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2 THEORETISCHE GRUNDLAGEN UND DEFINITIONEN

3.2 Entwicklung der „Liste Agribusiness“

Wie in Kapitel 2 erläutert, sind in den letzten Jahrzehnten zunehmend Arbeitsbereiche aus der Landwirtschaft ausgegliedert und von anderen Wirtschaftseinheiten übernommen worden. Somit hat sich eine starke Verflechtung unterschiedlichster Wirtschaftszweige zwischen den in Abbildung 3.1 abgebildeten Wirtschaftssektoren ergeben. Diese Wirtschafts-bereiche sind im Hinblick auf die Wirtschaftsbeziehungen zur Landwirtschaft unter Beacht-ung der Definitionen des Agribusiness analysiert (vgl. Kapitel 2) und in die „Liste Agribusi-ness“ einbezogen worden. Neben Literaturrecherchen wurde die Verwendungstabelle der Input-Output-Rechnung herangezogen. Die Verwendungstabelle gibt Aufschluss über die Verflechtung der Landwirtschaft mit den dort angeführten Abteilungen.

Die auf dieser Basis ermittelten Wirtschaftszweige des Agribusiness sind mit der „Liste der zum Agribusiness gehörenden Wirtschaftszweige“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) abgeglichen und teilweise ergänzt worden.

Das BMELV hat bisher in unregelmäßigen Abständen auf Basis dieser Liste Berechnungen zur volkswirtschaftlichen Bedeutung des Agribusiness vorgenommen. Einbezogen wurden zudem Zusammenstellungen der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE).

Volkswirtschaftliche Bewertung des Agribusiness 21 Wie oben erläutert, ist für die Entwicklung einer transparenten und fortzuschreibenden „Liste Agribusiness“ die einheitliche Anwendung der Wirtschaftszweigklassifikation 2008 notwen-dig. Deshalb war aufgrund der Umstellung der WZ 2003 auf die WZ 2008 ein Umsteige-schlüssel zu entwickeln, der eine Verknüpfung zwischen der hier entwickelten „Liste Agribusiness“ mit der „Liste der zum Agribusiness gehörenden Wirtschaftszweige“ des BMELV ermöglicht. Im Rahmen der Forschungsarbeit wurde dazu durchgehend eine doppelte Schlüsselung der „Liste Agribusiness“ auf Basis der WZ 2003 und WZ 2008 durchgeführt. Sie ermöglicht in der Übergangsphase bis 2011 eine Verknüpfung von Daten aus Statistiken, die noch nach der WZ 2003 klassifiziert sind mit der Klassifizierung nach WZ 2008 (vgl. Übersicht 3.3).

Die „Liste Agribusiness“ ist differenziert in die Kategorien „Vorgelagerte Wirtschaftsbereiche“,

„Landwirtschaft, Jagd und Fischerei“ sowie „Nachgelagerte Wirtschaftsbereiche“. In der Kategorie „Vorgelagerte Wirtschaftsbereiche“ sind alle Wirtschaftszweige berücksichtigt, von denen sich real existierende Unternehmen zumindest zum Teil auf die Landwirtschaft als Marktpartner spezialisiert haben. Die Kategorie „Nachgelagerte Wirtschaftsbereiche“ beinhal-tet alle Wirtschaftszweige, in denen Agrarprodukte verarbeibeinhal-tet oder vermarkbeinhal-tet werden.

Die Zuordnung zur „Liste Agribusiness“ wurde zusätzlich über die Verwendungstabelle der Input-Output-Rechnung überprüft. Die so erstellte „Liste Agribusiness“ ist Basis für die Ermittlung der volkswirtschaftlichen Kennzahlen des Clusters „Agribusiness“ mit separater Ausweisung o.a. Kategorien.

Im Hinblick auf die Umstellung von der WZ 2003 auf die WZ 2008 sind für die „Liste Agribusiness“ folgende Veränderungen von Bedeutung:

- Abschnitte A „Landwirtschaft und Forstwirtschaft“ und B „Fischerei“ der WZ 2003 sind zu dem Abschnitt A „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ in WZ 2008 zusammen-gefasst worden.

- Gruppe 01.4 „Erbringung von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Dienst-leistungen“ der WZ 2003 ist in der WZ 2008 als Gruppe 01.6 „Erbringung von land-wirtschaftlichen Dienstleistungen“ aufgeführt. Zudem ist sie in der Anzahl der Klassen reduziert worden. In dieser neu definierten Gruppe sind ausschließlich Dienstleistun-gen enthalten, die direkt für die Landwirtschaft ausgeführt werden. Gärtnerische Dienstleistungen sind in der WZ 2008 unter der Abteilung N „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ Gruppe 81.3 „Garten- und Landschafts-bau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen“ enthalten.

Somit wird sich im Jahr 2011 aufgrund des Wegfalls der „Gärtnerischen Dienst-leistungen“ ein Bruch in der Reihe ergeben, da der gesamte Garten- und Landschaftsbau in der WZ 2008 nicht mehr zur Landwirtschaft gezählt wird.

Volkswirtschaftliche Bewertung des Agribusiness 22

- Klasse 15.81 „Herstellung von Backwaren“ und 15.82 „Herstellung von Dauer-backwaren“ waren bisher unter WZ 2003 in der Gruppe 15.8 „Sonstiges Ernährungs-gewerbe“ integriert. In der WZ 2008 sind sie als eigene Gruppe 10.7 „Herstellung von Back- und Teigwaren“ aufgeführt.

- Gruppe 15.9 „Getränkeherstellung“ ist in der WZ 2008 als Abteilung 11 aufgeführt.

- Abteilung 29 „Maschinenbau“ (WZ 2003) ist in der WZ 2008 in Abteilung 28 umbenannt worden. Zudem sind die innerhalb der Abteilung 29 integrierten Unterklassen 29.31.2 „Instandhaltung und Reparatur von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen“ und 29.32.2 „Instandhaltung und Reparatur von sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen“ in die Abteilung 33 „Reparaturen und Instandhaltung von Maschinen und Ausrüstungen“ einbezogen worden und nicht mehr explizit ausgewiesen. Diese Änderungen erschweren die Darstellung der Kennzahlen für diese Bereiche. Bisher wurde die Reparatur von Maschinen und deren Instandhaltung in den entsprechenden Gruppen der Herstellung der speziellen Maschinen und Waren mit aufgeführt, dies ist entfallen.

- Abschnitt H (WZ 2003) „Gastgewerbe“ mit nur einer Abteilung 55 „Gastgewerbe“ ist in der WZ 2008 als Abschnitt I „Gastgewerbe“ aufgeführt. Hier ist die Aufgliederung in Abteilungen 55 „Beherbergung“ und Abteilung 56 „Gastronomie“ verfeinert worden.

Durch diese Gliederung ist die Verschiedenartigkeit und Spezialisierungen innerhalb des Gastgewerbes besser zu unterscheiden und statistisch zu erfassen.

- Aus Abschnitt N „Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen“ (WZ 2003) wurde der Wirtschaftsbereich Veterinärwesen in Abschnitt M „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ (Abteilung 75) überführt.

„Gesundheits- und Sozialwesen“ ist in der WZ 2008 als Abschnitt Q eingruppiert.

- Die Gruppe 50.5 „Tankstellen“ (WZ 2003) wechselt in der WZ 2008 in die Gruppe 47.3 Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen.

In folgender Übersicht 3.3 sind die ermittelten und in die „Liste Agribusiness“ einbezogenen Wirtschaftsbereiche aufgeführt. Die einzelnen Wirtschaftsbereiche sind jeweils nach der WZ 2003 und WZ 2008 aufgeschlüsselt. Somit wird gewährleistet, dass die Wirtschafts-bereiche mit Daten aus verschiedenen Statistiken und Wirtschaftszweigklassifikationen hinterlegt werden können. Wirtschaftsbereiche, die nicht als Ganzes zum Agribusiness hinzuzuzählen sind, sind mit ex (= heraus) gekennzeichnet.

Volkswirtschaftliche Bewertung des Agribusiness 23

Übersicht 3.3: Liste Agribusiness-Verknüpfung WZ 2008 mit WZ 2003

WZ 2008 Bezeichnung WZ 2003

Vorgelagerte Wirtschaftsbereiche:

Herstellung, Installation und Instandhaltung von ldw. Produktionsmitteln

ex 08.91 Bergbau auf chemische und Düngemittelminerale ex 14.30 10.91.0 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere 15.71.0 20.15.0 Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen 24.15.0 20.20 Herstellung von Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmitteln 24.20.0 ex 23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von

Steinen und Erden ex 26

25.73.4 Herstellung von Geräten für die Landwirtschaft 28.62.5

28.30.0

Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen,

einschließlich Reparatur und Instandhaltung 29.3 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen 29.31.1 Herstellung von sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen 29.32.1 ex 33.11.0 Reparatur von Metallerzeugnissen (Herstellung von Geräten für die

Landwirtschaft) ex 28.62.5

ex 33.12.0 Reparatur von Maschinen ex 29.31.2 ex 33.20.0 Installation von Maschinen ex 29.23.0 ex 43 Baugewerbe (ldw. Bauwesen) ex 45 Handel mit ldw. Grundstoffen, Maschinen und Geräten

46.11 Handelsvermittlung von landw. Grundstoffen, lebenden Tieren, 51.11 46.2 Großhandel mit landw. Grundstoffen, lebenden Tieren 51.2 46.61.0 Großhandel mit landw. Maschinen und Geräten 51.88.0 ex 46.75.0 Großhandel mit chemischen Erzeugnissen ex 51.55.4

Großhandel mit Düngemitteln ex 51.55.5 Dienstleister

ex 38 Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen;

Rückgewinnung ex 90

ex 52.10.0

Lagerei ex 63.12

Lagerei (ohne Kühlhäuser) ex 63.12.1

Kühlhäuser ex 63.12.2

ex 58.14.0 Verlag von Fachzeitschriften (Fachmedien) ex 22.13.1 ex 64.19.5 Kreditinstitute mit Sonderaufgaben (ldw. Rentenbank) ex 65.12.7 ex 65.12.2 Schaden- und Unfallversicherung (Agrarversicherung) ex 66.03.2 ex 69.20.3 Praxen von Steuerberatern, Steuerberatungsgesellschaften (ldw.) ex 74.12.3

Volkswirtschaftliche Bewertung des Agribusiness 24

ex 70.22.0 Unternehmensberatung ex 74.14.1 ex 72.19.0 Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur,

Agrarwissenschaften und Medizin ex 73.10.3 ex 73.1 Werbegestaltung (Agrarwerbung) ex 74.40.2

ex 73.11.0 Werbeagentur -

ex 73.12.0 Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten u. Werbeflächen -

ex 73.2

Markt- und Meinungsforschung ex 74.13

Marktforschung ex 74.13.1

Meinungsforschung ex 74.13.2

ex 74.90.0 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten

(Sachverständige (Sachverständigenwesen)) ex 74.87.2

ex 75.00 Veterinärwesen ex 85.20

ex 75.00.1 Tierarztpraxen ex 85.20.1

ex 75.00.9 Sonstiges Veterinärwesen (Sonstige selbstständige Tätigkeiten im

Veterinärwesen) ex 85.20.2

ex 75.00.9 Sonstiges Veterinärwesen (Anstalten und Einrichtungen des

Veterinärwesens) ex 85.20.3

77.31.0 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten 71.31.0 ex 81.29.2 Desinfektion und Schädlingsbekämpfung ex 74.70.4 ex 94.11.0 Wirtschafts- und Arbeitsgeberverbände (Wirtschaftsverbände ex 91.11.1 ex 94.11.0 Wirtschafts- und Arbeitsgeberverbände (Öffentlich-rechtliche

Wirtschaftsvertretungen, (Landwirtschaftskammern)) ex 91.11.2 Landwirtschaft, Jagd u. Fischerei:

Landwirtschaft u. Jagd

01.0 Landwirtschaft und Jagd 01.0

01.1 Anbau einjähriger Pflanzen 01.1 01.2 Anbau mehrjähriger Pflanzen 01.1 01.3 Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu

Vermehrungszwecken 01.1

01.4 Tierhaltung 01.2

01.5 Gemischte Landwirtschaft 01.3

01.6 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen 01.4 01.7 Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Tätigkeiten 01.5 Fischerei

03 Fischerei und Aquakultur 05

03.1 Fischerei 05.01

03.11 Hochsee- und Küstenfischerei 05.01.1

Volkswirtschaftliche Bewertung des Agribusiness 25

03.12 Fluss- und Seenfischerei 05.01.2

03.2 Aquakultur 05.02

03.21 Meeresaquakultur 05.02.0

03.22 Süßwasseraquakultur 05.02.0

Nachgelagerte Wirtschaftsbereiche:

Ernährungsgewerbe u. Tabak

10.0 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln (Ernährungsgewerbe) 15 10.1 Schlachten und Fleischverarbeitung 15.1

10.2 Fischverarbeitung 15.2

10.3 Obst- und Gemüseverarbeitung 15.3 10.4 Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten 15.4

10.5 Milchverarbeitung 15.5

10.6 Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke u.

Stärkeerzeugnissen 15.6

10.7 Herstellung von Back- und Teigwaren 15.81 15.82 10.8 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln 15.8 10.9 Herstellung von Futtermitteln (ohne 10.91.0) 15.72

11.0 Getränkeherstellung 15.9

12.0 Tabakverarbeitung 16

Nachrichtlich: Ernährungsindustrie (als Teil der Abteilungen 10.0 und 11.0 der WZ 2008) 10.0 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 15 10.1 Schlachten und Fleischverarbeitung 15.1

10.2 Fischverarbeitung 15.2

10.3 Obst- und Gemüseverarbeitung 15.3 10.4 Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten 15.4

10.5 Milchverarbeitung 15.5

10.6 Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke u. 15.6 10.7 Herstellung von Back- und Teigwaren 15.81 15.82 10.8 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln 15.8 10.9 Herstellung von Futtermitteln (ohne 10.91.0) 15.72

11.0 Getränkeherstellung 15.9

Nahrungsmittelhandel

46.17 Handelsvermittlung von Nahrungsmitteln, Getränken u. Tabakwaren 51.17 46.3 Großhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren 51.3 47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung

Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren 52.11

Volkswirtschaftliche Bewertung des Agribusiness 26

47.2 Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und

Tabakwaren (in Verkaufsräumen) 52.2 ex 47.3 Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) ex 50.5 47.76 Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden

Tieren und Sämereien 52.49.1

47.81.0 Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und

Tabakwaren an Verkaufsständen und auf Märkten 52.62.1 ex 47.91.9 Sonstiger Fachversandhandel (dar. mit Wein, Spirituosen,

Nahrungsm.) ex 52.61.3

56 Gastronomie 55

Quelle: Eigene Darstellung

Das Ernährungsgewerbe umfasst sowohl das Ernährungshandwerk wie auch die Ernähr-ungsindustrie und wird in der „Liste Agribusiness“ als Ganzes erfasst. Nachrichtlich ist in der

„Liste Agribusiness“ der Wirtschaftsbereich „Ernährungsindustrie“ als separate Unterposition ausgewiesen und mit ökonomischen Kennzahlen hinterlegt, die jedoch ausschließlich informativen Charakter haben.

Der Außer-Haus-Markt ist neben dem Lebensmitteleinzelhandel der zweite wichtige Absatz-kanal für die Ernährungsindustrie (BUNDEVEREINIGUNG DER DEUTSCHEN ERNÄHRUNGSINDUS

-TRIE, 2010). In der „Liste Agribusiness“ ist jedoch auf eine separate Abbildung des Außer-Haus-Marktes verzichtet worden. Die Daten hierzu sind im nachgelagerten Bereich enthal-ten. Sie sind neben der Gastronomie im Ernährungsgewerbe (z.B. Bäcker, Fleischer) und im Nahrungsmittelhandel (z.B. Kiosk, Tankstellen) integriert. Sollten die Zahlen zum Außer-Haus-Markt gesondert abgebildet werden, sind sie aus der jeweiligen Kategorie heraus zurechnen.