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Erweiterungsnutzungen

Im Dokument Die strategische Entwicklung (Seite 96-100)

3   Das Stadtquartier als städtisches Element

3.3   Stadtquartiere aus immobilienökonomischer Perspektive

3.3.1   Typologische Aspekte des Stadtquartiers

3.3.1.1   Differenzierung möglicher Typologien im Stadtquartier

3.3.1.1.2   Erweiterungsnutzungen

Ergänzend bilden verschiedene Erweiterungsnutzungen wichtige Typologien im Quartier.

„Erweiterung“ impliziert, dass diese Nutzungen vor allem ergänzend zu den jeweiligen Grundnutzungen entscheidende Impulse für das Gesamtquartier liefern. Vor diesem Hinter-grund sei jedoch auch über die Verhältnismäßigkeit ihres jeweiligen Anteils im Gesamtquar-tier hingewiesen.371 Unterschieden wird hierbei zwischen Nutzungen der sozialen Infrastruk-tur, der Erholung und kulturellen Nutzungen.372

Unter Nutzungen der sozialen Infrastruktur versteht man „Einrichtungen, die im weitesten Sinne soziale Funktionen haben.“373 Darunter werden u.a. Gesundheits- und Betreuungsein-richtungen sowie BildungseinBetreuungsein-richtungen verstanden.374 Die klare Differenzierung von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen fällt aufgrund der Vielfalt der Ausprägungsformen schwer. Bezüglich Gesundheitseinrichtungen sind Krankenhäuser und Arztpraxen als Grund-formen zu nennen. Bei den Erstgenannten handelt es sich um Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder körperlichen Schäden

369 Walzel (2005), S. 127.

370 Vgl. Falk (1997), Punkte 3.2, S. 1-11 sowie 3.2.9, S. 18-19; Besemer (2004), S. 38-39 und 190-191.

371 So bemisst der Anteil im Quartier an der Größe und Relevanz des Quartiers. Pelzeter (2005a), S. 418.

372 Vgl. ähnlich Schütz/Feldmann (2008), S. 848; Petermann (2004), S. 64.

373 Walzel (2005), S. 137.

374 Diese Einteilung lehnt sich weitestgehend an Petermann (2004), S. 64 an. Pelzeter (2005b), S. 647-662 und Schnell (2005), S. 665-678 hingegen behandeln Bauten für Gesundheit bzw. Bildung als städtische Nut-zungselemente separat.

festgestellt und geheilt oder gelindert werden.375 Arztpraxen wiederum können vorgelagert als Räumlichkeiten niedergelassener, praktizierender Ärzte angesehen werden, in den Patien-ten untersucht und ambulant therapiert werden.376

Ähnlich divers stellt sich das Bild bei Pflegeeinrichtungen dar. Pflegeheime bilden dabei das Extrem und sind inhaltlich im Sozialgesetzbuch (SGB) definiert.377 Nach BUSZ ist „ein Pfle-geheim […] eine Einrichtung für alte, chronisch Kranke, Gebrechliche und Behinderte, die hier Unterkunft, Vollverpflegung und Betreuung sowie umfassende Pflege je nach Pflegebe-dürftigkeit erhalten [...]. Im Pflegeheim überwiegt nicht die Wohn-, sondern die Pflegefunk-tion.“378 Dabei ist besonders letzteres Merkmal prägend.

Bei Bildungseinrichtungen unterscheidet SCHNELL nach Art der Ausbildung: „Basis- und Ausbildung ist die Aufgabe von Grundschulen, verschiedenen weiterführenden Schulen so-wie Fachschulen, berufsbildenden Schulen, Akademien und Hochschulen. Weiterbildung wird angeboten von Volkshochschulen, Instituten, Akademien und zunehmend auch Hoch-schulen.“379 KOHLHASE/ MARETTEK zählen dabei noch Kindertagesstätten (KiTas) hinzu.380 Aufgrund der gesellschaftlichen Bedeutung handelt es sich bei Bildungseinrichtungen um ein soziales „Infrastrukturelement ersten Ranges für zivilisierte Gesellschaften.“381 Dies gilt insbesondere für Einrichtungen der Basisbildung. Daher definiert auch ALBERS die Grund-schule als Einrichtung des unmittelbar erforderlichen Gemeinbedarfs, was die Notwendigkeit ihrer Präsenz im Quartier unterstreicht.382

Eine passende Definition für Bauten kultureller Nutzung findet sich bei KASTNER. So haben hier Kulturbauwerke die Aufgabe, „die Kultivierung der Menschheit zu symbolisieren.“383

375 Vgl. § 107 Abs. 1 SGB V.

376 Vgl. Pelzeter (2005b), S. 649. Sonderformen sind Tageskliniken, die geringfügige medizinische Eingriffe ambulant vornehmen und zunehmend den Gesundheitssektor prägen.

377 Vgl. Sozialgesetzbuch (SGB) XI, § 71 (2). Dabei handelt es sich um Einrichtungen der ambulanten bzw.

stationären Pflege und besonders bei Letzteren um solche, „in denen Pflegebedürftige: […] unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden, […] [bzw.] ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können.“

378 Busz (2003), S. 21. „Während altengerechte Wohnungen klassischen Wohnimmobilien gleichen, stellen Pflegeheime mit anderen Immobilienarten kaum vergleichbare Spezialimmobilien dar.“ Brink-mann/Bienentreu (2005), S. 776. Entsprechende wohnungsnahe Einrichtungen sollen als Abgrenzung weiter unten definierten werden.

379 Schnell (2005), S. 665.

380 Vgl. Kohlhase/Marettek (2005), S. 813-836.

381 Schnell (2005), S. 665.

382 Vgl. Albers (1996), S. 40.

383 Kastner (2005), S. 558.

Als Beispiele nennt KIRCHBERG hierzu Konzertsäle, Kinozentren, Museen und Theater.384 PETERMANN fügt Galerien und Ausstellungen hinzu.385 Da einzelne Nutzungen jedoch kei-nen kompletten Überblick ermöglichen, orientiert sich KASTNER386 an verschiedenen Grup-pen, die in Abbildung 9 dargestellt sind:

Abbildung 9: Differenzierung kultureller Nutzungen

Typus Ausprägung

sachkundliche Museen

& Themenparks

oftmals naturwissenschaftlich oder technisch orientierte Themenschwerpunkte

nachhaltige Begeisterung einer breiten Zielgruppe, Stellenweise themenspezifisch ausgerichtet Anforderungen: Raum und Flexibilität für verschiedene Ausstellungen

Schwerpunkt in der Darstellung historischer Werke verschiedener Medien, Ziel: Sammeln, Bewahren, Forschen und Vermitteln historischer Artefakte

Anforderungen: Optimierung von Beleuchtung und Belüftung, sowie ausreichende Archivierungsfläche Kunstmuseen und

Kunsthallen

Akustische und visuelle Wahrnehmung und Inszenierung von aufgeführter Kunst Anforderungen: Optimierung hinsichtlich Akustik und Optik

Theater, Tanz, Oper und Konzert

„kollektive Gedächtnis der Gesellschaft“

Begriff Mediathek impliziert Diversifikation der Informationsmedien

Anforderungen: klimatische Optimierung und statische Belastbarkeit aufgrund höherer Lasten.

Bibliotheken und Mediatheken

Sämtliche, freizeitnahen Kultureinrichtungen wie bspw. Kinos oder Multifunktionshallen

Anforderungen: Möglicherweise Nutzungsflexibilität des Gebäudes, außerdem logistische effizient.

kommerzielle Kultureinrichtungen

Quelle: In Anlehnung an Kastner (2005), S. 568-579.

Unter Nutzungen der Erholung sollen hier vor allem Sporteinrichtungen und gastronomische Nutzungen betrachtet werden.387 In Bezug auf Sporteinrichtungen ist der Immobilienmarkt aufgrund der Vielseitigkeit und den sich zunehmend verändernden Anforderungen sehr hete-rogen strukturiert und eine einheitliche Definition der Immobilientypen ist kaum möglich.

MÜLLER unterscheidet dabei Kernsportstätten wie Sportplätze, Sporthallen, Freibäder oder Hallenbäder. Darüber hinaus existieren Sportanlagen für spezielle Sportarten wie Tennis-, Squash-, Volleyball- und Reithallen sowie Outdoor-Sportanlagen, Trendsportanlagen und letztlich Fitness- und Wellnessstudios.388 Interessant ist dabei der ergänzende Charakter von Sportstätten. „Sport- und Freizeitimmobilien spielen seit jeher eine essenzielle Rolle im

384 Vgl. Kirchberg (1998), S. 43.

385 Vgl. Petermann (2004), S. 64.

386 Vgl. hierzu Kastner (2005), S. 568-579.

387 So zählt Petermann (2004), S. 64 zu diesen bspw. auch die vorher genannten kulturellen Nutzungen. Bienert (2005), S. X differenziert hingegen zwischen gastgewerblichen und Freizeitimmobilien. Müller (2005), S.

589 summiert unter Bauten für Sport, Freizeit und Entertainment.

388 Vgl. Müller (2005), S. 593-595 in Anlehnung an eine Auflistung des Landessportbundes Hessen. Zu alterna-tiven Definitionen vgl. Rittner et al. (1989); Klein/Wallerich/Dassow (1991); Heller (2007).

füge moderner Städte. Als wesentliche Ergänzung der Bereiche Wohnen und Arbeiten haben sie […] einen festen Platz bei der Planung städtischer Quartiere.“389 Dabei bilden sie dabei eine wichtige Einrichtung zur Aufwertung der Lebens- und Freizeitqualität innerhalb der Stadt und erfüllen bedeutende Funktionen der sozialen Integration einer lokalen Quartiersge-sellschaft.390

Das Feld der Gastronomiebetriebe lässt sich je nach thematischem Schwerpunkt unterschei-den in Gastwirtschaften, Schankwirtschaften, Kaffeehausbetriebe, Vergnügungslokale, Eis-dielen und sonstige Betriebe wie Partyservice, Catering oder Trendgastronomie. Die Bedeu-tung der GastronomieeinrichBedeu-tung für das Gesamtquartier ergibt sich ähnlich der Handelsnut-zung aus der Abhängigkeit vom quartiersspezifischen Umfeld. So bemisst sich die potenziel-le Qualität einer Gastronomiefläche vorwiegend nach ihrem Standort und den vorliegenden Umfeldbedingungen. Dabei spielen insbesondere Faktoren wie eine gute verkehrsmäßige Erreichbarkeit, ein positives Image, eine gemischte und hochwertige Nutzungsstruktur der Umgebung sowie eine gewisse räumliche Abgrenzung von der Konkurrenz eine Rolle.391 Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass eine umfassende und vor allem trennscharfe Typologisierung weiterer Nutzungen nur bedingt möglich ist. Aus diesem Grund spricht SCHELTE von sog. „Kerntypen“392 der Nutzung. Dieses Spektrum städtischer Grund- und Erweiterungsnutzungen zeigt wird in Abbildung 10.

Abbildung 10: Spektrum der Grund- und Erweiterungsnutzungen

Wohnen

Büro

Handel Freizeit

Kultur

Soziale Infrastruktur

  Quelle: Eigene Abbildung

389 Müller (2005), S. 589.

390 Diese soziale Bedeutung innerhalb der Stadt des Quartiers wird jüngst auch durch das BBR erforscht, wobei gegenwärtig noch keine Ergebnisse vorliegen. Vgl. hierzu BBR (2008).

391 Vgl. Falk (1997), Punkt 3.7.2, S. 1-8; Kranewitter (2005), S. 562; Zur Definition vgl. Brockhaus (2006b), S.

255.

392 Schelte (1999), S. 134.

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