in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten. Seit März 2006 wurden wäh-rend 1.154 Veranstaltungen in Europa insgesamt mehr als 363.000 Messungen durchgeführt. Neben öffent-lichen Veranstaltungen wie Jugendmessen gab es

CO-Messungen am Arbeitsplatz (Help@work) und in der Schule (Help@school). 2007 und 2008 wurden EU-weit 7.464 Unterrichtssets bestellt, die zur Aufklärung von

rund 220.000 Schülern genutzt wurden.

www.help-eu.comr r

r

1.1.5 Konferenz „Communicating health, the tobacco example“

Die Europäische Kommission führte im Oktober 2008 in Brüssel die Konferenz „Communicating Health, the tobacco example“ durch. Im Mittelpunkt stand, wie jungen Menschen das Thema Gesundheit und Nichtrau-chen näher gebracht werden kann. Ziel war es, die aktu-elle Situation zu bewerten und unter Berücksichtigung der vierjährigen Erfahrung von „HELP“ beim Aufbau von Partnerschaften, insbesondere mit europäischen Jugendorganisationen, Empfehlungen für zukünftige Handlungsstrategien zu erarbeiten. Good Practice-Bei-spiele, innovative Medienstrategien und Erfahrungen aus Medienkampagnen für junge Menschen wurden von 172 Experten der Tabakkontrolle, Gesundheits- und Medienfachleuten sowie Vertretern von Jugendorgani-sationen aus 29 Ländern diskutiert.

http://ec.europa.eu/health/ph_determinants/life_

r r

style/Tobacco/help/docs/ev_20081009_rec_de.pdfr

1.2 Umsetzung der WHO-Tabakrahmen-konvention

Im Mai 2003 ist die Tabakrahmenkonvention (Frame-work Convention on Tobacco Control, FCTC) von allen 193 Mitgliedern der WHO verabschiedet worden. Es ist das erste weltweite Gesundheitsabkommen mit dem Ziel der Eindämmung des Tabakkonsums. Deutschland hat die Konvention am 29. November 2004 unterzeich-net. Sie ist am 16. März 2005 in Deutschland in Kraft getreten. Die Konvention sieht die weltweite Verringe-rung des Tabakkonsums durch nationale Maßnahmen vor, wie einen verbesserten Jugendschutz, die Verringe-rung der Nachfrage über steuerpolitische Instrumente, Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen, Werbever-bote für Tabakprodukte, die Regulierung der

Inhalts-stoffe von Zigaretten oder breite Informations- und Auf-klärungskampagnen zu den Gefahren des Rauchens.

Die Umsetzung des Übereinkommens wird durch die regelmäßig stattfindende „Conference of the Parties (CoP)“ überwacht, die sich aus den Staaten zusammen-setzt, die das Übereinkommen ratifiziert haben. Das erste Treffen der Vertragsparteien fand im Februar 2006 in Genf statt. Dort wurde beschlossen, ein Protokoll zur Tabakwerbung und zur Bekämpfung des Tabak-schmuggels sowie Leitlinien zur Kennzeichnung der Inhaltsstoffe von Zigaretten und zum Schutz vor Passiv-rauchen zu verhandeln. Die Leitlinien sollen die Ver-tragsparteien bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen unterstützen und maßgebliche gesetzgeberische, voll-ziehende, administrative oder sonstige Maßnahmen zur Umsetzung aufzeigen.

Die zweite Sitzung der Vertragsparteien fand im Juli 2007 in Bangkok (Thailand) statt. Dort wurden Leit-linien zum Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren durch Passivrauchen beschlossen und vereinbart, in den kommenden Jahren prioritär ein Protokoll zu Tabak-schmuggel und eine Leitlinie zu grenz überschreitender Tabakwerbung zu verhandeln.

Die dritte Vertragsparteienkonferenz fand im Novem-ber 2008 in Durban (Südafrika) statt, wo die drei Leit-linien

„Schutz vor kommerziellen und sonstigen Interessen r

der Tabakindustrie“,

„Verpackung und Etikettierung von Tabakerzeug-r

nissen“,

„Tabakwerbung, Verkaufsförderung und Sponsoring“

r

verhandelt und verabschiedet wurden. Am „Protokoll zu illegalem Handel mit Tabakprodukten“ soll mit dem Ziel weitergearbeitet werden, es im Jahr 2010 zu ver-abschieden. Darüber hinaus wurde beschlossen, eine Leitlinie zu Art. 14 („Maßnahmen zur Verminderung der Tabakabhängigkeit und der Aufgabe des Tabak-konsums“) zu erarbeiten. Hierbei wird sich Deutschland aktiv beteiligen. Das BMG hat in Südafrika die deut-schen Erfahrungen bei der Umsetzung von Art. 8 der

Tabakrahmenkonvention (Schutz vor Passivrauchen) im Rahmen eines Vortrages und einer Podiumsdiskussion mit Delegierten aus allen WHO-Regionen vorgestellt.

Gemäß Art. 12 FCTC haben sich die Vertragsparteien zur Förderung und Stärkung der Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit in Fragen der Eindämmung des Tabakgebrauchs unter Nutzung aller verfügbaren und geeigneten Kommunikationsmittel verpflichtet. Im Rahmen der zweiten Konferenz der Vertragsparteien wurde im Juli 2007 eine internationale Arbeitsgruppe mit Vertretern aus 30 Vertragsparteien gebildet, um einen Zwischenbericht zu Art. 12 zu stellen. Deutsch-land hat sich neben Schweden, der Türkei und Palau bereit erklärt, die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des Zwischenberichtes hierzu zu leiten. Im Februar 2008 hat das BMG in Zusammenarbeit mit dem DKFZ das erste Arbeitsgruppentreffen in Berlin ausgerichtet, wo ein Arbeitspapier für einen Leitlinienentwurf erarbeitet wurde. Auf der dritten Konferenz der Vertragsparteien im November 2008 wurde das Arbeitspapier einstim-mig angenommen und der Arbeitsgruppe das Mandat erteilt, bis zur vierten Konferenz im Jahr 2010 einen Leit-linienentwurf zur Umsetzung von Art. 12 vorzulegen.

2 Europäische und internationale

Im Dokument Drogen- und Suchtbericht Mai 2009 (Seite 124-127)